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Eigenbedarfskündigung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist eine Eigenbedarfskündigung, welche Fristen gelten und wie kann man sich als Mieter oder Vermieter schützen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Eigenbedarf im Mietrecht.

7 min Lesezeit
Eigenbedarfskündigung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Eine Eigenbedarfskündigung ist ein häufig diskutiertes Thema im deutschen Mietrecht. Sie ermöglicht es Vermietern, einen bestehenden Mietvertrag zu beenden, weil sie die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Personen, die im selben Haushalt leben, benötigen. Für Mieter kann eine solche Kündigung mit erheblichen Umzugs- und finanziellen Belastungen verbunden sein. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die praktischen Schritte rund um eine Eigenbedarfskündigung genau zu kennen. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema verständlich und praxisnah erläutert.

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter, weil er die Wohnung für eigene Wohnzwecke oder für nahe Angehörige benötigt. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 573 Abs. 2 geregelt. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung ohne besonderen Grund muss der Vermieter hier einen nachvollziehbaren und berechtigten Eigenbedarf nachweisen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.

Der Eigenbedarf kann für den Vermieter selbst, für Familienangehörige oder für Personen, die im selben Haushalt leben, geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und Großeltern. Der Vermieter muss konkret angeben, für wen die Wohnung benötigt wird, und die Gründe dafür ausführlich darlegen. Ohne eine solche Begründung ist die Kündigung unwirksam.

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein.
  • Der Eigenbedarf muss für den Vermieter selbst oder für nahe Angehörige geltend gemacht werden.
  • Die Gründe für den Eigenbedarf müssen nachvollziehbar und berechtigt sein.
  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
  • Die Kündigung muss an alle Mieter gerichtet sein.

Wer darf eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?

Eine Eigenbedarfskündigung darf grundsätzlich nur von einer natürlichen Person ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass eine Wohnbaugesellschaft, eine GmbH oder ein Verein dieses Mittel nicht nutzen können. Handelt es sich um eine Personengesellschaft wie eine GbR, kann Eigenbedarf für einen Gesellschafter geltend gemacht werden, wenn dieser Gesellschafter bei Abschluss des Mietvertrags bereits Mitglied der Gesellschaft war. Eine KG oder OHG kann hingegen weder für sich noch für den gesetzlichen Personenkreis Eigenbedarf geltend machen.

Der Vermieter muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein, um eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Handelt es sich um eine Erwerbergemeinschaft, muss die Sperrfrist von drei Jahren eingehalten werden, bevor Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Diese Regelung soll verhindern, dass neue Eigentümer kurz nach dem Erwerb der Immobilie Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, um die Wohnung selbst zu nutzen oder zu verkaufen.

  • Nur natürliche Personen dürfen Eigenbedarf geltend machen.
  • Personengesellschaften wie GbR können Eigenbedarf für Gesellschafter geltend machen.
  • KG, OHG, GmbH und Vereine dürfen keine Eigenbedarfskündigung aussprechen.
  • Der Vermieter muss im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein.
  • Bei Erwerbergemeinschaften gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.

Welche Voraussetzungen muss eine Eigenbedarfskündigung erfüllen?

Damit eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Eigenbedarf nachvollziehbar und berechtigt sein. Der Vermieter muss konkret angeben, für wen die Wohnung benötigt wird, und die Gründe dafür ausführlich darlegen. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass die Wohnung für eigene Wohnzwecke benötigt wird. Der Vermieter muss zeigen, dass keine anderen Wohnmöglichkeiten für die betreffende Person bestehen oder dass deren Nutzung unzumutbare finanzielle Nachteile mit sich bringen würde.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und an alle Mieter gerichtet sein. Sie muss den Kündigungsgrund „Eigenbedarf“ enthalten und eine Frist für die Kündigung nennen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei Mietverhältnissen von bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei fünf bis acht Jahren sechs Monate und bei mehr als acht Jahren neun Monate. Bei Mietverträgen, die vor 2001 geschlossen wurden, kann die Kündigungsfrist bei einer Dauer von über zehn Jahren zwölf Monate betragen.

  • Der Eigenbedarf muss nachvollziehbar und berechtigt sein.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unterschrieben sein.
  • Der Kündigungsgrund „Eigenbedarf“ muss angegeben werden.
  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
  • Die Kündigung muss an alle Mieter gerichtet sein.

Wie lange sind die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf?

Die Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bei Mietverhältnissen von bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Bei fünf bis acht Jahren sind es sechs Monate und bei mehr als acht Jahren neun Monate. Bei Mietverträgen, die vor 2001 geschlossen wurden, kann die Kündigungsfrist bei einer Dauer von über zehn Jahren zwölf Monate betragen. Diese Fristen gelten unabhängig davon, ob der Vermieter Eigenbedarf geltend macht oder nicht.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Kündigung dem Mieter zugeht. Der Mieter hat also nach Eingang der Kündigung ab Ende des Monats die entsprechende Frist, um die Wohnung zu räumen. Beispielsweise bei einer Kündigung zum 31. Dezember hat der Mieter bis zum 31. März Zeit, die Wohnung zu verlassen, wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Kündigungsfrist korrekt berechnet, da eine zu kurze Frist die Kündigung unwirksam machen kann.

  • Bis zu fünf Jahren Mietdauer: drei Monate Kündigungsfrist.
  • Fünf bis acht Jahren Mietdauer: sechs Monate Kündigungsfrist.
  • Mehr als acht Jahren Mietdauer: neun Monate Kündigungsfrist.
  • Vor 2001 geschlossene Verträge über zehn Jahre: zwölf Monate Kündigungsfrist.
  • Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Kündigung zugeht.

Welche Gründe rechtfertigen eine Eigenbedarfskündigung?

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Eigenbedarfskündigung typischerweise rechtfertigen können. Dazu gehören beispielsweise, dass nahe Verwandte den Wohnraum benötigen und keine alternativ nutzbare Eigentumswohnung vorhanden ist. Auch der persönliche Bedarf des Vermieters an einer kleineren Wohnung nach einer Scheidung oder an einer größeren Wohnung aufgrund veränderter Lebensumstände, wie etwa eine Schwangerschaft oder der Einzug von Pflegepersonal, kann einen berechtigten Eigenbedarf begründen.

Der Vermieter muss die Gründe für den Eigenbedarf ausführlich darlegen und nachvollziehbar machen. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass die Wohnung für eigene Wohnzwecke benötigt wird. Der Vermieter muss zeigen, dass keine anderen Wohnmöglichkeiten für die betreffende Person bestehen oder dass deren Nutzung unzumutbare finanzielle Nachteile mit sich bringen würde. Beispielsweise kann der Vermieter darlegen, dass die Wohnung für ein Kind benötigt wird, weil es in der Nähe der Schule wohnen soll, oder dass die Wohnung für einen pflegebedürftigen Elternteil benötigt wird, weil sie barrierefrei ist.

  • Nahe Verwandte benötigen den Wohnraum und es gibt keine alternativ nutzbare Eigentumswohnung.
  • Persönlicher Bedarf des Vermieters an einer kleineren Wohnung nach einer Scheidung.
  • Persönlicher Bedarf des Vermieters an einer größeren Wohnung aufgrund veränderter Lebensumstände.
  • Bedarf für einen pflegebedürftigen Elternteil, weil die Wohnung barrierefrei ist.
  • Bedarf für ein Kind, weil es in der Nähe der Schule wohnen soll.

Welche Rechte haben Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung?

Mieter haben bei einer Eigenbedarfskündigung verschiedene Rechte. Sie können die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Der Mieter kann Widerspruch einlegen, wenn ein Auszug einen unzumutbaren Härtefall für ihn darstellen würde. Beispiele dafür sind ein sehr hohes Alter, schwere Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft, die einen Umzug erschweren.

Der Mieter kann auch prüfen, ob die Kündigung alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass die Kündigung schriftlich erfolgt, der Kündigungsgrund „Eigenbedarf“ angegeben wird und die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Wenn die Kündigung unwirksam ist, kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. In Zweifelsfällen kann der Mieter eine mietrechtliche Beratung in Anspruch nehmen oder eine mietrechtliche Versicherung einschalten.

  • Widerspruch innerhalb von zwei Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung.
  • Verlangen der Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unwirksamer Kündigung.
  • Inanspruchnahme einer mietrechtlichen Beratung.
  • Einschaltung einer mietrechtlichen Versicherung.

Wie kann eine Eigenbedarfskündigung angefochten werden?

Eine Eigenbedarfskündigung kann angefochten werden, wenn sie unwirksam ist oder wenn der Mieter einen unzumutbaren Härtefall geltend macht. Der Mieter kann die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Der Mieter kann auch prüfen, ob die Kündigung alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise die schriftliche Form, die Angabe des Kündigungsgrundes „Eigenbedarf“ und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Wenn die Kündigung unwirksam ist, kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. In Zweifelsfällen kann der Mieter eine mietrechtliche Beratung in Anspruch nehmen oder eine mietrechtliche Versicherung einschalten. Der Mieter kann auch prüfen, ob der Vermieter den Eigenbedarf nachvollziehbar und berechtigt dargelegt hat. Wenn der Vermieter den Eigenbedarf nicht ausreichend begründet hat, kann die Kündigung unwirksam sein.

  • Widerspruch innerhalb von zwei Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung.
  • Verlangen der Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unwirksamer Kündigung.
  • Inanspruchnahme einer mietrechtlichen Beratung.
  • Einschaltung einer mietrechtlichen Versicherung.

Fazit

Eine Eigenbedarfskündigung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Mietrecht, das es Vermietern ermöglicht, einen bestehenden Mietvertrag zu beenden, weil sie die Wohnung für eigene Wohnzwecke oder für nahe Angehörige benötigen. Für Mieter kann eine solche Kündigung mit erheblichen Umzugs- und finanziellen Belastungen verbunden sein. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die praktischen Schritte rund um eine Eigenbedarfskündigung genau zu kennen. Mieter sollten ihre Rechte kennen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, wenn ein Auszug einen unzumutbaren Härtefall darstellen würde. Vermieter sollten die gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig beachten, um eine wirksame Kündigung auszusprechen.

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