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Wie funktioniert die Elternbürgschaft?

Die Elternbürgschaft kann jungen Menschen den Weg zur eigenen Wohnung ebnen, birgt jedoch wichtige Aspekte für Bürgen und Hauptschuldner, die sorgfältig geprüft werden sollten.

7 min Lesezeit
Wie funktioniert die Elternbürgschaft?

Für viele junge Menschen ist der Auszug aus dem Elternhaus ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit. Oftmals fehlt jedoch das nötige regelmäßige Einkommen oder eine ausreichende Bonität, um einen Mietvertrag für die erste eigene Wohnung abzuschließen. In solchen Fällen kann eine Elternbürgschaft eine praktikable Lösung darstellen. Sie dient dem Vermieter als zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es so jungen Mietern, trotz fehlender eigener finanzieller Mittel eine Wohnung anzumieten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, welche Formen gibt es und welche Risiken sind damit verbunden? Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise und die wichtigsten Aspekte der Elternbürgschaft ausführlich, um sowohl Eltern als auch jungen Mietern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Was ist eine Elternbürgschaft?

Eine Elternbürgschaft ist ein rechtlicher Vertrag, bei dem die Eltern (als Bürgen) die finanzielle Haftung für die Mietzahlungen oder andere Verpflichtungen ihrer Kinder (als Hauptschuldner) gegenüber dem Vermieter übernehmen. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Kindes verpflichtet sich der Bürge, die ausstehenden Forderungen des Vermieters zu begleichen. Dies gibt dem Vermieter eine zusätzliche Sicherheit und erhöht die Chancen des jungen Mieters, einen Mietvertrag zu erhalten, insbesondere wenn das eigene Einkommen noch nicht hoch genug ist oder keine SCHUFA-Historie vorliegt. Die Bürgschaft ist in der Regel eine schriftliche Vereinbarung und kann sich auf verschiedene Aspekte des Mietverhältnisses beziehen.

Arten der Bürgschaft

Im deutschen Recht gibt es verschiedene Formen der Bürgschaft, die auch im Kontext einer Elternbürgschaft relevant sein können. Die häufigsten sind die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft. Jede Form hat spezifische Auswirkungen auf die Haftung des Bürgen.

  • Ausfallbürgschaft: Bei dieser Form muss der Vermieter zuerst versuchen, die Forderungen beim Hauptschuldner (dem Kind) einzutreiben. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben und der Hauptschuldner nachweislich zahlungsunfähig ist, kann der Vermieter sich an den Bürgen wenden. Diese Variante bietet dem Bürgen den größten Schutz.
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Hier verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB. Das bedeutet, der Vermieter kann sich sofort an den Bürgen wenden, sobald der Hauptschuldner mit Zahlungen in Verzug gerät, ohne vorher den Hauptschuldner verklagen oder eine Zwangsvollstreckung versuchen zu müssen. Diese Form schützt den Vermieter am besten und ist daher oft die von Vermietern bevorzugte Variante.
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern: Diese sehr seltene Form ist im Mietrecht für Privatpersonen unüblich, da sie den Bürgen maximal benachteiligt. Hier muss der Bürge sofort zahlen, sobald der Vermieter die Forderung stellt, ohne die Möglichkeit der Prüfung oder Einwände. Sie ist meist nur im Geschäftsverkehr anzutreffen.
  • Limitierte Bürgschaft: Eine Bürgschaft kann der Höhe nach begrenzt werden, zum Beispiel auf einen Betrag von drei Monatsmieten. Dies ist oft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Mietsicherheiten der Fall und bietet dem Bürgen eine Begrenzung seines Haftungsrisikos.

Umfang und Begrenzungen der Haftung

Die Haftung aus einer Mietbürgschaft ist nicht grenzenlos. Der Gesetzgeber hat hier zum Schutz der Mieter und Bürgen klare Regelungen getroffen. Eine Elternbürgschaft, die zusätzlich zur Barkaution oder einer anderen Mietkaution verlangt wird, darf in der Regel den Wert von drei Netto-Kaltmieten nicht übersteigen. Dies ist in § 551 BGB für die Kaution festgelegt. Wird die Bürgschaft als alleinige Mietsicherheit gestellt, kann sie diesen Betrag abdecken. Wird bereits eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten geleistet, darf eine zusätzliche Bürgschaft nur Forderungen absichern, die nicht von der Kaution abgedeckt sind, zum Beispiel für Schäden, die erst am Ende des Mietverhältnisses entstehen und die Kaution übersteigen würden, oder für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen. Eine unbegrenzte Bürgschaft über den gesetzlichen Rahmen der Mietsicherheit hinaus ist in der Regel unwirksam, wenn sie bei Vertragsabschluss verlangt wird. Erfolgt die Bürgschaftserklärung jedoch aus freien Stücken zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel um dem Kind in einer Notsituation beizustehen, kann sie auch über dieses Limit hinaus gültig sein. Hier ist die genaue Formulierung des Bürgschaftsvertrages und der Zeitpunkt des Abschlusses entscheidend.

Risiken für Bürgen und Hauptschuldner

Obwohl eine Elternbürgschaft jungen Menschen den Zugang zu Wohnraum erleichtern kann, sind damit sowohl für die Eltern als auch für das Kind erhebliche Risiken verbunden. Es ist entscheidend, diese potenziellen Fallstricke vor der Unterzeichnung genau zu verstehen und abzuwägen.

  • Finanzielle Belastung für die Eltern: Bei Zahlungsausfällen des Kindes müssen die Eltern als Bürgen einspringen. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, die die eigene finanzielle Planung beeinträchtigt und im schlimmsten Fall die Altersvorsorge gefährdet.
  • Bonität der Eltern: Eine eingegangene Bürgschaft kann die eigene Kreditwürdigkeit der Eltern beeinflussen. Wenn die Eltern selbst einen Kredit aufnehmen möchten (z.B. für ein Haus oder ein Auto), kann die Bürgschaft als Belastung angesehen werden, was die Kreditvergabe erschwert oder zu schlechteren Konditionen führt.
  • Familiäre Spannungen: Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten und die Eltern müssen einspringen, kann dies zu erheblichen Spannungen innerhalb der Familie führen. Die finanzielle Verantwortung kann das Verhältnis zwischen Eltern und Kind belasten.
  • Umfang der Haftung: Oft ist den Bürgen nicht bewusst, dass die Haftung nicht nur die Mietzahlungen, sondern auch Nebenkostenabrechnungen, Schadensersatzansprüche bei Beschädigung der Wohnung oder Kosten für die Behebung von Schönheitsreparaturen umfassen kann. Die genaue Formulierung im Bürgschaftsvertrag ist hier entscheidend.
  • Risiko der Überschuldung: Im Extremfall kann die Inanspruchnahme der Bürgschaft bei langanhaltenden Problemen des Kindes zur Überschuldung der Eltern führen.

Voraussetzungen und Vorgehensweise

Damit eine Elternbürgschaft wirksam ist und als Sicherheit vom Vermieter akzeptiert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und eine genaue Vorgehensweise eingehalten werden. Der Vermieter wird in der Regel die Bonität des Bürgen prüfen, ähnlich wie er die Bonität eines Mieters prüfen würde.

  • Schriftform: Eine Bürgschaftserklärung muss nach § 766 BGB immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Zusage ist nicht bindend.
  • Bonität des Bürgen: Der Bürge muss in der Lage sein, die potenziellen Verbindlichkeiten zu tragen. Der Vermieter wird daher Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Auskunft und möglicherweise weitere finanzielle Unterlagen vom Bürgen verlangen.
  • Eindeutige Benennung der Parteien: Im Bürgschaftsvertrag müssen der Bürge, der Hauptschuldner und der Gläubiger (Vermieter) klar benannt sein.
  • Benennung der abzusichernden Forderung: Es muss klar ersichtlich sein, welche Forderungen durch die Bürgschaft abgesichert werden (z.B. Mietzahlungen aus einem bestimmten Mietvertrag).
  • Formulierung der Bürgschaftsart: Es sollte klar definiert sein, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder eine Ausfallbürgschaft handelt. Ohne explizite Nennung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft liegt im Zweifel eine Ausfallbürgschaft vor.
  • Unterschrift: Die Bürgschaft muss eigenhändig vom Bürgen unterschrieben werden. Bei Ehepaaren, die gemeinsam bürgen, müssen in der Regel beide unterschreiben.

Alternativen zur Elternbürgschaft

Sollten die Risiken einer Elternbürgschaft zu hoch erscheinen oder die Eltern nicht als Bürgen infrage kommen, gibt es andere Optionen, um die benötigte Mietsicherheit oder Bonität nachzuweisen und eine Wohnung anzumieten. Diese Alternativen können je nach individueller Situation besser geeignet sein und das Risiko für alle Beteiligten reduzieren.

  • Mietkautionskonto: Das Geld für die Kaution wird auf einem separaten Konto angelegt, das auf den Namen des Mieters läuft, aber geblockt ist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Dies ist die klassische und sicherste Form der Kaution.
  • Mietkautionsbürgschaft (Bankbürgschaft): Eine Bank bürgt gegenüber dem Vermieter für die Kaution. Der Mieter zahlt dafür eine jährliche Gebühr an die Bank. Dies schont die Liquidität des Mieters, da keine große Einmalzahlung erforderlich ist. Die Bank prüft jedoch die Bonität des Mieters.
  • Mietkautionsversicherung: Ähnlich der Bankbürgschaft, aber durch eine Versicherungsgesellschaft. Auch hier entrichtet der Mieter eine jährliche Prämie, und die Versicherung prüft die Bonität.
  • höheres, regelmäßiges Einkommen: Das offensichtlichste Mittel ist, ein höheres und stabileres eigenes Einkommen nachzuweisen. Manchmal hilft es, erst eine Zeit lang zu arbeiten und Geld zu sparen, bevor man versucht, eine eigene Wohnung anzumieten.
  • Wohnung in Wohngemeinschaft (WG): In einer WG teilt man sich Miete und Kaution oft mit anderen Mitbewohnern, was den Einstieg finanziell erleichtert und die Anforderungen an den Einzelnen senkt.
  • Untermiete: Eine Untermiete kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, erste Erfahrungen auf dem Mietmarkt zu sammeln und eine Wohnreferenz aufzubauen, ohne die volle Verantwortung eines Hauptmieters tragen zu müssen.

Fazit

Die Elternbürgschaft kann ein wertvolles Instrument sein, um jungen Menschen den Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen und den Zugang zu benötigtem Wohnraum zu erleichtern. Sie ist jedoch mit erheblichen finanziellen und potenziell auch familiären Risiken verbunden, die sowohl für die Eltern als auch für das Kind sorgfältig abgewogen werden sollten. Eine detaillierte Prüfung der eigenen finanziellen Situation, eine umfassende Information über die verschiedenen Bürgschaftsarten und das Bewusstsein über den Umfang der Haftung sind unabdingbar. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor eine solche Verpflichtung eingegangen wird. Es gibt zudem Alternativen, die ebenfalls in Betracht gezogen werden sollten, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Die Entscheidung für oder gegen eine Elternbürgschaft sollte wohlüberlegt und auf einer fundierten Basis getroffen werden.

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