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Wie funktioniert das Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren bietet eine alternative Möglichkeit, Immobilien zu erwerben. Es unterscheidet sich vom klassischen Kaufprozess und kann sowohl für Käufer als auch Verkäufer Vorteile bieten.

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Wie funktioniert das Bieterverfahren?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Traditionelle Verkaufsmethoden wie der Festpreis oder die Verhandlung nach Besichtigung sind weit verbreitet. Doch es gibt auch alternative Wege, wie das sogenannte Bieterverfahren. Dieses Verfahren, das oft mit einer Auktion verwechselt wird, ist in Deutschland populärer geworden und kann in bestimmten Marktsituationen oder bei besonderen Objekten eine sinnvolle Alternative darstellen. Es bietet sowohl für Verkäufer als auch für potenzielle Käufer spezifische Vor- und Nachteile. Ziel dieses Ratgebers ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Funktionsweise des Bieterverfahrens zu geben, die verschiedenen Typen zu beleuchten und aufzuzeigen, worauf Interessenten achten sollten, um erfolgreich eine Immobilie im Bieterverfahren zu erwerben.

Was ist das Bieterverfahren und wie grenzt es sich ab?

Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie für Immobilien, bei der potenzielle Käufer innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbindliche oder unverbindliche Kaufpreisangebote abgeben. Im Gegensatz zur klassischen Immobilienauktion, bei der der Zuschlag an den Höchstbietenden sofort und rechtsverbindlich erfolgt, ist das Bieterverfahren in der Regel unverbindlich. Das bedeutet, selbst wenn jemand das höchste Gebot abgibt, kommt es nicht automatisch zu einem Kaufvertrag. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen und kann im Anschluss frei über den Abschluss eines Kaufvertrages entscheiden. Dies gibt sowohl dem Verkäufer als auch dem potenziellen Käufer eine größere Flexibilität.

Ein wesentlicher Unterschied liegt auch in der Transparenz der Gebote. Während bei einer öffentlichen Versteigerung die Gebote meist offengelegt werden, können diese im Bieterverfahren, je nach Ausgestaltung, auch verdeckt abgegeben werden. Das Bieterverfahren wird oft eingesetzt, wenn ein Verkäufer sich unsicher über den genauen Marktwert einer Immobilie ist oder wenn er ein hohes Interesse an einem Objekt vermutet, das zu einem überdurchschnittlichen Preis verkauft werden könnte. Es dient dazu, den maximal erzielbaren Preis am Markt auszuloten.

Die verschiedenen Arten des Bieterverfahrens

Grundsätzlich lassen sich zwei Hauptformen des Bieterverfahrens unterscheiden: das offene und das geschlossene Bieterverfahren. Beide haben spezifische Abläufe und Auswirkungen auf die Bieterstrategie.

  • Offenes Bieterverfahren: Hierbei haben alle Interessenten die Möglichkeit, ihre Gebote öffentlich oder für bestimmte Personen (z.B. Makler) einsehbar abzugeben. Oft wird ein Startpreis genannt, und die Gebote können schrittweise erhöht werden. Dies fördert den Wettbewerb unter den Bietern und kann den Preis in die Höhe treiben. Die Bieter sehen, welche Angebote bereits vorliegen und können ihre Strategie entsprechend anpassen. Die Kommunikation erfolgt oft über eine Online-Plattform oder in mehreren Runden.
  • Geschlossenes Bieterverfahren: Bei dieser Variante geben Interessenten ihre Gebote, oft in einem versiegelten Umschlag oder über ein Online-Formular, verdeckt ab. Es gibt keinen Einblick in die Gebote der Konkurrenten. Nach Ablauf einer Frist werden alle Angebote gleichzeitig geöffnet und bewertet. Dies erfordert von den Bietern, ihr bestes und realistischstes Angebot abzugeben, ohne zu wissen, was die Konkurrenz bietet. Diese Form wird auch als „Blindgebot“ bezeichnet.

Manchmal gibt es Mischformen oder Bieterverfahren, die in mehreren Stufen ablaufen, beispielsweise eine erste unverbindliche Gebotsrunde, gefolgt von einer zweiten, präzisierenden Runde mit ausgewählten Bietern. Die genaue Ausgestaltung wird vom Verkäufer bzw. dem beauftragten Makler festgelegt und kommuniziert.

Der Ablauf eines Bieterverfahrens – Schritt für Schritt

Ein Bieterverfahren folgt in der Regel einem festen Schema, das Transparenz für alle Beteiligten schaffen soll. Der genaue Ablauf kann je nach Verkäufer und Immobilie variieren, beinhaltet aber meist die folgenden Schritte:

  • Objektbesichtigung und Informationsbereitstellung: Zunächst wird die Immobilie potenziellen Käufern vorgestellt. Dies geschieht oft im Rahmen offener Besichtigungstermine oder individualisierter Einzelbesichtigungen. Während dieser Phase erhalten Interessenten alle relevanten Dokumente zur Immobilie, wie Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis und gegebenenfalls Mietverträge oder Protokolle von Eigentümerversammlungen. Eine sorgfältige Prüfung dieser Unterlagen ist essentiell.
  • Festlegung einer Gebotsfrist: Der Verkäufer oder Makler setzt eine Frist, innerhalb derer die Gebote abgegeben werden müssen. Diese Frist ist verbindlich und sollte von Interessenten genau beachtet werden.
  • Abgabe der Gebote: Interessenten reichen ihre Kaufpreisangebote ein. Dies kann schriftlich, oft per E-Mail oder über ein Online-Portal erfolgen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Gebot alle erforderlichen Informationen enthält und, falls gewünscht, Finanzierungsnachweise beigefügt werden.
  • Auswertung der Gebote: Nach Ablauf der Frist sichtet der Verkäufer (oder der Makler) alle eingegangenen Gebote. Dabei steht nicht nur der Kaufpreis im Vordergrund, sondern auch andere Faktoren wie die Finanzierungszusage, die Seriosität des Bieters und eventuelle Vorstellungen bezüglich des Übergabetermins.
  • Verhandlungen und Auswahl: Der Verkäufer entscheidet, ob er mit dem Höchstbietenden oder einem anderen bevorzugten Bieter in detaillierte Vertragsverhandlungen eintritt. Es besteht keine Verpflichtung, das höchste Angebot anzunehmen. Manchmal werden auch Nachverhandlungen mit mehreren Bietern geführt.
  • Kaufvertragsabschluss: Wenn sich Verkäufer und Käufer auf alle Konditionen geeinigt haben, wird ein notarieller Kaufvertrag aufgesetzt und beurkundet. Erst mit der notariellen Beurkundung ist der Kauf rechtlich bindend.

Vorteile und Nachteile des Bieterverfahrens für Käufer

Für Interessenten am Immobilienmarkt bietet das Bieterverfahren spezifische Chancen, birgt aber auch Risiken, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

  • Vorteile für Käufer:
  • Potenziell fairer Marktpreis: Durch den Wettbewerb kann sich ein fairer Preis herauskristallisieren, der dem aktuellen Marktwert entspricht oder in Phasen hoher Nachfrage sogar übersteigt.
  • Transparenz (im offenen Verfahren): Im offenen Bieterverfahren kann man sehen, welche Gebote bereits vorliegen, was eine strategische Anpassung des eigenen Angebots ermöglicht.
  • Chance auf ein Schnäppchen (selten, aber möglich): In einem wenig beachteten Bieterverfahren mit geringer Konkurrenz könnte man unter Umständen ein Objekt unter Wert ersteigern.
  • Nachteile für Käufer:
  • Psychologischer Druck: Der Wettbewerb mit anderen Bietern kann dazu führen, dass man emotional handelt und über dem eigentlichen Limit bietet.
  • Keine Garantie auf Zuschlag: Selbst das höchste Gebot garantiert keinen Kauf der Immobilie, da der Verkäufer frei in der Annahme ist.
  • Aufwändige Vorbereitung: Die Prüfung sämtlicher Unterlagen und die Klärung der Finanzierung müssen oft in kurzer Zeit geschehen, bevor ein Gebot abgegeben wird.
  • Fehlende Informationen: Im geschlossenen Bieterverfahren fehlt die Information über die Konkurrenzgebote, was die Gebotsfindung erschwert.

Es ist entscheidend, sich vorab ein klares Limit zu setzen und dieses auch im Eifer des Bietergefechts nicht zu überschreiten. Eine fundierte Wertermittlung der Immobilie durch eigene Recherchen oder einen unabhängigen Gutachter kann hierbei sehr hilfreich sein.

Was Sie als Bieter beachten sollten: Tipps für eine erfolgreiche Teilnahme

Die Teilnahme an einem Bieterverfahren erfordert eine gute Vorbereitung und eine strategische Herangehensweise. Hier sind einige wichtige Punkte, die Interessenten berücksichtigen sollten:

  • Umfassende Prüfung der Immobilie: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Besichtigung und fordern Sie alle relevanten Unterlagen an. Klären Sie offene Fragen mit dem Makler oder Verkäufer. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Fachmann (z.B. Bauingenieur, Gutachter) hinzuziehen.
  • Finanzierung sichern: Klären Sie Ihre Finanzierung frühzeitig und holen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung von Ihrer Bank ein. Dies erhöht Ihre Glaubwürdigkeit als Bieter und beschleunigt den Prozess, falls Ihr Angebot angenommen wird.
  • Maximales Gebot festlegen: Ermitteln Sie den realistischen Wert der Immobilie (z.B. durch Vergleichsobjekte, Sachverständigengutachten) und legen Sie eine absolute Obergrenze fest, die Sie nicht überschreiten möchten. Berücksichtigen Sie dabei auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie Maklerprovision.
  • Gebotsstrategie entwickeln: Im offenen Verfahren kann es sinnvoll sein, nicht sofort das Höchstgebot abzugeben, sondern strategisch zu bieten. Im geschlossenen Verfahren ist es ratsam, direkt das beste und für Sie noch akzeptable Angebot abzugeben.
  • Klare Kommunikation im Gebot: Formulieren Sie Ihr Angebot präzise. Geben Sie an, ob Ihr Gebot unter einer Finanzierungszusage steht, und nennen Sie Ihren Wunschtermin für die Übergabe. Ein professionelles und vollständiges Gebot kann den Ausschlag geben.
  • Emotionen kontrollieren: Lassen Sie sich nicht von der Eigendynamik eines Bieterverfahrens mitreißen. Bleiben Sie rational und halten Sie sich an Ihr selbst gesetztes Limit. Es wird immer weitere Immobilien geben.

Die rechtliche Einordnung des Bieterverfahrens in Deutschland

In Deutschland ist das Bieterverfahren im Regelfall – im Gegensatz zur Zwangsversteigerung nach dem ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung) – rechtlich nicht als Auktion im Sinne des § 156 BGB (Tatsachenauktion) zu verstehen. Das bedeutet, dass der Verkäufer durch die Abgabe eines Höchstgebotes nicht automatisch an einen Kaufvertrag gebunden ist. Vielmehr handelt es sich beim Bieterverfahren um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (lateinisch: „invitatio ad offerendum“). Der Verkäufer sammelt lediglich die Angebote und kann dann frei entscheiden, welches Angebot er annimmt – oder auch keines davon. Erst die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages macht den Immobilienerwerb rechtskräftig. Diese Besonderheit verleiht dem Bieterverfahren eine hohe Flexibilität für den Verkäufer, erfordert aber auch eine aufgeklärte Herangehensweise seitens der Kaufinteressenten.

Für potenzielle Käufer bedeutet dies, dass vor der Unterschrift unter den Notarvertrag noch keine rechtliche Bindung besteht und somit auch kein Anspruch auf Erwerb der Immobilie, selbst wenn das eigene Gebot das höchste war. Es ist ratsam, sich dieser Rechtslage bewusst zu sein und alle Schritte bis zur Vertragsunterzeichnung sorgfältig zu prüfen.

Fallstricke und Missverständnisse

Obwohl das Bieterverfahren als transparente Verkaufsform gedacht ist, können einige Missverständnisse oder Fallstricke auftreten, die Käufer kennen sollten.

  • Unverbindlichkeit des Verfahrens: Wie bereits erwähnt, ist das Bieterverfahren in den meisten Fällen unverbindlich. Dies kann für Bieter frustrierend sein, wenn sie viel Zeit und Aufwand in die Vorbereitung investiert haben, aber der Zuschlag ausbleibt.
  • Transparenz bei der Angebotsprüfung: Manchmal bleibt für Bieter unklar, nach welchen Kriterien der Verkäufer die Angebote bewertet. Eine klare Kommunikation seitens des Maklers über den Auswahlprozess kann hier Vertrauen schaffen.
  • Fehlende Startpreise: Wenn kein Mindestgebot oder Startpreis angegeben wird, kann es für Bieter schwierig sein, ein angemessenes erstes Angebot zu formulieren.
  • Druck zum schnellen Handeln: Die oft knappen Fristen können dazu führen, dass Interessenten übereilte Entscheidungen treffen, ohne alle Prüfungen ausreichend durchgeführt zu haben.
  • Finanzierungszwang: Während der Bieterphase wird oft eine Finanzierungsbestätigung gefordert, was für einige Interessenten eine Hürde darstellen kann, da Banken hierfür oft detaillierte Informationen über das konkrete Objekt benötigen.

Eine offene Kommunikation mit dem Makler und das Einfordern von detaillierten Informationen zum Ablauf können helfen, diese Fallstricke zu umschiffen und Missverständnisse zu vermeiden.

Beispielrechnung: Die Kostenstruktur beim Immobilienkauf im Bieterverfahren

Unabhängig vom Verkaufspreis fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an, die sogenannte Kaufnebenkosten. Diese sollten bei der Kalkulation des maximalen Gebots unbedingt berücksichtigt werden. Nehmen wir an, Sie möchten ein Haus im Bieterverfahren erwerben und Ihr Höchstgebot liegt bei 400.000 Euro.

  • Kaufpreis: 400.000 Euro
  • Grunderwerbsteuer: Diese variiert je nach Bundesland (zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises). Für unser Beispiel nehmen wir 5%: 20.000 Euro.
  • Notar- und Gerichtskosten: Diese liegen in der Regel bei ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises. Für unser Beispiel 1,5%: 6.000 Euro.
  • Maklerprovision: Falls ein Makler involviert ist, kann die Provision je nach Vereinbarung und Bundesland variieren. Oft teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Nehmen wir an, die Käuferprovision beträgt 3,57% (inkl. 19% MwSt.): 14.280 Euro.

Gesamtkosten für den Käufer in diesem Beispiel: 400.000 Euro (Kaufpreis) + 20.000 Euro (Grunderwerbsteuer) + 6.000 Euro (Notar/Gericht) + 14.280 Euro (Maklerprovision) = 440.280 Euro. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die reinen Kaufnebenkosten eine erhebliche Summe darstellen und in die maximale Gebotsfindung einfließen müssen.

Fazit

Das Bieterverfahren ist eine dynamische und auf dem deutschen Immobilienmarkt etablierte Verkaufsstrategie, die sowohl für Verkäufer als auch für Käufer spezifische Chancen und Herausforderungen mit sich bringt. Für Kaufinteressenten ist es von größter Bedeutung, den Ablauf und die rechtlichen Besonderheiten genau zu verstehen. Eine gründliche Vorbereitung, einschließlich einer umfassenden Prüfung der Immobilie, einer gesicherten Finanzierung und der Festlegung eines klaren Höchstgebots, sind entscheidend für eine erfolgreiche Teilnahme. Wer sich dieser Aspekte bewusst ist und rational agiert, kann das Bieterverfahren als eine spannende und möglicherweise erfolgreiche Methode zum Erwerb der Wunschimmobilie nutzen. Lassen Sie sich nicht von emotionalen Faktoren leiten, sondern vertrauen Sie auf Fakten und Ihre vorherige Kalkulation.

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Michael Freitag
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