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Wie lange dauert die Grundbuchkosten?

Die Grundbuchkosten hängen vom Kaufpreis ab und betragen in der Regel rund 1,5 Prozent des Immobilienwerts – inklusive Notar und Grundbuchgebühren.

6 min Lesezeit
Wie lange dauert die Grundbuchkosten?

Beim Kauf einer Immobilie sind die Grundbuchkosten ein wichtiger Bestandteil der Nebenkosten. Viele Käuferinnen und Käufer fragen sich daher: Wie lange dauert es, bis diese Kosten anfallen, und wie hoch sind sie in der Praxis? In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was unter Grundbuchkosten zu verstehen ist, wie sich die Dauer der Eintragung gestaltet und welche Faktoren die Höhe der Gebühren beeinflussen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und bei der Finanzierungsplanung zu helfen.

Was sind Grundbuchkosten und warum fallen sie an?

Grundbuchkosten sind die Gebühren, die beim Eintrag im Grundbuch anfallen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie Grundschulden oder Wohnrechte sowie weitere Rechte an einem Grundstück oder einer Immobilie festgehalten werden. Jede Änderung – etwa der Eigentümerwechsel beim Kauf – muss im Grundbuch vermerkt werden, damit sie gegenüber Dritten wirksam ist. Ohne diesen Eintrag wäre der neue Eigentümer rechtlich nicht vollständig geschützt.

Die Kosten setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: den Gebühren des Notars und den Gebühren des Grundbuchamts. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet die Eintragung beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt führt die eigentliche Eintragung durch und berechnet dafür Gebühren nach dem Geschäftswert, also in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie. Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und gelten bundesweit einheitlich.

Zu den typischen Grundbuchkosten gehören unter anderem:

  • Eigentumsumschreibung (Eintrag des neuen Eigentümers)
  • Auflassungsvormerkung (Sicherung des Eigentumsübergangs)
  • Grundschuldeintragung (bei Finanzierung durch eine Bank)
  • Löschung alter Grundschulden oder Belastungen
  • eventuelle zusätzliche Eintragungen wie Wohnrechte oder Nutzungsbeschränkungen

Wie lange dauert die Grundbucheintragung in der Praxis?

Die Dauer der Grundbucheintragung ist ein wichtiger Planungsfaktor, weil sie den Zeitpunkt beeinflusst, ab dem der Käufer rechtlich als Eigentümer gilt und die Finanzierung vollständig läuft. In der Regel dauert die Bearbeitung beim Grundbuchamt einige Wochen bis mehrere Monate. Häufig wird mit einem Zeitraum von etwa vier bis acht Wochen gerechnet, je nach Auslastung des zuständigen Amtsgerichts und der Komplexität des Vorgangs.

Bei einfachen Fällen – etwa einem unkomplizierten Eigentümerwechsel ohne zusätzliche Belastungen – kann die Eintragung schneller erfolgen, manchmal innerhalb von ein bis zwei Wochen. Komplexe Fälle, bei denen mehrere Grundschulden bestellt oder gelöscht werden, zusätzliche Rechte eingetragen werden oder Unterlagen nachgereicht werden müssen, können die Bearbeitung deutlich verlängern. Auch die Vollständigkeit der Unterlagen spielt eine Rolle: Fehlen Unterlagen oder sind sie nicht korrekt beglaubigt, kann das Verfahren verzögert werden.

Wichtige Einflussfaktoren auf die Dauer sind:

  • Auslastung des zuständigen Grundbuchamts (städtische Regionen oft länger als ländliche Gebiete)
  • Komplexität der Eintragung (z.B. mehrere Grundschulden, Miteigentumsverhältnisse)
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen
  • Zusammenarbeit zwischen Notar, Bank und Grundbuchamt
  • eventuelle Einwendungen oder Vorbehalte Dritter

Wie hoch sind die Grundbuchkosten in der Regel?

Die Höhe der Grundbuchkosten hängt vor allem vom Kaufpreis der Immobilie ab. Als Richtwert werden in der Praxis etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuchkosten zusammen angesetzt. Davon entfallen grob ein Prozent auf die notariellen Leistungen und rund 0,5 Prozent auf die Gebühren des Grundbuchamts. Diese Prozentangaben sind jedoch nur grobe Orientierungswerte; die genaue Berechnung erfolgt nach dem Geschäftswert und den Gebührenordnungen.

Die Gebühren des Notars sind bundesweit einheitlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das Grundbuchamt berechnet seine Gebühren ebenfalls nach dem Geschäftswert, wobei bestimmte Vorgänge wie Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintragung oder Löschung von Belastungen jeweils eigene Gebührensätze haben. Je höher der Kaufpreis, desto höher sind die Gebühren, allerdings nicht linear, sondern nach Staffeln.

Beispielrechnung (vereinfacht, nur zur Veranschaulichung):

  • Kaufpreis: 400.000 Euro
  • Richtwert Notar + Grundbuch: ca. 1,5 % = 6.000 Euro
  • davon etwa 4.000 Euro Notargebühren, 2.000 Euro Grundbuchgebühren
  • je nach konkreter Eintragung (z.B. zusätzliche Grundschulden) kann der Betrag leicht abweichen

Wer trägt die Grundbuchkosten beim Immobilienkauf?

In der Regel trägt der Käufer die Kosten für die Grundbucheinträge, die mit dem Eigentumswechsel und der Finanzierung verbunden sind. Dazu gehören die Eintragung des neuen Eigentümers, die Auflassungsvormerkung sowie die Eintragung der Grundschuld der finanzierenden Bank. Der Verkäufer übernimmt in der Regel nur die Kosten für die Löschung seiner alten Grundschulden, sofern diese noch im Grundbuch stehen.

Die genaue Aufteilung kann jedoch vertraglich geregelt werden. In manchen Regionen oder bei bestimmten Verträgen wird vereinbart, dass Käufer und Verkäufer die Kosten teilen oder dass der Verkäufer einen Teil der Notar- und Grundbuchkosten übernimmt. Es ist daher wichtig, die Vereinbarungen im Kaufvertrag genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.

Typische Kostenverteilung im Überblick:

  • Käufer: Eigentumsumschreibung, Auflassungsvormerkung, Grundschuldeintragung
  • Käufer: eventuelle zusätzliche Eintragungen (z.B. Wohnrechte)
  • Verkäufer: Löschung alter Grundschulden
  • Käufer und Verkäufer: teils gemeinsame Kosten bei komplexen Vorgängen (je nach Vereinbarung)

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Grundbuchkosten?

Neben dem Kaufpreis gibt es weitere Faktoren, die die Höhe der Grundbuchkosten beeinflussen. Dazu gehören die Art der Eintragung, der Geschäftswert, die Anzahl der beteiligten Parteien sowie eventuelle zusätzliche Leistungen des Notars. Je komplexer der Vorgang, desto höher können die Gebühren ausfallen.

Zum Beispiel führt eine einfache Eigentumsumschreibung bei einem Kauf mit einer einzigen Grundschuld zu niedrigeren Kosten als ein Fall mit mehreren Miteigentümern, mehreren Grundschulden oder zusätzlichen Rechten wie Wohnrechten oder Nutzungsbeschränkungen. Auch die Wahl des Notars kann einen Einfluss haben, da Notare innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung unterschiedliche Gebührensätze ansetzen können.

Wichtige Einflussfaktoren im Überblick:

  • Kaufpreis bzw. Geschäftswert der Immobilie
  • Art der Eintragung (Eigentumsumschreibung, Grundschuldeintragung, Löschung)
  • Anzahl der beteiligten Parteien (z.B. Miteigentümer)
  • Komplexität des Vorgangs (z.B. mehrere Grundschulden, zusätzliche Rechte)
  • Regionale Besonderheiten und Auslastung des Grundbuchamts

Wie kann man die Dauer der Grundbucheintragung beeinflussen?

Obwohl die Bearbeitungsdauer letztlich vom Grundbuchamt abhängt, können Käufer und Verkäufer durch sorgfältige Vorbereitung den Prozess beschleunigen. Wichtige Schritte sind die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, die Prüfung auf Vollständigkeit und die enge Abstimmung mit Notar und Bank.

Zum Beispiel sollten alle notwendigen beglaubigten Urkunden, Identitätsnachweise, Finanzierungsunterlagen und ggf. Nachweise über bestehende Belastungen rechtzeitig beim Notar eingereicht werden. Auch die Koordination mit der Bank ist wichtig, damit die Unterlagen für die Grundschuldeintragung zeitnah vorliegen. Je weniger Nachfragen und Nachreichungen nötig sind, desto schneller kann das Grundbuchamt den Eintrag vornehmen.

Praktische Tipps zur Beschleunigung:

  • Alle Unterlagen rechtzeitig beim Notar einreichen
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen prüfen
  • Enge Abstimmung mit Notar und Bank sicherstellen
  • Auf eventuelle Einwendungen oder Vorbehalte Dritter vorbereiten
  • Bei Fragen frühzeitig beim Grundbuchamt oder Notar nachfragen

Welche Rolle spielt der Notar bei den Grundbuchkosten?

Der Notar spielt eine zentrale Rolle bei der Grundbucheintragung. Er beurkundet den Kaufvertrag, prüft die Echtheit der Unterschriften und leitet die Eintragung beim Grundbuchamt ein. Die notariellen Gebühren machen einen erheblichen Teil der Grundbuchkosten aus und sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Geschäftswert, also in der Regel nach dem Kaufpreis der Immobilie. Zusätzlich können Kosten für die Verwaltung, die Ausfertigung von Urkunden und eventuelle zusätzliche Leistungen anfallen. Es ist wichtig, sich vorab über die voraussichtlichen Notarkosten zu informieren und diese in die Finanzierungsplanung einzubeziehen.

Wichtige Aufgaben des Notars:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Einleitung der Grundbucheintragung beim Grundbuchamt
  • Betreuung des gesamten Verfahrens bis zur vollständigen Eintragung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen rund um den Kauf

Fazit

Die Grundbuchkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Nebenkosten beim Immobilienkauf und hängen vor allem vom Kaufpreis ab. In der Regel sind mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuchkosten zu rechnen, wobei die genaue Höhe von der Art der Eintragung und der Komplexität des Vorgangs abhängt. Die Dauer der Grundbucheintragung beträgt in der Praxis einige Wochen bis mehrere Monate, wobei einfache Fälle schneller abgewickelt werden können. Durch sorgfältige Vorbereitung und enge Abstimmung mit Notar und Bank lässt sich der Prozess beschleunigen und die Kosten transparent planen.

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