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Bebauungsplan für Hines-Hochhaus am Alexanderplatz verabschiedet

Der Berliner Senat hat den Entwurf des Bebauungsplans I B4a-3 für das geplante Hochhaus von Hines am Alexanderplatz beschlossen, was die Projektentwicklung maßgeblich vorantreibt.

KI-generiertBebauungsplan für Hines-Hochhaus am Alexanderplatz verabschiedet – KI-generiertes Symbolbild
Bebauungsplan für Hines-Hochhaus am Alexanderplatz verabschiedet. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung vom 25. August den Entwurf des Bebauungsplans I B4a-3 förmlich verabschiedet. Diese Entscheidung bildet eine wichtige Grundlage für die Realisierung des Hochhausprojekts von Hines am Alexanderplatz. Die erfolgte Beschlussfassung seitens des Senats stellt einen entscheidenden Schritt in der Schaffung einer verlässlichen Basis für die weiteren Projektplanungen dar. Sämtliche formalen Verfahrensschritte sind mit dieser Entscheidung als abgeschlossen zu betrachten, und der städtebauliche Vertrag ist notariell beurkundet worden.

Für die vollständige Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans ist die Erörterung im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die anschließende Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus von Berlin notwendig. Unter dem Vorbehalt dieser ausstehenden politischen Abstimmungen können die detaillierten Planungen weiter konkretisiert werden. Der einzig verbleibende offene Schritt ist somit die finale politische Billigung der zuvor verhandelten Ergebnisse.

Positive Signale für die Projektentwicklung

Alexander Möll, Head of Northern & Central Europe bei Hines, äußerte sich zu der Senatsentscheidung, dass der weitere Fortschritt des Projekts am Alexanderplatz durch diesen Verfahrensschritt ein bedeutsames und positives Signal für das Unternehmen sei. Er betonte, dass Hines angesichts der langjährigen Projekthistorie, des notariell beurkundeten städtebaulichen Vertrags und der aktuellen Zustimmung des Senats dem Beschluss des Abgeordnetenhauses sowie der damit verbundenen politischen Verlässlichkeit in Berlin zuversichtlich entgegensieht.

Hines beabsichtigt, die Möglichkeit zur Realisierung von bis zu 380 Mietwohnungen an diesem historischen Standort zügig voranzutreiben und entsprechende Investitionen in die weitere Planung zu tätigen. Diese Vorgehensweise steht jedoch unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass das durch das Abgeordnetenhaus zu beschließende Planungsrecht entsprechend erteilt wird. Die Umsetzung dieser Planung wird von der finalen politischen Entscheidung abhängig sein.

Flexibles Nutzungskonzept mit Wohnanteil

Das geplante Hochhaus am Alexanderplatz, welches eine Höhe von etwa 150 Metern erreichen und eine Geschossfläche von nahezu 50.000 Quadratmetern umfassen wird, bietet die Perspektive einer flexiblen Mischnutzung aus Wohn- und Gewerbeflächen. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht bereits einen Mindestwohnanteil von rund 2.400 Quadratmetern Geschossfläche vor. Parallel dazu besteht die Option, den Wohnanteil oberhalb des Sockelbereichs auf bis zu etwa 38.000 Quadratmeter Geschossfläche zu erweitern. In dieser maximalen Ausgestaltung könnten im Ergebnis bis zu 380 Mietwohnungen geschaffen werden, was einen signifikanten Beitrag zur urbanen Entwicklung des Standortes leisten würde.

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