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Wie hoch ist die Maklerprovision in Stuttgart?

Erfahren Sie alles über die Maklerprovision in Stuttgart – von rechtlichen Grundlagen über die konkrete Höhe bis hin zu den Kosten bei Kauf und Miete. Dieser Ratgeber bietet eine umfassende Übersicht.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Stuttgart?

Der Kauf oder die Miete einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung, die mit verschiedenen Kosten verbunden ist. Ein wesentlicher Posten, insbesondere beim Erwerb durch die Unterstützung eines Immobilienmaklers, ist die Maklerprovision. Diese Gebühr honoriert die Dienstleistungen des Maklers und deckt dessen Aufwand für die Vermittlung des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks ab. Im Kontext des Stuttgarter Immobilienmarktes, der sich durch eine hohe Nachfrage und entsprechende Preisniveaus auszeichnet, ist das Verständnis der Maklerprovision von besonderer Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Regelungen, die Höhe der Provision und beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich sowohl Käufer als auch Verkäufer sowie Mieter und Vermieter in Stuttgart stellen.

Grundlagen der Maklerprovision in Deutschland

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung des Immobilienmaklers für seine erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Ihre Höhe und Verteilung sind in Deutschland gesetzlich geregelt, wobei in den letzten Jahren insbesondere beim Immobilienkauf wichtige Änderungen in Kraft getreten sind. Ziel dieser Gesetzesanpassungen war es, die Last fairer zwischen Käufern und Verkäufern zu verteilen und damit insbesondere Käufer zu entlasten.

Für die Fälligkeit der Provision ist in der Regel der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages oder Mietvertrages entscheidend. Der Maklervertrag selbst ist oft formfrei, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich fixiert werden. Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2020 gelten für den Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher spezifische Regelungen, die eine Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer vorschreiben.

  • Die Provision wird erst mit einem erfolgreichen Vertragsabschluss fällig.
  • Für Wohnimmobilien, die von Verbrauchern gekauft werden, ist eine Lastenteilung der Maklerprovision gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die genaue Höhe der Provision kann regional und je nach Verhandlungsgeschick variieren.
  • Ein Maklervertrag sollte die Höhe der Provision und deren Fälligkeit klar regeln.

Maklerprovision beim Immobilienkauf in Stuttgart

Bis zur Gesetzesänderung im Dezember 2020 war es in vielen Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, üblich, dass der Käufer die Maklerprovision allein trug. Dies änderte sich mit dem 'Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser'. Seitdem gilt, dass der Makler, wenn er von beiden Parteien beauftragt wird oder zuerst vom Verkäufer beauftragt wurde, die Provision mindestens hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufteilen muss. Eine Vereinbarung, bei der nur eine Partei die Provision zahlt, ist weiterhin möglich, sofern diese Partei den Makler auch beauftragt hat und die Immobilie nicht einer anderen Partei zum Kauf angeboten wurde.

In Stuttgart und ganz Baden-Württemberg liegt die übliche Maklerprovision für den Immobilienkauf in der Regel bei 7,14 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung wird diese Provision nun in der Regel hälftig geteilt. Das bedeutet, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils 3,57 % des Kaufpreises als Provision an den Makler zahlen.

  • Reguläre maximale Provision: 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.).
  • Aufteilung der Kosten: Käufer zahlt 3,57 %, Verkäufer zahlt 3,57 %.
  • Diese Regelung gilt für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

Berechnungsbeispiel für den Immobilienkauf in Stuttgart

Um die anfallenden Kosten besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Angenommen, eine Wohnung in Stuttgart wird für 600.000 Euro verkauft, und ein Makler ist in den Verkauf involviert und vermittelt erfolgreich an einen privaten Käufer.

  • Kaufpreis der Immobilie: 600.000 Euro
  • Gesamte Maklerprovision (typischerweise in Stuttgart): 7,14 % des Kaufpreises
  • Berechnung der Gesamtprovision: 600.000 Euro * 0,0714 = 42.840 Euro
  • Anteil des Käufers: 42.840 Euro / 2 = 21.420 Euro
  • Anteil des Verkäufers: 42.840 Euro / 2 = 21.420 Euro

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Maklerprovision einen erheblichen Betrag darstellen kann und bei der Planung des Budgets für einen Immobilienkauf unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Maklerprovision im Rahmen der Immobilienvermietung in Stuttgart

Anders als beim Immobilienkauf regelt das 'Bestellerprinzip' die Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnraum. Dieses Prinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlen muss, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter, da er den Makler beauftragt, einen passenden Mieter für seine Immobilie zu finden. Ziel des Bestellerprinzips war es, Mieter zu entlasten, die vor dessen Einführung oft die Provision zahlen mussten, obwohl sie den Makler nicht beauftragt hatten.

Die Höhe der Maklerprovision für die Vermietung ist gesetzlich auf maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt. Die Nettokaltmiete ist dabei die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. In Stuttgart liegt die Provision also bei maximal 2,38 Nettokaltmieten (inklusive 19 % Mehrwertsteuer), die vom Vermieter getragen werden müssen. Eine Vereinbarung, die den Mieter zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, ist, mit wenigen Ausnahmen, die in der Praxis selten sind, unwirksam, wenn der Makler die Immobilie im Interesse des Vermieters angeboten hat.

  • Zahlungspflichtig ist, wer den Makler beauftragt hat – in der Regel der Vermieter.
  • Maximale Höhe: Zwei Nettokaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • In Stuttgart entspricht dies maximal 2,38 Nettokaltmieten.

Berechnungsbeispiel für die Immobilienvermietung in Stuttgart

Auch für die Vermietung hilft ein Rechenbeispiel, die Kosten zu verdeutlichen. Angenommen, eine Wohnung in Stuttgart soll für eine Nettokaltmiete von 1.200 Euro pro Monat vermietet werden.

  • Nettokaltmiete pro Monat: 1.200 Euro
  • Maximale Maklerprovision: 2 Nettokaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer
  • Provision ohne Mehrwertsteuer: 2 * 1.200 Euro = 2.400 Euro
  • Mehrwertsteuer (19 %): 2.400 Euro * 0,19 = 456 Euro
  • Gesamte Maklerprovision für den Vermieter: 2.400 Euro + 456 Euro = 2.856 Euro

Dieses Beispiel zeigt, dass auch bei der Vermietung eine nicht unerhebliche Summe als Maklerprovision anfallen kann, die vom Vermieter bei der Kalkulation berücksichtigt werden muss.

Was tun bei abweichenden Provisionsforderungen?

Trotz klarer gesetzlicher Regelungen kann es vorkommen, dass Makler von den üblichen oder gesetzlich zulässigen Provisionshöhen abweichen. Dies kann verschiedene Gründe haben, darf aber im Rahmen des Verbraucherschutzes nicht dazu führen, dass gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenzen oder Lastaufteilungen umgangen werden.

Wenn Sie als Käufer oder Mieter mit einer Provisionsforderung konfrontiert werden, die Ihnen ungerechtfertigt oder zu hoch erscheint, sollten Sie die Forderung genau prüfen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wenn die Maklerprovision die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreitet oder die Lastenverteilung nicht den Vorschriften entspricht. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls unrechtmäßig gezahlte Provisionen zurückzufordern.

  • Prüfen Sie die Maklerforderung sorgfältig auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben.
  • Holen Sie bei Unklarheiten oder offensichtlichen Verstößen juristischen Rat ein.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen und Kommunikationen mit dem Makler auf.
  • Verhandeln Sie, wenn möglich, auch die Höhe der Provision, insbesondere in weniger umkämpften Märkten oder bei spezifischen Dienstleistungen.

Verhandlung über die Maklerprovision

Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Maklerprovisionen feste Grenzen setzen, gibt es innerhalb dieser Grenzen oft einen gewissen Spielraum für Verhandlungen. Besonders beim Immobilienkauf, wo die Provision prozentual am Kaufpreis hängt, kann eine kleine Reduzierung der Prozentsätze zu einer erheblichen Ersparnis führen. Die Bereitschaft eines Maklers zur Verhandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der aktuellen Marktsituation, der Attraktivität der Immobilie und dem Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Es ist empfehlenswert, das Thema Provision frühzeitig und transparent anzusprechen. Eine offene Kommunikation über Ihre Erwartungen und das Angebot des Maklers kann zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung führen. Insbesondere wenn Sie als Verkäufer die Vermittlung einer schwer zu vermarktenden Immobilie in Auftrag geben, könnte ein Makler eher bereit sein, über die Provision zu verhandeln, um den Auftrag zu erhalten.

Welche Leistungen sind in der Maklerprovision enthalten?

Die Maklerprovision entlohnt eine Vielzahl von Leistungen, die der Makler im Prozess der Immobilienvermittlung erbringt. Diese umfassen nicht nur die reine Kontaktherstellung zwischen Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter, sondern auch eine Reihe vorbereitender und begleitender Maßnahmen. Die konkreten Leistungen können je nach Makler und Art der Immobilie variieren, umfassen aber in der Regel umfassende Services.

  • Marktwertermittlung und Bewertung der Immobilie.
  • Professionelle Erstellung von Exposés und Fotos.
  • Marketingmaßnahmen wie Online-Inserate, Social Media und Printanzeigen.
  • Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen.
  • Vorauswahl potenzieller Käufer oder Mieter (Bonitätsprüfung).
  • Verhandlungsführung zwischen den Parteien.
  • Unterstützung bei der Beschaffung der relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis etc.).
  • Begleitung zum Notartermin oder zur Mietvertragsunterzeichnung.

Ein guter Makler bietet einen umfassenden Service, der den gesamten Vermittlungsprozess abdeckt und sowohl für Käufer als auch für Verkäufer oder Mieter und Vermieter einen Mehrwert darstellt. Die Provision ist also eine Investition in professionelle Dienstleistung und Marktexpertise.

Fazit

Die Maklerprovision in Stuttgart ist, wie in ganz Deutschland, klar geregelt. Beim Immobilienkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig, während bei der Vermietung das Bestellerprinzip gilt und meist der Vermieter die Kosten trägt. Die genaue Höhe der Provision und die Art der Aufteilung sollten immer klar in einem Maklervertrag festgehalten werden. Ein fundiertes Wissen über diese Regelungen hilft, unerwartete Kosten zu vermeiden und die finanziellen Aspekte eines Immobilienvorhabens in Stuttgart präzise zu planen. Bei Unsicherheiten oder Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben ist es immer ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Michael Freitag
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