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Wertermittlung für Erbschaftssteuer: Wie wird der Wert bestimmt?

Wie der Wert einer geerbten Immobilie für die Erbschaftssteuer ermittelt wird – und wie Sie zu hohe Werte nachweisen können.

5 min Lesezeit
Wertermittlung für Erbschaftssteuer: Wie wird der Wert bestimmt?

Wenn eine Immobilie vererbt wird, ist der Wert des Objekts entscheidend für die Höhe der Erbschaftssteuer. Viele Erben fragen sich daher: Wie wird der Wert eigentlich bestimmt, welche Verfahren wendet das Finanzamt an und kann man den angesetzten Wert anfechten? In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie der Verkehrswert einer geerbten Immobilie ermittelt wird, welche Rolle das Bewertungsgesetz spielt und welche Möglichkeiten es gibt, einen zu hoch angesetzten Wert nachzuweisen.

Grundlage: Verkehrswert und Bewertungsgesetz

Für die Erbschaftssteuer ist der sogenannte Verkehrswert der Immobilie maßgeblich. Der Verkehrswert entspricht dem Preis, den die Immobilie am Markt erzielen würde, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls verkauft würde. Er wird auch als „gemeiner Wert“ bezeichnet und ist in § 9 des Bewertungsgesetzes (BewG) definiert. Das Finanzamt legt diesen Wert zugrunde, um die Steuerbemessungsgrundlage zu berechnen.

Das Bewertungsgesetz regelt, wie der Wert von Grundstücken, Gebäuden und anderen Vermögenswerten bei Erbschaft und Schenkung zu ermitteln ist. Es kennt verschiedene Bewertungsverfahren, die je nach Art und Nutzung der Immobilie zum Einsatz kommen. Die wichtigsten sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Immobilienart, der Lage und der Verfügbarkeit von Vergleichsdaten ab.

  • Verkehrswert = Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls
  • Gemeiner Wert nach § 9 BewG bildet die steuerliche Grundlage
  • Bewertungsgesetz regelt Verfahren und Vorgaben
  • Finanzamt ermittelt den Wert standardisiert
  • Wert zum Todestag des Erblassers ist maßgeblich

Vergleichswertverfahren: Wenn es ähnliche Objekte gibt

Das Vergleichswertverfahren ist das häufigste Verfahren zur Wertermittlung bei Erbschaften. Es wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in Regionen mit aktiven Immobilienmärkten eingesetzt. Hierbei werden die Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien in der näheren Umgebung herangezogen, um den Verkehrswert des geerbten Objekts zu bestimmen.

Das Finanzamt nutzt dafür Kaufpreissammlungen und Vergleichswertfaktoren der Gutachterausschüsse. Es werden Faktoren wie Lage, Größe, Zustand und Ausstattung berücksichtigt, um einen realistischen Wert zu ermitteln. Wenn ausreichend Vergleichsdaten vorhanden sind, wird in der Regel dieses Verfahren angewendet, da es den Marktwert am besten widerspiegelt.

  • Basiert auf Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien
  • Besonders geeignet für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser
  • Nutzt Daten der Gutachterausschüsse
  • Wird bei ausreichend Vergleichsdaten bevorzugt
  • Berücksichtigt Lage, Größe und Zustand

Ertragswertverfahren: Für vermietete Immobilien

Bei vermieteten Immobilien kommt oft das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Hier wird der Wert anhand der erzielbaren Mieteinnahmen berechnet. Grundlage ist die jährliche Nettokaltmiete, die das Objekt tatsächlich erzielt oder marktüblich erzielen könnte. Dazu werden bestehende Mietverträge, ortsübliche Vergleichsmieten oder Gutachterangaben herangezogen.

Der Ertragswert setzt sich aus dem Gebäudeertragswert und dem Bodenwert zusammen. Für vermietete Wohngrundstücke wird typischerweise dieses Verfahren verwendet, da die Mieteinnahmen einen wesentlichen Teil des Wertes ausmachen. Das Finanzamt kann den Ertragswert standardisiert berechnen, was in manchen Fällen zu einem höheren angesetzten Wert führen kann.

  • Basiert auf jährlicher Nettokaltmiete
  • Berücksichtigt bestehende Mietverträge und Vergleichsmieten
  • Setzt sich aus Gebäude- und Bodenwert zusammen
  • Typisch für vermietete Wohngrundstücke
  • Kann zu höheren Werten führen

Sachwertverfahren: Für besondere oder eigengenutzte Immobilien

Das Sachwertverfahren wird eingesetzt, wenn keine ausreichenden Vergleichsdaten vorhanden sind oder die Immobilie besondere Merkmale aufweist. Hier wird der Wert durch die Berechnung der Bau- und Bodenwerte bestimmt. Das Verfahren kommt häufig bei Einfamilienhäusern, denkmalgeschützten Gebäuden oder Immobilien in ländlichen Regionen zum Einsatz.

Das Finanzamt berechnet den Sachwert anhand von Standardwerten für Baukosten und Bodenrichtwerten. Da keine individuelle Besichtigung stattfindet, kann der angesetzte Wert von dem tatsächlichen Marktwert abweichen. In vielen Fällen wird der Wert zu hoch angesetzt, was zu unnötig hohen Steuerzahlungen führen kann.

  • Wird bei fehlenden Vergleichsdaten eingesetzt
  • Berücksichtigt Bau- und Bodenwerte
  • Geeignet für besondere oder eigengenutzte Immobilien
  • Nutzt Standardwerte und Bodenrichtwerte
  • Kann zu Überbewertung führen

Unbebaute Grundstücke und Bodenrichtwerte

Bei unbebauten Grundstücken wird der Verkehrswert in der Regel durch Multiplikation des Bodenrichtwerts mit der Grundstücksgröße ermittelt. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen festgelegt und spiegelt den durchschnittlichen Bodenwert in einer bestimmten Lage wider. In Regionen mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten können so deutlich höhere Verkehrswerte entstehen.

Das Finanzamt übernimmt diese Werte standardisiert, ohne individuelle Eigenschaften des Grundstücks zu berücksichtigen. Erben sollten daher prüfen, ob der angesetzte Bodenrichtwert realistisch ist und ob ein Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen kann. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

  • Verkehrswert = Bodenrichtwert × Grundstücksgröße
  • Bodenrichtwert von Gutachterausschüssen festgelegt
  • Kann in stark gestiegenen Lagen sehr hoch sein
  • Standardisierte Übernahme durch Finanzamt
  • Gutachten kann niedrigeren Wert nachweisen

Rolle des Gutachtens und Nachweis eines niedrigeren Werts

Erben haben die Möglichkeit, den vom Finanzamt angesetzten Verkehrswert anzufechten, wenn sie ihn für zu hoch halten. Ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen kann einen niedrigeren Wert nachweisen und so die Erbschaftssteuer senken. Das Gutachten sollte nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes erstellt werden und alle relevanten Faktoren berücksichtigen.

Ein Gutachter prüft Lage, Zustand, Ausstattung und eventuelle Mängel der Immobilie und erstellt ein detailliertes Wertgutachten. Dieses Gutachten kann als Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt vorgelegt werden. In vielen Fällen führt dies zu einer Korrektur des angesetzten Verkehrswerts und damit zu einer niedrigeren Steuerbelastung.

  • Gutachten kann niedrigeren Wert nachweisen
  • Sachverständiger prüft Lage, Zustand und Ausstattung
  • Gutachten nach Bewertungsgesetz erstellen lassen
  • Vorlage beim Finanzamt möglich
  • Kann zu Steuerersparnis führen

Praxisbeispiel: Berechnung der Erbschaftssteuer

Ein Beispiel soll die Berechnung der Erbschaftssteuer veranschaulichen. Angenommen, eine Immobilie hat einen Verkehrswert von 300.000 Euro. Der Freibetrag für den Erben beträgt 400.000 Euro. Da der Freibetrag höher ist als der Verkehrswert, fällt in diesem Fall keine Erbschaftssteuer an. Dies zeigt, wie wichtig die korrekte Wertermittlung ist.

In einem anderen Beispiel hat die Immobilie einen Verkehrswert von 600.000 Euro. Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro. Die Steuerbemessungsgrundlage liegt damit bei 200.000 Euro. Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Erbschaftssteuerklasse ab, die vom Verwandtschaftsgrad bestimmt wird. Ein höherer angesetzter Verkehrswert führt zu einer höheren Steuerbemessungsgrundlage und damit zu höheren Steuern.

  • Verkehrswert minus Freibetrag = Steuerbemessungsgrundlage
  • Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab
  • Höherer Verkehrswert führt zu höherer Steuer
  • Korrekte Wertermittlung ist entscheidend
  • Gutachten kann Steuer senken

Fazit

Die Wertermittlung für die Erbschaftssteuer ist ein komplexer Prozess, der auf dem Verkehrswert der Immobilie basiert. Das Finanzamt wendet standardisierte Verfahren an, die nicht immer den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln. Erben sollten daher den angesetzten Wert prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten eines Sachverständigen in Auftrag geben, um einen niedrigeren Wert nachzuweisen und die Erbschaftssteuer zu senken. Eine sorgfältige Prüfung kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen und Streit unter Erben vermeiden.

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