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Finanzierung des Käufers prüfen

Die Prüfung der Käuferfinanzierung ist ein essenzieller Schritt im Immobilienverkauf, um Risiken zu minimieren und den Verkaufsprozess abzusichern. Wir erläutern Methoden und Fallstricke, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

7 min Lesezeit
Finanzierung des Käufers prüfen

Der Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Eigentümer ein bedeutendes Lebensereignis, das mit erheblichen finanziellen Transaktionen verbunden ist. Ein entscheidender Faktor für einen reibungslosen und sicheren Verkaufsprozess ist die sorgfältige Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des potenziellen Käufers. Ohne diese Prüfung drohen nicht nur Verzögerungen, sondern im schlimmsten Fall sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag, was finanzielle Einbußen und einen erheblichen Mehraufwand bedeuten kann. Wir beleuchten, warum die Prüfung der Käuferfinanzierung so wichtig ist, welche Methoden zur Verfügung stehen und worauf Verkäufer achten sollten, um einen sicheren Abschluss zu gewährleisten.

Warum die Finanzierungsprüfung so wichtig ist

Die Prüfung der Käuferfinanzierung dient primär der Absicherung des Verkäufers. Es geht darum, dass der Käufer tatsächlich in der Lage ist, den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen. Eine nicht gesicherte Finanzierung kann zu einer Kette von Problemen führen, die den gesamten Verkaufsprozess gefährden. Stellen Sie sich vor, der Notartermin ist bereits erfolgt und kurz vor der Zahlung platzt die Finanzierung – das bedeutet nicht nur, dass der Verkauf fehlschlägt, sondern auch, dass eventuell bereits getätigte Kosten, wie etwa für Gutachten oder die Löschung von Belastungen, ins Leere laufen könnten. Die Immobilie müsste dann erneut angeboten werden, was weitere Zeit und Ressourcen bindet.

Darüber hinaus minimiert eine frühzeitige Prüfung das Risiko für alle Beteiligten. Auch der Immobilienmakler hat ein Interesse an einer gesicherten Transaktion, da seine Provision erst mit erfolgreichem Verkauf fällig wird. Für den Käufer selbst ist es vorteilhaft, frühzeitig Gewissheit über seine Finanzierung zu haben, um Enttäuschungen und unnötige Aufwände zu vermeiden. Eine gewissenhafte Prüfung schafft Vertrauen und Professionalität im Verkaufsprozess.

Erste Indikatoren für die Finanzkraft eines Käufers

Bereits im ersten Kontakt oder bei der Besichtigung können Verkäufer erste Eindrücke von der finanziellen Situation des Interessenten gewinnen. Auch wenn diese Einschätzungen noch keine abschließende Sicherheit bieten, so dienen sie doch als erste Orientierung. Es empfiehlt sich, auf einige grundlegende Fragen und Verhaltensweisen zu achten, welche Aufschluss über die Ernsthaftigkeit und die potenziellen finanziellen Möglichkeiten geben können.

  • Fragen des Interessenten zur Immobilie und zum Prozess: Zeigt er sich informiert und stellt zielgerichtete Fragen bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten?
  • Bereitschaft zur Vorlage von Unterlagen: Signalisiert er Engagement und ist er bereit, frühzeitig über finanzielle Aspekte zu sprechen?
  • Realistische Preisvorstellungen: Ist der Interessent überrascht vom Kaufpreis oder hat er sich bereits vorab informiert über vergleichbare Objekte?
  • Generelles Auftreten: Ein seriöses und verbindliches Auftreten kann ein erster positiver Hinweis sein.

Die Finanzierungsbestätigung der Bank

Die Finanzierungsbestätigung ist eines der wichtigsten Dokumente, das ein Kaufinteressent vorlegen kann. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Zusage einer Bank, dass sie dem Käufer ein Darlehen in einer bestimmten Höhe und zu bestimmten Konditionen gewährt. Diese Bestätigung ist zwar noch kein vollumfänglicher Kreditvertrag, aber sie signalisiert, dass die Bank die Kreditwürdigkeit des Käufers bereits geprüft und für ausreichend befunden hat. Sie kann in verschiedenen Formen vorliegen.

Man unterscheidet oft zwischen einer unverbindlichen Finanzierungsanfrage, einer Finanzierungsbestätigung und einer Finanzierungszusage. Während die Anfrage oder ein sogenanntes 'Pre-Approval' lediglich eine Vorabschätzung darstellt, die noch nicht verbindlich ist, ist die Finanzierungszusage der verbindlichste Schritt. Hier hat die Bank in der Regel alle relevanten Unterlagen geprüft, inklusive Schufa-Auskunft und Einkommensnachweise, und kann den Kredit tatsächlich gewähren. Eine echte Finanzierungszusage ist allerdings oft erst möglich, wenn die konkrete Immobilie und deren Wert in den Finanzierungsplan eingepreist werden können.

  • Vorläufige Finanzierungsbestätigung: Oft auch 'Pre-Approval' genannt, basiert auf einer ersten Einschätzung der Bonität des Käufers.
  • Verbindliche Finanzierungszusage: Diese belegt, dass die Bank nach Prüfung aller Unterlagen und des Objektes grundsätzlich bereit ist, das Darlehen zu vergeben. Sie ist meist an konkrete Bedingungen geknüpft.
  • Eigenkapitalnachweis: Zeigt an, wie viel eigene Mittel der Käufer einbringen kann, was die Gesamtfinanzierung zusätzlich absichert.

Bonitätsprüfung und Schufa-Auskunft

Die Bonität eines Käufers zu prüfen, bedeutet seine Kreditwürdigkeit zu beurteilen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Schufa-Auskunft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Die Schufa sammelt Daten über Kreditnehmer in Deutschland und erstellt daraus einen Score, der die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ein hoher Schufa-Score ist ein gutes Zeichen für die Bonität des Käufers. Verkäufern ist es im Allgemeinen nicht gestattet, eine Schufa-Auskunft direkt beim Käufer anzufordern, es sei denn, dieser stimmt dem Vorgehen ausdrücklich zu und stellt diese freiwillig zur Verfügung. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass der Käufer selbst eine Schufa-Auskunft zur Weitergabe an Dritte anfordert.

Neben der Schufa spielen auch weitere Faktoren eine Rolle bei der Bonitätsprüfung durch die Bank, wie zum Beispiel ein stabiles Einkommen, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ein geringer Verschuldungsgrad. Der Käufer selbst kann eine sogenannte 'Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO' bei der Schufa anfordern, die er dem Verkäufer vorlegen kann. Diese kostet kein Geld und enthält alle Daten, die die Schufa über die Person gespeichert hat. Eine Kurzfassung, die lediglich den Score enthält, ist ebenfalls möglich und oft ausreichend für erste Prüfungen.

Eigenkapitalnachweis und Vermögensprüfung

Das Eigenkapital ist der Teil des Kaufpreises, den der Käufer aus eigenen Mitteln aufbringt, ohne ein Darlehen aufnehmen zu müssen. Ein hoher Eigenkapitalanteil reduziert das Risiko für die finanzierende Bank erheblich und ist somit ein starkes Indiz für die Finanzkraft des Käufers. Es verdeutlicht, dass der Käufer über ausreichende Rücklagen verfügt und weniger auf externe Finanzierungen angewiesen ist. Dies wiederum bedeutet eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine schnelle und unkomplizierte Kreditgenehmigung.

Der Nachweis des Eigenkapitals kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Oft genügt ein aktueller Kontoauszug, der die entsprechende Summe auf einem Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto ausweist. Auch der Nachweis über Wertpapierdepots oder andere liquide Anlagen kann als Eigenkapitalnachweis dienen. Wichtig ist hierbei, dass die Mittel tatsächlich verfügbar und nicht anderweitig gebunden sind. Verkäufer sollten darauf bestehen, dass dieser Nachweis in einer Form erbracht wird, die die Liquidität der Mittel klar belegt und kein Manipulationspotenzrisiko birgt.

  • Kontoauszüge von Spar- und Girokonten mit ausreichendem Guthaben.
  • Nachweis über Festgeld- oder Tagesgeldkonten.
  • Depotauszüge, die den Wert von Wertpapieren bestätigen (unter Berücksichtigung von Kursschwankungen).
  • Grundbuchauszüge anderer Immobilien, die als Sicherheit dienen könnten oder deren Verkauf vorgesehen ist.

Verständnis der Beleihungsgrenze und des Immobilienwertes

Für die Bank ist nicht nur die Bonität des Käufers, sondern auch der Wert der zu finanzierenden Immobilie entscheidend. Die sogenannte Beleihungsgrenze ist der maximale Prozentsatz des von der Bank ermittelten Beleihungswertes, der als Darlehen ausgezahlt wird. Dieser Beleihungswert liegt oft unter dem tatsächlichen Kaufpreis, da die Bank einen vorsichtigen Wert ansetzt, der auch bei einem Notverkauf erzielt werden könnte. Eine gängige Beleihungsgrenze liegt beispielsweise bei 80 % des Beleihungswertes. Der Käufer muss den Restbetrag inklusive der Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Maklerprovision) aus Eigenkapital aufbringen.

Wenn der Kaufpreis beispielsweise 500.000 Euro beträgt und der Beleihungswert der Bank bei 450.000 Euro liegt, bedeutet eine Beleihungsgrenze von 80 %, dass die Bank maximal 360.000 Euro finanziert (80 % von 450.000 Euro). Der Käufer müsste dann mindestens 140.000 Euro (500.000 - 360.000) an Eigenkapital mitbringen, zuzüglich der Kaufnebenkosten. Für den Verkäufer ist es daher von Interesse, dass der Käufer nicht nur die generelle Finanzierungszusage hat, sondern auch, dass die Bank die konkrete Immobilie adäquat bewertet und finanziert. Fragen Sie ruhig nach, ob die Bank schon eine Bewertung der Immobilie vorgenommen hat.

Der Notar und die Rolle des Kaufvertrags

Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Absicherung beider Parteien. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine neutrale Position einzunehmen und beide Seiten umfassend über die rechtlichen Aspekte des Kaufvertrags aufzuklären. Ein wichtiger Bestandteil des Kaufvertrags, im Hinblick auf die Finanzierung, ist die Fälligkeitsvoraussetzung für den Kaufpreis. Im Vertrag werden genaue Bedingungen formuliert, wann der Kaufpreis fällig wird. Dies ist meist der Fall, wenn die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle zur Kaufpreisfälligkeit notwendigen Genehmigungen vorliegen.

Der Notar prüft nicht die finanzielle Bonität des Käufers im Detail. Er trägt jedoch Sorge dafür, dass der Vertrag so gestaltet ist, dass der Verkäufer erst nach Sicherstellung der Zahlung seine Eigentumsrechte endgültig überträgt. Eine übliche Formulierung im Kaufvertrag ist, dass der Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank des Käufers im Grundbuch eingetragen oder zumindest zur Eintragung beantragt werden kann. Dies gibt der Bank die notwendige Sicherheit und ist somit eine indirekte Absicherung für den Verkäufer, dass die Finanzierung steht.

Fazit

Die Prüfung der Käuferfinanzierung ist ein unverzichtbarer Schritt im Immobilienverkaufsprozess. Sie schützt den Verkäufer vor finanziellen Risiken und unliebsamen Überraschungen. Während eine frühzeitige, persönliche Einschätzung hilfreich ist, bieten vor allem die schriftliche Finanzierungsbestätigung durch eine Bank, der Nachweis des Eigenkapitals und eine klare Vertragsgestaltung durch den Notar die notwendige Sicherheit. Eine transparente Kommunikation und das Beharren auf soliden Nachweisen sind Schlüssel zum erfolgreichen und sicheren Abschluss des Immobilienverkaufs. Scheuen Sie sich nicht, diese essenziellen Schritte einzufordern, um Ihre Immobilie mit voller Gewissheit zu verkaufen.

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Michael Freitag
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