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Auflassungsvormerkung: Rechte und Pflichten

Die Auflassungsvormerkung schützt beim Immobilienkauf den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie belastet oder weiterverkauft.

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Auflassungsvormerkung: Rechte und Pflichten

Beim Kauf einer Immobilie ist die Auflassungsvormerkung ein zentraler rechtlicher Schutzmechanismus. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nachträglich an Dritte verkauft oder mit zusätzlichen Rechten belastet. In diesem Ratgeber werden die Rechte und Pflichten rund um die Auflassungsvormerkung verständlich erklärt, damit Käufer und Verkäufer die Bedeutung und Konsequenzen dieser Eintragung im Grundbuch bewusst einordnen können.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch eines Käufers auf Übertragung des Eigentums an einer Immobilie sichert. Sie wird kurz nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nachträglich an Dritte verkauft oder mit zusätzlichen Rechten (z. B. Hypotheken) belastet. Die Vormerkung hat nicht nur deklaratorischen, sondern auch rechtsgestaltenden Charakter, da sie spätere Verfügungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer unwirksam macht.

Die Auflassungsvormerkung regelt § 883 BGB und ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Immobilienkäufer. Sie stellt sicher, dass der Käufer die Immobilie tatsächlich erhält, sobald alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung benötigt meist nur ein paar Tage, während zwischen Eintragung und endgültiger Eigentumsumschreibung häufig bis zu zwei Monate vergehen.

Rechte des Käufers durch die Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer den Eigentumsübergang und schützt vor unerwarteten Risiken beim Immobilienkauf. Der Käufer erhält damit einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf die Eigentumsübertragung, der im Grundbuch vermerkt ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an Dritte verkaufen oder mit zusätzlichen Rechten belasten kann, ohne dass der Käufer dies verhindern kann.

Die Rechte des Käufers umfassen unter anderem:

  • Sicherung des Eigentumsübergangs: Der Käufer ist rechtlich abgesichert, dass die Immobilie tatsächlich auf ihn übergeht.
  • Schutz vor Belastungen: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr mit zusätzlichen Hypotheken oder Rechten belasten.
  • Vorrang vor späteren Verfügungen: Spätere Verfügungen des Verkäufers über die Immobilie sind gegenüber dem Käufer unwirksam.
  • Recht auf Eigentumsumschreibung: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Käufer die Eigentumsumschreibung verlangen.
  • Recht auf Rückabwicklung: Bei Vertragsverletzungen kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.

Pflichten des Käufers

Der Käufer hat bestimmte Pflichten zu erfüllen, um die Auflassungsvormerkung wirksam zu machen und zu erhalten. Dazu gehört die pünktliche Zahlung des Kaufpreises, die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und die Mitwirkung bei der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch. Der Käufer muss sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind, bevor die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgen kann.

Die Pflichten des Käufers umfassen unter anderem:

  • Pünktliche Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zahlen.
  • Bereitstellung der Unterlagen: Der Käufer muss alle notwendigen Unterlagen für die Eintragung der Vormerkung bereitstellen.
  • Mitwirkung bei der Eintragung: Der Käufer muss bei der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch mitwirken.
  • Einhaltung der Vertragsbedingungen: Der Käufer muss alle vertraglichen Bedingungen einhalten.
  • Mitwirkung bei der Eigentumsumschreibung: Der Käufer muss bei der endgültigen Eigentumsumschreibung mitwirken.

Rechte des Verkäufers

Die Auflassungsvormerkung schützt nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer. Der Verkäufer erhält durch die Vormerkung einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf den Kaufpreis und kann sicherstellen, dass der Käufer die Immobilie tatsächlich erhält. Die Vormerkung stellt sicher, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehr an Dritte verkauft oder mit zusätzlichen Rechten belastet, ohne dass der Käufer dies verhindern kann.

Die Rechte des Verkäufers umfassen unter anderem:

  • Sicherung des Kaufpreises: Der Verkäufer ist rechtlich abgesichert, dass der Kaufpreis gezahlt wird.
  • Schutz vor späteren Verfügungen: Der Verkäufer kann sicherstellen, dass die Immobilie nicht mehr an Dritte verkauft wird.
  • Recht auf Eigentumsumschreibung: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Verkäufer die Eigentumsumschreibung verlangen.
  • Recht auf Rückabwicklung: Bei Vertragsverletzungen kann der Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
  • Recht auf Belastungen: Der Verkäufer kann die Immobilie mit zusätzlichen Rechten belasten, solange dies nicht die Rechte des Käufers beeinträchtigt.

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer hat bestimmte Pflichten zu erfüllen, um die Auflassungsvormerkung wirksam zu machen und zu erhalten. Dazu gehört die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen, die Mitwirkung bei der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch und die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind, bevor die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgen kann.

Die Pflichten des Verkäufers umfassen unter anderem:

  • Bereitstellung der Unterlagen: Der Verkäufer muss alle notwendigen Unterlagen für die Eintragung der Vormerkung bereitstellen.
  • Mitwirkung bei der Eintragung: Der Verkäufer muss bei der Eintragung der Vormerkung im Grundbuch mitwirken.
  • Einhaltung der Vertragsbedingungen: Der Verkäufer muss alle vertraglichen Bedingungen einhalten.
  • Mitwirkung bei der Eigentumsumschreibung: Der Verkäufer muss bei der endgültigen Eigentumsumschreibung mitwirken.
  • Keine Belastungen: Der Verkäufer darf die Immobilie nicht mit zusätzlichen Rechten belasten, die die Rechte des Käufers beeinträchtigen.

Kosten und Gebühren

Für die Auflassungsvormerkung fallen Gebühren an, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung betragen in der Regel die halbe Gebühr aus der Gebührentabelle (Tabelle B). Die genauen Kosten hängen von der Kaufsumme und der jeweiligen Gebührentabelle ab und können je nach Bundesland variieren.

Die Kosten und Gebühren umfassen unter anderem:

  • Notargebühren: Die Gebühren für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung der Vormerkung.
  • Grundbuchgebühren: Die Gebühren für die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch.
  • Gerichtsgebühren: Die Gebühren für die Eintragung der Vormerkung beim Amtsgericht.
  • Zusatzkosten: Eventuelle Zusatzkosten für zusätzliche Unterlagen oder Dienstleistungen.
  • Beispielrechnung: Bei einer Kaufsumme von 300.000 Euro können die Kosten für die Auflassungsvormerkung je nach Bundesland zwischen 500 und 1.000 Euro liegen.

Dauer und Ablauf

Die Auflassungsvormerkung wird kurz nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags im Grundbuch eingetragen und bleibt bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung bestehen. Zwischen Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsumschreibung vergehen häufig bis zu zwei Monate. Die Dauer der Vormerkung hängt von der Erfüllung aller Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung ab.

Der Ablauf der Auflassungsvormerkung umfasst unter anderem:

  • Notarielle Beurkundung: Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet.
  • Eintragung der Vormerkung: Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen.
  • Erfüllung der Voraussetzungen: Alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung werden erfüllt.
  • Eigentumsumschreibung: Die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt.
  • Löschung der Vormerkung: Die Vormerkung wird nach der Eigentumsumschreibung gelöscht.

Risiken und Haftung

Die Auflassungsvormerkung schützt vor bestimmten Risiken, aber nicht vor allen. Der Käufer muss sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind, bevor die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgen kann. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Immobilie nicht mit zusätzlichen Rechten belastet wird, die die Rechte des Käufers beeinträchtigen.

Die Risiken und Haftung umfassen unter anderem:

  • Vertragsverletzungen: Bei Vertragsverletzungen kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
  • Belastungen: Der Verkäufer darf die Immobilie nicht mit zusätzlichen Rechten belasten, die die Rechte des Käufers beeinträchtigen.
  • Haftung: Der Verkäufer haftet für Schäden, die durch Vertragsverletzungen entstehen.
  • Risiken: Der Käufer muss sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt sind.
  • Haftung des Notars: Der Notar haftet für Fehler bei der Eintragung der Vormerkung.

Fazit

Die Auflassungsvormerkung ist ein zentraler rechtlicher Schutzmechanismus beim Immobilienkauf, der sowohl den Käufer als auch den Verkäufer schützt. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nachträglich an Dritte verkauft oder mit zusätzlichen Rechten belastet. Die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch ist ein wichtiger Schritt, der sicherstellt, dass die Immobilie tatsächlich auf den Käufer übergeht, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Käufer und Verkäufer sollten die Rechte und Pflichten rund um die Auflassungsvormerkung bewusst einordnen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

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