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Was kostet die Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist ein wichtiges Instrument der Vorsorge. Erfahren Sie hier alles über die Kosten, die beim Notar anfallen können und welche Faktoren diese beeinflussen.

9 min Lesezeit
Was kostet die Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist ein juristisches Dokument, das einer Vertrauensperson weitreichende Befugnisse einräumt, um die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Sie ist ein zentraler Bestandteil der persönlichen Vorsorge und gewinnt insbesondere mit zunehmendem Alter oder bei unerwarteten Ereignissen wie Krankheit oder Unfall an Bedeutung. Anders als eine auf spezielle Angelegenheiten beschränkte Einzelvollmacht, deckt die Generalvollmacht in der Regel alle rechtlich zulässigen Bereiche ab. Dies kann von Bankgeschäften über Immobilienverwaltung bis hin zu Entscheidungen im Gesundheitsbereich reichen. Die Frage, was eine solche umfassende Vollmacht kosten kann, ist für viele Menschen von großer Relevanz, da sie eine fundierte Entscheidung über ihre Vorsorge treffen möchten. Die Kosten sind dabei nicht pauschal zu benennen, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Folgenden detailliert beleuchten werden.

Was ist eine Generalvollmacht und warum ist sie wichtig?

Die Generalvollmacht ermächtigt eine Person dazu, in Vertretung einer anderen Person (des Vollmachtgebers) in dessen Namen und mit Bindungswirkung alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und Rechtshandlungen zu tätigen, die nicht höchstpersönlicher Natur sind. Dies bedeutet, dass die bevollmächtigte Person beispielsweise Verträge abschließen, Bankgeschäfte erledigen, Immobilien verwalten oder auch Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen kann, sofern dies ausdrücklich in der Vollmacht vorgesehen ist und keine gesonderte Patientenverfügung existiert. Die Bedeutung einer solchen Vollmacht liegt in der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit, selbst wenn der Vollmachtgeber seine eigenen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln kann.

Ohne eine wirksame Generalvollmacht müssten Angehörige, falls der Vollmachtgeber handlungsunfähig wird, zunächst ein Betreuungsverfahren durchlaufen, um gerichtlich als Betreuer eingesetzt zu werden. Dies ist oft ein langwieriger und bürokratischer Prozess, der unter Umständen nicht im Sinne des Betroffenen ist oder zu Konflikten innerhalb der Familie führen kann. Eine Generalvollmacht kann diesen Prozess vermeiden und sicherstellen, dass die gewünschte Person schnell und unkompliziert handeln kann.

  • Sichert die Handlungsfähigkeit bei Krankheit oder Unfall.
  • Erlaubt der Vertrauensperson umfassende Entscheidungen (Finanzen, Immobilien, Gesundheit).
  • Ermöglicht schnelle Reaktion in Notfällen.
  • Vermeidet oft langwierige gerichtliche Betreuungsverfahren.
  • Wichtiger Bestandteil der persönlichen Altersvorsorge.

Kostenfaktoren bei der Generalvollmacht

Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht sind, insbesondere wenn sie notariell beurkundet wird, nicht willkürlich, sondern richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der entscheidende Faktor für die Höhe der Notarkosten ist der Geschäftswert der Generalvollmacht. Der Geschäftswert wird meist aus dem Vermögen des Vollmachtgebers abgeleitet, wobei in der Regel ein Teil des gesamten Vermögens als Bemessungsgrundlage dient. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Notar hierbei keinen Spielraum für Verhandlungen hat, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind.

Neben dem reinen Vermögenswert spielen auch die Komplexität der Vollmacht und der damit verbundene Beratungsaufwand eine Rolle, insbesondere bei sehr umfangreichen oder speziellen Regelungen. Üblicherweise umfasst der Notarvertrag jedoch eine umfassende Beratung, die Entwurfserstellung und die Beurkundung selbst. Die Auslagenerstattung für Post und Telekommunikation, Schreibauslagen oder die Mehrwertsteuer sind weitere kleinere Posten, die zu den Notarkosten hinzukommen.

  • Geschäftswert des Vollmachtgebers (maßgeblich für die Gebührenberechnung).
  • Umfang und Komplexität der Vollmacht (ggf. höhere Gebühr bei speziellen Regelungen).
  • Notarielle Beurkundung (stark empfohlen bzw. erforderlich für bestimmte Geschäfte).
  • Beratungsleistung des Notars (in der Gebühr enthalten).
  • Auslagen (Post, Telekommunikation, Kopien) und Mehrwertsteuer.

Der Geschäftswert und seine Berechnung

Der Geschäftswert ist die wichtigste Determinante für die Notarkosten. Laut GNotKG wird der Geschäftswert bei einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht in der Regel mit einem Bruchteil des Reinvermögens des Vollmachtgebers angesetzt. Dies bedeutet, dass nicht das gesamte Vermögen als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, sondern oft ein spezifischer Prozentsatz davon, beispielsweise 10 % oder 20 %. Der Notar klärt vorab, welcher Wert in Ihrem individuellen Fall zugrunde gelegt wird. Wichtig ist, dass zum Vermögen nicht nur Bargeld oder Bankguthaben zählen, sondern auch Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögensgegenstände. Verbindlichkeiten wie Darlehen werden dabei üblicherweise nicht abgezogen.

Es gibt jedoch auch Höchstwerte für den Geschäftswert, damit die Kosten nicht ins Uferlose steigen. Die genaue Berechnung ist komplex und sollte stets mit dem Notar besprochen werden. Für kleinere Vermögen existieren oft Mindestgebühren. Ein Beispiel: Bei einem Vermögen von 500.000 Euro, wovon 20% als Geschäftswert angesetzt werden, läge dieser bei 100.000 Euro. Anhand dieses Geschäftswertes wird dann die konkrete Gebühr aus der Gebührentabelle des GNotKG abgeleitet.

  • Bemessungsgrundlage ist ein Bruchteil des Reinvermögens (z.B. 10% oder 20%).
  • Umfasst Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile.
  • Verbindlichkeiten werden in der Regel nicht abgezogen.
  • Es gibt Höchstwerte für den Geschäftswert.
  • Mindestgebühren bei geringem Vermögen.

Die Notargebühren nach GNotKG (Beispielrechnung)

Die Gebühren für die notarielle Beurkundung einer Generalvollmacht sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Diese orientieren sich an einer festen Tabelle, die den Geschäftswert heranzieht. Eine genaue Gebührenaufstellung kann Ihnen der Notar im Vorfeld detailliert erläutern. In der Regel fallen für die Beurkundung einer Generalvollmacht eine 1,0-Gebühr oder eine 2,0-Gebühr an, je nachdem, ob es sich um eine einseitige Erklärung oder einen zweiseitigen Vertrag handelt und wie der Beratungsaufwand zu bewerten ist. Für eine reine Beurkundung, die in der Regel eine ausführliche Beratung einschließt, wird oft eine volle Gebühr zugrunde gelegt.

Beispielhafte Kosten auf Basis des GNotKG (fiktive Werte zur Illustration): Angenommen, der Geschäftswert beträgt 100.000 Euro. Nach der Notarkostentabelle ergibt sich dafür eine Gebühr von beispielsweise 273 Euro. Hinzu kommen Auslagen für Post- und Telekommunikation (oft eine Pauschale von 20 Euro), Schreibauslagen oder Kopien (etwa 0,15 Euro pro Seite) und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Gesamtkosten könnten sich dann auf etwa 350-400 Euro belaufen. Bei einem Geschäftswert von 500.000 Euro wäre die entsprechende Notargebühr höher, beispielsweise 935 Euro, wodurch die Gesamtkosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer über 1.100 Euro liegen könnten. Diese Zahlen dienen lediglich als grobe Orientierung und können im Einzelfall abweichen.

  • Gebühren sind im GNotKG gesetzlich festgelegt.
  • Berechnung erfolgt anhand des Geschäftswertes.
  • Oft fallen 1,0- oder 2,0-Gebühren für Beurkundung und Beratung an.
  • Zuzüglich Auslagen für Post, Telekommunikation, Kopien.
  • Zuzüglich aktueller Mehrwertsteuersatz (aktuell 19%).
  • Kosten steigen mit zunehmendem Geschäftswert.

Unterschiede zwischen notarieller und privatschriftlicher Vollmacht

Grundsätzlich ist eine Generalvollmacht auch privatschriftlich, also handschriftlich oder getippt und eigenhändig unterschrieben, gültig. Eine solche Vollmacht ist mit keinen direkten Kosten verbunden, abgesehen von möglichen Kosten für juristische Beratung, falls man diese in Anspruch nimmt. Der entscheidende Nachteil einer privatschriftlichen Vollmacht liegt jedoch in ihrer eingeschränkten Akzeptanz und Beweiskraft. Viele Institutionen, insbesondere Banken, Grundbuchämter oder Versicherungen, akzeptieren privatschriftliche Vollmachten nicht oder nur nach eingehender Prüfung und nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine notariell beurkundete Generalvollmacht hingegen bietet höchste Rechtssicherheit. Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, klärt über die Tragweite der Vollmacht auf und gewährleistet die korrekte Formulierung. Dadurch ist die Akzeptanz bei allen Institutionen in der Regel gegeben, und die Vollmacht kann unmittelbar wirksam werden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise den Verkauf oder die Belastung von Immobilien, ist eine notarielle Beurkundung sogar zwingend vorgeschrieben. Eine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar ist zwar kostengünstiger als eine volle Beurkundung, bietet aber nicht dieselbe rechtliche Absicherung im Hinblick auf den Inhalt und die Aufklärungspflichten des Notars.

  • Privatschriftliche Vollmacht: Kostenfrei, aber geringere Akzeptanz.
  • Notarielle Vollmacht: Kostet Gebühren, aber höchste Rechtssicherheit und Akzeptanz.
  • Notar prüft Geschäftsfähigkeit und klärt über Inhalte auf.
  • Notarielle Beurkundung ist bei Immobiliengeschäften zwingend erforderlich.
  • Unterschriftenbeglaubigung ist günstiger, aber inhaltliche Prüfung fehlt.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Kontext der Generalvollmacht

Oft werden die Begriffe Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung synonym verwendet oder verwechselt. Während die Generalvollmacht, wie bereits erläutert, weitreichende Befugnisse in allen Bereichen des Vermögens und der Person umfasst, konzentriert sich die Vorsorgevollmacht oft spezifisch auf den Fall der Handlungsunfähigkeit und kann auf bestimmte Bereiche wie Gesundheitsangelegenheiten, Vermögensverwaltung oder behördliche Vertretung zugeschnitten sein. Eine Generalvollmacht ist im Grunde eine sehr umfassende Form der Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung hingegen ist ein höchstpersönliches Dokument, das Festlegungen zu medizinischen Behandlungen trifft, die getroffen werden sollen oder nicht getroffen werden sollen, falls der Verfügende seinen Willen nicht mehr äußern kann. Sie ist keine Vollmacht, sondern eine Erklärung des eigenen Willens. Eine Generalvollmacht kann zwar Regelungen für Gesundheitsangelegenheiten enthalten, ersetzt aber keine detaillierte Patientenverfügung, die konkrete medizinische Szenarien abdeckt. Es ist ratsam, beide Dokumente – Generalvollmacht (oder Vorsorgevollmacht) und Patientenverfügung – zu erstellen, um eine umfassende Vorsorge zu gewährleisten. Die Kosten können sich hierbei kombinieren, wenn beide Dokumente gleichzeitig notariell erstellt werden, da der Notar in der Regel dann nur einmal den Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht ansetzt und für die Patientenverfügung eine geringere separate Gebühr anfällt.

  • Generalvollmacht: Umfassende Vertretung in allen Bereichen.
  • Vorsorgevollmacht: Spezialisiert auf den Fall der Handlungsunfähigkeit, oft spezifischere Bereiche.
  • Patientenverfügung: Höchstpersönlicher Wille bezüglich medizinischer Behandlung.
  • Sinnvoll ist die Kombination aller relevanten Vorsorgedokumente.
  • Notarkosten können bei gleichzeitiger Erstellung der Dokumente günstiger sein.

Kosten sparen bei der Generalvollmacht – ist das möglich und sinnvoll?

Grundsätzlich lässt sich bei den Kosten für eine Generalvollmacht dann sparen, wenn man den Weg zum Notar vermeidet und eine privatschriftliche Vollmacht erstellt. Wie bereits erläutert, bringt dies jedoch erhebliche Nachteile in Bezug auf Rechtssicherheit und Akzeptanz mit sich. Diese „Ersparnis“ kann sich im Ernstfall als sehr teuer erweisen, wenn die Vollmacht nicht anerkannt wird und langwierige Gerichtsverfahren oder eine Betreuung notwendig werden.

Eine echte Möglichkeit, Kosten zu sparen, ohne an Sicherheit einzubüßen, ist oft die Kombination der Erstellung mehrerer Vorsorgedokumente. Wenn Sie neben der Generalvollmacht auch eine Patientenverfügung oder andere Dokumente benötigen, können diese in einem Termin mit dem Notar beurkundet werden. Dies führt oft zu einer Anrechnung der Geschäftswerte oder reduzierten Gebühren für die zusätzlichen Dokumente. Eine detaillierte Beratung durch den Notar im Vorfeld ist hierbei entscheidend, um den Umfang der benötigten Dokumente und die damit verbundenen Kosten transparent darzustellen. Auf die Qualität der Beratung oder die juristische Absicherung zu verzichten, ist hingegen nicht ratsam, da die Folgen weitreichend sein können.

  • Vorsicht bei der Einsparung durch privatschriftliche Vollmachten (Risiko der Nichtakzeptanz).
  • Kosten durch kombinierte Erstellung mehrerer Vorsorgedokumente optimieren.
  • Notar berät über sinnvolle Kombinationen und Kosten.
  • Keine Abstriche bei der Qualität der juristischen Absicherung machen.
  • Transparente Kostenaufstellung vor der Beurkundung einholen.

Pflege des Zentralen Vorsorgeregisters

Unabhängig von der notariellen Beurkundung und den damit verbundenen Kosten, ist es dringend empfehlenswert, die Generalvollmacht (oder Vorsorgevollmacht) beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Die Registrierung stellt sicher, dass im Bedarfsfall, beispielsweise bei einer gerichtlichen Prüfung der Handlungsfähigkeit, das zuständige Gericht schnell und unkompliziert von der Existenz Ihrer Vorsorgedokumente Kenntnis erlangt und den benannten Bevollmächtigten kontaktieren kann. Dies vermeidet in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens.

Die Registrierung beim ZVR ist mit zusätzlichen, aber vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Diese sind nicht in den Notargebühren für die Beurkundung enthalten, sondern werden separat vom ZVR erhoben. Die Gebühr für eine Einzelperson liegt im Bereich von einigen Zehn Euro und für Ehepaare oder Lebenspartner etwas höher. Die Kosten für die Registrierung variieren je nach Antragstellung (online, schriftlich) und sind eine sinnvolle Investition in die Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Vorsorge.

  • Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) ist sehr empfehlenswert.
  • Sichert die Auffindbarkeit der Vollmacht im Bedarfsfall.
  • Vermeidet oft langwierige Betreuungsverfahren.
  • Kosten fallen direkt beim ZVR an (separat von Notarkosten).
  • Geringe Gebühren für Einzelpersonen und Paare.

Fazit

Die Kosten für eine Generalvollmacht setzen sich primär aus den Notargebühren zusammen, die sich am Geschäftswert des Vollmachtgebers orientieren und gesetzlich im GNotKG festgelegt sind. Eine notariell beurkundete Generalvollmacht bietet maximale Rechtssicherheit und ist in vielen Situationen, insbesondere bei Immobiliengeschäften, unerlässlich. Auch wenn eine privatschriftliche Vollmacht keine direkten Kosten verursacht, birgt sie erhebliche Risiken hinsichtlich ihrer Akzeptanz. Es ist ratsam, nicht an der falschen Stelle zu sparen und sich umfassend vom Notar beraten zu lassen. Die geringen zusätzlichen Kosten für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister zahlen sich im Ernstfall vielfach aus, indem sie die schnelle Auffindbarkeit der Vollmacht sichern und so das eigene Testament wirksam schützen.

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