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Wohn-Riester-Vertrag: Welche Fristen gelten?

Wohn-Riester bietet attraktive Förderung für den Immobilienkauf – aber nur, wenn alle Fristen und Nutzungsvorgaben eingehalten werden. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Terminen und Regeln.

4 min Lesezeit
Wohn-Riester-Vertrag: Welche Fristen gelten?

Wohn-Riester ermöglicht es, angespartes Riester-Kapital für den Kauf, Bau oder die energetische Sanierung einer selbst genutzten Immobilie zu nutzen. Doch damit die staatliche Förderung erhalten bleibt, müssen zahlreiche Fristen und Nutzungsvorgaben eingehalten werden. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Termine und Regeln rund um den Wohn-Riester-Vertrag im Immobilienkontext zusammen.

Grundlagen von Wohn-Riester im Immobilienkontext

Wohn-Riester ist eine spezielle Form der Riester-Förderung, bei der das angesparte Kapital nicht als lebenslange Zusatzrente, sondern für die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie verwendet wird. Dies kann der Kauf, Bau, Umbau oder die energetische Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses sein. Die Immobilie muss dabei als Hauptwohnsitz dienen und darf nicht als Ferienwohnung oder rein zur Vermietung genutzt werden.

Die Förderung umfasst in der Regel eine jährliche Zulage und eine Steuerermäßigung der Beiträge. Für jedes Kind gibt es zusätzliche Kinderzulagen. Die genauen Beträge können sich je nach Gesetzeslage ändern, daher ist es ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Förderhöhen zu informieren.

Zeitliche Fristen für die Auszahlung

Die Auszahlung des Riester-Guthabens für Wohn-Riester muss innerhalb der Ansparphase des Vertrags erfolgen. Das bedeutet, dass das Geld vor Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden muss. Die Auszahlungsphase darf frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres.

Für die Beantragung der Wohn-Riester-Entnahme gilt eine Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann die Nutzung des Kapitals für Wohn-Riester entfallen.

  • Auszahlung innerhalb der Ansparphase
  • Auszahlungsphase spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres
  • Antrag spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase

Verwendung des Kapitals innerhalb von 12 Monaten

Nach der Auszahlung des Riester-Guthabens durch den Anbieter haben Sie zwölf Monate Zeit, dieses im Sinne von Wohn-Riester zu verwenden. Das bedeutet, dass die Mittel innerhalb dieses Zeitraums für den Kauf, Bau oder die Sanierung der Immobilie aufgewendet werden müssen.

Die Verwendung kann beispielsweise die Tilgung eines Darlehens für den Immobilienkauf, die Umschuldung eines bestehenden Kredits oder die Finanzierung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen umfassen. Wird das Geld nicht innerhalb der zwölf Monate verwendet, kann die Förderung verloren gehen.

  • 12 Monate Verwendungsfenster nach Auszahlung
  • Verwendung für Kauf, Bau oder Sanierung
  • Verlust der Förderung bei Nichteinhaltung

Mindestentnahmesummen und Teilauszahlungen

Für die Nutzung von Wohn-Riester gelten Mindestentnahmesummen. Bei Immobilien, die vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurden, beträgt die Mindestentnahmesumme 6.000 Euro. In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei geschenkten Immobilien, liegt sie bei 20.000 Euro.

Es ist möglich, das Kapital in Teilauszahlungen zu entnehmen. Dabei muss jedoch mindestens 3.000 Euro des geförderten Kapitals im Vertrag verbleiben. Beispiel: Bei einem geförderten Guthaben von 10.000 Euro kann maximal 7.000 Euro entnommen werden, sodass 3.000 Euro im Vertrag bleiben.

  • Mindestentnahmesumme 6.000 Euro bei Immobilien < 3 Jahre
  • Mindestentnahmesumme 20.000 Euro bei anderen Fällen
  • Mindestens 3.000 Euro im Vertrag bei Teilauszahlungen

Selbstnutzung und Nachversteuerung

Die Immobilie muss mindestens 20 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase als Hauptwohnsitz genutzt werden. Wird diese Regel nicht eingehalten, kann der Staat die Nachversteuerung des geförderten Kapitals verlangen. Das bedeutet, dass die bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Verkauf, Vermietung oder Verschenken der geförderten Immobilie sind nur dann ohne Nachversteuerung möglich, wenn spätestens fünf Jahre später eine neue förderfähige Immobilie erworben wird. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Tod oder Scheidung.

  • 20 Jahre Selbstnutzung nach Auszahlungsbeginn
  • Nachversteuerung bei Nichteinhaltung
  • Ausnahmen bei Tod oder Scheidung

Beantragung und Prüfung des Wohn-Riester-Antrags

Die Beantragung von Wohn-Riester erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung. Der Antrag kann bequem online gestellt werden. Nach Eingang aller erforderlichen Dokumente prüft die ZfA den Antrag und versendet einen Bescheid an den Antragsteller und den Riester-Anbieter.

Hat die ZfA der Wohn-Riester-Entnahme zugestimmt, setzt sich der Antragsteller mit seinem Anbieter in Verbindung, um die Auszahlung zu vereinbaren. Die Auszahlung kann in einem kompletten Betrag oder in Teilauszahlungen erfolgen, je nach Vertragsvereinbarung.

  • Antrag über ZfA der Deutschen Rentenversicherung
  • Online-Beantragung möglich
  • Auszahlung in einem Betrag oder Teilauszahlungen

Fazit

Wohn-Riester bietet eine attraktive Möglichkeit, staatliche Förderung für den Kauf, Bau oder die Sanierung einer selbst genutzten Immobilie zu nutzen. Doch um die Förderung zu erhalten, müssen zahlreiche Fristen und Nutzungsvorgaben eingehalten werden. Dazu gehören die zeitliche Einhaltung der Auszahlung, die Verwendung des Kapitals innerhalb von 12 Monaten, die Mindestentnahmesummen und die 20-jährige Selbstnutzung der Immobilie. Wer diese Regeln beachtet, kann von der Wohn-Riester-Förderung profitieren und seine Immobilienfinanzierung langfristig entlasten.

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