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Wie funktioniert die Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist das Fundament für Wohnungseigentum und regelt alle wesentlichen Rechte und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Erfahren Sie hier alles Wichtige über ihren Aufbau und ihre Bedeutung.

7 min Lesezeit
Wie funktioniert die Teilungserklärung?

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen eine der größten Investitionen im Leben. Doch anders als bei einem Einfamilienhaus erwirbt man hier nicht nur eine Immobilie für sich allein, sondern wird Teil einer Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft hat eine rechtliche Grundlage, die als Teilungserklärung bezeichnet wird. Sie ist das zentrale Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes und Grundstücks in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum festlegt und die Regeln des Zusammenlebens der Wohnungseigentümer definiert. Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder erwerben möchte, sollte die Teilungserklärung genau kennen und verstehen. Sie bildet die Basis für alle Rechte, Pflichten und die spätere Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wir beleuchten in diesem Ratgeber umfassend, was eine Teilungserklärung ist, welche Bestandteile sie aufweist und welche Bedeutung sie für Wohnungseigentümer hat.

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Grundstück und ein darauf stehendes oder zu errichtendes Gebäude in rechtlich selbstständige Einheiten – das sogenannte Wohnungseigentum oder Teileigentum – aufteilt. Sie wird gemäß § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) erstellt und ist die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass an einem Gebäude überhaupt Wohnungseigentum begründet werden kann. Im Kern legt sie fest, welche Gebäudeteile im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehen und welche Teile von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und verwaltet werden. Ohne eine gültige Teilungserklärung ist der Verkauf einzelner Wohnungen rechtlich nicht möglich, da jeder Wohnungseigentümer auch einen Miteigentumsanteil am Grundstück und den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen erwirbt.

Die Erstellung der Teilungserklärung erfolgt in der Regel durch den Grundstückseigentümer, meist den Bauträger oder die Person, die beabsichtigt, das Objekt in Einzeleigentum aufzuteilen. Sie wird im Grundbuch des Grundstücks eingetragen und ist somit für jeden Käufer einer Wohnung bindend. Änderungen an der Teilungserklärung sind nur mit Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer und einer erneuten notariellen Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch möglich.

Bestandteile einer Teilungserklärung

Eine vollständige Teilungserklärung besteht aus mehreren Komponenten, die eng miteinander verknüpft sind und ein umfassendes Regelwerk bilden. Diese Bestandteile sind entscheidend für die klare Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie für die Organisation des Miteinanders in der Eigentümergemeinschaft.

  • Aufteilungsplan (Bauplan)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Gemeinschaftsordnung (optional, aber üblich)

Jeder dieser Punkte hat eine spezifische Funktion und trägt zur rechtlichen Eindeutigkeit der Eigentumsverhältnisse bei.

Der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Der Aufteilungsplan ist eine zeichnerische Darstellung des Gebäudes und des Grundstücks. Er muss maßstabsgerecht sein und genau aufzeigen, welche Räume und Flächen Sondereigentum sind und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Jeder zum Sondereigentum gehörende Raum wird mit einer fortlaufenden Nummer, der Sondereigentumsnummer, gekennzeichnet. Dies dient der eindeutigen Identifizierung und Zuordnung.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung, in der Regel der Bauaufsichtsbehörde, dass die einzelnen Wohnungen baulich so voneinander getrennt sind, dass sie selbstständig bewohnbar oder nutzbar sind. Dies bedeutet, jede Wohnung muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen und alle für einen selbstständigen Haushalt notwendigen Einrichtungen wie Küche und Bad enthalten. Auch Teileigentum, also nicht zu Wohnzwecken dienende Einheiten wie Büros oder Läden, müssen abgeschlossen sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird auf Basis des Aufteilungsplans erteilt und ist essenziell für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.

Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum

Die präzise Unterscheidung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum ist einer der Kernpunkte der Teilungserklärung und entscheidend für die Kostentragung und Verantwortlichkeiten.

Sondereigentum sind die Räume, die ausschließlich von einem Eigentümer genutzt werden können, wie die Wohnung selbst, Kellerabteile oder Garagen. Der Eigentümer ist für Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb dieser Räume selbst verantwortlich und trägt die Kosten hierfür. Beispiele für Sondereigentum sind tragende Wände, Decken innerhalb der Wohnung, Türen von der Wohnung zu anderen Räumen und alle Installationen innerhalb der Wohnung, die ausschließlich dieser Wohnung dienen.

  • Wohnungsinnenräume (Wände, Decken, Böden)
  • Nicht tragende Wände innerhalb der Wohnung
  • Sanitärinstallationen und Elektrik innerhalb der eigenen Wohnung
  • Manchmal Balkonflächen oder Terrassen in bestimmten Ausführungen
  • Kellerräume und Garagen, sofern sie im Grundbuch als Sondereigentum ausgewiesen sind

Gemeinschaftseigentum sind alle Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind. Dazu gehören beispielsweise das Grundstück selbst, tragende Mauern, das Dach, das Treppenhaus, die Außenfassade, Aufzüge, Heizungsanlagen und Versorgungsleitungen bis zur Abzweigung in die einzelnen Wohnungen. Die Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum obliegt der Eigentümergemeinschaft, und die Kosten hierfür werden von allen Eigentümern getragen, in der Regel nach Miteigentumsanteilen.

  • Grund und Boden
  • Fundamente und tragende Mauern
  • Dach und Außenfassade
  • Fenster und Außentüren, oft auch Wohnungseingangstüren
  • Treppenhäuser, Flure, Aufzüge
  • Heizungsanlagen, Strom- und Wasserleitungen außerhalb der Wohnungen

Die Gemeinschaftsordnung: Das „Grundgesetz“ der WEG

Die Gemeinschaftsordnung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Teilungserklärung. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft. Sie bildet sozusagen das interne „Grundgesetz“ der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und kann im Detail von den gesetzlichen Regelungen des WEG abweichen oder diese ergänzen, solange dies nicht gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstößt. Sie kann beispielsweise Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Nutzungsrechte an Gemeinschaftsflächen (z.B. Garten)
  • Stimmrechte bei Eigentümerversammlungen (z.B. Kopfprinzip statt Wertprinzip)
  • Verteilung von Kosten und Lasten (z.B. Reparaturen, Heizung)
  • Regeln zur Haustierhaltung
  • Bestimmung von Sondernutzungsrechten
  • Vergabe von Verwaltungsaufgaben

Besonders wichtig sind die Regelungen zu den Stimmrechten und zur Kostenverteilung. Während das Wohnungseigentumsgesetz ohne abweichende Vereinbarung das Wertprinzip vorsieht (die Stimmen gewichtet nach Miteigentumsanteilen des Eigentümers), kann die Gemeinschaftsordnung abweichend das Kopfprinzip (jeder Eigentümer eine Stimme) oder das Objektprinzip (je Wohnung eine Stimme) festlegen. Auch die Grundlagen für die Verteilung der Betriebskosten, Instandhaltungskosten und sonstiger Lasten werden hier oft detailliert beschrieben. Es ist ratsam, die Gemeinschaftsordnung vor dem Erwerb einer Wohnung genau zu studieren, da sie erhebliche Auswirkungen auf das Zusammenleben und die Finanzen haben kann.

Miteigentumsanteile und Sondernutzungsrechte

Jeder Wohnungseigentümer erwirbt mit seiner Wohnung auch einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Dieser Anteil wird in tausendstel Größen (z.B. 120/1.000) im Grundbuchblatt der Wohnung vermerkt und ist oft die Grundlage für die Verteilung von Kosten und Stimmrechten, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt. Ein größerer Miteigentumsanteil bedeutet in der Regel eine höhere Beteiligung an den Kosten des Gemeinschaftseigentums, aber auch eine stärkere Stimme in der Eigentümerversammlung, wenn das Wertprinzip gilt.

Sondernutzungsrechte sind exklusive Nutzungsrechte an Teilen des Gemeinschaftseigentums, die einem bestimmten Eigentümer zugewiesen werden. Ein klassisches Beispiel ist das Recht, eine bestimmte Gartenfläche, einen Stellplatz oder einen Kellerraum zu nutzen, obwohl diese Flächen rechtlich weiterhin Gemeinschaftseigentum bleiben. Der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht darf die Fläche alleine nutzen, ist aber oft für deren Pflege und Instandhaltung verantwortlich. Die genauen Bedingungen und Kostenregelungen für Sondernutzungsrechte müssen ebenfalls in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung klar definiert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Notwendigkeit und Änderungen der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist notariell zu beurkunden und wird im Grundbuch des Grundstücks eingetragen. Erst mit dieser Eintragung kann das Wohnungseigentum im Grundbuch der einzelnen Einheiten gebildet werden und somit rechtlich selbstständig veräußert und belastet werden. Sie ist die unumstößliche Rechtsgrundlage für jede Wohnungseigentümergemeinschaft und für alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten.

Änderungen an der Teilungserklärung sind grundsätzlich möglich, aber mit hohem Aufwand verbunden. Sie bedürfen der Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer und müssen ebenfalls notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Dies macht Änderungen im Regelfall umständlich und teuer. Kleinere Anpassungen, insbesondere innerhalb der Gemeinschaftsordnung, können in manchen Fällen mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, wenn die Gemeinschaftsordnung dies explizit zulässt. Eine Änderung der Miteigentumsanteile oder der Zuordnung von Sondereigentum erfordert jedoch immer die Zustimmung aller unmittelbar betroffenen und meist auch der übrigen Eigentümer.

Prüfung der Teilungserklärung vor dem Kauf

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist es unerlässlich, die Teilungserklärung und die dazugehörige Gemeinschaftsordnung gründlich zu prüfen. Nur so lassen sich potenzielle Risiken und unerwartete Pflichten erkennen. Wir empfehlen, die Dokumente, sofern möglich, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Notar überprüfen zu lassen. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Stimmen die im Aufteilungsplan und der Beschreibung der Wohnung festgelegten Eigenschaften mit der besichtigten Immobilie überein?
  • Welche Regelungen gibt es zur Kostenverteilung von Gemeinschaftseigentum, insbesondere bei größeren Sanierungen?
  • Gibt es Sondernutzungsrechte, die für Sie relevant sind oder andere Eigentümer betreffen?
  • Welche Regelungen existieren zur Haustierhaltung, Vermietung oder baulichen Veränderungen?
  • Wie sind Beiratsaufgaben und die Verwaltung der WEG geregelt?
  • Existieren Vereinbarungen über die Nutzung von Gemeinschaftsflächen (z.B. Garten, Waschküche)?

Eine umfassende Prüfung hilft, unangenehme Überraschungen nach dem Kauf zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Fazit

Die Teilungserklärung ist weit mehr als ein bloßes Formular; sie ist das rechtliche Fundament jeder Eigentümergemeinschaft und entscheidend für das reibungslose Funktionieren des Zusammenlebens. Sie klärt die komplizierten Beziehungen zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, definiert Nutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und die finanzielle Beteiligung jedes Miteigentümers. Ein tiefgehendes Verständnis dieses Dokuments ist für jeden Wohnungseigentümer, potenziellen Käufer oder Verwalter unerlässlich, um Rechte wahrzunehmen, Pflichten zu erfüllen und Konflikte zu vermeiden. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, die Teilungserklärung genau zu studieren und bei Unsicherheiten fachkundigen Rat einzuholen.

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