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Wie lange dauert der Bereitstellungszins?

Wie lange Bereitstellungszinsen anfallen, hängt von der vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit und dem Auszahlungsverlauf ab – ein wichtiger Kostenfaktor bei Baufinanzierungen und Immobilienkäufen.

6 min Lesezeit
Wie lange dauert der Bereitstellungszins?

Bei der Finanzierung einer Immobilie stoßen viele Käuferinnen und Käufer auf den Begriff „Bereitstellungszinsen“. Häufig bleibt unklar, wie lange diese Zusatzkosten tatsächlich anfallen und wie sich die Dauer beeinflussen lässt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, was Bereitstellungszinsen sind, wann sie beginnen, wie lange sie laufen können und wie sich die Belastung durch eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit reduzieren lässt.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank für einen zugesagten, aber noch nicht vollständig abgerufenen Kredit berechnet. Sobald ein Darlehensvertrag unterschrieben ist, stellt die Bank die vereinbarte Summe für den Kreditnehmer bereit. Diese Gelder stehen theoretisch jederzeit zur Auszahlung bereit, werden aber in der Praxis erst schrittweise abgerufen – etwa beim Hauskauf beim Notartermin oder beim Neubau in mehreren Bauabschnitten.

Für die Zeit, in der die Bank das Geld „auf Halde“ hält und nicht anderweitig verleihen kann, verlangt sie Bereitstellungszinsen. Sie werden daher auch als Bereitstellungsprovision bezeichnet. Im Gegensatz zu den klassischen Kreditzinsen, die nur auf bereits ausgezahlte Beträge anfallen, beziehen sich Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Teil der Kreditsumme.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Bereitstellungszinsen sind Zinsen auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
  • Sie entstehen, weil die Bank das Geld für den Kreditnehmer reserviert hält.
  • Sie werden zusätzlich zu den regulären Kreditzinsen berechnet.
  • Sie fallen erst nach Ablauf einer vereinbarten bereitstellungszinsfreien Zeit an.

Wann beginnen Bereitstellungszinsen?

Theoretisch können Bereitstellungszinsen bereits ab Vertragsabschluss fällig werden. In der Praxis ist das aber selten der Fall. Die meisten Banken gewähren eine sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit, in der keine Bereitstellungszinsen berechnet werden. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums beginnt die Bank, monatlich Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag zu berechnen.

Die bereitstellungszinsfreie Zeit beginnt in der Regel mit Abschluss des Kreditvertrags. Manche Institute legen den Start aber erst auf den Folgemonat nach Vertragsunterzeichnung. Wichtig ist daher, im Vertrag genau nachzulesen, ab welchem Datum die bereitstellungszinsfreie Zeit läuft und wann Bereitstellungszinsen beginnen.

Wichtige Punkte zum Beginn der Bereitstellungszinsen:

  • Bereitstellungszinsen beginnen erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit.
  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit startet meist mit Vertragsabschluss oder im Folgemonat.
  • Erst wenn die bereitstellungszinsfreie Zeit endet, werden Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet.

Wie lange dauert die bereitstellungszinsfreie Zeit?

Die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert von Bank zu Bank. Typischerweise liegt sie zwischen einigen Monaten und einem Jahr. Häufig werden Zeiträume von drei bis zwölf Monaten angeboten. Bei einigen Instituten sind auch längere Fristen von bis zu 18 oder 24 Monaten möglich, insbesondere bei Neubauvorhaben.

Die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit hängt auch vom Finanzierungsgrund ab. Bei einem klassischen Hauskauf sind zwei bis drei Monate üblich, da der Kaufpreis meist relativ schnell fällig wird. Beim Neubau, bei dem der Bauzeitplan oft länger ist, werden häufig längere Zeiträume von sechs bis zwölf Monaten oder mehr gewährt. Je länger die bereitstellungszinsfreie Zeit, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt Bereitstellungszinsen anfallen.

Zentrale Fakten zur bereitstellungszinsfreien Zeit:

  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit liegt meist zwischen drei und zwölf Monaten.
  • Bei Neubauvorhaben werden oft längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten oder mehr vereinbart.
  • Bei einem Hauskauf sind zwei bis drei Monate häufig üblich.
  • Einige Banken bieten bis zu 18 oder 24 Monate bereitstellungszinsfrei an.

Wie lange zahlt man Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen fallen so lange an, bis die volle Kreditsumme ausgezahlt wurde. Das bedeutet: Solange noch ein Teil des Darlehens nicht abgerufen ist und die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen ist, berechnet die Bank monatlich Zinsen auf diesen Restbetrag. Erst wenn der Kredit vollständig abgerufen ist, enden die Bereitstellungszinsen.

Die tatsächliche Dauer der Bereitstellungszinsen hängt also von zwei Faktoren ab: von der Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit und davon, wie schnell der Kredit abgerufen wird. Verzögert sich der Kauf oder der Bau, kann es passieren, dass Bereitstellungszinsen über mehrere Monate anfallen. Planen Käuferinnen und Käufer realistisch und wählen eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit, lässt sich diese Belastung deutlich reduzieren.

Wichtige Zusammenhänge:

  • Bereitstellungszinsen laufen, bis die volle Kreditsumme ausgezahlt ist.
  • Die Dauer hängt von der bereitstellungszinsfreien Zeit und dem Auszahlungsverlauf ab.
  • Verzögerungen beim Kauf oder Bau können die Laufzeit der Bereitstellungszinsen verlängern.
  • Eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit senkt die Wahrscheinlichkeit, dass Bereitstellungszinsen anfallen.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet?

Bereitstellungszinsen werden in der Regel monatlich berechnet und auf den noch nicht ausgezahlten Teil der Kreditsumme angewendet. Typische Bereitstellungszinssätze liegen bei etwa 0,2 bis 0,25 Prozent pro Monat, was einem Jahreszins von rund 2,4 bis 3 Prozent entspricht. Der genaue Satz ist vertragsabhängig und sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Ein Beispiel: Angenommen, eine Bank gewährt ein Darlehen von 400.000 Euro, von dem nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit noch 300.000 Euro nicht abgerufen sind. Der vereinbarte Bereitstellungszinssatz beträgt 0,25 Prozent pro Monat. Dann fallen monatlich 750 Euro Bereitstellungszinsen an (0,25 % von 300.000 Euro). Über sechs Monate wären das insgesamt 4.500 Euro Zusatzkosten.

Wichtige Punkte zur Berechnung:

  • Bereitstellungszinsen werden monatlich auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag berechnet.
  • Typische Sätze liegen bei etwa 0,2 bis 0,25 Prozent pro Monat.
  • Je höher der noch nicht abgerufene Betrag, desto höher die monatliche Belastung.
  • Verzögerungen beim Abruf erhöhen die Gesamtkosten der Bereitstellungszinsen.

Wie lässt sich die Dauer der Bereitstellungszinsen beeinflussen?

Die Dauer, in der Bereitstellungszinsen anfallen, lässt sich durch mehrere Maßnahmen beeinflussen. Entscheidend ist vor allem die Wahl einer möglichst langen bereitstellungszinsfreien Zeit. Zudem hilft eine realistische Planung des Kauf- oder Bauzeitplans, damit der Kredit möglichst zeitnah und vollständig abgerufen wird.

Ein weiterer Ansatz ist die Nutzung von Bausparverträgen oder Förderdarlehen mit langen bereitstellungsfreien Zeiten. Manche staatliche Förderprogramme gewähren beispielsweise bis zu 12 Monate bereitstellungsfrei, was die Gefahr von Bereitstellungszinsen deutlich senkt. Auch eine schrittweise, aber planvolle Auszahlung des Kredits kann helfen, den nicht abgerufenen Betrag zu reduzieren und damit die Bereitstellungszinsen zu minimieren.

Praktische Tipps zur Beeinflussung der Dauer:

  • Wählen Sie eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit.
  • Planen Sie den Kauf- oder Bauzeitplan realistisch, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Nutzen Sie Förderdarlehen oder Bausparverträge mit langen bereitstellungsfreien Zeiten.
  • Stimmen Sie die Auszahlungstermine mit der Bank ab, um den nicht abgerufenen Betrag zu senken.

Unterschiede zwischen Hauskauf und Neubau

Die Dauer der Bereitstellungszinsen unterscheidet sich je nach Finanzierungsgrund. Beim klassischen Hauskauf ist der Kaufpreis meist relativ schnell fällig, sodass die Kreditsumme in der Regel innerhalb weniger Monate vollständig abgerufen wird. Daher sind hier kürzere bereitstellungszinsfreie Zeiten von zwei bis drei Monaten oft ausreichend.

Beim Neubau hingegen kann der Bauzeitplan länger dauern, insbesondere bei Massivhäusern. Hier sind längere bereitstellungszinsfreie Zeiten von sechs bis zwölf Monaten oder mehr sinnvoll. Da die Auszahlung des Kredits in mehreren Tranchen erfolgt, bleibt ein Teil der Summe länger ungenutzt. Eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit kann in solchen Fällen erhebliche Zusatzkosten vermeiden.

Wichtige Unterschiede im Überblick:

  • Beim Hauskauf sind zwei bis drei Monate bereitstellungszinsfrei oft ausreichend.
  • Beim Neubau sind sechs bis zwölf Monate oder mehr sinnvoll.
  • Neubauvorhaben erfordern eine längere Planung und damit häufig längere bereitstellungszinsfreie Zeiten.
  • Massivhäuser brauchen in der Regel mehr Zeit als Fertighäuser, was die Bereitstellungszinsen beeinflusst.

Fazit

Die Frage, wie lange Bereitstellungszinsen anfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die vereinbarte bereitstellungszinsfreie Zeit und der tatsächliche Auszahlungsverlauf des Darlehens. In der Regel beginnen Bereitstellungszinsen erst nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit und laufen so lange weiter, bis die volle Kreditsumme ausgezahlt ist. Durch eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit, eine realistische Planung und gezielte Nutzung von Förderprogrammen lässt sich die Dauer und Höhe dieser Zusatzkosten deutlich reduzieren. Wer diese Punkte im Blick behält, kann bei der Baufinanzierung oder beim Immobilienkauf unnötige Kosten vermeiden und die Gesamtkosten der Finanzierung besser kalkulieren.

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