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Was kostet die Schenkung an Kinder?

Die Schenkung von Immobilien an Kinder ist eine gängige Strategie der Vermögensübertragung. Wir beleuchten, welche Kosten dabei entstehen und wie Sie die Freibeträge optimal nutzen können, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

6 min Lesezeit
Was kostet die Schenkung an Kinder?

Viele Eltern möchten ihr Vermögen frühzeitig an ihre Kinder weitergeben. Eine Schenkung zu Lebzeiten ist dabei eine beliebte Methode, die nicht nur dazu dienen kann, die Familie finanziell abzusichern, sondern auch potenzielle Erbschaftsteuern zu minimieren. Doch auch eine Schenkung ist nicht immer kostenlos. Es fallen verschiedene Arten von Kosten an, die von der Schenkungssteuer über Notar- und Grundbuchgebühren bis hin zu möglichen Gutachterkosten reichen können. Dieser Ratgeber bietet einen detaillierten Überblick über die finanziellen Aspekte einer Immobilienschenkung an Kinder und zeigt auf, welche Faktoren die Gesamtkosten beeinflussen. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und Sie über die wichtigsten Schritte und potenziellen Fallstricke umfassend zu informieren.

Schenkungssteuer: Das Herzstück der Kosten

Die Schenkungssteuer ist der wohl bedeutendste Kostenfaktor bei der Übertragung von Vermögen. Ihre Höhe hängt maßgeblich vom Wert des Geschenks, dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem jeweiligen Freibetrag ab. Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für verschiedene Verwandtschaftsgrade unterschiedliche Freibeträge vor, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Für Kinder sind diese Freibeträge besonders großzügig gestaltet, was die Schenkung zu einer attraktiven Option macht.

Die Berechnung der Schenkungssteuer basiert auf dem Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung. Zum Verkehrswert gehören der Bodenwert und der Wert der aufstehenden Gebäude. Bei vermieteten Immobilien kann unter Umständen ein Bewertungsabschlag zur Anwendung kommen. Es ist entscheidend, den Verkehrswert korrekt zu ermitteln, da dieser die Bemessungsgrundlage für die Steuer bildet. Eine professionelle Wertermittlung durch einen Sachverständigen ist hier oft ratsam.

  • Freibetrag für Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil und Kind.
  • Nutzung alle 10 Jahre möglich, strategische Planung ist vorteilhaft.
  • Steuerklasse I für Kinder, was günstigere Steuersätze bedeutet.
  • Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert der geschenkten Immobilie.

Freibeträge und Steuersätze effektiv nutzen

Die Freibeträge sind ein zentrales Element bei der Minimierung der Schenkungssteuer. Jedes Kind kann von jedem Elternteil alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Das bedeutet, dass beide Elternteile zusammen an ein Kind innerhalb von zehn Jahren bis zu 800.000 Euro steuerfrei übertragen können. Wird dieser Freibetrag ausgeschöpft, beginnt die Frist von zehn Jahren erneut. Dies ermöglicht eine langfristige Vermögensplanung über mehrere Jahrzehnte, insbesondere bei sehr werthaltigen Immobilien.

Die Steuersätze für Schenkungen an Kinder (Steuerklasse I) sind gestaffelt und erhöhen sich mit dem Wert des Schenkungsempfangs, der über dem Freibetrag liegt. Sie beginnen bei 7 % für Beträge bis 75.000 Euro über dem Freibetrag und können bis zu 30 % für Werte über 26 Millionen Euro reichen. Eine frühzeitige, gestückelte Schenkung (zum Beispiel über mehrere 10-Jahres-Fristen) kann dazu beitragen, dass niedrigere Steuersätze zur Anwendung kommen oder die Schenkung vollständig steuerfrei bleibt, wenn der Immobilienwert die Freibeträge nicht übersteigt.

  • Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle 10 Jahre.
  • Zwei Eltern können maximal 800.000 Euro pro Kind steuerfrei schenken (innerhalb 10 Jahre).
  • Steuerklasse I für Kinder bietet die günstigsten Steuersätze.
  • Gestaffelte Steuersätze beginnen bei 7 % und steigen mit dem Wert des Vermögens.
  • Strategische Planung über mehrere Freibetragszeiträume ist sinnvoll.

Notar- und Gerichtskosten bei der Immobilienschenkung

Eine Schenkung von Immobilien muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Die Notarkosten richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie umfassen die Kosten für die Beurkundung des Schenkungsvertrags, die Beratung durch den Notar und die Betreuung des gesamten Abwicklungsprozesses.

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen Kosten für das Grundbuchamt an. Das Grundbuchamt ist für die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch zuständig. Auch diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Wert der Immobilie. Typischerweise belaufen sich die Notar- und Gerichtskosten zusammen auf etwa 1,5 % bis 2 % des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Kosten sind unabhängig von der Schenkungssteuer und fallen immer an, selbst wenn die Schenkung aufgrund der Freibeträge steuerfrei ist.

  • Notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags ist Pflicht.
  • Gebühren basieren auf dem Verkehrswert der Immobilie (GNotKG).
  • Grundbuchgebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers.
  • Gesamtkosten meist zwischen 1,5 % und 2 % des Immobilienwerts.

Wertermittlung der Immobilie: Ein wichtiger Faktor

Die korrekte Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie ist entscheidend für die Berechnung der Schenkungssteuer und der Notarkosten. Das Finanzamt verwendet für die Bewertung eigene Richtlinien und Verfahren, die nicht immer dem tatsächlich erzielbaren Marktpreis entsprechen müssen. Für Schenkungen wird in der Regel das sogenannte Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren angewendet, je nach Art der Immobilie.

Um eine möglichst genaue und faire Bewertung zu gewährleisten und gegebenenfalls Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, kann ein qualifiziertes Immobiliengutachten eingeholt werden. Die Kosten für solch ein Gutachten variieren stark je nach Komplexität und Art der Immobilie, liegen aber meist im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Ein solches Gutachten kann sich jedoch lohnen, wenn die eigene Einschätzung stark von der des Finanzamtes abweicht oder der Wert der Immobilie nahe an den Freibetragsgrenzen liegt.

  • Verkehrswert ist Bemessungsgrundlage für Schenkungssteuer und Notarkosten.
  • Finanzamt nutzt eigene Bewertungsverfahren (Vergleichs- oder Sachwertverfahren).
  • Qualifiziertes Gutachten kann bei Ungleichheiten hilfreich sein.
  • Kosten für Gutachten variieren, können sich aber steuerlich amortisieren.

Mögliche Nebenkosten und weitere Aspekte

Neben den direkten Kosten wie Schenkungssteuer, Notar- und Gerichtskosten können bei einer Immobilienschenkung weitere indirekte oder optionale Kosten entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Beratungskosten für einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Erbrecht. Diese Experten können eine individuelle Strategie zur Vermögensübertragung entwickeln und dabei helfen, steuerliche Optimierungen zu realisieren, komplexe rechtliche Fragen zu klären und Fallstricke zu vermeiden. Insbesondere bei größeren Vermögen oder speziellen Konstellationen ist eine solche Beratung oft unerlässlich und kann langfristig Kosten sparen.

Ein weiterer Aspekt ist die Übernahme von Lasten. Falls die zu übertragende Immobilie mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist, müssen diese entweder vom Schenker abgelöst werden oder der Beschenkte übernimmt sie. Die Übernahme einer solchen Schuld gilt als Gegenleistung und mindert unter Umständen den Wert der Schenkung. Allerdings muss hier genau geprüft werden, ob dies schenkungssteuerrechtlich vorteilhaft ist oder ob die Übernahme der Schuld als zusätzliche Belastung für das Kind wirkt. Auch die Grunderwerbsteuer kann in Ausnahmefällen anfallen, dies ist aber bei direkten Schenkungen an Kinder eher die Ausnahme.

  • Kosten für Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht bei komplexen Fällen.
  • Mögliche Ablösung oder Übernahme von Hypotheken/Grundschulden.
  • Beachten der Bewertung von Nießbrauch oder Wohnrechten.
  • In seltenen Fällen Grunderwerbsteuer, meist aber nicht bei direkter Schenkung an Kinder.

Beispielrechnung: Schenkung eines Einfamilienhauses

Um die Kosten transparenter zu machen, betrachten wir eine beispielhafte Schenkung. Ein Vater schenkt seiner Tochter ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 600.000 Euro. Die Tochter hat den Freibetrag von 400.000 Euro des Vaters in den letzten zehn Jahren nicht ausgeschöpft.

1. Schenkungssteuer: Der steuerpflichtige Betrag beträgt 600.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro, also 200.000 Euro. In Steuerklasse I liegt der Steuersatz für diesen Betrag bei 11 %. Die Schenkungssteuer würde somit 22.000 Euro betragen (11 % von 200.000 Euro). 2. Notar- und Gerichtskosten: Diese belaufen sich grob auf etwa 1,5 % des Verkehrswertes. Bei 600.000 Euro wären das 9.000 Euro.

Die Gesamtkosten in diesem Beispiel belaufen sich auf etwa 31.000 Euro. Diese Rechnung ist vereinfacht und berücksichtigt keine weiteren individuellen Faktoren. Sie zeigt jedoch deutlich, dass auch bei Nutzung der Freibeträge erhebliche Kosten entstehen können.

Fazit

Die Schenkung einer Immobilie an Kinder ist eine effektive Methode der Vermögensübertragung, die bei kluger Planung erhebliche Vorteile bieten kann. Die wichtigsten Kostenpunkte sind die Schenkungssteuer, die durch geschickte Ausnutzung der Freibeträge minimiert oder sogar vermieden werden kann, sowie Notar- und Grundbuchgebühren. Eine präzise Wertermittlung der Immobilie und eine frühzeitige, gegebenenfalls gestückelte Schenkung sind entscheidend für den finanziellen Erfolg. Es empfiehlt sich stets, vor einer Schenkung eine umfassende Beratung durch Steuerberater und Notare in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte optimal zu gestalten und die gewünschten Ziele der Vermögensübertragung sicher zu erreichen.

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