Verkauf mit Rückanmietung München
Kapital erhalten. Zuhause bleiben.
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in München und mieten dieselbe Immobilie direkt vom neuen Eigentümer zurück. Der Kaufpreis wird ausgezahlt, ein Umzug ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass Verkaufspreis, Miethöhe und Ihre langfristige Absicherung gemeinsam ausgehandelt werden.
KI-generiertDrei Vereinbarungen müssen zusammenpassen
Kaufpreis
Eine belastbare Wertermittlung bildet die Grundlage. Die Rückanmietung darf nicht isoliert vom Verkaufspreis verhandelt werden.
Mietvertrag
Miete, Nebenkosten, Anpassungen, Laufzeit und Zuständigkeiten für Reparaturen werden vor dem Verkauf eindeutig geregelt.
Wohnsicherheit
Kündigungsschutz, gewünschte Wohndauer und Regelungen für einen späteren Auszug gehören in die rechtliche Prüfung.
Was der Münchner Markt für die Rückanmietung bedeutet
Bei einem Rückmietverkauf in München treffen Immobilienwert und künftige Wohnkosten unmittelbar aufeinander. Deshalb betrachten wir nicht nur den möglichen Erlös, sondern auch die dauerhaft tragbare Miete. Die Bewertung berücksichtigt Mikrolage, Zustand, Wohnfläche und Vergleichsobjekte. Die Mietkonditionen werden davon getrennt und transparent ausgewiesen. Aktuelle Angaben für den jeweiligen Stadtbereich finden Sie in der Marktübersicht München.
Rechenweg für eine Entscheidung
Angenommen, eine Münchner Eigentumswohnung wird für 850.000 € verkauft und mit einer anfänglichen Monatsmiete von 2.500 € zurückgemietet. Die reine Grundmiete beträgt dann 30.000 € im Jahr beziehungsweise 300.000 € über zehn Jahre, bevor mögliche vertragliche Anpassungen und Nebenkosten berücksichtigt werden. Der Vergleich mit Nießbrauch oder Wohnrecht darf deshalb nicht nur auf die erste Auszahlung schauen, sondern muss die langfristigen Wohnkosten einbeziehen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Markt- oder Angebotsaussage. Verbindliche Werte entstehen erst nach Bewertung der Immobilie und Prüfung der Vertragsbedingungen.
Rückanmietung, Nießbrauch oder Leibrente?
Die Rückanmietung zielt auf eine hohe sofortige Auszahlung und flexible Nutzung, bringt aber laufende Mietkosten mit sich. Beim Nießbrauch wird das Bleiberecht dinglich im Grundbuch gesichert und bei der Kaufpreisberechnung kapitalisiert. Die Leibrente verbindet das Wohnenbleiben mit regelmäßigen Zahlungen. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Liquiditätsbedarf, Alter, Wohndauer und Nachlassplanung ab.

