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Wie lange dauert die Vorfälligkeitsentschädigung?

Wie lange dauert die Vorfälligkeitsentschädigung? Erfahren Sie, wann sie fällig wird, wie lange sie läuft und wie Sie sie umgehen können.

4 min Lesezeit
Wie lange dauert die Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, spricht man von einer Vorfälligkeitsentschädigung. Viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer fragen sich: Wie lange dauert diese Entschädigung eigentlich? Die Antwort ist: Sie dauert nicht im Sinne einer Dauer, sondern ist ein einmaliger Ausgleich für entgangene Zinsen der Bank. In diesem Ratgeber wird erklärt, unter welchen Bedingungen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wie lange sie rechtlich relevant bleibt und welche Fristen und Möglichkeiten es gibt, sie zu vermeiden oder zurückzufordern.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die eine Bank von der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer verlangen kann, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Sie dient als Ausgleich für entgangene Zinsen, die die Bank bei einer regulären Laufzeit erhalten hätte. Diese Entschädigung ist gesetzlich geregelt und darf nicht beliebig hoch sein.

Die Berechnung berücksichtigt die Restlaufzeit, die Restschuld und den vereinbarten Zinssatz. Je länger die Restlaufzeit und je höher die Restschuld, desto höher kann die Entschädigung ausfallen. In der Praxis liegt sie oft zwischen 5 und 10 Prozent der Restschuld, kann aber je nach Vertrag und Marktbedingungen variieren.

  • Ausgleich für entgangene Zinsen der Bank
  • Gesetzlich begrenzt und gerechtfertigt
  • Hängt von Restlaufzeit, Restschuld und Zinssatz ab

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird. Das kann bei einem Hausverkauf, einer Umschuldung oder einer vorzeitigen Tilgung der Fall sein. Die Bank hat dann einen Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn die Zinsbindung mehr als zehn Jahre beträgt, kann nach zehn Jahren ohne Entschädigung gekündigt werden. Auch bei unzureichenden Angaben im Vertrag oder bei bestimmten Sondertilgungen kann die Entschädigung entfallen. Es lohnt sich, den Vertrag genau zu prüfen.

  • Vorzeitige Rückzahlung vor Ablauf der Zinsbindung
  • Hausverkauf oder Umschuldung
  • Ausnahmen nach zehn Jahren oder bei Vertragsfehlern

Wie lange läuft die Zinsbindung?

Die Zinsbindung ist die vereinbarte Laufzeit, in der der Zinssatz festgelegt ist. Typisch sind 10, 15 oder 20 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist kann das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Die Zehn-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag der vollständigen Auszahlung der Darlehenssumme.

Beispiel: Wird ein Darlehen am 1. Januar 2020 vollständig ausgezahlt, endet die Zinsbindung am 31. Dezember 2030. Ab 1. Januar 2031 kann ohne Entschädigung gekündigt werden. Es ist wichtig, den Auszahlungsdatum im Vertrag zu prüfen, um die Frist korrekt zu berechnen.

  • Festgelegte Laufzeit (z.B. 10, 15, 20 Jahre)
  • Beginn der Frist ab vollständiger Auszahlung
  • Kündigung ohne Entschädigung nach Ablauf

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und Vertragsbedingungen. Zuerst wird die Gesamtsumme der Zinsen berechnet, die bis zum Ende der Laufzeit anfallen würden. Dann wird der aktuelle Marktzins berücksichtigt, um den Refinanzierungsschaden zu ermitteln. Die Differenz ergibt die Entschädigung.

Beispiel: Restschuld 200.000 Euro, Restlaufzeit 5 Jahre, Zinssatz 3 %. Gesamtzinsen 30.000 Euro. Aktueller Marktzins 2 %. Refinanzierungsschaden 10.000 Euro. Die Bank kann bis zu diesem Betrag als Entschädigung verlangen, aber nicht mehr. Es ist ratsam, die Berechnung von einem Fachmann prüfen zu lassen.

  • Berechnung der Gesamtzinsen bis Laufzeitende
  • Berücksichtigung des aktuellen Marktzinses
  • Differenz als Entschädigung, gesetzlich begrenzt

Wie lange kann die Entschädigung zurückgefordert werden?

Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung zu Unrecht erhoben wurde oder Fehler in der Berechnung vorliegen, kann sie zurückgefordert werden. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, innerhalb von drei Jahren nach Zahlung kann die Entschädigung angefochten werden.

Es ist wichtig, alle Unterlagen und Berechnungen aufzubewahren. Bei Verdacht auf Fehler sollte unverzüglich eine Prüfung durch einen Fachanwalt oder eine Verbraucherzentrale erfolgen. Je früher gehandelt wird, desto höher sind die Chancen auf Erfolg.

  • Verjährungsfrist von drei Jahren
  • Aufbewahrung aller Unterlagen
  • Prüfung durch Fachanwalt oder Verbraucherzentrale

Wie kann die Vorfälligkeitsentschädigung umgangen werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Entschädigung zu vermeiden. Nach zehn Jahren kann ohne Entschädigung gekündigt werden. Auch bei bestimmten Sondertilgungen oder bei Vertragsfehlern kann sie entfallen. Eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen kann langfristig Kosten sparen.

Beispiel: Nach zehn Jahren wird das Darlehen mit einer Sechs-Monats-Frist gekündigt. Die Bank kann keine Entschädigung verlangen. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Bank zu sprechen und alle Optionen zu prüfen, um die besten Konditionen zu erhalten.

  • Kündigung nach zehn Jahren ohne Entschädigung
  • Sondertilgungen ohne Entschädigung
  • Umschuldung zu günstigeren Konditionen

Fazit

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein wichtiger Aspekt bei der Baufinanzierung. Sie dient als Ausgleich für entgangene Zinsen der Bank und ist gesetzlich begrenzt. Nach zehn Jahren kann ohne Entschädigung gekündigt werden. Es lohnt sich, den Vertrag genau zu prüfen und bei Fragen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Kosten zu sparen und Rechte zu wahren.

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