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Ankaufprozess durch Investoren: Welche Fristen gelten?

Welche Fristen gelten beim Ankauf einer Immobilie durch Investoren? Ein Überblick zu Widerruf, Beurkundung, Übergabe und weiteren Terminen im Kaufprozess.

6 min Lesezeit
Ankaufprozess durch Investoren: Welche Fristen gelten?

Wenn ein Investor eine Immobilie kauft, spielen Fristen eine zentrale Rolle – von der ersten Reservierung bis zur endgültigen Übergabe. Für Verkäufer und Käufer ist es wichtig, zu wissen, wann welche Termine bindend sind und welche Rechte sich aus bestimmten Fristen ergeben. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fristen im Ankaufprozess durch Investoren im Immobilienbereich erklärt – von der Reservierung über den Notartermin bis zur Übergabe und möglichen Nachfristen.

1. Reservierung und Kaufinteresse: Erste Fristen

Der Ankaufprozess beginnt meist mit einer Reservierung oder einem Kaufinteresse. Der Investor signalisiert damit, dass er das Objekt vorerst nicht anderen Interessenten anbieten möchte. In vielen Fällen wird eine Reservierungsfrist vereinbart, innerhalb derer der Investor entscheiden muss, ob er ein verbindliches Angebot abgibt oder die Reservierung endet.

Typische Reservierungsfristen liegen zwischen wenigen Tagen und ein bis zwei Wochen. Wird innerhalb dieser Frist kein Angebot abgegeben, kann der Verkäufer das Objekt wieder anderen Interessenten anbieten. Für den Investor ist es wichtig, diese Frist realistisch zu planen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.

  • Reservierungsfrist: Meist 3–14 Tage, je nach Vereinbarung.
  • Bindungswirkung: Während der Frist wird das Objekt in der Regel nicht anderen Interessenten angeboten.
  • Ende der Frist: Danach kann der Verkäufer wieder frei verhandeln.
  • Kaufinteresse: Oft schriftlich dokumentiert, aber noch nicht rechtlich bindend.
  • Kommunikation: Klare Abstimmung mit Makler oder Verkäufer über Fristen und nächste Schritte.

2. Kaufvertrag und Widerrufsfrist

Nach der Reservierung folgt in der Regel der Kaufvertrag. Wenn der Käufer Verbraucher ist, gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und ermöglicht es dem Käufer, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Für Unternehmerinvestoren gilt die Widerrufsfrist nicht. Hier ist der Kaufvertrag in der Regel sofort bindend. Es ist daher wichtig, vor der Unterzeichnung alle Bedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

  • Widerrufsfrist: 14 Tage für Verbraucher, beginnend mit Vertragsschluss.
  • Unternehmerinvestoren: Keine Widerrufsfrist, Vertrag sofort bindend.
  • Prüfung vor Vertrag: Alle Bedingungen, Nebenkosten und Haftungsausschlüsse prüfen.
  • Schriftform: Kaufvertrag immer schriftlich und mit allen Anlagen.
  • Rechtsberatung: Empfehlenswert vor der Unterzeichnung.

3. Notartermin und Beurkundung

Der Kaufvertrag wird in der Regel beim Notar beurkundet. Für Verbraucherkaufverträge gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen zwischen der Übersendung des Vertragsentwurfs und der Beurkundung. Diese Frist soll dem Käufer Zeit geben, den Vertrag zu prüfen und Fragen zu klären.

Die Frist gilt nicht bei Verkäufen von privat an privat oder wenn beide Parteien Unternehmer sind. Der Notar muss den Vertragsentwurf rechtzeitig übersenden, damit die Frist eingehalten wird. Eine Nichteinhaltung kann zu Amtshaftung führen, macht den Vertrag aber nicht unwirksam.

  • Zwei-Wochen-Frist: Für Verbraucherkaufverträge zwischen Entwurf und Beurkundung.
  • Ausnahmen: Keine Frist bei Verkäufen von privat an privat oder Unternehmer an Unternehmer.
  • Notar: Übersendet den Vertragsentwurf rechtzeitig.
  • Prüfung: Käufer sollte den Entwurf gründlich prüfen.
  • Amtshaftung: Bei Nichteinhaltung möglich, Vertrag bleibt wirksam.

4. Zahlungsfristen und Kaufpreiszahlung

Im Kaufvertrag werden Zahlungsfristen für den Kaufpreis festgelegt. Häufig wird eine Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung fällig, der Restbetrag dann bei Beurkundung oder Übergabe. Für Investoren ist es wichtig, die Finanzierung rechtzeitig zu sichern, um die Zahlungsfristen einzuhalten.

Beispiel: Ein Investor kauft eine Mehrfamilienhaus für 1 Mio. Euro. Im Vertrag wird eine Anzahlung von 10 % (100.000 Euro) bei Vertragsunterzeichnung vereinbart, der Restbetrag bei Beurkundung. Der Investor muss sicherstellen, dass die Finanzierung rechtzeitig bereitsteht.

  • Anzahlung: Häufig 5–10 % des Kaufpreises bei Vertragsunterzeichnung.
  • Restzahlung: Meist bei Beurkundung oder Übergabe.
  • Finanzierung: Rechtzeitig klären, um Zahlungsfristen einzuhalten.
  • Verzug: Kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Sicherheiten: Banken verlangen oft Sicherheiten oder Bürgschaften.

5. Übergabe der Immobilie

Die Übergabe der Immobilie erfolgt in der Regel nach Bezahlung des Kaufpreises. Im Vertrag wird ein Übergabetermin festgelegt, an dem der Investor die Schlüssel erhält und die Immobilie in Besitz nimmt. Für Investoren ist es wichtig, die Übergabe sorgfältig zu dokumentieren.

Beispiel: Ein Investor kauft eine Büroimmobilie. Der Übergabetermin ist auf den 1. Januar festgelegt. Am Übergabetag wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Immobilie dokumentiert wird. Dies schützt den Investor vor späteren Ansprüchen des Verkäufers.

  • Übergabetermin: Im Vertrag festgelegt, meist nach Bezahlung des Kaufpreises.
  • Übergabeprotokoll: Dokumentiert den Zustand der Immobilie.
  • Schlüsselübergabe: Offizieller Beginn des Besitzes.
  • Mängel: Sofort dokumentieren und ggf. rügen.
  • Nachfristen: Für Mängelbeseitigung können Nachfristen vereinbart werden.

6. Mängelbeseitigung und Nachfristen

Nach der Übergabe kann der Investor Mängel rügen. Im Vertrag werden oft Nachfristen für die Beseitigung von Mängeln vereinbart. Diese Fristen sollten klar definiert sein, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Beispiel: Ein Investor kauft eine Sanierungsimmobilie. Im Vertrag wird eine Nachfrist von 30 Tagen für die Beseitigung von Mängeln vereinbart. Der Verkäufer hat 30 Tage Zeit, die Mängel zu beheben. Danach kann der Investor Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

  • Mängelrüge: Sofort nach Entdeckung schriftlich.
  • Nachfristen: Meist 14–30 Tage für Mängelbeseitigung.
  • Schadensersatz: Bei Nichtbehebung möglich.
  • Rücktritt: Bei schwerwiegenden Mängeln möglich.
  • Dokumentation: Alle Mängel und Nachfristen dokumentieren.

7. Fristen bei Sanierungen und Modernisierungen

Investoren, die Sanierungen oder Modernisierungen planen, müssen Fristen für Baugenehmigungen, Bauarbeiten und Übergabe an Mieter einplanen. Baugenehmigungen können je nach Projekt mehrere Monate dauern.

Beispiel: Ein Investor plant eine Modernisierung einer Mehrfamilienhaus. Die Baugenehmigung dauert 3 Monate, die Bauarbeiten 6 Monate. Der Investor muss diese Fristen in seine Finanzierungsplanung einbeziehen, um Mietverluste zu minimieren.

  • Baugenehmigung: Je nach Projekt mehrere Monate.
  • Bauarbeiten: Je nach Umfang 3–12 Monate.
  • Mietverluste: In die Finanzierungsplanung einbeziehen.
  • Genehmigungen: Rechtzeitig einholen.
  • Übergabe an Mieter: Nach Abschluss der Arbeiten.

8. Fristen bei Vermietung und Verpachtung

Nach der Übergabe kann der Investor die Immobilie vermieten oder verpachten. Mietverträge haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Für Investoren ist es wichtig, diese Fristen zu beachten, um rechtzeitig auf Mieterwechsel reagieren zu können.

Beispiel: Ein Investor vermietet eine Wohnung. Der Mieter kündigt mit einer Frist von drei Monaten. Der Investor hat drei Monate Zeit, einen neuen Mieter zu finden. Eine zu kurze Frist kann zu Leerstand führen.

  • Kündigungsfrist: Meist 3 Monate zum Monatsende.
  • Leerstand: Fristen in die Planung einbeziehen.
  • Mieterwechsel: Rechtzeitig neue Mieter suchen.
  • Verträge: Alle Mietverträge schriftlich und mit Kündigungsfristen.
  • Rechtsberatung: Bei komplexen Fällen empfehlenswert.

9. Fristen bei Finanzierung und Krediten

Investoren finanzieren Immobilien oft über Kredite. Kreditverträge haben Fristen für Tilgung, Zinszahlungen und Kündigungen. Eine Nichteinhaltung kann zu Verzugszinsen oder Kündigung des Kredits führen.

Beispiel: Ein Investor nimmt einen Kredit von 800.000 Euro auf. Der Kredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit monatlichen Raten. Der Investor muss die Raten pünktlich zahlen, um Verzugszinsen zu vermeiden.

  • Tilgung: Regelmäßige Ratenzahlungen.
  • Zinszahlungen: Meist monatlich.
  • Kündigungsfristen: Je nach Kreditvertrag.
  • Verzugszinsen: Bei Nichteinhaltung möglich.
  • Sicherheiten: Häufig Grundschuld oder Bürgschaft.

10. Fristen bei Vorkaufsrechten und Auflassung

In manchen Fällen bestehen Vorkaufsrechte, z.B. durch Nachbarn oder die Gemeinde. Diese Rechte müssen innerhalb einer bestimmten Frist ausgeübt werden. Die Auflassung der Immobilie erfolgt beim Notar und ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.

Beispiel: Ein Investor kauft ein Grundstück mit Vorkaufsrecht der Gemeinde. Die Gemeinde hat 2 Wochen Zeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. Danach kann die Auflassung beim Notar erfolgen.

  • Vorkaufsrecht: Meist 2 Wochen Frist zur Ausübung.
  • Auflassung: Beim Notar, Voraussetzung für Grundbucheintragung.
  • Grundbuch: Eintragung nach Auflassung.
  • Rechtsberatung: Bei Vorkaufsrechten empfehlenswert.
  • Dokumentation: Alle Fristen und Schritte dokumentieren.

Fazit

Der Ankaufprozess durch Investoren ist von zahlreichen Fristen geprägt – von der Reservierung über den Notartermin bis zur Übergabe und Mängelbeseitigung. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation dieser Fristen ist entscheidend, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und den Kaufprozess erfolgreich abzuschließen. Investoren sollten sich rechtzeitig beraten lassen und alle Fristen im Vertrag klar festhalten.

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