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Ertragswertverfahren für vermietete Objekte erklärt

Das Ertragswertverfahren ist eine zentrale Methode zur Bewertung von vermieteten Immobilien. Es beleuchtet, wie zukünftige Einnahmen den Wert eines Objekts beeinflussen.

6 min Lesezeit
Ertragswertverfahren für vermietete Objekte erklärt

Die Wertermittlung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit, die von vielen Faktoren abhängt. Besonders bei Objekten, die zur Vermietung vorgesehen sind oder bereits vermietet werden, spielt nicht nur der Substanzwert oder der Vergleich mit ähnlichen Immobilien eine Rolle, sondern vor allem auch die prognostizierbaren Erträge. Hier kommt das Ertragswertverfahren ins Spiel, eine der drei normierten Methoden zur Immobilienbewertung. Es bietet eine fundierte Grundlage, um den Wert einer Immobilie auf Basis ihrer zukünftigen Einnahmen zu bestimmen. Dieses Verfahren ist besonders relevant für Kapitalanleger, Banken bei der Kreditvergabe und für Gutachter bei der Feststellung des Verkehrswertes. Wir erläutern Ihnen im Folgenden detailliert, wie das Ertragswertverfahren funktioniert, welche Komponenten es berücksichtigt und warum es für vermietete Objekte von so großer Bedeutung ist.

Was ist das Ertragswertverfahren und wann wird es angewendet?

Das Ertragswertverfahren ist ein Wertermittlungsverfahren, das den Wert einer Immobilie aus den Kapitalflüssen ableitet, die sie in der Zukunft voraussichtlich generieren wird. Im Gegensatz zum Sachwertverfahren, welches die Kosten der Wiederherstellung betrachtet, oder dem Vergleichswertverfahren, das auf den tatsächlichen Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte basiert, fokussiert sich das Ertragswertverfahren auf die Rentabilität. Es ist besonders geeignet für Immobilien, die zu Anlagezwecken dienen und deren Wert maßgeblich durch die erzielbaren Mieten bestimmt wird. Dies umfasst in erster Linie Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude, aber auch teilweise gemischt genutzte Immobilien.

Die Anwendung dieses Verfahrens ist dann sinnvoll, wenn der Markt für Vergleichsobjekte dünn ist oder wenn die Mieteinnahmen eine herausragende Rolle bei der Investitionsentscheidung spielen. Auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, Scheidungen, Erbschaften oder zur Bilanzierung von Unternehmensvermögen wird das Ertragswertverfahren häufig angewandt, um einen objektiven Wert zu ermitteln.

  • Bewertung von Mietwohnhäusern und Mehrfamilienhäusern
  • Ermittlung des Wertes von Büro- und Geschäftsgebäuden
  • Anlageobjekte mit stabilen und prognostizierbaren Mieteinnahmen
  • Kreditvergabe durch Banken zur Besicherung von Immobilienfinanzierungen
  • Gerichtsgutachten bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen
  • Kaufpreisprüfung für Investoren und Kapitalanleger

Die grundlegenden Komponenten des Ertragswertverfahrens

Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee, dass der Wert einer Immobilie dem Barwert ihrer zukünftigen Reinerträge und des Restwerts (Bodenwert) am Ende der Betrachtungsperiode entspricht. Es gliedert sich im Wesentlichen in zwei Hauptteile: die Ermittlung des reinen Gebäudeertragswerts und die Addition des Bodenwerts. Zuvor werden jedoch die Roheinnahmen der Immobilie analysiert und bereinigt.

Zentrale Größen sind dabei die jährlichen Mieteinnahmen, die Bewirtschaftungskosten, der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen. Jede dieser Komponenten muss sorgfältig ermittelt und bewertet werden, da sie einen direkten Einfluss auf das Endergebnis haben. Ein fundiertes Gutachten beruht auf einer präzisen Datenerhebung und einer realistischen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen.

Schritt 1: Ermittlung der Roherträge

Der erste Schritt besteht in der Ermittlung der Roherträge, welche die Summe aller nachhaltig erzielbaren jährlichen Einnahmen der Immobilie darstellen. Hierzu gehören in erster Linie die Mieteinnahmen. Bei der Bewertung ist es wichtig, nicht die tatsächlich gezahlten Mieten zu nehmen, wenn diese nicht dem marktüblichen Niveau entsprechen. Stattdessen werden die marktüblichen Mieten zugrunde gelegt, um den Ertragswert unabhängig von möglicherweise zu hohen oder zu niedrigen aktuellen Mieten zu ermitteln.

Neben den Basismieten können auch weitere Einnahmen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel Einnahmen aus Garagen und Stellplätzen, Werbeflächen oder anderen Nebennutzungen, sofern diese nachhaltig erzielbar sind. Leerstandsrisiken sollten ebenfalls berücksichtigt werden, indem die potenziellen Mieteinnahmen um einen realistischen Leerstandszuschlag gemindert werden. Dies führt zum Bruttoertrag.

  • Marktübliche Jahresnettomieten (Kaltmieten)
  • Einnahmen aus Garagen und Stellplätzen
  • Einnahmen aus Werbeflächen oder Antennen
  • Einnahmen aus sonstigen Nebennutzungen
  • Abzug eines realistischen Leerstandsrisikos

Schritt 2: Abzug der Bewirtschaftungskosten zur Ermittlung des Reinertrags

Vom Bruttoertrag sind die sogenannten nichtumlagefähigen Bewirtschaftungskosten abzuziehen, um den Reinertrag zu erhalten. Diese Kosten sind jene Aufwendungen, die der Eigentümer laufend zu tragen hat und die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Die Bewirtschaftungskosten werden in der Regel nach Erfahrungswerten oder anhand von Richtsätzen, die von Sachverständigenausschüssen oder Verordnungen bereitgestellt werden, ermittelt.

Es ist wichtig, nur die wirklich nichtumlagefähigen Kosten zu berücksichtigen, da viele Nebenkosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können. Die Bewirtschaftungskosten setzen sich aus Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und dem Mietausfallwagnis zusammen. Bei bestimmten Objekten können auch Betriebskosten, die der Eigentümer selbst trägt (z. B. bei eigengenutzter Fläche), hinzukommen.

  • Verwaltungskosten: Kosten für die Hausverwaltung
  • Instandhaltungskosten: Laufende Kosten für Reparaturen und Wartung
  • Mietausfallwagnis: Risiko von Zahlungsausfällen oder Leerstand (reduziert sich ggf. wenn bereits in Rohertrag berücksichtigt)
  • Nichtumlagefähige Betriebskosten: z.B. bestimmte Versicherungen oder Heizkostenabrechnung

Schritt 3: Kapitalisierung des Reinertrags und der Bodenwert

Nachdem der Reinertrag ermittelt wurde, gilt es, diesen zu kapitalisieren. Hierbei wird der Liegenschaftszinssatz verwendet. Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem Immobilien in der jeweiligen Lage und Art üblicherweise verzinst werden. Er drückt die Renditeerwartung des Marktes aus und wird von unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt. Ein niedriger Liegenschaftszinssatz führt zu einem höheren Ertragswert, da die zukünftigen Erträge stärker gewichtet werden.

Die Berechnung des Ertragswertes erfolgt dann in zwei Schritten: Zunächst wird der Gebäudeertragswert berechnet und anschließend der Bodenwert addiert. Für die Ermittlung des Gebäudeertragswertes wird der Reinertrag um den Anteil des Bodenwerts an den Gesamterträgen (Bodenwertverzinsung) bereinigt, da der Boden selbst nicht 'abnutzbar' ist und somit nicht über die Restnutzungsdauer abgeschrieben wird. Der auf das Gebäude entfallende Reinertrag wird dann mittels eines Vervielfältigers (Barwertfaktors), der von der Restnutzungsdauer des Gebäudes und dem Liegenschaftszinssatz abhängt, kapitalisiert. Dieser Vervielfältiger berücksichtigt, dass zukünftige Einnahmen heute weniger wert sind als Einnahmen, die sofort zur Verfügung stehen.

Der Bodenwert wird in der Regel separat ermittelt, meist über das Vergleichswertverfahren unter Heranziehung der amtlichen Bodenrichtwerte. Dieser Bodenwert wird dann in der Regel ohne Abzug am Ende der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer des Gebäudes zum kapitalisierten Gebäudeertragswert addiert, da der Boden theoretisch unendlich nutzbar ist und seinen Wert behält oder sogar steigert.

Beispielrechnung zum Ertragswertverfahren

Um die Theorie greifbarer zu machen, betrachten wir ein vereinfachtes Beispiel. Angenommen, eine Immobilie hat folgende Kenndaten:

  • Nachhaltig erzielbare Jahresnettokaltmiete: 60.000 Euro
  • Jährliche nichtumlagefähige Bewirtschaftungskosten: 10.000 Euro
  • Liegenschaftszinssatz: 4 %
  • Restnutzungsdauer des Gebäudes: 30 Jahre
  • Bodenwert: 200.000 Euro

1. Reinertrag des Grundstücks: 60.000 Euro (Rohertrag) - 10.000 Euro (Bewirtschaftungskosten) = 50.000 Euro.

2. Bodenwertverzinsung: 200.000 Euro (Bodenwert) * 4 % (Liegenschaftszinssatz) = 8.000 Euro.

3. Gebäudeertrag: 50.000 Euro (Reinertrag) - 8.000 Euro (Bodenwertverzinsung) = 42.000 Euro.

4. Vervielfältiger (Barwertfaktor) für 30 Jahre bei 4 % Zins: Dieser Faktor beträgt rechnerisch etwa 17,29. Der Wert des Gebäudes für die Restnutzungsdauer ist dann 42.000 Euro * 17,29 = 726.180 Euro.

5. Ertragswert: 726.180 Euro (Gebäudeertragswert) + 200.000 Euro (Bodenwert) = 926.180 Euro. Der so ermittelte Ertragswert der Immobilie läge demnach bei rund 926.180 Euro. Bitte beachten Sie, dass dies eine stark vereinfachte Darstellung ist. In der Praxis fließen weitere Faktoren und detailliertere Berechnungen ein.

Herausforderungen und Besonderheiten

Obwohl das Ertragswertverfahren eine sehr aussagekräftige Methode ist, birgt es auch Herausforderungen. Die präzise Ermittlung der nachhaltig erzielbaren Mieten und der Bewirtschaftungskosten erfordert fundiertes Markt- und Immobilienwissen. Unsicherheiten bei der Schätzung zukünftiger Mieten oder der Entwicklung der Betriebskosten können das Ergebnis beeinflussen. Auch die Bestimmung des angemessenen Liegenschaftszinssatzes ist entscheidend und kann je nach Lage, Objektart und Marktlage variieren.

Besondere Beachtung finden auch außergewöhnliche objektspezifische Merkmale, die den Wert beeinflussen können, wie zum Beispiel Denkmalstatus, bestehende Mietverträge mit besonderen Klauseln oder anstehende Sanierungen. Diese Faktoren müssen durch Zu- oder Abschläge im Rahmen der Wertermittlung berücksichtigt werden, um zu einem realistischen Ergebnis zu gelangen. Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes ist ebenfalls eine Schätzung, die durch den Zustand und die Modernisierungen der Immobilie beeinflusst wird.

  • Genauigkeit der Mieten- und Kostenschätzung
  • Wahl des passenden Liegenschaftszinssatzes
  • Berücksichtigung von Mietverträgen und Belegungsstrukturen
  • Einschätzung der Restnutzungsdauer und des Bauzustands
  • Umgang mit besonderen Lasten oder Vorteilen (z.B. Baulasten, Denkmalschutz)

Fazit

Das Ertragswertverfahren ist ein unverzichtbares Instrument zur Bewertung von vermieteten Immobilien. Es ermöglicht eine realitätsnahe Einschätzung des Wertes, indem es die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten der Immobilie in den Mittelpunkt stellt. Für Eigentümer, Investoren und Kreditgeber bietet es eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für Entscheidungen. Eine professionelle Wertermittlung durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen, der alle relevanten Parameter sorgfältig berücksichtigt, ist dabei unerlässlich, um zu einem zuverlässigen und marktgerechten Ergebnis zu gelangen.

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