Wie hoch ist die Maklerprovision in Würzburg?
Wie hoch ist die Maklerprovision in Würzburg? Erfahren Sie, was Käufer und Verkäufer zahlen, wie das neue Bestellerprinzip funktioniert und wie Sie Kosten sparen können.

Wer in Würzburg eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, steht früher oder später vor der Frage: Wie hoch ist die Maklerprovision? Die Antwort ist nicht eindeutig, denn es gibt keine bundesweit festgelegte Gebührenordnung. Stattdessen orientieren sich Makler an der sogenannten ortsüblichen Provision, die je nach Region, Bundesland und Immobilientyp variiert. In Würzburg liegt die Maklerprovision in der Praxis in der Regel im üblichen bayerischen Rahmen, wird aber durch individuelle Verträge, die Art der Beauftragung und das neue Bestellerprinzip beeinflusst. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Provision berechnet wird, wer wie viel zahlt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie Sie als Käufer oder Verkäufer Kosten sparen können.
Was ist eine Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird fällig, wenn der Makler entweder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags liefert oder aktiv bei der Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer tätig wird. In der Praxis wird die Provision meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Bei Mietwohnungen orientiert sich die Courtage am Mietpreis, beim Kauf an der Kaufsumme.
Wichtig ist der Unterschied zwischen "Maklerprovision" und "Maklergebühr": Beide Begriffe werden im Alltag synonym verwendet, rechtlich ist aber von einer Provision als Vergütung für den erfolgreichen Abschluss des Vertrags die Rede. Die Höhe ist grundsätzlich frei verhandelbar, unterliegt aber gesetzlichen Vorgaben und der üblichen Praxis vor Ort. In Würzburg bedeutet das, dass Makler zwar theoretisch jede Provision vereinbaren können, in der Praxis aber an die ortsübliche Höhe gebunden sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen seit 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten in Deutschland neue Regeln zur Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von selbst genutztem Wohnraum. Diese Regelungen sind in den §§ 656a bis 656d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert und gelten auch für Würzburg. Kernpunkt ist das sogenannte Teilungsprinzip: Käufer dürfen höchstens die Hälfte der Maklerprovision tragen, wenn sie den Makler nicht allein beauftragt haben. Der Verkäufer muss mindestens denselben Anteil übernehmen.
Zusätzlich gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Das bedeutet, dass der Verkäufer, der den Makler zur Vermarktung der Immobilie beauftragt, die Hauptlast trägt. Der Käufer zahlt nur, wenn er ebenfalls einen Vertrag mit dem Makler geschlossen hat oder wenn der Verkäufer die Provision nicht allein übernimmt. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht mehr aus – der Maklervertrag muss schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
- —Käufer zahlen maximal 50 % der Maklerprovision.
- —Verkäufer müssen mindestens denselben Anteil tragen.
- —Maklervertrag muss in Textform vorliegen.
- —Provision wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
- —Reine Verkäuferzahlung bleibt möglich, aber nicht mehr üblich.
Höhe der Maklerprovision in Würzburg
In Würzburg orientieren sich Makler an der ortsüblichen Provision, die in Bayern in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer liegt. Diese Spanne gilt für den Gesamtbetrag, der sowohl Käufer als auch Verkäufer gemeinsam tragen. In der Praxis wird dieser Betrag häufig zu gleichen Teilen aufgeteilt, sodass Käufer und Verkäufer jeweils etwa 3,57 % zahlen. Diese 3,57 % entsprechen dem üblichen Anteil pro Partei und sind in vielen Maklerverträgen festgelegt.
Die genaue Höhe kann je nach Immobilientyp, Lage und individueller Vereinbarung variieren. In attraktiven Lagen Würzburgs, wie der Innenstadt oder beliebten Wohngebieten, können Makler eher am oberen Ende der Spanne liegen, während in weniger gefragten Bereichen eher die untere Grenze gilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die 7,14 % keine gesetzliche Obergrenze sind, sondern der marktübliche Höchstwert. Höhere Provisionen sind rechtlich kaum durchsetzbar und in der Praxis unüblich.
- —Gesamtprovision: 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
- —Käuferanteil: typischerweise 3,57 %.
- —Verkäuferanteil: typischerweise 3,57 %.
- —Höhere Provisionen sind möglich, aber unüblich.
- —Lage und Immobilientyp beeinflussen die Höhe.
Beispielrechnung für Würzburg
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Berechnung der Maklerprovision in Würzburg. Angenommen, eine Immobilie in Würzburg wird für 400.000 Euro verkauft. Die vereinbarte Gesamtprovision beträgt 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Das ergibt eine Gesamtprovision von 28.560 Euro. Diese Summe wird in der Regel zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei 14.280 Euro zahlt.
Es ist möglich, dass Käufer und Verkäufer eine andere Aufteilung vereinbaren, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zum Beispiel könnte der Verkäufer 4 % und der Käufer 3,14 % tragen, was ebenfalls innerhalb der ortsüblichen Spanne liegt. Wichtig ist, dass der Käufer nicht mehr als die Hälfte der Gesamtprovision zahlt, wenn er den Makler nicht allein beauftragt hat.
- —Kaufpreis: 400.000 Euro.
- —Gesamtprovision: 7,14 % = 28.560 Euro.
- —Käuferanteil: 3,57 % = 14.280 Euro.
- —Verkäuferanteil: 3,57 % = 14.280 Euro.
- —Andere Aufteilungen sind möglich, aber selten.
Maklerprovision bei Vermietung in Würzburg
Bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern in Würzburg gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Regel ist das der Vermieter, der den Makler zur Vermietung der Immobilie beauftragt. Die Provision beträgt meist 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer. Das entspricht zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer.
Ein Beispiel: Eine Wohnung in Würzburg wird für 1.000 Euro Kaltmiete vermietet. Die Maklerprovision beträgt 2.380 Euro, die der Vermieter zahlt. Der Mieter muss die Courtage nur zahlen, wenn er den Makler selbst beauftragt hat und es infolge dessen zu einem Mietvertrag kommt. In der Praxis können Mieter die Zahlung umgehen, indem sie direkt bei Vermietern suchen oder provisionsfreie Angebote nutzen.
- —Provision: 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
- —Beispiel: 1.000 Euro Kaltmiete = 2.380 Euro Provision.
- —Zahlt in der Regel der Vermieter.
- —Mieter zahlt nur bei eigener Beauftragung.
- —Provisionsfreie Angebote sind möglich.
Wie verhandeln Sie die Maklerprovision?
Die Maklerprovision in Würzburg ist grundsätzlich verhandelbar, auch wenn sie sich an der ortsüblichen Höhe orientiert. Käufer und Verkäufer können mit dem Makler über die Höhe der Provision und die Aufteilung verhandeln. Es ist ratsam, mehrere Makler zu konsultieren und Angebote einzuholen, um die übliche Provision in der Region zu ermitteln. Ein Makler, der eine deutlich höhere Provision verlangt, sollte seine Leistungen begründen.
Beim Verkauf kann der Verkäufer den Makler darauf hinweisen, dass er die Provision nicht allein tragen möchte und eine 50/50-Aufteilung vereinbaren. Beim Kauf kann der Käufer darauf bestehen, dass der Verkäufer mindestens denselben Anteil übernimmt. Es ist wichtig, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen, bevor er unterschrieben wird.
- —Holen Sie mehrere Angebote ein.
- —Orientieren Sie sich an der ortsüblichen Provision.
- —Vereinbaren Sie eine 50/50-Aufteilung.
- —Lassen Sie den Vertrag prüfen.
- —Achten Sie auf versteckte Kosten.
Fazit
Die Maklerprovision in Würzburg liegt in der Regel im üblichen bayerischen Rahmen von 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Summe wird in der Praxis häufig zu gleichen Teilen auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei etwa 3,57 % zahlt. Seit 2020 gelten neue Regeln zur Verteilung der Maklerkosten, die sicherstellen, dass Käufer nicht mehr als die Hälfte der Provision tragen müssen. Bei der Vermietung zahlt in der Regel der Vermieter die Provision, die meist 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer beträgt. Durch sorgfältige Verhandlung und Vergleich verschiedener Angebote können Käufer und Verkäufer in Würzburg die Maklerprovision optimieren und Kosten sparen.

