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Wie hoch ist die Grundsteuer nach der Reform wirklich?

Die Grundsteuerreform stellt viele Immobilieneigentümer vor neue Fragen. Wir beleuchten, wie sich die Berechnung der Grundsteuer verändert hat und welche Auswirkungen dies auf die finanzielle Belastung haben kann.

6 min Lesezeit
Wie hoch ist die Grundsteuer nach der Reform wirklich?

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten und ein wichtiger Baustein der Gemeindefinanzen in Deutschland. Sie wird auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, die die bisherige Berechnung auf Basis veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärte, wurde eine umfassende Reform notwendig. Diese Reform tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und hat das Ziel, die Grundsteuer gerechter und transparenter zu gestalten. Viele Eigentümer fragen sich nun, wie hoch die Grundsteuer nach der Reform wirklich ausfällt und welche Faktoren ihre Höhe künftig beeinflussen. Dieser Artikel erläutert die Grundlagen der neuen Berechnung, die verschiedenen Modelle der Bundesländer und gibt einen Ausblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen.

Warum war eine Reform der Grundsteuer notwendig?

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf den sogenannten Einheitswerten, die zuletzt im Westen Deutschlands auf den Stand von 1964 und im Osten Deutschlands auf den Stand von 1935 festgesetzt wurden. Diese Werte spiegelten die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstücken und Immobilien längst nicht mehr wider. Angesichts der enormen Preissteigerungen im Immobiliensektor in den letzten Jahrzehnten führte dies zu erheblichen Ungleichbehandlungen. Ähnliche Immobilien waren teilweise mit sehr unterschiedlichen Einheitswerten belegt, was zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast führte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis daher im April 2018 für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber auf, eine Neuregelung zu schaffen.

  • Veraltete Einheitswerte als Berechnungsgrundlage (1964/1935).
  • Erhebliche Unterschiede in der Besteuerung ähnlicher Immobilien.
  • Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes.
  • Notwendigkeit einer gerechteren und transparenten Besteuerung von Grundbesitz.

Das Bundesmodell: Drei Faktoren für die neue Grundsteuer

Das sogenannte Bundesmodell ist die Grundlage der Reform und wird von den meisten Bundesländern angewendet. Es basiert auf drei wesentlichen Faktoren, die den neuen Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und den Hebesatz umfassen. Der neue Grundsteuerwert tritt an die Stelle des bisherigen Einheitswertes und soll die aktuellen Wertverhältnisse besser abbilden.

Für unbebaute Grundstücke ist der Grundsteuerwert primär vom Bodenrichtwert abhängig. Bei bebauten Grundstücken kommen weitere Kriterien hinzu, um den Wert der Bebauung zu berücksichtigen.

  • Der Wert des Grundstücks (Bodenrichtwert).
  • Die Art der Immobilie (z.B. Einfamilienhaus, Mietwohngrundstück, Geschäftsgrundstück).
  • Die Wohnfläche der Immobilie.
  • Das Alter des Gebäudes.
  • Eine pauschale Miete, die sich am Mietniveau der Region orientiert.

Die Steuermesszahl: Der erste Multiplikator

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Steuermesszahl. Sie wird mit dem neuen Grundsteuerwert multipliziert, um den sogenannten Grundsteuermessbetrag zu ermitteln. Die Steuermesszahl wurde im Rahmen der Reform deutlich gesenkt, um die steigenden Grundsteuerwerte auszugleichen und eine Belastungsneutralität anzustreben. Für Wohngrundstücke beträgt die Steuermesszahl im Bundesmodell in der Regel 0,031 Promille, für Nichtwohngrundstücke 0,034 Promille. Es sind jedoch regionale Unterschiede oder Anpassungen, beispielsweise für sozialen Wohnungsbau, möglich.

Der Hebesatz: Die Hoheit der Gemeinden

Der dritte und entscheidende Faktor ist der Hebesatz, der von den jeweiligen Gemeinden jährlich neu festgelegt wird. Der Hebesatz ist prozentual und hat den größten Einfluss auf die endgültige Höhe der Grundsteuer. Die Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit und die Aufgabe, ihre Hebesätze so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen im Durchschnitt stabil bleibt. Dies wird als 'Aufkommensneutralität' bezeichnet. Ob dies in der Praxis flächendeckend gelingt, wird die Zukunft zeigen.

  • Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell bestimmt.
  • Dient zur Finanzierung kommunaler Aufgaben.
  • Kann jährlich neu festgelegt werden.
  • Ziel ist die Aufkommensneutralität nach der Reform.

Abweichende Ländermodelle: Eine Föderale Vielfalt

Obwohl das Bundesmodell die Standardlösung darstellt, haben einige Bundesländer von ihrer gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, eigene Modelle für die Grundsteuerberechnung zu entwickeln. Dies führt zu einer gewissen Komplexität und unterschiedlichen Voraussetzungen, je nachdem, wo sich eine Immobilie befindet.

Die Ländermodelle lassen sich grob in drei Kategorien einteilen: das wertunabhängige Flächenmodell, das wertbasierte Flächen-Lage-Modell und das Bodenwertmodell. Jedes dieser Modelle hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage und somit auf die potenzielle Steuerlast der Immobilieneigentümer.

  • Baden-Württemberg: 'Bodenwertmodell' – Nur Bodenrichtwert und Grundstücksfläche sind entscheidend.
  • Bayern: 'Flächenmodell' – Nur Fläche von Grundstück und Gebäude zählen, keine Wertfaktoren.
  • Hamburg, Hessen, Niedersachsen: 'Wohnlage/Lage-Modell' – Berücksichtigt zusätzlich die Lage des Grundstücks.
  • Saarland und Sachsen: Übernehmen das Bundesmodell mit Anpassungen bei der Steuermesszahl.

Beispielrechnung: Wie könnte die neue Grundsteuer aussehen?

Um die Berechnung der Grundsteuer nachvollziehbarer zu machen, betrachten wir ein fiktives Beispiel im Bundesmodell für ein Einfamilienhaus. Die tatsächliche Höhe hängt stark von den individuellen Gegebenheiten und lokalen Hebesätzen ab.

Angenommen, ein Einfamilienhaus in einer durchschnittlichen Lage hat einen neu festgestellten Grundsteuerwert von 300.000 Euro. Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke beträgt 0,031 Promille. Der Hebesatz der Gemeinde liegt bei 400 Prozent.

  • Grundsteuerwert: 300.000 Euro
  • Steuermesszahl: 0,031 Promille (0,00031)
  • Grundsteuermessbetrag = 300.000 Euro * 0,00031 = 93 Euro
  • Hebesatz der Gemeinde: 400 % (4,0)
  • Jährliche Grundsteuer = 93 Euro * 4,0 = 372 Euro

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass der Hebesatz der größte variable Faktor ist. Eine Gemeinde könnte den Hebesatz anpassen, um innerhalb der von ihr gewünschten Einnahmen zu bleiben.

Die Rolle der Grundsteuererklärung

Für die Neuberechnung der Grundsteuerwerte waren alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien dazu verpflichtet, eine sogenannte Grundsteuererklärung abzugeben. Diese Erklärung diente dazu, die notwendigen Daten für die Bewertung der Immobilien nach den neuen Vorgaben zu übermitteln. Die Frist für die Abgabe dieser Erklärung war ursprünglich Ende Oktober 2022 und wurde in einigen Fällen verlängert.

Nach Abgabe der Erklärung wurden von den Finanzämtern Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide erlassen. Diese Bescheide stellen die Grundlagen für die spätere Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden dar. Es ist ratsam, diese Bescheide sorgfältig zu prüfen und bei begründeten Zweifeln innerhalb der gesetzten Fristen Einspruch einzulegen.

Mögliche Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter

Die Zielsetzung der Reform war es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten, also das Gesamtsteueraufkommen der Kommunen nicht zu erhöhen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für jeden einzelnen Immobilienbesitzer gleich bleibt. Es wird sowohl Gewinner als auch Verlierer der Reform geben. Immobilieneigentümer mit stark gestiegenen Bodenwerten könnten tendenziell höhere Abgaben erwarten, während Eigentümer in weniger begehrten Lagen entlastet werden könnten.

Für Mieter ist die Grundsteuer ebenfalls relevant, da sie in der Regel als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann. Steigt die Grundsteuer für eine Mietimmobilie, so können sich auch die Nebenkosten für die Mieter erhöhen. Eine Senkung hätte dementsprechend den gegenteiligen Effekt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf Mieter können jedoch erst ab 2025 vollständig beurteilt werden, wenn die neuen Hebesatzentscheidungen der Gemeinden vorliegen und die ersten Abrechnungen erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform treten immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier fassen wir einige der wichtigsten Punkte zusammen.

  • Ab wann gilt die neue Grundsteuer? Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025.
  • Woher bekomme ich meine Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide? Diese Bescheide werden vom Finanzamt per Post zugestellt.
  • Was tue ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin? Sie können innerhalb der Frist (meist ein Monat nach Zustellung) Einspruch beim Finanzamt einlegen.
  • Muss ich die neue Grundsteuer zahlen, wenn ich meine Immobilie verkaufe? Die Grundsteuerpflicht geht in der Regel mit dem Eigentumsübergang auf den neuen Eigentümer über.

Fazit

Die Grundsteuerreform ist ein komplexes und weitreichendes Thema, dessen volle Auswirkungen sich erst ab dem Jahr 2025 zeigen werden. Während das Bundesmodell die Grundlage für die meisten Bundesländer bildet, tragen die individuellen Ländermodelle zu einer föderalen Vielfalt bei. Es wird erwartet, dass es zu einer Umverteilung der Steuerlast kommt, bei der einige Eigentümer mehr und andere weniger bezahlen werden. Eine sorgfältige Prüfung der erhaltenen Bescheide und eine Beobachtung der Hebesatzentscheidungen der Gemeinden sind essenziell, um die individuelle Belastung abschätzen zu können. Die Reform soll langfristig für mehr Gerechtigkeit und Transparenz im deutschen Steuersystem sorgen.

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