Rückmietverkauf · München

Verkauf mit Rückanmietung München
Kapital erhalten. Zuhause bleiben.

Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in München und mieten dieselbe Immobilie direkt vom neuen Eigentümer zurück. Der Kaufpreis wird ausgezahlt, ein Umzug ist nicht nötig. Entscheidend ist, dass Verkaufspreis, Miethöhe und Ihre langfristige Absicherung gemeinsam ausgehandelt werden.

Rückmietverkauf in München: Immobilie verkaufen und als Mieter wohnen bleiben – KI-generiertes SymbolbildKI-generiert

Drei Vereinbarungen müssen zusammenpassen

Kaufpreis

Eine belastbare Wertermittlung bildet die Grundlage. Die Rückanmietung darf nicht isoliert vom Verkaufspreis verhandelt werden.

Mietvertrag

Miete, Nebenkosten, Anpassungen, Laufzeit und Zuständigkeiten für Reparaturen werden vor dem Verkauf eindeutig geregelt.

Wohnsicherheit

Kündigungsschutz, gewünschte Wohndauer und Regelungen für einen späteren Auszug gehören in die rechtliche Prüfung.

Was der Münchner Markt für die Rückanmietung bedeutet

Bei einem Rückmietverkauf in München treffen Immobilienwert und künftige Wohnkosten unmittelbar aufeinander. Deshalb betrachten wir nicht nur den möglichen Erlös, sondern auch die dauerhaft tragbare Miete. Die Bewertung berücksichtigt Mikrolage, Zustand, Wohnfläche und Vergleichsobjekte. Die Mietkonditionen werden davon getrennt und transparent ausgewiesen. Aktuelle Angaben für den jeweiligen Stadtbereich finden Sie in der Marktübersicht München.

Rechenweg für eine Entscheidung

Angenommen, eine Münchner Eigentumswohnung wird für 850.000 € verkauft und mit einer anfänglichen Monatsmiete von 2.500 € zurückgemietet. Die reine Grundmiete beträgt dann 30.000 € im Jahr beziehungsweise 300.000 € über zehn Jahre, bevor mögliche vertragliche Anpassungen und Nebenkosten berücksichtigt werden. Der Vergleich mit Nießbrauch oder Wohnrecht darf deshalb nicht nur auf die erste Auszahlung schauen, sondern muss die langfristigen Wohnkosten einbeziehen.

Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Markt- oder Angebotsaussage. Verbindliche Werte entstehen erst nach Bewertung der Immobilie und Prüfung der Vertragsbedingungen.

Rückanmietung, Nießbrauch oder Leibrente?

Die Rückanmietung zielt auf eine hohe sofortige Auszahlung und flexible Nutzung, bringt aber laufende Mietkosten mit sich. Beim Nießbrauch wird das Bleiberecht dinglich im Grundbuch gesichert und bei der Kaufpreisberechnung kapitalisiert. Die Leibrente verbindet das Wohnenbleiben mit regelmäßigen Zahlungen. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Liquiditätsbedarf, Alter, Wohndauer und Nachlassplanung ab.

Häufige Fragen zum Rückmietverkauf in München

Wie funktioniert ein Rückmietverkauf in München?
Verkauf und Rückanmietung werden gemeinsam vorbereitet. Sie veräußern Ihre Immobilie zum vereinbarten Kaufpreis und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag. Dadurch erhalten Sie den Verkaufserlös und nutzen die Wohnung oder das Haus anschließend als Mieter weiter.
Wird beim Verkauf mit Rückanmietung der volle Kaufpreis ausgezahlt?
Grundlage ist der aktuelle Verkehrswert. Der tatsächlich erzielbare Kaufpreis hängt zusätzlich von Zustand, Lage und den vereinbarten Mietbedingungen ab. Eine besonders niedrige Miete oder sehr weitreichende Schutzrechte können für Käufer wirtschaftlich relevant sein und müssen deshalb zusammen mit dem Kaufpreis betrachtet werden.
Wie wird die Miete nach dem Rückmietverkauf festgelegt?
Die Anfangsmiete wird vor dem Notartermin anhand der Immobilie und des Münchner Mietmarkts vereinbart. Ebenso wichtig sind Regeln zu Nebenkosten, Instandhaltung, Mietanpassungen und Laufzeit. Kaufvertrag und Mietvertrag sollten wirtschaftlich und rechtlich als zusammengehöriges Paket geprüft werden.
Kann der Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen?
Ein vertraglicher Kündigungsausschluss und weitere Schutzregelungen können vereinbart werden. Welche Gestaltung rechtlich wirksam und für den Einzelfall passend ist, sollte ein auf Miet- und Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder Notar prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Rückanmietung und Nießbrauch?
Bei der Rückanmietung wohnen Sie nach dem Verkauf als Mieter weiter und zahlen die vereinbarte Miete. Beim Nießbrauch bleibt ein dingliches Nutzungsrecht im Grundbuch bestehen; dessen Kapitalwert mindert regelmäßig die Auszahlung. Die Rückanmietung kann mehr sofortige Liquidität bieten, verursacht dafür laufende Wohnkosten.
Für wen eignet sich ein Rückmietverkauf in München?
Das Modell kann passen, wenn ein hoher Einmalbetrag benötigt wird und das Wohnen am vertrauten Ort dennoch fortgesetzt werden soll. Vor der Entscheidung sollten Kaufpreis, langfristige Mietbelastung, Rücklagen, gewünschte Wohndauer und Alternativen wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente gemeinsam verglichen werden.
Gerhard Hahn — Geschäftsführer FREITAG® Immobilien GmbH
Rückmietverkauf München · Persönlicher Ansprechpartner

Gerhard Hahn vergleicht Verkaufspreis und Wohnkosten

Geschäftsführer der FREITAG® Beteiligungsgesellschaft mbH

Sie erhalten keine pauschale Empfehlung. Gerhard Hahn stellt Kaufpreis, vereinbarte Miete und alternative Verrentungsmodelle mit denselben Objektdaten gegenüber, damit die langfristige Belastung vor dem Verkauf sichtbar ist.

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