Welche Förderungen für Wohneigentum gibt es in Bern?
In Bern gibt es vielfältige Förderungen für Wohneigentum – von Bund und Kanton bis zu Pensionskassen und gemeinnützigen Stiftungen. Ein Überblick mit konkreten Beispielen und Tipps zur Beantragung.

Wer in Bern oder im Kanton Bern Wohneigentum erwerben, bauen oder sanieren möchte, kann auf mehrere Förderinstrumente zurückgreifen. Diese reichen von zinsgünstigen Darlehen und Vorschüssen über Beiträge für Energieeffizienzmassnahmen bis hin zur Nutzung von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten für selbstbewohntes Wohneigentum im Raum Bern übersichtlich erklärt, damit Interessierte besser einschätzen können, welche Unterstützung in ihrem konkreten Fall infrage kommt.
Bundesförderung für Wohneigentum
Auf Bundesebene gibt es mehrere Programme, die den Erwerb oder Bau von Wohneigentum unterstützen, insbesondere für Personen mit geringerem Einkommen oder Vermögen. Die wichtigsten Instrumente sind die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge. Beide zielen darauf ab, den Zugang zu selbstbewohntem Wohneigentum zu erleichtern, ohne dass die Betroffenen ihre Altersvorsorge über Gebühr schwächen.
Die Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes richtet sich vor allem an Personen, die mangels ausreichenden Eigenkapitals oder Einkommens den Erwerb von Wohneigentum nicht allein finanzieren können. In solchen Fällen können zinsgünstige Darlehen oder andere Formen der Unterstützung gewährt werden, die die Finanzierungslücke schliessen. Die genauen Konditionen und Voraussetzungen werden von den zuständigen kantonalen Stellen festgelegt, die die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen umsetzen.
- —Bundesförderung für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum für Personen mit geringem Einkommen oder Vermögen.
- —Zinsgünstige Darlehen oder andere Finanzhilfen, die die Eigenkapitaldecke ergänzen.
- —Förderung richtet sich auf selbstbewohntes Wohneigentum, nicht auf Zweitwohnungen oder Ferienimmobilien.
- —Die Kantone führen die bundesrechtlichen Vorgaben in eigene Verfahren und Kriterien um.
- —Anträge werden in der Regel über kantonale oder kommunale Stellen gestellt.
Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Ein zentrales Instrument ist die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge (WEF). Seit 1995 können Versicherte aus ihrem Altersguthaben der 2. Säule oder der Säule 3a Gelder beziehen, um selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben, zu bauen oder bestehende Hypotheken zu amortisieren. Dabei handelt es sich um einen Vorbezug oder eine Verpfändung, die die spätere Altersleistung reduziert.
In Bern können verschiedene Pensionskassen, wie die Bernische Pensionskasse oder die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern, solche Vorbezüge gewähren. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Wohneigentum selbst bewohnt wird und bestimmte Mindestbeträge sowie zeitliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ein Vorbezug ist in der Regel bis drei Jahre vor dem Referenzalter möglich und kann alle fünf Jahre erneut beantragt werden.
- —Vorbezug oder Verpfändung von Altersguthaben der 2. Säule oder 3a für selbstbewohntes Wohneigentum.
- —Geld kann für Erwerb, Bau, Ausbau, Umbau, Renovation oder Amortisation von Hypotheken verwendet werden.
- —Mindestbetrag für Vorbezüge liegt in der Regel bei 20 000 Franken (Ausnahmen bei Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften).
- —Vorbezug reduziert die spätere Altersleistung und muss rechtzeitig geplant werden.
- —Ehepartner benötigen in der Regel die schriftliche Zustimmung des anderen.
Kantonale und kommunale Förderprogramme in Bern
Der Kanton Bern und die Stadt Bern setzen eigene Förderprogramme auf, die über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Dazu gehören insbesondere Beiträge für energetische Sanierungen, Beratungsangebote und Programme zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, die Wohnkosten zu senken und die Wohnsituation für breite Bevölkerungsschichten zu verbessern.
Im Rahmen des Gebäudeprogramms beteiligt sich der Kanton Bern an den Kosten für Sanierungen und Neubauten, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken. Die Höhe der Förderbeiträge richtet sich nach der Verbesserung der Energieeffizienz, gemessen an der GEAK-Effizienzklasse. Je grösser die Verbesserung, desto höher der Beitrag pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Zudem gibt es Beiträge für die Erstellung von GEAK-Plus-Berichten, die für Gebäude mit Baujahr vor 2012 gewährt werden.
- —Kantonale Förderbeiträge für energetische Sanierungen und Neubauten im Rahmen des Gebäudeprogramms.
- —Beiträge pro Quadratmeter Energiebezugsfläche, abhängig von der Verbesserung der GEAK-Effizienzklasse.
- —Beiträge für GEAK-Plus-Berichte bei Gebäuden mit Baujahr vor 2012.
- —Gemeinden können zusätzliche Fördergelder für Sanierungen und Energieeffizienzmassnahmen sprechen.
- —Kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Förderung von preisgünstigem Wohnraum in der Stadt Bern
Die Stadt Bern verfolgt mit der Wohn-Initiative und weiteren Instrumenten das Ziel, mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Dabei werden insbesondere gemeinnützige Wohnbauträger und Projekte mit Kostenmiete unterstützt. Für private Bauherrschaften kann dies indirekt von Vorteil sein, da die Förderung den Druck auf die Mieten im Umfeld dämpft und die Attraktivität des Standorts erhöht.
Die Wohn-Initiative sieht unter anderem einen Ausnützungsbonus von 20 Prozent vor, wenn Neu- oder Umbauten städtebaulich verträglich sind und alle Wohnungen im Gebäude preisgünstig oder durch eine gemeinnützige Trägerschaft erstellt werden. Die Wohnungen müssen in Kostenmiete vermietet werden, was die Mietbelastung für die Mieterinnen und Mieter senkt. Die Fachstelle Wohnbauförderung der Stadt Bern berät und unterstützt Bauherrschaften bei der Umsetzung solcher Projekte.
- —Wohn-Initiative der Stadt Bern mit Fokus auf preisgünstigen Wohnraum und gemeinnützige Trägerschaften.
- —Ausnützungsbonus von 20 Prozent bei städtebaulich verträglichen Projekten mit preisgünstigen Wohnungen.
- —Wohnungen müssen in Kostenmiete vermietet werden.
- —Fachstelle Wohnbauförderung bietet Beratung und Unterstützung für Bauherrschaften.
- —Ziel ist eine breitere Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt.
Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE)
Im ländlichen Raum des Kantons Bern kann die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) eine wichtige Rolle spielen. Die SFWE verwaltet einen Fonds, der mit Bundesmitteln aufgefüllt wurde, und gewährt zinslose oder zinsgünstige Darlehen für die Erneuerung, den Bau und den Erwerb von preisgünstigem Wohnraum. Diese Darlehen sind insbesondere für sozial schwächere Haushalte gedacht, die sonst Schwierigkeiten hätten, Wohneigentum zu finanzieren.
Die SFWE-Darlehen können beispielsweise für den Kauf oder Umbau eines Einfamilienhauses, den Erwerb einer Eigentumswohnung oder die Sanierung eines bestehenden Gebäudes verwendet werden. Die genauen Konditionen, wie Darlehenshöhe, Laufzeit und Zinssatz, werden im Einzelfall festgelegt. Interessierte sollten sich frühzeitig bei der Stiftung oder bei einer zuständigen kantonalen Stelle informieren, um die Förderfähigkeit ihres Projekts zu prüfen.
- —SFWE gewährt zinslose oder zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum im ländlichen Raum.
- —Förderung richtet sich auf Erneuerung, Bau und Erwerb von preisgünstigem Wohnraum.
- —Besonders für sozial schwächere Haushalte gedacht.
- —Darlehen können für Kauf, Umbau oder Sanierung von Wohneigentum verwendet werden.
- —Konditionen werden im Einzelfall festgelegt.
Praktische Beispiele und typische Förderkombinationen
In der Praxis werden häufig mehrere Förderinstrumente kombiniert, um ein Wohneigentumsprojekt zu finanzieren. Ein Beispiel: Eine Familie in Bern möchte ein älteres Einfamilienhaus kaufen und energetisch sanieren. Sie könnte einen Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge für den Erwerb und die Renovation nutzen, zusätzlich einen kantonalen Förderbeitrag für die Sanierung beantragen und gegebenenfalls ein zinsgünstiges Darlehen der SFWE in Anspruch nehmen, falls sie im ländlichen Raum wohnt.
Ein weiteres Beispiel: Ein Paar plant den Bau einer Eigentumswohnung in der Stadt Bern. Sie können einen Vorbezug aus der 2. Säule für den Bau nutzen, gleichzeitig prüfen, ob sie Anspruch auf eine Wohneigentumsförderung des Bundes haben, und sich bei der Fachstelle Wohnbauförderung über mögliche kommunale Programme informieren. Wichtig ist, dass alle Förderungen rechtzeitig geplant und die Anträge fristgerecht gestellt werden, da die Mittel begrenzt sein können.
- —Kombination von Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge, kantonalem Förderbeitrag und zinsgünstigem Darlehen.
- —Beispiel: Kauf und Sanierung eines Einfamilienhauses mit mehreren Förderquellen.
- —Beispiel: Bau einer Eigentumswohnung mit Vorbezug, Bundesförderung und kommunaler Beratung.
- —Frühzeitige Planung und Koordination der verschiedenen Förderinstrumente sind entscheidend.
- —Beratung durch Pensionskasse, kantonale Stellen und SFWE empfehlenswert.
Fazit
In Bern und im Kanton Bern stehen für den Erwerb, Bau und die Sanierung von Wohneigentum zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Von der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge über kantonale Beiträge für energetische Sanierungen bis hin zu zinsgünstigen Darlehen der Schweizerischen Stiftung zur Förderung von Wohneigentum reicht das Spektrum. Wer diese Instrumente gezielt kombiniert und frühzeitig plant, kann die Finanzierungslücke schliessen und die Wohnkosten langfristig senken. Eine individuelle Beratung durch Pensionskasse, kantonale Stellen und gemeinnützige Organisationen ist dabei unerlässlich, um die passenden Förderungen für das eigene Projekt zu finden.

