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Baker McKenzie ernennt neuen Partner und Counsel in Deutschland

Baker McKenzie hat mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen neuen Partner in Frankfurt sowie drei neue Counsel an den Standorten München und Berlin ernannt, wodurch die Expertise der Kanzlei in Schlüsselbereichen gestärkt wird.

Baker McKenzie ernennt neuen Partner und Counsel in Deutschland

Baker McKenzie hat die Ernennung eines neuen Partners und dreier Counsel in Deutschland bekanntgegeben. Diese Personalentscheidungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Am Standort Frankfurt wurde Prof. Dr. Artur M. Swierczok zum Partner berufen.

Die Ernennung von Herrn Swierczok zum Partner stärkt die Banking & Finance Practice Group der Kanzlei in Deutschland, insbesondere die Fachkompetenz im Bereich Restrukturierungs- und Insolvenzberatung. Prof. Dr. Swierczok ist seit 2021 für Baker McKenzie tätig und berät nationale sowie internationale Mandanten bei komplexen finanzwirtschaftlichen Restrukturierungen, Insolvenzverfahren und Distressed-M&A-Transaktionen. Seine langjährige Erfahrung aus den Bereichen Banking & Finance, Corporate und insolvenzrechtlicher Litigation soll die Beratung in anspruchsvollen Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen gezielt ausbauen.

Anahita Thoms, zukünftige Country Managing Partnerin von Baker McKenzie Deutschland, und Dr. Oliver Socher, EMEA Practice Group Lead Banking & Finance, äußerten sich erfreut über diese Entwicklung. Sie betonten die Relevanz von Herrn Swierczoks Expertise im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, besonders am Finanzstandort Frankfurt, um Unternehmen, Finanzinstitute und Investoren umfassend zu begleiten.

Stärkung der Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis

Joachim Ponseck, in Frankfurt ansässiger Partner und Leiter der deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis von Baker McKenzie, unterstrich die Bedeutung dieser Ernennung für die Schlagkraft der Kanzlei bei der Beratung in komplexen nationalen und internationalen Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen. Die derzeit fünf Anwälte umfassende deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzpraxis von Baker McKenzie soll in diesem Bereich künftig weiter wachsen, um dem steigenden Beratungsbedarf gerecht zu werden.

Neben der Ernennung von Prof. Dr. Swierczok wurden Dr. Julia Rossié und Stefanie Tesch, beide der Transaktionspraxisgruppe in München angehörend, sowie Felix Arnold aus dem Arbeitsrecht in Berlin zu Counsel befördert. Diese globalen Personalmaßnahmen umfassen insgesamt 47 neue Partner weltweit, wobei 43 Prozent der diesjährigen Partnerernennungen Frauen sind. Die globale Transaktionspraxis der Kanzlei verzeichnete die meisten Partnerernennungen, gefolgt von Dispute Resolution, während Commercial und Tax gemeinsam den dritten Platz belegten. Diese Maßnahmen unterstreichen die kontinuierliche Investition von Baker McKenzie in Talente und die Stärkung von Kompetenzen, die für die Beratung multinationaler Unternehmen bei komplexen grenzüberschreitenden Mandaten wichtig sind.

Die neuen Counsel in Deutschland

  • Dr. Julia Rossié, Transactional Practice Group, München: Sie berät nationale und internationale Mandanten in M&A-, Private Equity-, Wachstums- und Venture-Capital-Transaktionen, mit einem Fokus auf Healthcare und Life Sciences. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Unterstützung von Investoren, Pharma- und Biotech-Unternehmen sowie Family Offices bei Corporate- und IP-Transaktionen.
  • Stefanie Tesch, Transactional Practice Group, München: Ihre Expertise liegt in der Beratung internationaler Mandanten bei nationalen und grenzüberschreitenden Reorganisationen, insbesondere Post-Akquisitions-Integrationen, Pre-Transaktions-Reorganisationen und Legal-Entity-Rationalisierungen. Zudem unterstützt sie bei Transparenzpflichten und multijurisdiktionalen Unternehmensprojekten.
  • Felix Arnold LL.M. (UCT), Employment, Berlin: Er berät nationale und internationale Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst Kündigungen, Arbeitsverträge, M&A-Vorhaben, Reorganisationen und Betriebsratsangelegenheiten. Herr Arnold vertritt Unternehmen zudem vor deutschen Arbeitsgerichten.

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