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Eigentumsübertragung: Kosten im Überblick

Eigentumsübertragung: Welche Kosten kommen beim Hauskauf, bei Schenkungen oder Erbschaften wirklich auf Sie zu? Ein praxisnaher Überblick mit Beispielrechnungen und Einspar-Tipps.

6 min Lesezeit
Eigentumsübertragung: Kosten im Überblick

Die Übertragung von Immobilienbesitz – sei es durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft – ist immer mit Kosten verbunden. Für viele Käufer, Verkäufer oder Familienangehörige ist unklar, welche Gebühren tatsächlich anfallen und wie sich diese zusammensetzen. Dieser Ratgeber gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Kostenpositionen bei einer Eigentumsübertragung, erklärt Fachbegriffe verständlich und zeigt anhand von Beispielrechnungen, wie sich die Gesamtkosten in der Praxis entwickeln können.

Was bedeutet Eigentumsübertragung?

Unter Eigentumsübertragung versteht man den rechtlichen Übergang des Eigentums an einer Immobilie von einer Person auf eine andere. Dies geschieht meist durch einen Kaufvertrag, einen Schenkungsvertrag oder im Rahmen einer Erbschaft. Rechtlich wird der Eigentumswechsel erst im Grundbuch vollzogen, wenn die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer dort eingetragen ist. Bis dahin bleibt der bisherige Eigentümer rechtlich verantwortlich, auch wenn der Kaufpreis bereits bezahlt wurde.

Die Eigentumsübertragung ist ein formelles Verfahren, das in der Regel notariell beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen werden muss. Nur so wird der neue Eigentümer rechtlich geschützt und kann die Immobilie frei verwalten, vermieten oder weiterverkaufen. Die Kosten entstehen dabei vor allem durch Notar, Grundbuchamt und gegebenenfalls Steuern wie die Grunderwerbsteuer oder Schenkungssteuer.

Notarkosten: Wann und wie viel?

Ein notarieller Kauf- oder Schenkungsvertrag ist in Deutschland für Immobilienübertragungen gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit des Vertrags, berät die Parteien und sorgt für die korrekte Eintragung im Grundbuch. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden am Wert der Immobilie bemessen.

In der Praxis liegen die Notarkosten für einen Immobilienkauf oder eine Schenkung grob im Bereich von etwa 1,0 bis 1,5 % des Kauf- oder Verkehrswerts. Bei einem Haus im Wert von 400.000 € können die Notargebühren daher ungefähr zwischen 4.000 und 6.000 € liegen. Hinzu kommen die gesetzliche Mehrwertsteuer und Auslagen wie Post- oder Fahrtkosten.

  • Notarkosten werden nach dem Immobilienwert berechnet und sind gesetzlich festgelegt.
  • Für Kaufverträge und Schenkungsverträge gelten ähnliche Gebührenstrukturen.
  • Zusätzlich fallen Mehrwertsteuer und Auslagen an.
  • Bei komplexen Fällen (z.B. mehrere Eigentümer, Vormerkungen) können die Kosten steigen.
  • Notar und Grundbuchkosten zusammen liegen in der Regel bei etwa 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises.

Grundbuchkosten: Eintragung und Umschreibung

Die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch ist der zentrale Schritt, der den neuen Eigentümer rechtlich absichert. Das Grundbuchamt berechnet dafür Gebühren, die sich ebenfalls am Wert der Immobilie orientieren. Typischerweise liegen die reinen Grundbuchkosten bei etwa 0,5 % des Kaufpreises.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € ergeben sich Grundbuchkosten von rund 2.000 €. Hinzu kommen die Notarkosten, sodass sich die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch auf etwa 6.000 € belaufen. Bei einer Schenkung oder einer Teilübertragung (z.B. 25 % eines Anteils) wird nur der übertragene Wert herangezogen, was die Kosten entsprechend reduziert.

  • Grundbuchkosten betragen in der Regel etwa 0,5 % des Immobilienwerts.
  • Die Eintragung ist rechtlich zwingend, um Eigentum zu begründen.
  • Bei Teilübertragungen wird nur der übertragene Anteilswert berechnet.
  • Kosten können je nach Bundesland und Art der Eintragung leicht variieren.
  • Einfache Änderungen (z.B. Namensanpassung) sind deutlich günstiger.

Grunderwerbsteuer beim Kauf

Beim Kauf einer Immobilie fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Diese Steuer wird auf den Kaufpreis erhoben und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen etwa 3,6 % und 6,5 % des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer ist in der Regel vom Käufer zu zahlen, kann aber vertraglich auf den Verkäufer übertragen werden.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einem Steuersatz von 5 % entstehen Grunderwerbsteuerkosten von 20.000 €. Diese Summe ist zusätzlich zu Notar- und Grundbuchkosten zu berücksichtigen. In einigen Fällen, etwa bei bestimmten Familienübertragungen, können Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen greifen, was die Gesamtkosten deutlich senken kann.

  • Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis erhoben und variiert je nach Bundesland.
  • In der Regel trägt der Käufer die Steuer, kann diese aber vertraglich abwälzen.
  • Bestimmte Familienübertragungen können von Befreiungen profitieren.
  • Die Steuer wird einmalig beim Eigentumsübergang fällig.
  • Die genaue Höhe sollte vor Vertragsabschluss mit einem Steuerberater geprüft werden.

Schenkung und Schenkungssteuer

Eine Immobilie kann auch als Schenkung an Kinder, Enkel oder andere Angehörige übertragen werden. Hier entfallen in der Regel die Grunderwerbsteuer, dafür können Schenkungssteuerpflichten entstehen. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Immobilie, dem Verwandtschaftsgrad und den gesetzlichen Freibeträgen.

Beispiel: Für Kinder und Enkel gelten hohe Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern. Übersteigt der Wert der Immobilie den Freibetrag, wird nur der darüber hinausgehende Betrag besteuert. Bei einem Haus im Wert von 500.000 € können die Notar- und Grundbuchkosten für die Umschreibung etwa 3.000 bis 5.500 € betragen, während die Schenkungssteuer je nach individueller Situation variieren kann.

  • Schenkungen können Grunderwerbsteuer sparen, aber Schenkungssteuer auslösen.
  • Freibeträge hängen von Verwandtschaftsgrad und Zeitabstand zu vorherigen Schenkungen ab.
  • Notar- und Grundbuchkosten bleiben bei Schenkungen ähnlich hoch wie beim Kauf.
  • Schenkungssteuer wird vom Beschenkten gezahlt.
  • Steuerliche Auswirkungen sollten vorab mit einem Steuerberater geprüft werden.

Kosten bei Erbschaft und Vererbung

Beim Erben einer Immobilie entfallen in der Regel Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer, stattdessen kann Erbschaftsteuer anfallen. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des gesamten Erbes, dem Verwandtschaftsgrad und den gesetzlichen Freibeträgen. Auch hier gelten für Kinder und Enkel deutlich höhere Freibeträge als für entferntere Verwandte.

Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt ebenfalls über einen notariellen Vorgang, der die Erben als neue Eigentümer einträgt. Die Notar- und Grundbuchkosten liegen in der Regel im bekannten Bereich von etwa 1,5 bis 2,0 % des Immobilienwerts. Zusätzlich können Kosten für ein Verkehrswertgutachten oder die Abwicklung des Erbverfahrens anfallen.

  • Erbschaftsteuer ersetzt Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer.
  • Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch.
  • Notar- und Grundbuchkosten bleiben ähnlich wie beim Kauf.
  • Ein Verkehrswertgutachten kann zur Ermittlung des Erbschaftswerts sinnvoll sein.
  • Die Erbschaftssteuer wird vom Erben gezahlt.

Weitere mögliche Kostenfaktoren

Neben den zentralen Positionen Notar, Grundbuch und Steuern können weitere Kosten anfallen. Dazu gehören etwa Gutachterkosten für ein Verkehrswertgutachten, Anwaltskosten für vertragliche Beratung oder Maklerprovisionen, falls eine Immobilie über einen Makler verkauft wird. Diese Kosten sind nicht immer zwingend, können aber die Gesamtkosten deutlich erhöhen.

Beispiel: Ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie im Wert von 400.000 € kann je nach Umfang zwischen 1.000 und 3.000 € kosten. Optional beauftragte Anwälte für die vertragliche Ausgestaltung können weitere tausend Euro hinzufügen. Maklerprovisionen liegen in der Regel bei etwa 3 bis 6 % des Kaufpreises, je nach Bundesland und Vereinbarung.

  • Verkehrswertgutachten zur Sicherung des Kaufpreises oder zur Steuerermittlung.
  • Anwaltskosten für vertragliche Beratung und Gestaltung.
  • Maklerprovisionen bei Vermittlung durch einen Immobilienmakler.
  • Kosten für eventuelle Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Versicherungen und Finanzierungskosten können ebenfalls relevant sein.

Kaufnebenkosten insgesamt: Faustregeln

Für Käufer einer Immobilie sollten in der Regel etwa 10 bis 15 % des Kaufpreises zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis eingeplant werden. Dieser Puffer umfasst Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen und weitere Nebenkosten. In einigen Fällen, etwa bei sehr hohen Steuersätzen oder umfangreichen Gutachten, können die Nebenkosten auch darüber liegen.

Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und Nebenkosten von 12 % ergeben sich zusätzliche Kosten von 48.000 €. Davon entfallen etwa 6.000 € auf Notar und Grundbuch, 20.000 € auf Grunderwerbsteuer (bei 5 %) und 12.000 € auf Maklerprovision (bei 3 %). Die restlichen 10.000 € können für Gutachten, Anwaltskosten und andere Ausgaben verwendet werden.

  • Kaufnebenkosten liegen typischerweise bei 10 bis 15 % des Kaufpreises.
  • Notar- und Grundbuchkosten machen etwa 1,5 bis 2,0 % aus.
  • Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und kann mehrere Prozentpunkte ausmachen.
  • Maklerprovisionen können den Nebenkostenanteil deutlich erhöhen.
  • Individuelle Faktoren wie Gutachten oder Finanzierungskosten beeinflussen die Gesamtkosten.

Fazit

Die Eigentumsübertragung einer Immobilie ist immer mit Kosten verbunden, die sich aus Notar- und Grundbuchgebühren, Steuern und weiteren Nebenkosten zusammensetzen. Für Käufer sollten in der Regel etwa 10 bis 15 % des Kaufpreises zusätzlich eingeplant werden, während bei Schenkungen oder Erbschaften andere Steuerarten ins Spiel kommen. Eine genaue Planung und frühzeitige Beratung durch Notar, Steuerberater und ggf. Gutachter helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die Gesamtkosten transparent zu gestalten.

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