Beide Modelle ermöglichen den Verkauf einer Münchner Immobilie und sichern das Wohnenbleiben. Der entscheidende Unterschied liegt in der späteren Nutzung: Das Wohnrecht schützt das eigene Wohnen, der Nießbrauch erlaubt zusätzlich die Vermietung und den Bezug der Mieteinnahmen.
Die richtige Wahl entsteht nicht aus einem einzelnen Kaufpreis. Entscheidend sind Ihre gewünschte Beweglichkeit, ein möglicher späterer Umzug, die Verteilung von Kosten und der Umfang des im Grundbuch gesicherten Rechts.
Wohnrecht
Persönliches Wohnen in den vereinbarten Räumen. Eine Vermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht umfasst.
Nießbrauch
Eigennutzung oder Vermietung mit eigenen Mieteinnahmen. Das umfassendere Recht besitzt regelmäßig einen höheren Kapitalwert.
Auszahlung
Je höher der Wert des vorbehaltenen Rechts, desto geringer ist rechnerisch der sofort verfügbare Kaufpreisanteil.
Bei einer Münchner Wohnung mit 850.000 € Verkehrswert wird zunächst derselbe Jahresmietwert angesetzt. Ein umfassender lebenslanger Nießbrauch kapitalisiert die gesamte mögliche Nutzung einschließlich Vermietung. Ein auf das persönliche Bewohnen begrenztes Wohnrecht kann geringer bewertet werden. Die Differenz wirkt sich auf die Auszahlung aus; konkrete Beträge hängen vom Umfang des Rechts und der individuellen Bewertung ab.
Der Vergleich zeigt die Systematik und ersetzt keine Wertermittlung. Kapitalwerte richten sich nach Mietwert, Alter, Berechtigten, Vertragsumfang und den jeweils anzuwendenden Regeln.
Wer sicher im eigenen Zuhause bleiben und bei einem späteren Auszug eine vertragliche Abfindung erhalten möchte, kann mit einem Wohnrecht gut aufgestellt sein. Wer die Möglichkeit behalten will, später zu vermieten und die Einnahmen etwa für Pflegekosten zu verwenden, benötigt regelmäßig den weitergehenden Nießbrauch. Beide Varianten sollten an erster Rangstelle und mit klaren Regeln für Kosten, Auszug und Löschung gestaltet werden.