← Ratgeber

Wie hoch ist die Maklerprovision in Lausanne?

In Lausanne liegt die Maklerprovision beim Hausverkauf meist zwischen 2,5 % und 5 % des Verkaufspreises und ist verhandelbar. Wer zahlt, hängt vom Vertrag ab.

6 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Lausanne?

Beim Verkauf einer Immobilie in Lausanne ist die Maklerprovision ein wichtiger Kostenfaktor, der den Nettoerlös beeinflusst. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Provision, sondern nur Orientierungswerte aus der Praxis. In Lausanne, als Teil der Westschweiz, liegen die üblichen Sätze im oberen Bereich der landesweiten Bandbreite. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Maklerprovision in Lausanne typischerweise berechnet wird, wer sie zahlt, welche Faktoren die Höhe beeinflussen und wie Verkäufer und Käufer sie sinnvoll verhandeln können.

Was ist die Maklerprovision und wie wird sie berechnet?

Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungs- und Verkaufsleistungen erhält. Sie deckt in der Regel alle Schritte ab: Objektaufnahme, Fotografie, Beschreibung, Vermarktung, Besichtigungen, Preisverhandlungen und die Abwicklung bis zur notariellen Unterzeichnung. Die Provision ist erfolgsabhängig, das heißt, sie wird nur fällig, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt.

In der Schweiz wird die Maklerprovision meist als Prozentsatz des erzielten Verkaufspreises berechnet. Alternativ können Makler eine Pauschalgebühr vereinbaren, die unabhängig vom Verkaufspreis ist. In Lausanne ist die prozentuale Berechnung deutlich üblicher. Die Provision wird in der Regel netto angegeben, sodass zusätzlich die Mehrwertsteuer anfällt. Seit 2024 beträgt der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz 8,1 %.

  • Die Maklerprovision ist das Entgelt für alle Leistungen des Maklers bis zum erfolgreichen Verkauf.
  • Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet.
  • Die Provision ist erfolgsabhängig und wird nur bei Abschluss eines Kaufvertrags fällig.
  • Zusätzlich zur Provision fällt Mehrwertsteuer an.
  • Alternativ können Pauschalgebühren vereinbart werden.

Typische Höhe der Maklerprovision in Lausanne

In Lausanne, als Teil der Westschweiz, liegen die üblichen Maklerprovisionen im oberen Bereich der schweizerischen Spanne. Während in der Deutschschweiz häufig 2–3 % des Verkaufspreises üblich sind, werden in der Westschweiz oft 3 % und mehr verlangt. In Lausanne bewegen sich die Sätze in der Praxis häufig zwischen 2,5 % und 5 % des Verkaufspreises, je nach Immobilientyp, Lage und Maklerhaus.

Für eine typische Eigentumswohnung in Lausanne mit einem Verkaufspreis von etwa 800'000 CHF kann eine Provision von 3 % bis 4 % realistisch sein. Bei einem Einfamilienhaus mit einem höheren Verkaufspreis von beispielsweise 1,5 Millionen CHF wird der Prozentsatz oft etwas niedriger ausfallen, da die absolute Provision dann bereits sehr hoch ist. Beispielrechnung: Bei 1,5 Millionen CHF und 3 % Provision ergibt sich eine Maklerprovision von 45'000 CHF, zuzüglich Mehrwertsteuer von rund 3'645 CHF (8,1 %).

  • In Lausanne liegt die Maklerprovision meist zwischen 2,5 % und 5 % des Verkaufspreises.
  • Höhere Immobilienwerte führen oft zu etwas niedrigeren Prozentsätzen.
  • Die Provision ist netto angegeben und wird mit Mehrwertsteuer berechnet.
  • Die genaue Höhe hängt von Maklerhaus, Objektart und Lage ab.
  • Pauschalgebühren sind in Lausanne eher die Ausnahme.

Wer zahlt die Maklerprovision in Lausanne?

In der Schweiz gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Die Person, die den Makler beauftragt, ist grundsätzlich zur Zahlung der Provision verpflichtet. In der Praxis beauftragt in Lausanne meist der Verkäufer den Makler, sodass dieser die Provision trägt. Das bedeutet, dass die Provision vom Verkaufspreis abgezogen wird und den Nettoerlös des Verkäufers mindert.

Es ist jedoch möglich, dass Verkäufer und Käufer sich vertraglich auf eine Teilung der Provision einigen. In Lausanne ist es nicht unüblich, dass der Käufer einen Teil der Maklerkosten übernimmt, insbesondere bei hochpreisigen Objekten oder in einem stark nachgefragten Markt. Wichtig ist, dass die Zahlungsverpflichtung klar im Maklervertrag und im Kaufvertrag festgehalten wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Grundsätzlich zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt.
  • In Lausanne ist das meist der Verkäufer.
  • Verkäufer und Käufer können sich auf eine Teilung der Provision einigen.
  • Die Zahlungsverpflichtung muss vertraglich festgehalten werden.
  • Die Provision mindert den Nettoerlös des Verkäufers.

Faktoren, die die Höhe der Maklerprovision beeinflussen

Die Höhe der Maklerprovision in Lausanne hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören der Immobilienwert, die Lage, der Immobilientyp, der Aufwand für die Vermarktung und die Reputation des Maklerhauses. Je höher der Verkaufspreis, desto eher wird der Prozentsatz etwas reduziert, da die absolute Provision dann bereits sehr hoch ist.

Auch die Lage innerhalb Lausannes spielt eine Rolle. Objekte in besonders begehrten Quartieren wie Ouchy, Flon oder Cité können höhere Provisionen rechtfertigen, da der Makler hier oft mehr Aufwand für die Vermarktung und Besichtigungen hat. Zudem können besondere Objekte wie Luxusimmobilien, historische Gebäude oder Objekte mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer höheren Provision führen.

  • Immobilienwert: Höhere Preise führen oft zu niedrigeren Prozentsätzen.
  • Lage: Begehrte Quartiere können höhere Provisionen rechtfertigen.
  • Immobilientyp: Luxus- oder spezielle Objekte können höhere Gebühren haben.
  • Aufwand: Umfang der Vermarktung und Besichtigungen beeinflusst die Provision.
  • Reputation des Maklerhauses: Bekannte Häuser können höhere Sätze verlangen.

Verhandlung der Maklerprovision in Lausanne

Die Maklerprovision in Lausanne ist nicht gesetzlich festgelegt und daher grundsätzlich verhandelbar. Verkäufer können mit dem Makler über den Prozentsatz, die Leistungen und eventuelle Pauschalgebühren diskutieren. In einem stark nachgefragten Markt wie Lausanne sind Makler oft weniger flexibel, während in einem ruhigeren Markt mehr Spielraum für Verhandlungen besteht.

Eine effektive Strategie ist, mehrere Maklerhäuser in Lausanne anzuhören und ihre Angebote zu vergleichen. Dabei sollte nicht nur der Prozentsatz, sondern auch die Leistungen, die Reichweite der Vermarktung und die Erfahrung des Maklers berücksichtigt werden. Eine etwas höhere Provision kann sich lohnen, wenn der Makler den Verkaufspreis deutlich erhöhen oder den Verkauf schneller abschließen kann.

  • Die Maklerprovision ist verhandelbar und nicht gesetzlich festgelegt.
  • Vergleichen Sie mehrere Angebote von Maklern in Lausanne.
  • Berücksichtigen Sie Leistungen und Erfahrung, nicht nur den Prozentsatz.
  • In einem ruhigen Markt gibt es mehr Verhandlungsspielraum.
  • Eine höhere Provision kann sich lohnen, wenn der Verkaufspreis steigt.

Maklerprovision bei Vermietungen in Lausanne

Neben dem Verkauf fällt bei der Vermietung einer Immobilie in Lausanne ebenfalls eine Maklerprovision an. Diese wird in der Regel als Bruttomonatsmiete berechnet und liegt meist zwischen einer und zwei Monatsmieten. Die genaue Höhe hängt von der Lage, dem Immobilientyp und dem Maklerhaus ab.

Bei Vermietungen in Lausanne ist es üblich, dass der Vermieter die Maklerprovision zahlt, da er den Makler beauftragt. Es ist jedoch möglich, dass der Mieter einen Teil der Kosten übernimmt, insbesondere bei hochpreisigen Wohnungen oder in einem stark nachgefragten Markt. Auch hier sollte die Zahlungsverpflichtung klar im Maklervertrag festgehalten werden.

  • Bei Vermietungen liegt die Maklerprovision meist zwischen einer und zwei Monatsmieten.
  • Der Vermieter zahlt in der Regel die Provision.
  • Mieter können einen Teil der Kosten übernehmen.
  • Die Zahlungsverpflichtung muss vertraglich festgehalten werden.
  • Die Höhe hängt von Lage und Immobilientyp ab.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutz vor unverhältnismäßigen Provisionen

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Maklerprovision, aber das Obligationenrecht schützt vor unverhältnismäßig hohen Gebühren. Gemäß Artikel 417 OR kann ein Richter auf Antrag eine unverhältnismäßig hohe Maklerprovision auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Dies gilt sowohl für Verkäufe als auch für Vermietungen.

In Lausanne sollten Verkäufer und Vermieter daher darauf achten, dass die vereinbarte Provision im Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Bei sehr hohen Provisionen oder unklaren Leistungen ist es ratsam, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Eine klare Vertragsgestaltung schützt vor späteren Streitigkeiten.

  • Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Maklerprovision.
  • Unverhältnismäßig hohe Provisionen können gerichtlich herabgesetzt werden.
  • Die Provision muss im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
  • Der Maklervertrag sollte sorgfältig geprüft werden.
  • Rechtlicher Rat kann bei unklaren Fällen sinnvoll sein.

Fazit

Die Maklerprovision in Lausanne liegt beim Hausverkauf meist zwischen 2,5 % und 5 % des Verkaufspreises und ist verhandelbar. Wer die Provision zahlt, hängt vom Bestellerprinzip ab und wird im Maklervertrag festgehalten. In der Praxis trägt der Verkäufer die Kosten, aber eine Teilung mit dem Käufer ist möglich. Verkäufer und Vermieter sollten mehrere Angebote vergleichen, die Leistungen des Maklers bewerten und die Zahlungsverpflichtung klar vertraglich regeln, um den Nettoerlös zu maximieren und Streitigkeiten zu vermeiden.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München