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Bonitätsprüfung von Mietern durchführen

Die Bonitätsprüfung ist ein zentraler Schritt bei der Auswahl neuer Mieter. Sie minimiert Risiken und schützt Vermieter vor finanziellen Ausfällen, indem sie die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit potenzieller Mieter beurteilt.

7 min Lesezeit
Bonitätsprüfung von Mietern durchführen

Für Vermieter ist die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter ein unerlässlicher Schritt, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren und eine langfristig stabile Mietbeziehung zu gewährleisten. Ein insolventer Mieter oder jemand, der seine finanzielle Leistungsfähigkeit überschätzt, kann erhebliche Probleme verursachen, von ausbleibenden Mietzahlungen über langwierige Mahnverfahren bis hin zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten. Eine sorgfältige Prüfung der Bonität gibt Vermietern die notwendige Sicherheit, dass der zukünftige Mieter die monatlichen Kosten für die Miete und Nebenkosten dauerhaft tragen kann. Dieser Ratgeber erklärt detailliert, welche Informationen Vermieter im Rahmen einer Bonitätsprüfung anfragen dürfen, welche Unterlagen dabei eine Rolle spielen und wie eine rechtssichere sowie effiziente Prüfung durchgeführt wird.

Was bedeutet Bonität im Mietrecht?

Bonität leitet sich vom lateinischen Wort „bonitas“ ab und bedeutet übersetzt „Güte“ oder „Vortrefflichkeit“. Im wirtschaftlichen Kontext, insbesondere im Mietrecht, beschreibt sie die Kreditwürdigkeit einer Person, also deren Fähigkeit und Bereitschaft, finanzielle Verpflichtungen fristgerecht und vollständig zu erfüllen. Für Vermieter bedeutet dies konkret, dass sie das Risiko einschätzen möchten, ob ein potenzieller Mieter die monatliche Miete sowie anfallende Nebenkosten zuverlässig bezahlen wird. Eine gute Bonität ist dabei ein Zeichen für finanzielle Stabilität und Verlässlichkeit des Mieters.

Die Bonität setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, die sowohl die aktuelle finanzielle Situation als auch das bisherige Zahlungsverhalten einer Person berücksichtigen. Es geht nicht nur darum, ob jemand über ausreichend Einkommen verfügt, sondern auch darum, ob es in der Vergangenheit zu Zahlungsschwierigkeiten oder gar zur Insolvenz kam. Eine lückenhafte Bonitätsprüfung kann weitreichende Folgen haben, da ein Mieter, der bereits bei Einzug finanzielle Schwierigkeiten hat, für den Vermieter ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt. Daher ist es entscheidend, die Bonität umfassend zu bewerten.

  • Fähigkeit zur fristgerechten Mietzahlung
  • Bereitschaft, offene Forderungen zu begleichen
  • Abwesenheit negativer Zahlungseinträge
  • Stabile Einkommensverhältnisse

Rechtliche Rahmenbedingungen der Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung ist kein Freifahrtschein für Vermieter, um beliebige Informationen über potenzielle Mieter einzuholen. Es gibt klare rechtliche Grenzen, die insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gezogen werden. Vermieter dürfen nur solche Informationen abfragen, die für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrages relevant sind. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Erhebung der Daten bestehen, und die Daten müssen erforderlich, verhältnismäßig und zweckgebunden sein. Ein Verstoß gegen diese Prinzipien kann rechtliche Konsequenzen haben und die Bonitätsprüfung unwirksam machen oder Schadensersatzansprüche des Mieters nach sich ziehen.

Grundsätzlich dürfen Vermieter Daten erst dann anfragen, wenn ein ernsthaftes Interesse am Mietobjekt bekundet wurde und eine konkrete Anmietung im Raum steht. Eine vorherige, generelle Datensammlung ist unzulässig. Zudem müssen Mieter über die Art und den Zweck der Datenerhebung informiert werden und eine entsprechende Einwilligung erteilen, oft in Form einer Mieterselbstauskunft oder einer Einwilligung zur Einholung einer Bonitätsauskunft. Nach der Entscheidung gegen einen Mieter sind die erhobenen Daten, die nicht mehr für den Vertragsabschluss benötigt werden, unverzüglich zu löschen.

  • DSGVO und BDSG bilden den rechtlichen Rahmen.
  • Daten müssen für den Mietvertrag relevant, erforderlich und verhältnismäßig sein.
  • Einwilligung des Mieters ist zwingend erforderlich.
  • Unnötige Daten müssen nach Abschluss des Auswahlprozesses gelöscht werden.

Wichtige Unterlagen zur Bonitätsprüfung

Vermieter können eine Reihe von Unterlagen anfordern, um die Bonität eines Mieters zu prüfen. Diese Dokumente geben Aufschluss über die finanzielle Situation und das bisherige Zahlungsverhalten. Die wichtigsten Dokumente sind die Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft einer Auskunftei. Es ist ratsam, diese Dokumente von allen volljährigen Mietern einzufordern, die im Mietvertrag stehen werden, da alle Parteien gesamtschuldnerisch für die Miete haften.

Die Glaubwürdigkeit und Aktualität der eingereichten Dokumente sind entscheidend. Vermieter sollten darauf achten, dass die Unterlagen nicht zu alt sind und gegebenenfalls die Echtheit prüfen. Dies kann beispielsweise durch einen Abgleich der Namen und Adressen auf den verschiedenen Dokumenten erfolgen. Im Zweifelsfall können auch Nachfragen beim potenziellen Mieter oder der zuständigen Stelle angebracht sein, immer unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

  • Mieterselbstauskunft: Umfangreiche Informationen zur Person und finanziellen Situation.
  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid.
  • Bonitätsauskunft: SCHUFA-Auskunft oder vergleichbarer Dienst.
  • Kopie des Personalausweises: Zum Identitätsabgleich (geschwärzt, um nicht relevante Daten zu schützen).

Die Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft ist ein standardisiertes Formular, das potenziellen Mietern zur Verfügung gestellt wird. Hierin werden grundlegende persönliche Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand sowie Informationen zum Berufs- und Einkommensstatus abgefragt. Auch Fragen zur Schufa, zu bestehenden Mietschulden, und ob ein Insolvenzverfahren läuft, sind üblich. Wichtig ist, dass nur relevante Fragen gestellt werden, die dem Vermieter zur Entscheidung über den Mietvertrag dienen. Fragen nach der sexuellen Orientierung, Religionszugehörigkeit oder der Kinderwunsch des Mieters sind unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.

Mieter sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sofern die Fragen zulässig sind. Falsche Angaben zu relevanten Punkten können später zur Anfechtung des Mietvertrages führen oder als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung dienen. Vermieter sollten jedoch beachten, dass unzulässige Fragen von Mietern nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, ohne dass dies später Konsequenzen hat. Daher ist es elementar, eine rechtlich korrekte Mieterselbstauskunft zu verwenden.

  • Persönliche Daten und Kontaktdaten
  • Informationen zum aktuellen Arbeitsverhältnis und Beruf
  • Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen
  • Auskunft über Haushaltsgröße und Mitmieter
  • Erklärung zu Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzverfahren

Einkommensnachweise prüfen

Einkommensnachweise sind ein direkter Beleg für die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Mieters. Üblicherweise werden die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder, bei Selbstständigen, eine aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung), Einkommenssteuerbescheide der letzten Jahre oder eine Bestätigung des Steuerberaters angefordert. Die Faustregel besagt oft, dass die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollte, um Mietausfällen vorzubeugen. Dies ist jedoch nur ein Richtwert; je nach individueller Lebenssituation können auch andere Verhältnisse tragbar sein.

Bedenken Sie, dass bei einem potenziellen Mieter, der beispielsweise ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro monatlich erzielt, eine Warmmiete von 1.000 Euro als finanziell tragbar erscheinen mag (ein Drittel des Einkommens). Bei zwei Personen mit jeweils 2.000 Euro Nettoeinkommen und einer Warmmiete von 1.200 Euro ist die Belastung mit 15% des gesamten Haushaltseinkommens sogar deutlich geringer. Hier sehen Sie, wie das individuelle Einkommen und Haushaltskonstellationen die Tragfähigkeit der Mietbelastung beeinflussen.

  • Letzten drei Gehaltsabrechnungen von Festangestellten.
  • Aktuelle BWA oder Einkommensteuerbescheide bei Selbstständigen.
  • Kontoauszüge mit Geldeingängen (als Ergänzung zum Nachweis von Einnahmen).
  • Arbeitsvertrag (insbesondere zur Prüfung der Befristung).

Die Bonitätsauskunft von Auskunfteien

Die Bonitätsauskunft einer Auskunftei, wie zum Beispiel der SCHUFA, ist ein essenzieller Bestandteil der Bonitätsprüfung und gilt als verlässlichste Quelle. Diese Auskunft enthält Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten einer Person, beispielsweise ob Kredite vertragsgemäß bedient wurden, oder ob es zu Zahlungsausfällen kam. Negative Einträge, wie nicht bezahlte Rechnungen, Inkassoverfahren oder ein beantragtes Insolvenzverfahren, können ein Warnsignal für Vermieter sein. Der Mieter muss dieser Abfrage explizit zustimmen, üblicherweise über eine Einwilligungserklärung im Rahmen der Mieterselbstauskunft oder durch Vorlage einer eigenen Auskunft.

Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nicht selbst direkt eine SCHUFA-Auskunft über einen potenziellen Mieter einholen dürfen, ohne dass der Mieter dies explizit veranlasst oder einer direkten Abfrage zugestimmt hat. In der Praxis ist es meist so, dass der Mieter die Auskunft selbst bei der SCHUFA beantragt und dem Vermieter vorlegt. Es gibt hierbei die Möglichkeit, eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zu beantragen, oder eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft speziell für Vermieter, welche meist eine prägnantere und für diesen Zweck optimierte Darstellung bietet.

  • SCHUFA-BonitätsCheck oder vergleichbare Dienste anderer Auskunfteien.
  • Enthält Informationen über persönliche Daten und Zahlungserfahrungen.
  • Gibt Auskunft über möglicherweise bestehende negative Einträge.
  • Mieter muss der Auskunftserteilung direkt zustimmen oder sie selbst einholen und vorlegen.

Schutz vor Datenmissbrauch und Fälschungen

Gerade in Zeiten hoher Nachfrage auf dem Mietmarkt versuchen einige potenzielle Mieter, unzureichende Bonität durch gefälschte Unterlagen zu kaschieren. Daher ist es für Vermieter von großer Bedeutung, nicht nur die Inhalte der Dokumente zu prüfen, sondern auch auf deren Echtheit zu achten. Auffälligkeiten können in der Formatierung, Rechtschreibfehlern oder einer ungewöhnlichen Aufmachung der Dokumente liegen. Ein Vergleich der Daten zwischen den verschiedenen Unterlagen (z.B. Name und Adresse auf Ausweis, Gehaltszettel und Bonitätsauskunft) kann erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten geben. Im Zweifel sollte bei den ausstellenden Stellen (z.B. Arbeitgeber oder Steuerberater) nachgefragt werden, ob die Dokumente tatsächlich von ihnen stammen – dies jedoch nur mit Zustimmung des potenziellen Mieters.

Es ist zudem wichtig, die erhaltenen persönlichen Daten datenschutzkonform zu behandeln. Das bedeutet, dass nicht benötigte Informationen geschwärzt werden sollten (wie beispielsweise die Religionszugehörigkeit auf dem Personalausweis) und dass die Daten nach Abschluss des Auswahlprozesses gelöscht oder vernichtet werden müssen, sofern kein Mietvertrag zustande kommt. Nur die Daten des tatsächlich ausgewählten Mieters dürfen für die Dauer des Mietverhältnisses gespeichert werden.

  • Abgleich von Namen, Adressen und Daten über verschiedene Dokumente hinweg.
  • Achten auf unprofessionelle Schriftbilder, Logos oder Formatierungen.
  • Schärfen Sie Ihr Bewusstsein für zu perfekt oder zu fehlerhaft wirkende Unterlagen.
  • Dateien mit sichtbaren Bearbeitungsspuren oder mangelhafter Auflösung kritisch prüfen.

Fazit

Die Bonitätsprüfung ist ein elementarer Bestandteil einer verantwortungsvollen Vermietung. Sie schützt Vermieter vor finanziellen Risiken und fördert eine stabile und vertrauensvolle Mietbeziehung. Durch die sorgfältige Einholung und Prüfung von Mieterselbstauskünften, Einkommensnachweisen und Bonitätsauskünften können Vermieter die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit potenzieller Mieter umfassend bewerten. Dabei ist es stets wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Datenschutzes und die Verhältnismäßigkeit der angefragten Informationen zu beachten. Eine transparente Kommunikation mit den Mietinteressenten und das korrekte Vorgehen bei der Datenverarbeitung sind entscheidend für einen fairen und rechtlich sicheren Vermietungsprozess.

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