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Disagio bei Immobilienkrediten: Welche Fristen gelten?

Was bedeutet Disagio bei Immobilienkrediten und welche Fristen gelten? Ein verständlicher Ratgeber zu Zinsabschlag, Steuerabzug und Laufzeiten bei Baufinanzierungen.

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Disagio bei Immobilienkrediten: Welche Fristen gelten?

Beim Thema Baufinanzierung stößt man immer wieder auf den Begriff Disagio. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und welche Fristen spielen bei Immobilienkrediten eine Rolle? Dieser Ratgeber erklärt, wie ein Disagio funktioniert, wann es sich lohnt und welche steuerlichen und vertraglichen Fristen bei der Immobilienfinanzierung zu beachten sind.

Was ist ein Disagio bei Immobilienkrediten?

Ein Disagio, auch Abgeld oder Damnum genannt, ist ein Abschlag vom vereinbarten Darlehensbetrag, den die Bank bei der Auszahlung einbehält. Der Kreditnehmer erhält also weniger Geld ausgezahlt als im Vertrag als Kreditsumme festgelegt ist, muss aber den vollen Nominalbetrag zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Das Disagio wird häufig als Zinsvorauszahlung verstanden, da die Bank den nicht ausgezahlten Betrag zur Begleichung der Kreditkosten nutzt.

Beispiel: Ein Immobilienkredit über 200.000 Euro wird mit einem Disagio von 4 Prozent vereinbart. Die Bank behält 8.000 Euro ein, sodass der Kreditnehmer nur 192.000 Euro ausgezahlt bekommt. Zurückzuzahlen sind jedoch weiterhin 200.000 Euro plus Zinsen. In der Regel ist der Nominalzins bei einem Darlehen mit Disagio niedriger als bei einem Kredit ohne Abschlag.

  • Disagio ist ein Abschlag vom Darlehensbetrag bei der Auszahlung.
  • Der Kreditnehmer erhält weniger Geld ausgezahlt, muss aber den vollen Betrag zurückzahlen.
  • Das Disagio dient als Zinsvorauszahlung und senkt oft den Nominalzins.
  • Es wird in Prozent des Darlehensbetrags angegeben.
  • Marktüblich sind Disagio-Sätze bis 5 Prozent bei Zinsbindungsfristen ab fünf Jahren.
  • Disagio ist besonders bei Baufinanzierungen und Bauspardarlehen verbreitet.

Wie funktioniert die Berechnung eines Disagios?

Die Berechnung eines Disagios ist relativ einfach. Der Darlehensbetrag wird mit dem vereinbarten Disagio-Prozentsatz multipliziert. Das Ergebnis ist der Betrag, den die Bank einbehält. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Darlehensbetrag und Disagio-Betrag.

Beispiel: Ein Kredit über 150.000 Euro mit einem Disagio von 3 Prozent. Der Disagio-Betrag beträgt 4.500 Euro (150.000 x 0,03). Der Kreditnehmer erhält 145.500 Euro ausgezahlt. Zurückzuzahlen sind 150.000 Euro plus Zinsen. Je höher das Disagio, desto geringer ist der Auszahlungsbetrag, aber auch die laufenden Zinszahlungen fallen in der Regel niedriger aus.

  • Disagio-Betrag = Darlehensbetrag x Disagio in Prozent.
  • Auszahlungsbetrag = Darlehensbetrag minus Disagio-Betrag.
  • Je höher das Disagio, desto niedriger der Auszahlungsbetrag.
  • Der Nominalzins sinkt in der Regel mit steigendem Disagio.
  • Disagio wird bei Vertragsabschluss einbehalten.
  • Die Rückzahlung erfolgt immer auf Basis des vollen Nominalbetrags.

Welche Fristen gelten bei Disagio und Zinsbindung?

Bei Immobilienkrediten mit Disagio spielt die Zinsbindungsfrist eine entscheidende Rolle. In der Regel werden Disagio-Sätze bis 5 Prozent bei Zinsbindungsfristen ab fünf Jahren als marktüblich angesehen. Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Zinssatz unverändert bleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kreditnehmer den Kredit kündigen oder eine neue Zinsbindung vereinbaren.

Ein Disagio wird häufig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigen Nominalzins verstanden. Bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens kann es zu einer Disagioerstattung kommen, je nach Vertragsbedingungen. Es ist wichtig, die Fristen für Zinsbindung, Kündigung und eventuelle Disagioerstattung im Vertrag genau zu prüfen.

  • Zinsbindungsfrist ab fünf Jahren gilt als marktüblich für Disagio bis 5 Prozent.
  • Die Zinsbindung legt die Dauer des festen Zinssatzes fest.
  • Nach Ablauf der Zinsbindung kann der Kredit gekündigt oder verlängert werden.
  • Bei vorzeitiger Beendigung kann eine Disagioerstattung vereinbart sein.
  • Die Fristen für Disagioerstattung sind vertraglich geregelt.
  • Die Bank kann Disagio als Entgelt für die Zinsbindung verlangen.

Steuerliche Aspekte und Fristen bei Disagio

Bei vermieteten Immobilien kann das Disagio steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern es als marktüblich gilt. Seit 2004 kann ein Disagio bei mindestens fünfjähriger Zinsfestschreibung nur noch in Höhe von 5 Prozent der Darlehenssumme sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Höhere Disagio-Sätze können jedoch ebenfalls als marktüblich anerkannt werden und in voller Höhe im Jahr der Zahlung abgesetzt werden.

Ein Disagio von 10 Prozent bei einer 10-jährigen Kreditlaufzeit kann durchaus als marktüblich gelten und somit in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar sein. Es ist ratsam, die steuerlichen Aspekte mit einem Steuerberater zu klären, um die optimalen Abschreibungsmöglichkeiten zu nutzen.

  • Disagio kann bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Bis 5 Prozent der Darlehenssumme können sofort abgesetzt werden.
  • Höhere Disagio-Sätze können ebenfalls als marktüblich anerkannt werden.
  • Die Absetzung erfolgt im Jahr der Zahlung.
  • Steuerliche Aspekte sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
  • Disagio ist nicht auf die Laufzeit zu verteilen, wenn es marktüblich ist.

Vorteile und Nachteile eines Disagios bei Immobilienkrediten

Ein Disagio kann sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Zu den Vorteilen zählt ein niedrigerer Nominalzins, was die laufenden Zinszahlungen reduziert. Zudem kann das Disagio bei vermieteten Immobilien steuerlich abgesetzt werden, was die Finanzierung attraktiver macht.

Nachteile sind der geringere Auszahlungsbetrag, der die Finanzierungslücke vergrößern kann, sowie die höhere Restschuld, da der volle Nominalbetrag zurückgezahlt werden muss. Es ist wichtig, die Gesamtkosten des Kredits zu vergleichen und zu prüfen, ob ein Disagio die beste Option ist.

  • Niedrigerer Nominalzins und geringere laufende Zinszahlungen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit bei vermieteten Immobilien.
  • Geringerer Auszahlungsbetrag kann die Finanzierungslücke vergrößern.
  • Höhere Restschuld, da der volle Nominalbetrag zurückgezahlt werden muss.
  • Disagio kann die Gesamtkosten des Kredits erhöhen.
  • Vergleich der Gesamtkosten ist wichtig, um die beste Option zu wählen.

Praktische Tipps zur Nutzung von Disagio bei Immobilienkrediten

Bevor ein Disagio vereinbart wird, sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören die Zinsbindungsfrist, die Höhe des Disagios, die steuerlichen Aspekte und die Gesamtkosten des Kredits. Es ist ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen und die Bedingungen genau zu prüfen.

Ein Disagio kann besonders für Kapitalanleger mit vermieteten Immobilien attraktiv sein, da die steuerlichen Vorteile die höheren Kosten ausgleichen können. Eigennutzer sollten vorsichtig sein und sicherstellen, dass die Finanzierungslücke durch Eigenkapital oder andere Mittel gedeckt werden kann.

  • Vergleich mehrerer Angebote und Bedingungen.
  • Prüfung der Zinsbindungsfrist und Disagio-Höhe.
  • Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte.
  • Sicherstellung, dass die Finanzierungslücke gedeckt ist.
  • Disagio kann für Kapitalanleger attraktiv sein.
  • Eigennutzer sollten vorsichtig sein und die Gesamtkosten prüfen.

Fazit

Ein Disagio bei Immobilienkrediten kann sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Es ist wichtig, die Fristen, steuerlichen Aspekte und Gesamtkosten genau zu prüfen, um die beste Finanzierungslösung zu wählen. Bei vermieteten Immobilien kann das Disagio steuerlich abgesetzt werden, was die Finanzierung attraktiver macht. Eigennutzer sollten sicherstellen, dass die Finanzierungslücke gedeckt ist und die Gesamtkosten des Kredits im Vergleich zu anderen Optionen vorteilhaft sind.

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