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Was tun bei Mietausfall?

Mietausfall ist eine ernstzunehmende Gefahr für Vermieter. Dieser Ratgeber erklärt präventive Maßnahmen und konkrete Schritte, um finanzielle Schäden zu minimieren, falls ein Mieter die Miete nicht zahlt.

7 min Lesezeit
Was tun bei Mietausfall?

Mietausfälle stellen für Immobilieneigentümer eine erhebliche Belastung dar. Sie können die Liquidität stark beeinträchtigen, Rücklagen aufzehren und im schlimmsten Fall sogar die Finanzierung einer Immobilie gefährden. Ein Mietausfall liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglich vereinbarte Miete oder Nebenkostenvorauszahlungen nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Gründe dafür können vielfältig sein, von vorübergehenden finanziellen Engpässen des Mieters über Arbeitsplatzverlust bis hin zu Zahlungsunwilligkeit. Als Vermieter ist es entscheidend, sowohl präventive Maßnahmen zu ergreifen als auch im Ernstfall besonnen und rechtssicher zu handeln. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten, Mietausfällen vorzubeugen und effektiv darauf zu reagieren, um Ihre Interessen als Eigentümer zu schützen.

Prävention ist der beste Schutz vor Mietausfall

Der effektivste Weg, Mietausfällen zu begegnen, ist, sie von vornherein zu vermeiden. Dies beginnt bereits bei der sorgfältigen Auswahl des Mieters. Eine detaillierte Prüfung der Bonität und der persönlichen Verhältnisse des potenziellen Mieters kann viele Probleme im Voraus abwenden. Es lohnt sich, Zeit und Mühe in diesen Prozess zu investieren, denn ein einmal entstandenes Mietverhältnis, das sich als problematisch erweist, ist oft nur mit erheblichem Aufwand zu beenden.

  • Bonitätsprüfung: Fordern Sie eine aktuelle SCHUFA-Auskunft und Einkommensnachweise (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen) an. Prüfen Sie, ob das Einkommen in einem angemessenen Verhältnis zur Miete steht (oft wird eine Warmmiete von maximal 30-40% des Nettoeinkommens als Richtwert angesehen).
  • Vorvermieterbescheinigung: Eine Bestätigung des Vorvermieters über pünktliche Mietzahlungen und ein störungsfreies Mietverhältnis kann wertvolle Einblicke geben, ist aber rechtlich nicht erzwingbar.
  • Kopie des Personalausweises: Verlangen Sie Einsicht in den Personalausweis des Interessenten, um die Identität zu überprüfen. Eine Kopie dürfen Sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung und für einen konkreten Zweck anfertigen.
  • Mietkaution: Vereinbaren Sie eine Mietkaution. Diese dient als Sicherheit für den Vermieter und kann bei Mietausfällen oder Schäden herangezogen werden. Die Höhe ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.

Erste Anzeichen erkennen und frühzeitig handeln

Manchmal kündigt sich ein Mietausfall an, bevor er zur Realität wird. Verzögerte Mietzahlungen, Teilleistungen oder ungewöhnliche Kommunikationsschwierigkeiten können Warnsignale sein. Es ist ratsam, auch auf diese ersten Anzeichen angemessen zu reagieren und den direkten Kontakt mit dem Mieter zu suchen. Oftmals lassen sich Missverständnisse klären oder Lösungen finden, bevor die Situation eskaliert. Eine offene Kommunikation kann helfen, die Ursachen für die Zahlungsschwierigkeiten zu ergründen und gemeinsam nach Wegen zu suchen, den Verpflichtungen wieder nachzukommen.

  • Überwachung des Mieteingangs: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Miete pünktlich eingegangen ist.
  • Direkte Kontaktaufnahme: Nehmen Sie bei einem ausbleibenden Zahlungseingang unverzüglich den Kontakt zum Mieter auf – zunächst telefonisch oder per E-Mail – um den Grund zu erfragen.
  • Mahnung: Senden Sie bei Nichtzahlung innerhalb weniger Tage eine erste schriftliche Zahlungserinnerung oder Mahnung. Dies sollte freundlich, aber bestimmt formuliert sein.

Wenn die Miete ausbleibt: Das Mahnverfahren

Bleiben die Zahlungen trotz erster Kontaktaufnahme weiterhin aus, ist ein förmliches Mahnverfahren unumgänglich. Dieses dient dazu, den Mieter rechtlich nachweisbar in Verzug zu setzen und ihm eine letzte Möglichkeit zur Zahlung zu geben, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Eine gut dokumentierte Korrespondenz ist hier von größter Bedeutung, da diese im Falle eines gerichtlichen Verfahrens als Beweis dient.

  • Schriftliche Mahnung: Versenden Sie eine detaillierte schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein. Diese sollte den offenen Betrag (Miete, Nebenkosten, ggf. Verzugszinsen), den Fälligkeitstermin und eine klare Zahlungsfrist enthalten.
  • Abmahnung bei wiederholtem Verzug: Bei wiederholtem Mieterschuldverzug trotz Mahnungen kann eine Abmahnung in Betracht gezogen werden. Diese ist zwar keine Voraussetzung für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, kann aber bei anderen Kündigungsgründen relevant sein.
  • Forderungsaufstellung: Führen Sie eine genaue Auflistung aller ausstehenden Forderungen, inklusive der Mahngebühren und ggf. angefallenen Verzugszinsen. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich geregelt.

Die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Das deutsche Mietrecht schützt Mieter sehr stark. Eine fristlose Kündigung ist daher nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen möglich. Der häufigste und rechtlich am besten abgesicherte Grund für eine fristlose, auch außerordentliche Kündigung ist der Zahlungsverzug des Mieters. Hierbei muss der Mieter mit einer nicht unerheblichen Summe im Rückstand sein, damit die Kündigung wirksam ist.

Konkret ist eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich, wenn: der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, oder der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und der Kündigungsgrund klar benannt wird. Es empfiehlt sich dringend, bei diesem Schritt einen erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren, um Formfehler zu vermeiden.

  • Kündigungsgrund prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs erfüllt sind.
  • Kündigungsschreiben aufsetzen: Das Schreiben muss die Kündigung klar und eindeutig aussprechen, den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses benennen und den Kündigungsgrund präzise darlegen. Zustellung per Einschreiben mit Rückschein ist ratsam.
  • Heilungsrecht beachten: Der Mieter hat unter Umständen ein 'Heilungsrecht'. Zahlt er die gesamten Mietrückstände nach Erhalt der Kündigung (oder bis zu zwei Monate, nachdem eine Räumungsklage zugestellt wurde) vollständig nach, wird die Kündigung unwirksam. Dies gilt nicht, wenn dem Mieter bereits innerhalb der letzten zwei Jahre eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs zugegangen ist und diese bereits durch Nachzahlung unwirksam wurde. In diesem Fall kann das Heilungsrecht nicht erneut in Anspruch genommen werden.

Räumungsklage und Zwangsvollstreckung

Reagiert der Mieter auf die fristlose Kündigung nicht, zahlt nicht und zieht er auch nicht aus, bleibt als letzter Schritt nur noch die Räumungsklage vor Gericht. Dies ist ein zeitaufwändiger und mit Kosten verbundener Prozess, der in der Regel nur mit anwaltlicher Unterstützung sinnvoll ist. Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig war und erlässt im Erfolgsfall ein Räumungsurteil. Erst mit einem vollstreckbaren Räumungsurteil können Sie die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um die Wohnung räumen zu lassen.

  • Rechtsanwalt beauftragen: Spätestens jetzt sollten Sie unbedingt einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.
  • Räumungsklage einreichen: Der Anwalt wird die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
  • Räumung durch den Gerichtsvollzieher: Nach Erhalt eines vollstreckbaren Räumungsurteils kann der Gerichtsvollzieher mit der eigentlichen Räumung beauftragt werden. Dies ist oft mit weiteren Kosten verbunden, die der ausziehende Mieter tragen müsste, in der Praxis aber oft nicht eintreibbar sind.

Umgang mit Mietschulden und Schadensersatz

Neben dem Ziel, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, geht es auch um die Begleichung der entstandenen Mietschulden. Diese können während des gesamten Prozesses weiter anwachsen. Es ist wichtig, alle Forderungen genau zu dokumentieren und sie gegebenenfalls ebenfalls gerichtlich geltend zu machen.

  • Einfordern von Mietrückständen: Die ausstehenden Mieten können im Zuge der Räumungsklage oder in einem separaten Mahnverfahren geltend gemacht werden.
  • Verwertung der Kaution: Nachdem der Mieter ausgezogen ist und alle Forderungen feststehen, kann die Mietkaution zur Begleichung der Mietschulden oder zur Behebung von durch den Mieter verursachten Schäden herangezogen werden.
  • Schadensersatz: Bei Schäden an der Mietsache, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, oder bei Beschädigung von Einbauten können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch hier ist eine genaue Dokumentation mit Fotos und Kostenvoranschlägen entscheidend.
  • Nutzungsentschädigung: Nach der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter aber noch in der Wohnung verbleibt, können Sie anstelle der Miete eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der zuletzt vereinbarten Miete verlangen.

Mietausfallversicherung als zusätzliche Absicherung

Obwohl präventive Maßnahmen und rechtliche Schritte unerlässlich sind, bieten sie keine 100%ige Sicherheit. Mietausfälle können auch aus unvorhergesehenen Gründen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs von Vermieter und Mieter liegen. Für solche Fälle gibt es spezielle Mietausfallversicherungen. Diese Policen übernehmen im Falle eines Mietausfalls die weiterlaufenden Mietzahlungen für einen bestimmten Zeitraum und decken oft auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten oder die Räumung ab.

Es ist wichtig, die Bedingungen und Leistungen einer solchen Versicherung genau zu prüfen. Üblicherweise sind die Leistungen auf eine bestimmte Anzahl an Monatsmieten begrenzt, und es können Wartezeiten oder Selbstbehalte gelten. Eine Mietausfallversicherung kann eine wertvolle Ergänzung sein, um das finanzielle Risiko eines Mietausfalls zu minimieren und eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten.

  • Leistungsübersicht prüfen: Achten Sie darauf, welche Fälle von Mietausfall abgedeckt sind (z.B. Zahlungsverzug, Schäden, Rechtskosten).
  • Dauer der Zahlungsübernahme: Die Versicherer übernehmen die Kosten oft nur für eine begrenzte Zeit (z.B. sechs oder zwölf Monate).
  • Kosten-Nutzen-Analyse: Vergleichen Sie die jährlichen Prämien mit dem potenziellen Schutz und Ihren individuellen Risikobereitschaft. Nicht für jede Immobilie oder jeden Vermieter ist eine solche Versicherung zwingend sinnvoll.

Fazit

Mietausfall ist ein Risiko, das jeder Immobilieneigentümer ernst nehmen muss. Durch eine sorgfältige Mieterauswahl und präventive Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Sollte es dennoch zu einem Zahlungsausfall kommen, ist ein besonnenes und rechtlich korrektes Vorgehen unerlässlich. Frühzeitiges Handeln, eine genaue Dokumentation und gegebenenfalls die Unterstützung durch Rechtsanwälte sind entscheidend, um den Schaden zu minimieren und die eigenen Rechte durchzusetzen. Eine Mietausfallversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten und die finanzielle Belastung im Ernstfall abfedern.

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