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Wohnungsgeberbescheinigung: Welche Unterlagen braucht man?

Welche Unterlagen braucht man für die Wohnungsgeberbescheinigung? Ein Ratgeber zu Pflichten, Inhalten und typischen Fällen rund um Miete, Eigentum und Umzug.

6 min Lesezeit
Wohnungsgeberbescheinigung: Welche Unterlagen braucht man?

Bei jedem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus steht früher oder später die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt an. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, die seit der Reform des Bundesmeldegesetzes Pflicht ist. Für Mieter, Vermieter, Eigentümer und auch für Personen, die in ein Eigenheim oder eine selbst genutzte Immobilie einziehen, ist wichtig zu wissen, welche Unterlagen und Informationen für eine gültige Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich sind. Dieser Ratgeber erklärt, welche Angaben unverzichtbar sind, welche Unterlagen zusätzlich sinnvoll sein können und wie sich die Bescheinigung in typischen Immobilien-Situationen gestaltet.

Was ist die Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist ein schriftlicher Nachweis, mit dem bestätigt wird, dass eine Person tatsächlich in eine bestimmte Wohnung oder ein bestimmtes Haus eingezogen ist. Sie dient der Meldebehörde als Grundlage, um den neuen Wohnsitz offiziell zu erfassen. Seit der Novellierung des Bundesmeldegesetzes ist die Vorlage dieser Bescheinigung bei der An- oder Ummeldung zwingend vorgeschrieben.

Als Wohnungsgeber gilt in der Regel der Vermieter oder die Person, die die Wohnung zur Nutzung überlässt. Zieht jemand in eine eigene Immobilie ein, kann die Bescheinigung auch selbst ausgestellt werden. Ziel der Regelung ist es, Scheinanmeldungen und Scheinwohnsitze zu verhindern, etwa um Sozialleistungen oder Aufenthaltspflichten zu umgehen. Die Bescheinigung ist daher ein zentraler Bestandteil des Umzugsprozesses im Immobilienkontext.

Rechtliche Grundlage und Meldepflicht

Die Pflicht zur Wohnungsgeberbescheinigung ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz, insbesondere aus § 19 BMG. Danach muss der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Bescheinigung aushändigen, damit diese innerhalb der gesetzlichen Frist ihren neuen Wohnsitz anmelden kann. Die Meldepflicht selbst liegt bei der Person, die umzieht; die Bescheinigung ist das notwendige Nachweisdokument.

Ohne eine gültige Wohnungsgeberbescheinigung ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in der Regel nicht möglich. Wer seine Meldepflicht verletzt, kann mit Bußgeldern rechnen. Für Vermieter und Wohnungsgeber besteht die Pflicht, die Bescheinigung rechtzeitig und korrekt auszustellen. Wer in eine eigene Immobilie einzieht, kann sich die Bescheinigung selbst ausstellen, sollte aber zusätzlich einen Eigentumsnachweis bereithalten, um Rückfragen zu vermeiden.

Welche Angaben gehören in die Bescheinigung?

Damit die Wohnungsgeberbescheinigung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Angaben enthalten sein. Die Meldebehörden prüfen diese Punkte regelmäßig, daher ist es wichtig, nichts zu vergessen. Die folgenden Informationen sind in der Regel zwingend erforderlich:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter oder Eigentümer)
  • Name und Anschrift des Eigentümers, falls dieser nicht identisch mit dem Wohnungsgeber ist
  • Anschrift der Wohnung oder des Hauses, in die eingezogen wird (inklusive konkreter Bezeichnung wie Etage, Türnummer oder Hausnummer)
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, die in die Wohnung einziehen (z. B. Mieter, Partner, Kinder, Mitbewohner)
  • Datum des Einzugs (und gegebenenfalls des Auszugs, falls es sich um eine Ummeldung handelt)
  • Unterschrift des Wohnungsgebers zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben

In einigen Fällen verlangen Behörden zusätzlich das Auszugsdatum aus der bisherigen Wohnung, insbesondere wenn es um eine Ummeldung geht. Es ist daher sinnvoll, sowohl Einzugs- als auch Auszugsdatum anzugeben, wenn dies im Formular vorgesehen ist. Die Bescheinigung sollte handschriftlich unterschrieben sein, da elektronische Unterschriften in vielen Meldeämtern noch nicht akzeptiert werden.

Unterlagen, die der Mieter bereithalten sollte

Für die Erstellung der Wohnungsgeberbescheinigung ist zwar der Wohnungsgeber verantwortlich, der Mieter kann aber entscheidend dazu beitragen, dass alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig erfasst werden. Dazu sollte der Mieter vorab folgende Unterlagen und Daten bereithalten:

  • Kopie des Mietvertrags mit genauer Wohnungsadresse und Vertragsparteien
  • Personalausweise oder Reisepässe aller meldepflichtigen Personen, die in die Wohnung einziehen
  • Liste aller Personen, die mit einziehen (inklusive Kinder und Mitbewohner) mit vollständigen Namen und Geburtsdaten
  • ggf. Vollmacht, wenn eine Person die Anmeldung für andere übernimmt
  • ggf. Nachweise über vorherige Wohnsitze (z. B. alte Meldebescheinigungen)

Mit diesen Unterlagen kann der Vermieter die Wohnungsgeberbescheinigung schnell und fehlerfrei ausfüllen. Der Mieter sollte die Bescheinigung vor der Abgabe beim Einwohnermeldeamt noch einmal prüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Fehler können zu Verzögerungen bei der Anmeldung führen und in Einzelfällen sogar zu Rückfragen seitens der Behörde.

Unterlagen, die der Vermieter oder Eigentümer benötigt

Der Wohnungsgeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Wohnungsgeberbescheinigung. Um diese verantwortungsvoll auszustellen, sollte er sich vorab mit den relevanten Unterlagen vertraut machen. Dazu gehören insbesondere:

  • Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung mit genauer Wohnungsadresse und Angaben zu den Mietern
  • Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis, falls der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer ist
  • Liste der meldepflichtigen Personen, die in die Wohnung einziehen (z. B. vom Mieter bereitgestellt)
  • ggf. alte Wohnungsgeberbescheinigungen oder Meldebescheinigungen der Mieter aus früheren Wohnsitzen
  • ggf. Nachweise über vorherige Mieter, falls die Wohnung neu vermietet wird

In der Praxis kann es hilfreich sein, eine standardisierte Vorlage für die Wohnungsgeberbescheinigung zu verwenden, die alle erforderlichen Felder enthält. Viele Vermieter nutzen dafür Musterformulare, die online verfügbar sind. Wichtig ist, dass die Vorlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine wichtigen Angaben fehlen. Der Vermieter sollte die Bescheinigung erst unterschreiben, wenn alle Daten geprüft und bestätigt sind.

Besonderheiten bei Eigentümern und Selbstnutzung

Wer in eine eigene Immobilie einzieht, etwa nach einem Hauskauf oder einer Modernisierung, kann die Wohnungsgeberbescheinigung selbst ausstellen. In diesem Fall ist der Eigentümer zugleich Wohnungsgeber. Auch hier müssen die üblichen Angaben enthalten sein, insbesondere Name und Anschrift des Eigentümers, Adresse der Immobilie, Einzugsdatum und Namen der meldepflichtigen Personen.

Zusätzlich empfiehlt es sich, einen Eigentumsnachweis wie einen aktuellen Grundbuchauszug oder den Kaufvertrag bei der Anmeldung vorzulegen. Dies erleichtert die Prüfung durch die Meldebehörde und vermeidet unnötige Rückfragen. Bei Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern sollte außerdem klar sein, ob der Eigentümer selbst einzieht oder die Wohnung an Dritte vermietet; in letzterem Fall ist der Vermieter der Wohnungsgeber.

Wohnungsgeberbescheinigung bei Untermiete und WG

In Wohngemeinschaften oder bei Untermiete kann die Frage auftreten, wer als Wohnungsgeber gilt. In der Regel ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber für die Untermieter. Er muss für jede meldepflichtige Person eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen, die dann bei der Meldebehörde vorgelegt wird.

Für den Hauptmieter bedeutet das, dass er die gleichen Angaben bereithalten muss wie ein Vermieter: Adresse der Wohnung, Namen aller meldepflichtigen Personen, Einzugsdatum und Unterschrift. Es ist wichtig, dass auch Untermieter und WG-Bewohner rechtzeitig ihre Meldepflicht erfüllen, da sonst sowohl sie als auch der Hauptmieter in Konflikt mit der Meldepflicht geraten können. Eine klare Kommunikation und ein gemeinsamer Zeitplan für die Anmeldung erleichtern den Prozess.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Bei der Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung passieren immer wieder Fehler, die zu Verzögerungen führen können. Häufige Probleme sind fehlende oder falsche Angaben, unvollständige Listen der meldepflichtigen Personen oder fehlende Unterschriften. Um solche Fehler zu vermeiden, sollten Vermieter und Mieter einige Punkte beachten.

  • Alle meldepflichtigen Personen namentlich aufführen, auch Kinder und Mitbewohner
  • Die Adresse der Wohnung exakt angeben, inklusive Etage, Türnummer oder Hausnummer
  • Ein- und Auszugsdatum klar und lesbar eintragen
  • Die Bescheinigung erst unterschreiben, wenn alle Angaben geprüft sind
  • Bei Unsicherheiten die Meldebehörde oder einen Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht konsultieren

Ein weiterer häufiger Fehler ist, die Bescheinigung zu spät auszustellen. Da die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen muss, sollte die Wohnungsgeberbescheinigung rechtzeitig vorliegen. Es empfiehlt sich, den Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung mit der Ausstellung der Bescheinigung zu koordinieren, um Verzögerungen zu vermeiden.

Fazit

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist ein zentraler Baustein bei jedem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus. Sie stellt sicher, dass die Meldebehörde den neuen Wohnsitz korrekt erfassen kann und Scheinwohnsitze verhindert werden. Für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Personen in Wohngemeinschaften ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen und Angaben zu kennen und rechtzeitig vorzubereiten. Mit einer sorgfältig ausgefüllten Bescheinigung und den passenden Unterlagen läuft die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt reibungslos und ohne unnötige Verzögerungen ab.

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