Wie hoch ist die Maklerprovision in Freiburg im Breisgau?
In Freiburg liegt die Maklerprovision in der Regel bei rund 7,14 % des Kaufpreises, die sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte teilen – also jeweils etwa 3,57 %.

Wer in Freiburg eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, steht früher oder später vor der Frage: Wie hoch ist die Maklerprovision eigentlich? In der Praxis ist die Antwort komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Denn entscheidend sind nicht nur der Kaufpreis und die Region, sondern auch, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Kauf handelt, wer den Makler beauftragt und wie die Provision im Vertrag geregelt wird. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Maklerprovision in Freiburg im Breisgau typischerweise berechnet wird, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Gestaltungsspielräume für Käufer und Verkäufer bestehen.
Grundlagen: Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und umfasst in der Regel die Suche nach passenden Käufern oder Verkäufern, Besichtigungen, Verhandlungen und die Unterstützung bis zum notariellen Kaufvertrag. In Deutschland ist die Höhe der Provision nicht gesetzlich festgelegt, sondern vertraglich vereinbarbar. Entscheidend sind daher der Maklervertrag und die späteren Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Wichtig ist der Unterschied zwischen der gesamten Maklerprovision und dem Anteil, den Käufer oder Verkäufer tatsächlich zahlen. Während früher häufig der Käufer die gesamte Provision trug, gilt seit Ende 2020 eine Neuregelung, die die Kosten zwischen beiden Parteien aufteilt. Diese Regelung betrifft vor allem den Kauf von Wohnimmobilien zwischen Privatpersonen und hat in Freiburg, wie im gesamten Bundesland, deutliche Auswirkungen auf die Praxis.
- —Die Maklerprovision ist das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie.
- —Sie wird meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
- —Die genaue Höhe ist vertraglich vereinbarbar, nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- —Seit 2020 gilt für Wohnimmobilien zwischen Privatpersonen eine geteilte Provision.
- —Die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer muss im Vertrag klar geregelt sein.
Typische Höhe der Maklerprovision in Freiburg
In Freiburg im Breisgau liegt die übliche Maklerprovision für Wohnimmobilien in der Praxis bei rund 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Dieser Prozentsatz ist in Baden-Württemberg weit verbreitet und gilt auch für andere Städte wie Stuttgart, Ulm oder Karlsruhe. Die 7,14 Prozent beziehen sich auf die gesamte Provision, die sich Käufer und Verkäufer in der Regel je zur Hälfte teilen – also jeweils etwa 3,57 Prozent des Kaufpreises.
Beispiel: Bei einer Eigentumswohnung in Freiburg mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergibt sich eine Gesamtprovision von rund 21.420 Euro (7,14 % von 300.000 Euro). Davon trägt der Käufer in der Regel etwa 10.710 Euro und der Verkäufer ebenfalls etwa 10.710 Euro. Diese Aufteilung ist jedoch nicht zwingend; sie ergibt sich aus der gängigen Praxis und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die im Folgenden erläutert werden.
- —In Freiburg liegt die übliche Maklerprovision bei rund 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
- —Diese Provision wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt.
- —Jede Partei zahlt damit typischerweise etwa 3,57 % des Kaufpreises.
- —Die genaue Höhe kann je nach Makler und Vereinbarung abweichen.
- —Gewerbliche Immobilienkäufe können andere Provisionsmodelle haben.
Gesetzliche Rahmenbedingungen seit 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine Neuregelung zur Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien. Diese Regelung besagt, dass bei privaten Kaufverträgen über Wohnimmobilien die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Das bedeutet, dass der Käufer nicht mehr automatisch die gesamte Provision tragen muss, sondern dass beide Parteien in der Regel je die Hälfte zahlen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Bundesland, also auch in Freiburg im Breisgau.
Die gesetzliche Neuregelung zielt darauf ab, die Kosten für Käufer zu entlasten und die Transparenz bei der Provision zu erhöhen. Sie gilt jedoch nur für Wohnimmobilien zwischen Privatpersonen. Bei gewerblichen Immobilienkäufen oder bei der Vermietung von Wohnraum gelten andere Regeln, etwa das Bestellerprinzip, nach dem derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt.
- —Seit 2020 wird die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien zwischen Privatpersonen geteilt.
- —Käufer und Verkäufer tragen in der Regel je die Hälfte der Provision.
- —Die Regelung gilt bundesweit, also auch in Freiburg.
- —Gewerbliche Immobilienkäufe sind von dieser Regelung ausgenommen.
- —Bei der Vermietung von Wohnraum gilt weiterhin das Bestellerprinzip.
Aufteilung der Provision: 50/50 oder anders?
In der Praxis wird die Maklerprovision in Freiburg in der Regel nach dem 50/50-Modell aufgeteilt: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils die Hälfte der vereinbarten Provision. Dieses Modell ist weit verbreitet, weil es als fair und transparent gilt und sich gut mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vereinbaren lässt. Der Makler schließt in der Regel mit beiden Parteien einen Vertrag ab und erhält die Provision anteilig von beiden.
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Fällen kann der Verkäufer die gesamte Provision übernehmen, etwa wenn er den Makler beauftragt und dies im Vertrag vereinbart. Umgekehrt kann der Käufer auf eigenen Wunsch die gesamte Provision tragen, sofern dies ausdrücklich vertraglich festgelegt und vom Käufer bestätigt wird. Wichtig ist, dass der Auftraggeber – also die Partei, die den Makler beauftragt – immer mindestens 50 Prozent der Maklergebühren trägt.
- —Die übliche Aufteilung ist 50/50 zwischen Käufer und Verkäufer.
- —Der Verkäufer kann die gesamte Provision übernehmen, wenn er den Makler beauftragt.
- —Der Käufer kann auf Wunsch die gesamte Provision tragen, muss dies aber bestätigen.
- —Der Auftraggeber muss immer mindestens 50 % der Provision zahlen.
- —Die Aufteilung muss im Maklervertrag und im Kaufvertrag klar geregelt sein.
Beispielrechnungen für Freiburg
Um die Höhe der Maklerprovision in Freiburg besser zu verstehen, helfen konkrete Beispielrechnungen. Angenommen, eine Eigentumswohnung in Freiburg wird für 250.000 Euro verkauft. Bei einer Provision von 7,14 Prozent des Kaufpreises ergibt sich eine Gesamtprovision von rund 17.850 Euro. Bei einer 50/50-Aufteilung zahlt der Käufer etwa 8.925 Euro und der Verkäufer ebenfalls etwa 8.925 Euro.
Ein weiteres Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Freiburg wird für 500.000 Euro verkauft. Die Gesamtprovision beträgt dann rund 35.700 Euro. Bei einer hälftigen Aufteilung zahlt jede Partei etwa 17.850 Euro. Diese Beträge sind zusätzlich zu anderen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchgebühren zu berücksichtigen, die ebenfalls den Gesamtbetrag erhöhen.
- —Beispiel 1: Wohnung für 250.000 Euro, Provision 7,14 % = 17.850 Euro, je Partei 8.925 Euro.
- —Beispiel 2: Haus für 500.000 Euro, Provision 7,14 % = 35.700 Euro, je Partei 17.850 Euro.
- —Die Provision ist zusätzlich zu Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchgebühren zu zahlen.
- —Die genauen Beträge können je nach Vereinbarung leicht abweichen.
- —Es lohnt sich, die Provision im Voraus mit dem Makler zu klären.
Gewerbliche Immobilienkäufe und Ausnahmen
Die gesetzliche Neuregelung zur geteilten Maklerprovision gilt nur für Wohnimmobilien zwischen Privatpersonen. Bei gewerblichen Immobilienkäufen, etwa wenn ein Unternehmen ein Bürogebäude oder ein Geschäftshaus kauft, können Käufer und Verkäufer frei entscheiden, wer welchen Anteil der Provision trägt. In der Praxis wird die Provision oft vollständig vom Käufer oder vom Verkäufer übernommen, je nach Verhandlungsergebnis.
Auch bei der Vermietung von Wohnraum gelten andere Regeln. Hier gilt in der Regel das Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis bedeutet dies, dass der Vermieter die Maklerprovision trägt, während der Mieter in der Regel keine Maklergebühren zahlt. Die Höhe der Provision bei der Vermietung beträgt in der Regel etwa zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
- —Gewerbliche Immobilienkäufe sind von der geteilten Provision ausgenommen.
- —Käufer und Verkäufer können die Aufteilung frei vereinbaren.
- —Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip.
- —Der Vermieter trägt in der Regel die Maklerprovision.
- —Die Provision bei der Vermietung beträgt etwa zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
Praktische Tipps für Käufer und Verkäufer
Für Käufer und Verkäufer in Freiburg ist es wichtig, die Maklerprovision im Voraus zu klären und schriftlich festzuhalten. Bevor ein Maklervertrag geschlossen wird, sollte die Höhe der Provision, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer sowie eventuelle Nebenkosten besprochen werden. Es lohnt sich, mehrere Makler zu vergleichen und Angebote einzuholen, um die besten Konditionen zu finden.
Käufer sollten darauf achten, dass die Provision im Kaufvertrag klar geregelt ist und dass sie nicht unerwartet höhere Kosten tragen müssen. Verkäufer können prüfen, ob sie die gesamte Provision übernehmen möchten, um den Kaufpreis attraktiver zu gestalten, oder ob sie die Kosten mit dem Käufer teilen. In jedem Fall ist eine transparente Kommunikation mit dem Makler und dem Notar wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
- —Klären Sie die Höhe und Aufteilung der Provision vor Vertragsabschluss.
- —Vergleichen Sie Angebote mehrerer Makler.
- —Achten Sie auf eine schriftliche Regelung im Makler- und Kaufvertrag.
- —Prüfen Sie, ob Sie die gesamte Provision übernehmen möchten.
- —Informieren Sie sich über alle Kaufnebenkosten, nicht nur die Maklerprovision.
Fazit
In Freiburg im Breisgau liegt die Maklerprovision für Wohnimmobilien in der Regel bei rund 7,14 Prozent des Kaufpreises, die sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte teilen – also jeweils etwa 3,57 Prozent. Diese Regelung gilt seit 2020 für private Kaufverträge über Wohnimmobilien und sorgt für eine faire Aufteilung der Kosten. Es gibt jedoch Gestaltungsspielräume, etwa wenn der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt oder der Käufer auf Wunsch mehr trägt. Wichtig ist, die Provision im Voraus zu klären, schriftlich festzuhalten und alle Kaufnebenkosten zu berücksichtigen, um eine transparente und faire Immobilienfinanzierung zu gewährleisten.

