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Wie lange dauert der Kaufvertrag?

Vom ersten Interesse bis zur Unterschrift dauert ein Immobilienkaufvertrag meist mehrere Wochen – wie lange genau, hängt von vielen Faktoren ab.

6 min Lesezeit
Wie lange dauert der Kaufvertrag?

Ein Immobilienkauf beginnt in der Regel mit einer Kaufzusage oder einem verbindlichen Kaufangebot und endet mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Dazwischen liegen zahlreiche Schritte, die je nach Situation unterschiedlich lange dauern können. Viele Käuferinnen und Käufer fragen sich daher: Wie lange dauert der Kaufvertrag eigentlich? In diesem Ratgeber wird der zeitliche Ablauf Schritt für Schritt erklärt, damit Sie realistische Erwartungen entwickeln und den Prozess besser planen können.

Was genau ist mit "Dauer des Kaufvertrags" gemeint?

Der Begriff "Dauer des Kaufvertrags" ist nicht eindeutig und kann mehrere Phasen meinen. Häufig ist damit die Zeit gemeint, die vom ersten Kontakt mit der Immobilie bis zur notariellen Beurkundung vergeht. Manchmal bezieht sich die Frage aber auch nur auf die Zeit zwischen Kaufzusage und Notartermin oder zwischen Notartermin und Zahlung des Kaufpreises. In diesem Artikel wird der gesamte Prozess von der ersten Kaufzusage bis zur Beurkundung beleuchtet, da dies für die meisten Privatpersonen die relevante Zeitspanne ist.

Wichtig ist, zwischen der Vertragsunterzeichnung und der rechtlichen Vollendung des Kaufs zu unterscheiden. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, aber der Eigentumsübergang ist erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen. Für die Frage "Wie lange dauert der Kaufvertrag?" ist daher vor allem die Zeit bis zur Beurkundung interessant, während die Eintragung im Grundbuch eher ein Thema für die Phase nach der Unterschrift ist.

Von der Kaufzusage bis zum Notartermin

Nach einer mündlichen Kaufzusage oder einem schriftlichen Kaufangebot beginnt die Vorbereitung des Kaufvertrags. In dieser Phase werden Unterlagen gesammelt, die Finanzierung geprüft und der Notar beauftragt. Je nach Komplexität der Immobilie und der beteiligten Parteien kann dieser Abschnitt einige Wochen dauern. Typischerweise werden hier etwa 2 bis 3 Wochen eingeplant, wenn alles reibungslos läuft.

Konkret können folgende Schritte in dieser Phase anfallen:

  • Klären der Finanzierung und Vorlage der Bankzusagen beim Notar.
  • Sammeln von Grundbuchauszügen, Grundrissen, Energieausweis und weiteren Unterlagen.
  • Übermittlung der Unterlagen an den Notar und Erstellung des Vertragsentwurfs.
  • Überlegungsfrist von 14 Tagen, wenn eine Partei ein Unternehmen ist.
  • Abstimmung des Notartermins mit allen Beteiligten.
  • Prüfung des Vertragsentwurfs durch Käufer und Verkäufer.

Ein Beispiel: Nach einer Kaufzusage am 1. März werden die Unterlagen bis zum 5. März gesammelt, die Finanzierung bis zum 8. März bestätigt und der Vertragsentwurf bis zum 12. März erstellt. Mit der 14-Tage-Frist für Unternehmen und der Terminfindung ergibt sich ein Notartermin etwa am 26. März – also rund 4 Wochen nach der Kaufzusage.

Erstellung des Kaufvertragsentwurfs durch den Notar

Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Dieser Entwurf enthält alle wesentlichen Punkte wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Besichtigungsrechte, Nebenkostenabrechnungen und eventuelle Sondervereinbarungen. Die Erstellung des Entwurfs selbst dauert in der Regel nur wenige Werktage, kann aber je nach Auslastung des Notariats und der Komplexität des Falls bis zu 1–2 Wochen in Anspruch nehmen.

Wichtige Aspekte bei der Erstellung des Entwurfs sind:

  • Prüfung der Rechtslage der Immobilie (z.B. Belastungen im Grundbuch).
  • Berücksichtigung von Sonderwünschen der Parteien (z.B. Mietverhältnisse, Einbauten).
  • Klärung von Zahlungsmodalitäten und Fälligkeitsvoraussetzungen.
  • Einbeziehung von Grundschulden oder anderen Sicherheiten.
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. 14-Tage-Frist).

Der Entwurf wird an alle Beteiligten versandt, damit sie ihn in Ruhe prüfen können. In dieser Phase können Fragen oder Änderungswünsche auftauchen, die den Zeitplan verlängern. Es ist daher sinnvoll, frühzeitig alle offenen Punkte zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die 14-Tage-Frist bei Kaufverträgen

Seit 2002 gibt es eine gesetzliche 14-Tage-Frist bei Kaufverträgen, die insbesondere den Schutz der Vertragsparteien sicherstellen soll. Diese Frist beginnt, wenn der Notar den Vertragsentwurf allen Beteiligten zur Verfügung gestellt hat. Sie gilt insbesondere dann, wenn eine Partei ein Unternehmen ist, kann aber auch in anderen Fällen Anwendung finden.

Die 14-Tage-Frist bedeutet, dass der Notartermin frühestens 14 Tage nach der Übergabe des Entwurfs stattfinden darf. Wird die Frist unterschritten, müssen die Gründe dafür im Vertrag angegeben werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Verträge unter Zeitdruck oder ohne ausreichende Prüfung unterschrieben werden.

Für Privatpersonen ohne Unternehmenseigenschaft kann die Frist in der Praxis manchmal verkürzt werden, wenn alle Parteien ausdrücklich zustimmen. Dennoch ist es ratsam, die Frist einzuhalten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung der 14-Tage-Frist kann den Gesamtzeitraum bis zur Beurkundung um etwa zwei Wochen verlängern.

Der Notartermin und die Beurkundung

Der Notartermin ist der zentrale Punkt im Kaufprozess. An diesem Tag wird der Kaufvertrag verlesen, Fragen geklärt und der Vertrag unterschrieben. Die Dauer des Termins hängt davon ab, wie viele Fragen gestellt werden und ob Änderungswünsche bestehen. In der Regel dauert ein Notartermin etwa 30 bis 60 Minuten, kann aber bei komplexen Fällen länger dauern.

Während des Notartermins werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Verlesung des Kaufvertrags durch den Notar.
  • Beantwortung von Fragen der Parteien.
  • Unterschrift beider Parteien unter den Vertrag.
  • Beurkundung eventueller Grundschulden oder anderer Sicherheiten.
  • Übergabe der beglaubigten Vertragsabschriften.
  • Einleitung der Eintragung im Grundbuch durch den Notar.

Nach der Beurkundung erhält jede Partei eine beglaubigte Abschrift des Vertrags. Der Notar leitet zudem den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein. Diese Vormerkung sichert das Recht des Käufers an der Immobilie und verhindert einen Mehrfachverkauf.

Zeit zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags ist der Kaufpreis noch nicht sofort fällig. Es müssen sogenannte Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, bevor der Käufer den Kaufpreis überweisen muss. Diese Voraussetzungen können je nach Vertrag unterschiedlich sein, typischerweise dauert es zwischen 2 und 6 Wochen nach der Vertragsunterzeichnung, bis der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist.

Die Fälligkeitsvoraussetzungen können beispielsweise sein:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
  • Bestätigung der Zahlung der Grunderwerbsteuer.
  • Prüfung der Grundbuchlage durch den Notar.
  • Bestätigung der Finanzierung durch die Bank.
  • Erfüllung eventueller Sondervereinbarungen (z.B. Räumung, Übergabe von Schlüsseln).

Sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, informiert der Notar Käufer und Verkäufer, dass der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist. Der Käufer überweist den Kaufpreis in der Regel innerhalb weniger Tage. Erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers wird die endgültige Umschreibung des Eigentums im Grundbuch beantragt.

Einflussfaktoren auf die Gesamtdauer

Die Dauer des Kaufvertragsprozesses hängt von zahlreichen Faktoren ab. Einige dieser Faktoren können von den Parteien beeinflusst werden, andere sind von Behörden oder Banken abhängig. Typischerweise dauert der gesamte Prozess von der Kaufzusage bis zur Beurkundung etwa 6 bis 10 Wochen, kann aber je nach Situation länger oder kürzer sein.

Wichtige Einflussfaktoren sind:

  • Komplexität der Immobilie (z.B. Mehrfamilienhaus mit Mietverhältnissen).
  • Auslastung des Notariats und der Behörden.
  • Geschwindigkeit der Banken bei der Finanzierungsprüfung.
  • Einhaltung der 14-Tage-Frist.
  • Anzahl und Komplexität der Sondervereinbarungen im Vertrag.
  • Kooperationsbereitschaft und Reaktionsgeschwindigkeit der Parteien.

Ein Beispiel: Bei einer einfachen Eigentumswohnung ohne Mietverhältnisse und mit schneller Finanzierung kann der Prozess in 6 Wochen abgeschlossen sein. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietverhältnissen und komplexen Finanzierungsstrukturen kann die Dauer auf 10 Wochen oder mehr ansteigen.

Praktische Tipps zur Zeitplanung

Um den Kaufvertragsprozess möglichst reibungslos und zeitnah abzuwickeln, können folgende Tipps hilfreich sein:

  • Unterlagen frühzeitig sammeln und vollständig an den Notar übermitteln.
  • Finanzierung rechtzeitig klären und Bankzusagen vorab einholen.
  • Fragen und Änderungswünsche frühzeitig mit dem Notar besprechen.
  • Terminfindung mit allen Beteiligten frühzeitig koordinieren.
  • Auf die Einhaltung der 14-Tage-Frist achten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
  • Regelmäßigen Kontakt zum Notar halten, um den Fortschritt zu verfolgen.

Durch eine sorgfältige Vorbereitung und klare Kommunikation kann die Dauer des Kaufvertragsprozesses erheblich verkürzt werden. Dennoch sollte immer Pufferzeit eingeplant werden, da unvorhergesehene Verzögerungen durch Behörden oder Banken auftreten können.

Fazit

Die Dauer eines Immobilienkaufvertrags ist von vielen Faktoren abhängig und kann je nach Situation variieren. In der Regel dauert es von der Kaufzusage bis zur notariellen Beurkundung etwa 6 bis 10 Wochen, wobei die Einhaltung der 14-Tage-Frist und die Eintragung im Grundbuch wichtige Meilensteine sind. Durch eine sorgfältige Vorbereitung, klare Kommunikation und frühzeitige Klärung aller offenen Punkte kann der Prozess effizient gestaltet werden. Dennoch sollte immer Pufferzeit eingeplant werden, um unvorhergesehene Verzögerungen zu berücksichtigen.

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