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Eigenbedarfskündigung: Wann lohnt es sich?

Wann eine Eigenbedarfskündigung für Vermieter sinnvoll ist – und wann sie eher riskant wird – erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt und praxisnah.

6 min Lesezeit
Eigenbedarfskündigung: Wann lohnt es sich?

Eine Eigenbedarfskündigung ist für viele Vermieter eine Möglichkeit, eine vermietete Wohnung wieder selbst zu nutzen oder für nahe Angehörige freizugeben. Doch nicht jede Kündigung wegen Eigenbedarfs ist automatisch sinnvoll oder rechtlich sicher. In diesem Ratgeber wird gezeigt, wann sich eine Eigenbedarfskündigung für Eigentümer tatsächlich lohnt – und wann es besser ist, andere Wege zu wählen.

Was eine Eigenbedarfskündigung genau ist

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung des Vermieters, bei der der Wohnraum nicht mehr an den Mieter, sondern für den Vermieter selbst, für Familienangehörige oder für Personen aus dem eigenen Haushalt genutzt werden soll. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 573 BGB, der festlegt, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, wenn er die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt.

Wichtig ist: Eigenbedarf bedeutet immer Wohnbedarf. Es geht nicht um eine rein wirtschaftliche Entscheidung, etwa um höhere Mieten oder eine bessere Vermietung, sondern um den tatsächlichen Wohnbedarf des Vermieters oder seiner Familie. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben konkret darlegen, für wen die Wohnung benötigt wird und warum.

  • Eigenbedarf = Wohnbedarf für Vermieter, Familie oder Haushaltsangehörige
  • Nicht zulässig: Kündigung nur wegen höherer Miete oder besserer Nutzung
  • Kündigung muss schriftlich und mit Begründung erfolgen

Wann eine Eigenbedarfskündigung rechtlich zulässig ist

Damit eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich selbst, für Familienangehörige oder für Personen aus dem eigenen Haushalt benötigen. Dazu gehören etwa Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Nichten und Neffen, aber auch Pflegekräfte oder Haushaltshilfen, die im Haushalt leben.

Zudem muss der Eigenbedarf ernsthaft und nachvollziehbar sein. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben konkret angeben, für wen die Wohnung benötigt wird, warum sie benötigt wird und wann der Einzug erfolgen soll. Vage Angaben wie „demnächst“ oder „in naher Zukunft“ reichen nicht aus. Außerdem muss der Vermieter keine andere geeignete Wohnung zur Verfügung haben, die er stattdessen nutzen könnte.

  • Wohnung muss für Vermieter, Familie oder Haushaltsangehörige benötigt werden
  • Gründe müssen ernsthaft und nachvollziehbar sein
  • Keine andere geeignete Wohnung darf vorhanden sein
  • Konkrete Angaben zu Person, Grund und Einzugsdatum im Schreiben

Wann sich eine Eigenbedarfskündigung für Vermieter lohnt

Eine Eigenbedarfskündigung lohnt sich für Vermieter vor allem dann, wenn sie tatsächlich planen, die Wohnung selbst zu nutzen oder für nahe Angehörige freizugeben. Beispiele sind ein Umzug in eine kleinere Wohnung nach einer Scheidung, der Einzug eines Kindes nach dem Studium oder die Pflege eines Elternteils, die eine größere oder barrierefreie Wohnung erfordert. In solchen Fällen kann eine Eigenbedarfskündigung sinnvoll sein, weil sie den Wohnbedarf des Vermieters oder seiner Familie deckt.

Zudem kann sich eine Eigenbedarfskündigung lohnen, wenn der Vermieter die Wohnung langfristig selbst nutzen möchte und nicht nur kurzfristig. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist dann sinnvoll, wenn der Vermieter bereit ist, die Wohnung tatsächlich zu nutzen und nicht nur vorübergehend zu vermieten oder leer stehen zu lassen. In solchen Fällen kann die Kündigung den Wohnbedarf decken und gleichzeitig rechtlich sicher sein.

  • Wohnbedarf für Vermieter oder Familie besteht
  • Keine andere geeignete Wohnung vorhanden
  • Langfristige Nutzung geplant
  • Ernsthaftigkeit und Nachvollziehbarkeit des Bedarfs

Wann eine Eigenbedarfskündigung riskant ist

Eine Eigenbedarfskündigung kann riskant sein, wenn der Vermieter den Wohnbedarf nicht ernsthaft verfolgt oder wenn die Begründung nicht ausreichend ist. Beispielsweise kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn der Vermieter die Wohnung nach der Kündigung nicht nutzt oder wenn die Gründe für den Eigenbedarf nicht nachvollziehbar sind. In solchen Fällen kann der Mieter die Kündigung anfechten und vor Gericht ziehen.

Zudem kann eine Eigenbedarfskündigung riskant sein, wenn der Vermieter die gesetzlichen Fristen nicht einhält oder wenn die Kündigung nicht schriftlich und mit Begründung erfolgt. In solchen Fällen kann die Kündigung unwirksam sein und der Vermieter muss den Mieter weiterhin dulden. Es ist daher wichtig, die rechtlichen Voraussetzungen genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachanwalt zu konsultieren.

  • Wohnbedarf nicht ernsthaft verfolgt
  • Begründung nicht ausreichend
  • Gesetzliche Fristen nicht eingehalten
  • Kündigung nicht schriftlich oder ohne Begründung

Kündigungsfristen und besondere Fristen

Die Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei einer Mietdauer von weniger als fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Bei einer Mietdauer von fünf bis acht Jahren sind es sechs Monate, und bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren neun Monate. Diese Fristen gelten unabhängig vom Grund der Kündigung.

Zusätzlich gibt es besondere Fristen, die bei einer Eigenbedarfskündigung beachtet werden müssen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Mieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. In Mehrfamilienhäusern, in denen die Wohnungen nach dem Einzug des Mieters aufgeteilt und verkauft wurden, kann eine Sperrfrist von drei Jahren gelten, die die Kündigungsfrist verlängert.

  • Mietdauer < 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer 5–8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer > 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist
  • Sperrfrist von 3 Jahren in bestimmten Fällen

Wie eine Eigenbedarfskündigung richtig formuliert wird

Eine Eigenbedarfskündigung muss schriftlich erfolgen und alle erforderlichen Angaben enthalten. Im Kündigungsschreiben sollte der Vermieter angeben, für wen die Wohnung benötigt wird, warum sie benötigt wird und wann der Einzug erfolgen soll. Zudem sollte der Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist beachten und die Kündigung rechtzeitig versenden.

Es ist ratsam, die Kündigung eingeschrieben zu versenden oder persönlich zu übergeben, um den Zugang nachweisen zu können. Inhaltlich sollte die Kündigung klar und präzise formuliert sein, ohne vage oder unklare Formulierungen. Ein Beispiel für eine korrekte Formulierung könnte lauten: „Ich kündige das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31.12.2025. Die Wohnung wird für meine Tochter benötigt, die nach ihrem Studium in die Stadt zieht und keine andere geeignete Wohnung zur Verfügung hat.“

  • Schriftliche Kündigung mit Begründung
  • Angabe von Person, Grund und Einzugsdatum
  • Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist
  • Einschreiben oder persönliche Übergabe empfohlen

Alternativen zur Eigenbedarfskündigung

In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, eine Eigenbedarfskündigung zu vermeiden und stattdessen andere Wege zu wählen. Beispielsweise kann der Vermieter mit dem Mieter eine einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses vereinbaren oder eine Mietvertragsänderung vornehmen, die den Wohnbedarf des Vermieters berücksichtigt. In solchen Fällen kann eine Einigung schneller und unkomplizierter sein als eine Kündigung.

Zudem kann der Vermieter prüfen, ob es andere Wohnungen gibt, die er nutzen könnte, oder ob der Mieter bereit ist, die Wohnung zu verlassen, wenn der Vermieter eine angemessene Entschädigung anbietet. In solchen Fällen kann eine Einigung für beide Parteien vorteilhaft sein und rechtliche Risiken vermeiden.

  • Einvernehmliche Aufhebung des Mietverhältnisses
  • Mietvertragsänderung
  • Entschädigung anbieten
  • Andere Wohnungen prüfen

Fazit

Eine Eigenbedarfskündigung kann für Vermieter sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich planen, die Wohnung selbst zu nutzen oder für nahe Angehörige freizugeben. Wichtig ist, dass der Wohnbedarf ernsthaft und nachvollziehbar ist, die gesetzlichen Fristen eingehalten werden und die Kündigung schriftlich und mit Begründung erfolgt. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Einigung mit dem Mieter zu suchen oder andere Wege zu wählen, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls die Beratung durch einen Fachanwalt können helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

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