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Was kostet die Gewährleistung?

Die Gewährleistung im Immobilienbereich ist ein komplexes Feld. Dieser Ratgeber beleuchtet die Kosten und finanziellen Aspekte, die mit Gewährleistungsansprüchen im Bau und Immobilienkauf verbunden sein können.

7 min Lesezeit
Was kostet die Gewährleistung?

Für Erwerber und Bauherren ist die Gewährleistung ein zentrales Schutzschild, das sicherstellt, dass ein Bauwerk oder eine Immobilie frei von Mängeln übergeben wird und über einen bestimmten Zeitraum auch bleibt. Doch welche finanziellen Verpflichtungen ergeben sich hieraus für die Bauausführenden oder Verkäufer? Und welche Kosten können auf den Käufer zukommen, wenn Mängel auftreten? Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Kosten, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung im Immobiliensektor entstehen können, und gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Grundlagen der Gewährleistung im Baurecht

Die Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, ist ein gesetzlich verankerter Anspruch des Käufers oder Bestellers auf mangelfreie Leistung. Im Baurecht greifen hier primär das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und für Bauverträge, die nach dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, spezifische Regelungen des neuen Bauvertragsrechts (§§ 650a ff. BGB). Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, oder bei denen die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) vereinbart ist, gelten andere Fristen und Prozesse. Wesentlich ist, dass der Erwerber eines Bauwerks das Recht hat, bei festgestellten Mängeln Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Neuherstellung zu verlangen. Erst wenn diese fehltschlägt oder verweigert wird, können andere Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Dauer der Gewährleistungsfrist ist dabei ein entscheidender Faktor. Nach BGB beträgt sie für Bauwerke in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Werkes. Für andere Leistungen, wie die Lieferung und Installation von Bauteilen, können kürzere Fristen gelten, beispielsweise zwei Jahre. Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem das Werk als vertragsgemäß entgegengenommen wird und die Gewährleistungsfrist beginnt.

  • Fünf Jahre Gewährleistung für Bauwerke nach BGB
  • Kürzere Fristen für bestimmte Teile (z.B. zwei Jahre für bewegliche Sachen)
  • Beginn der Frist mit der Abnahme des Werkes
  • Mängelrüge muss innerhalb der Frist erfolgen

Kosten der Mangelbeseitigung für den Auftragnehmer

Für Bauunternehmen und Handwerker stellen Gewährleistungsfälle einen erheblichen Kostenfaktor dar. Diese Kosten können vielfältig sein und direkt aus der Behebung des Mangels sowie indirekt aus dem Prozess der Mängelbeseitigung entstehen. Die primären Kosten sind die Material- und Arbeitskosten, die für die Nachbesserung aufgewendet werden müssen. Hinzu kommen häufig Transportkosten für Personal und Material sowie eventuelle Maschinenmieten. Oftmals müssen Baustellen erneut eingerichtet und geschützt werden, was ebenfalls Kosten verursacht.

Darüber hinaus können bei komplexeren Mängeln auch Gutachterkosten anfallen, um die Ursache und den Umfang des Mangels festzustellen. Sollte der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommen, kann der Besteller die Mängel selbst beheben lassen und die ihm entstandenen Kosten vom Auftragnehmer ersetzt verlangen, gegebenenfalls zuzüglich eines Vorschusses. Dies erhöht das finanzielle Risiko für den ursprünglichen Auftragnehmer zusätzlich, da Dritte oft zu höheren Stundensätzen arbeiten.

  • Material- und Arbeitskosten für die Nachbesserung
  • Transportkosten für Personal und Material
  • Kosten für Baustelleneinrichtung und -schutz
  • Gutachterkosten zur Mangelursachenklärung
  • Umfassende Dokumentationskosten

Finanzielle Risiken für den Erwerber bei Mängeln

Obwohl der Gesetzgeber den Erwerber durch die Gewährleistung schützt, können auch auf seiner Seite Kosten und finanzielle Risiken entstehen. Das offensichtlichste Risiko ist die Zeitverzögerung. Während der Mangel behoben wird, kann die Nutzung der Immobilie eingeschränkt oder gänzlich unmöglich sein, was bei vermieteten Objekten zu Mietausfällen führt oder bei selbstgenutzten Objekten zusätzliche Kosten für eine Übergangswohnung verursachen kann. Wenn der Verkäufer oder Bauunternehmer zahlungsunfähig wird, kann die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen schwierig bis unmöglich werden, und der Erwerber bleibt auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen.

Weitere Kosten können für die Beauftragung eigener Sachverständiger entstehen, die den Mangel dokumentieren, bewerten und die Notwendigkeit der Nachbesserung bestätigen. Dies ist oft entscheidend, um Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu können. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, die sich je nach Streitwert schnell summieren können. Auch wenn der Prozess gewonnen wird, kann ein Teil dieser Kosten vom Kläger vorfinanziert werden müssen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen, deckt aber nicht immer alle Aspekte ab.

  • Mietausfall oder Kosten für Übergangswohnung bei Nutzungseinschränkung
  • Kosten für eigene Sachverständige zur Mangelbewertung
  • Anwalts- und Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten
  • Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers/Unternehmers

Gewährleistung bei Immobilienkauf, speziell Gebrauchtimmobilien

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie oder Gebrauchtimmobilie weichen die Gewährleistungsregelungen oft von denen bei Neubauten ab. Zwischen Privatpersonen ist es üblich, die Gewährleistung im Kaufvertrag "im Großen und Ganzen" auszuschließen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Sachmängel haftet, die nach dem Kauf auftreten oder erst dann entdeckt werden. Dieser Ausschluss ist jedoch nicht grenzenlos. Er gilt beispielsweise nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, also einen ihm bekannten Mangel dem Käufer bewusst nicht offengelegt hat. Auch bei zugesicherten Eigenschaften, die dann fehlen, greift der Ausschluss nicht.

Für Käufer von Gebrauchtimmobilien ist es daher unerlässlich, vor dem Kauf eine umfassende Due Diligence durchzuführen. Eine bautechnische Begutachtung durch einen Sachverständigen ist hierbei eine sinnvolle Investition, um mögliche verdeckte Mängel aufzudecken. Die Kosten für solche Gutachten liegen je nach Umfang der Immobilie und der gewünschten Prüftiefe meist im Bereich von mehreren hundert bis über tausend Euro. Diese präventiven Kosten sind jedoch oft gut investiert, um spätere, weitaus höhere Mangelbeseitigungskosten zu vermeiden. Der Käufer trägt in der Regel diese Kosten selbst.

  • Ausschluss der Gewährleistung bei Privatverkauf von Gebrauchtimmobilien üblich
  • Ausschluss gilt nicht bei arglistiger Täuschung oder zugesicherten Eigenschaften
  • Umfassende Due Diligence und Sachverständigengutachten vor dem Kauf empfohlen
  • Kosten für Gutachten trägt in der Regel der Käufer

Sonderfall: Bauträgerverträge und Sicherheitseinbehalte

Beim Erwerb einer Immobilie von einem Bauträger handelt es sich rechtlich um eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag. Hier gelten die umfassenderen Werkvertragsregelungen des BGB. Bauträger sind verpflichtet, eine mangelfreie Immobilie zu übergeben. Eine häufige Praxis, um die Gewährleistung für den Erwerber abzusichern, ist der Sicherheitseinbehalt, der von den letzten Raten abgezogen oder durch eine Bürgschaft abgelöst werden kann. Früher wurden oft 5 % der Schlussrate für fünf Jahre einbehalten.

Das reformierte Bauvertragsrecht sieht vor, dass der Erwerber bei Bauträgerverträgen bei der Abnahme eine Sicherheit von 5 % der Vertragssumme für die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche verlangen kann. Diese Sicherheit muss der Bauträger stellen, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft. Die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt der Bauträger. Für den Erwerber ist dies ein wichtiges Instrument, das gewährleistet, dass auch nach der vollständigen Bezahlung der Immobilie noch Mittel zur Verfügung stehen, falls Mängel während der Gewährleistungsfrist auftreten und der Bauträger diese nicht behebt. Kommt ein Bauträger insolvent, ist die Bürgschaft der letzte Schutz.

  • Bauträgerverträge unterliegen Werkvertragsrecht des BGB
  • Sicherheitseinbehalt von 5 % der Vertragssumme durch Bankbürgschaft möglich
  • Kosten der Bürgschaft trägt der Bauträger
  • Sicherheit dient der Absicherung bei Mängeln in der Gewährleistungsfrist

Versicherungen als Schutz vor Gewährleistungskosten

Sowohl Bauunternehmen als auch Erwerber können sich gegen die finanziellen Folgen von Gewährleistungsansprüchen absichern. Für Bauunternehmen sind Bauherrenhaftpflichtversicherungen und Betriebshaftpflichtversicherungen essenziell. Diese decken Schäden ab, die Dritten durch die Bauausführung entstehen, oft aber auch Mängelfolgeschäden. Für die reine Behebung des Mangels sind sie in der Regel nicht zuständig; dafür müssen Rückstellungen gebildet werden. Es gibt spezielle Gewährleistungsversicherungen oder Mängelhaftpflichtversicherungen, die nachgelagerte Mängelbeseitigungskosten für den Bauunternehmer abdecken können. Die Kosten dafür sind abhängig vom Umfang des Bauvorhabens und dem individuellen Risiko.

Erwerber können sich durch eine Bauherrenrechtsschutzversicherung vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines Rechtsstreits schützen. Eine Bauleistungsversicherung schützt während der Bauphase vor unvorhergesehenen Schäden, die nicht auf Mängel, sondern auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind (z.B. Starkregen, Vandalismus). Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden nach Fertigstellung ab, jedoch meist nur Schäden, die durch definierte Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm) entstehen, und nicht direkt Mängel in der Bauausführung. Eine Bauqualitätsversicherung oder Fünf-Jahres-Garantie, wie sie in einigen anderen Ländern üblich ist, gibt es in Deutschland nicht standardmäßig, kann aber von Bauträgern als Zusatzleistung angeboten werden.

  • Bauunternehmen: Betriebshaftpflicht und Gewährleistungsversicherungen
  • Erwerber: Bauherrenrechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten
  • Bauleistungsversicherung für Schäden während der Bauphase
  • Wohngebäudeversicherung für Schäden nach Bezug (nicht Mängel)

Fazit

Die Gewährleistung ist ein integraler Bestandteil des Immobilienrechts und schützt den Erwerber vor den finanziellen Folgen mangelhafter Bauleistungen oder Kaufobjekte. Gleichzeitig stellt sie für Bauunternehmen und Verkäufer ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko dar. Eine sorgfältige Planung, präzise Bauausführung, detaillierte Vertragsgestaltung und gegebenenfalls eine unabhängige Begutachtung durch Sachverständige sind für alle Beteiligten entscheidend, um unnötige Kosten und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten sowie der möglichen Kosten ist der beste Schutz im Kontext der Gewährleistung.

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