Bewertung bei Schenkung: Welche Regeln gelten hier?
Bei Schenkungen gelten besondere Bewertungsregeln für Grundstücke, Immobilien und andere Vermögenswerte. Hier erfahren Sie, welche Werte maßgeblich sind und wie Sie Fehler vermeiden können.

Wenn Eltern, Großeltern oder andere Verwandte Immobilien oder größere Vermögenswerte schenken, spielt die Bewertung eine zentrale Rolle. Die Höhe des geschätzten Werts bestimmt nicht nur, ob und wie hoch die Schenkungsteuer fällt, sondern auch, ob Freibeträge ausgeschöpft werden und wie sich die Schenkung auf spätere Erbschaften auswirkt. Viele Schenkende und Beschenkte unterschätzen, wie komplex die Bewertung sein kann – insbesondere bei Grundstücken, Häusern oder Firmenanteilen. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Regeln zur Bewertung bei Schenkungen verständlich erklärt, damit Sie die steuerlichen und rechtlichen Folgen besser einschätzen können.
Was bedeutet „Bewertung“ bei einer Schenkung?
Unter „Bewertung“ versteht man die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts eines Vermögensgegenstands zum Zeitpunkt der Schenkung. Dieser Wert ist maßgeblich für die Berechnung der Schenkungsteuer und für die Frage, ob die Schenkung steuerpflichtig ist oder innerhalb der Freibeträge bleibt. Die Bewertung richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Bewertungsgesetz und der Erbschaft- und Schenkungsteuer-Richtlinie.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert: Der Marktwert ist der Preis, den man realistisch auf dem Markt erzielen könnte, der Verkehrswert ist der Wert, der sich aus der Nutzung des Objekts ergibt (z.B. Mieteinnahmen). Für die Schenkungsteuer ist in der Regel der Verkehrswert maßgeblich, nicht der Buchwert aus der Bilanz oder ein willkürlich geschätzter Preis. Eine sachgerechte Bewertung verhindert spätere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und teure Nachzahlungen.
- —Die Bewertung bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer.
- —Maßgeblich ist in der Regel der Verkehrswert, nicht der Buchwert.
- —Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Schenkung (Datum des Vertrags oder der Übereignung).
- —Fachliche Fehler in der Bewertung können zu Nachforderungen führen.
- —Bei Immobilien spielt die Lage, der Zustand und die Nutzung eine entscheidende Rolle.
Wann ist eine Schenkung steuerpflichtig?
Eine Schenkung ist steuerpflichtig, wenn der Wert des übertragenen Vermögens den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Kinder und Enkelkinder haben deutlich höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Nichtverwandte. Liegt der Wert der Schenkung unter dem Freibetrag, fällt in der Regel keine Schenkungsteuer an – die Bewertung ist aber trotzdem wichtig, weil sie die Grundlage für spätere Schenkungen oder Erbschaften bildet.
Bei wiederholten Schenkungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums werden die Werte addiert. Deshalb ist eine genaue Bewertung jeder einzelnen Schenkung notwendig, um den Gesamtwert im Blick zu behalten. Werden Vermögenswerte später verkauft, kann der ursprünglich geschätzte Wert auch für die Berechnung von Veräußerungsgewinnen relevant sein. Eine zu niedrige Bewertung kann daher langfristig teuer werden.
- —Steuerpflicht entsteht, wenn der Wert die Freibeträge überschreitet.
- —Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
- —Wiederholte Schenkungen werden zeitlich zusammengezählt.
- —Die Bewertung beeinflusst auch spätere Verkaufs- oder Erbschaftssteuer.
- —Eine zu niedrige Bewertung kann zu Nachforderungen führen.
Welche Vermögenswerte werden wie bewertet?
Bei Schenkungen können ganz unterschiedliche Vermögenswerte übertragen werden: Grundstücke, Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Firmenanteile oder auch Kunstgegenstände. Für jede Art von Vermögen gelten unterschiedliche Bewertungsregeln. Bei Bargeld ist die Bewertung einfach: Der geschuldete Betrag ist der Wert. Bei Wertpapieren richtet sich der Wert nach dem Kurs zum Zeitpunkt der Schenkung. Bei Immobilien und Grundstücken ist die Bewertung deutlich komplexer und erfordert oft einen Gutachter.
Für Grundstücke und Immobilien wird in der Regel der Verkehrswert herangezogen. Dieser ergibt sich aus der Lage, der Größe, dem Zustand, der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Miete) und den Mieteinnahmen. Bei Firmenanteilen spielt der Unternehmenswert eine Rolle, der sich aus Bilanzwerten, Gewinnen und Zukunftsaussichten ergibt. Für Kunstgegenstände oder Sammlungen kann ein Sachverständiger den Marktwert ermitteln. Die Bewertung sollte immer nachvollziehbar und dokumentiert sein, damit das Finanzamt sie akzeptiert.
- —Bargeld: Nennbetrag ist der Wert.
- —Wertpapiere: Kurswert zum Zeitpunkt der Schenkung.
- —Immobilien: Verkehrswert nach Lage, Größe, Zustand und Nutzung.
- —Firmenanteile: Unternehmenswert aus Bilanz, Gewinnen und Zukunftsaussichten.
- —Kunst und Sammlungen: Marktwert durch Sachverständigen.
Bewertung von Grundstücken und Immobilien
Grundstücke und Immobilien sind bei Schenkungen besonders häufig betroffen. Hier ist die Bewertung entscheidend, weil Immobilien oft einen hohen Wert haben und die Freibeträge schnell erreicht oder überschritten werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Verkehrswert, der sich aus der Lage, der Größe, dem Zustand und der Nutzung des Objekts ergibt. Bei vermieteten Immobilien spielen auch die Mieteinnahmen eine Rolle, da sie den Ertragswert beeinflussen.
Ein Beispiel: Ein Elternhaus mit einem geschätzten Verkehrswert von 400.000 Euro wird an die Kinder geschenkt. Liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro, entsteht keine Schenkungsteuer – vorausgesetzt, es gab in den letzten Jahren keine weiteren Schenkungen. Wird der Wert jedoch zu niedrig angesetzt (z.B. auf 300.000 Euro), kann das Finanzamt später eine höhere Bewertung feststellen und Nachforderungen verlangen. Deshalb ist eine realistische und nachvollziehbare Bewertung wichtig.
- —Verkehrswert als Grundlage für die Bewertung.
- —Lage, Größe, Zustand und Nutzung sind entscheidend.
- —Mieteinnahmen erhöhen den Ertragswert.
- —Zu niedrige Bewertung kann zu Nachforderungen führen.
- —Gutachter können den Wert objektiv feststellen.
Bewertung von Firmenanteilen und Unternehmensbeteiligungen
Wer Firmenanteile oder Unternehmensbeteiligungen schenkt, steht vor einer besonderen Herausforderung: Der Wert des Unternehmens ist nicht immer leicht zu ermitteln. Hier spielt der Unternehmenswert eine Rolle, der sich aus Bilanzwerten, Gewinnen, Zukunftsaussichten und Marktbedingungen ergibt. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein Unternehmensgutachter den Wert ermitteln, der dann für die Schenkungsteuer zugrunde gelegt wird.
Ein Beispiel: Ein Unternehmer schenkt 50 Prozent seiner GmbH an seinen Sohn. Der Unternehmenswert wird auf 1.000.000 Euro geschätzt, sodass der Wert der Schenkung 500.000 Euro beträgt. Liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro, entsteht eine steuerpflichtige Schenkung von 100.000 Euro. Eine zu niedrige Bewertung (z.B. 300.000 Euro) kann zu späteren Nachforderungen führen, wenn das Finanzamt den Wert höher ansetzt.
- —Unternehmenswert aus Bilanz, Gewinnen und Zukunftsaussichten.
- —Unternehmensgutachter können den Wert ermitteln.
- —Bewertung ist maßgeblich für die Schenkungsteuer.
- —Zu niedrige Bewertung kann zu Nachforderungen führen.
- —Freibeträge müssen berücksichtigt werden.
Welche Rolle spielt der Zeitpunkt der Bewertung?
Der Zeitpunkt der Bewertung ist entscheidend: Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung, also zum Zeitpunkt des Vertrags oder der Übereignung. Ändert sich der Wert später (z.B. durch Wertsteigerungen oder -verluste), hat dies in der Regel keine Auswirkung auf die Schenkungsteuer. Allerdings kann der ursprünglich geschätzte Wert für spätere Verkaufs- oder Erbschaftssteuer relevant sein.
Ein Beispiel: Ein Grundstück wird im Jahr 2025 mit einem Verkehrswert von 300.000 Euro geschenkt. Im Jahr 2030 steigt der Wert auf 400.000 Euro. Für die Schenkungsteuer bleibt der Wert von 300.000 Euro maßgeblich, auch wenn der Wert später gestiegen ist. Wird das Grundstück später verkauft, kann der ursprüngliche Wert für die Berechnung von Veräußerungsgewinnen relevant sein. Eine realistische Bewertung zum Zeitpunkt der Schenkung verhindert spätere Probleme.
- —Bewertung zum Zeitpunkt der Schenkung ist maßgeblich.
- —Spätere Wertänderungen beeinflussen die Schenkungsteuer nicht.
- —Ursprünglicher Wert kann für spätere Verkaufs- oder Erbschaftssteuer relevant sein.
- —Realistische Bewertung verhindert spätere Probleme.
- —Dokumentation der Bewertung ist wichtig.
Welche Fehler sollten bei der Bewertung vermieden werden?
Bei der Bewertung von Schenkungen gibt es einige typische Fehler, die vermieden werden sollten. Dazu gehört eine zu niedrige Bewertung, um die Schenkungsteuer zu minimieren. Das Finanzamt kann solche Bewertungen überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Auch eine ungenaue oder unvollständige Dokumentation der Bewertung kann zu Problemen führen, wenn das Finanzamt nachfragt.
Ein weiterer Fehler ist, die Bewertung selbst durchzuführen, ohne fachliche Kenntnisse oder Unterstützung eines Gutachters. Insbesondere bei Immobilien, Firmenanteilen oder komplexen Vermögenswerten ist ein professioneller Gutachter sinnvoll. Zudem sollten alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, wie Lage, Zustand, Nutzung und Mieteinnahmen. Eine nachvollziehbare und dokumentierte Bewertung schützt vor späteren Auseinandersetzungen.
- —Zu niedrige Bewertung, um Steuern zu sparen.
- —Unvollständige oder ungenaue Dokumentation.
- —Selbstbewertung ohne fachliche Kenntnisse.
- —Nichtberücksichtigung aller relevanten Faktoren.
- —Fehlende Unterstützung durch Gutachter bei komplexen Vermögenswerten.
Fazit
Die Bewertung bei Schenkungen ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der Schenkungsteuer und die langfristigen steuerlichen Folgen. Eine realistische, nachvollziehbare und dokumentierte Bewertung verhindert spätere Nachforderungen und Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Besonders bei Immobilien, Firmenanteilen und komplexen Vermögenswerten ist die Unterstützung eines Gutachters sinnvoll. Wer die Regeln zur Bewertung kennt und Fehler vermeidet, kann Schenkungen steuerlich sinnvoll gestalten und Freibeträge optimal nutzen.

