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Was kostet die fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses kann für beide Seiten erhebliche finanzielle Folgen haben und ist an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden.

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Was kostet die fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses, im Fachjargon auch als außerordentliche fristlose Kündigung bezeichnet, stellt eine drastische Maßnahme dar, die nur unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen zulässig ist. Sie beendet das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dies kann sowohl für Mieter als auch für Vermieter weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, da etwaige Verpflichtungen plötzlich entfallen oder weiterhin bestehen können. Wir beleuchten in diesem Ratgeber die verschiedenen Kostenfaktoren, die sich aus einer fristlosen Kündigung ergeben können, sowohl für die kündigende als auch für die gekündigte Partei.

Was bedeutet fristlose Kündigung im Mietrecht?

Die fristlose Kündigung ist eine Form der Kündigung, die keinerlei Kündigungsfrist bedarf. Sie ist nur dann möglich, wenn ein sogenannter "wichtiger Grund" vorliegt, der es der kündigenden Partei unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 543 und 569 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Unzumutbarkeit wird dabei objektiv beurteilt; nicht jede persönliche Empfindung reicht aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Vor einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen, die dem Vertragspartner die Möglichkeit gibt, sein Fehlverhalten zu korrigieren. Eine Abmahnung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn der wichtige Grund derart schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auch nur für kurze Zeit nicht zumutbar wäre oder eine Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg versprechen würde. Dies könnte beispielsweise bei einer Straftat gegen den Vermieter oder andere Mieter der Fall sein.

Gründe für eine fristlose Kündigung

Die Gründe für eine fristlose Kündigung sind im Gesetz klar definiert. Sie müssen so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum regulären Kündigungstermin für die kündigende Partei unhaltbar wäre. Hierbei gibt es typische Gründe, die sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter geltend gemacht werden können.

  • Nichtzahlung der Miete: Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, oder in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
  • Erhebliche Vertragsverletzungen: Dazu gehören etwa die unbefugte Untervermietung, die gewerbliche Nutzung ohne Erlaubnis oder wiederholte und erhebliche Störung des Hausfriedens.
  • Gefährdung der Mietsache: Wenn die Mietsache erheblich gefährdet wird, beispielsweise durch mutwillige Zerstörung oder grob fahrlässigen Umgang.
  • Gesundheitsgefährdung: Der Mieter kann fristlos kündigen, wenn die Mietsache so beschaffen ist, dass ihre Benutzung mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung verbunden ist und der Vermieter trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft.

Kosten für den Vermieter bei einer fristlosen Kündigung

Auch wenn der Vermieter wegen eines Fehlverhaltens des Mieters fristlos kündigt, können ihm Kosten entstehen. Diese setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die direkt oder indirekt mit der Beendigung des Mietverhältnisses zusammenhängen.

Ein wesentlicher Kostenfaktor sind die Anwaltskosten, falls die Kündigung nicht akzeptiert wird und gerichtlich durchgesetzt werden muss. Hinzu kommen Gerichtskosten für eine Räumungsklage. Sollte der Mieter die Wohnung nicht freiwillig verlassen, entstehen Kosten für den Gerichtsvollzieher und gegebenenfalls für eine Zwangsräumung. Die Kosten für eine Räumungsklage hängen vom Streitwert ab, der sich in der Regel nach der Jahresmiete berechnet. Eine durchschnittliche Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung kann sich schnell im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegen.

  • Anwaltskosten für die Kündigung und ggf. Räumungsklage.
  • Gerichtskosten für das Räumungsverfahren.
  • Kosten für den Gerichtsvollzieher und die Zwangsräumung (Transport, Lagerung, Monteure).
  • Mietausfall bis zur Neuvermietung der Wohnung.
  • Kosten für die Instandsetzung oder Renovierung der Wohnung, falls der Mieter diese in schlechtem Zustand hinterlässt.

Kosten für den Mieter bei einer fristlosen Kündigung

Wird dem Mieter fristlos gekündigt, können auf ihn erhebliche finanzielle Belastungen zukommen. Diese reichen von ausstehenden Mietzahlungen bis hin zu Schäden an der Mietsache und den Kosten für die gerichtliche Durchsetzung der Kündigung.

Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen. Bei einer fristlosen Kündigung endet das Mietverhältnis zwar formal sofort, jedoch kann der Vermieter Schadensersatz für den Mietausfall geltend machen, bis er einen neuen Mieter gefunden hat oder die Wohnung neu vermietet werden könnte. Dieser Anspruch besteht maximal bis zur ursprünglich möglichen regulären Kündigung. Zusätzlich können Kosten für vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung sowie für Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, wenn sich der Mieter gegen die Kündigung wehrt oder der Vermieter die Räumung gerichtlich durchsetzen muss.

  • Schadensersatz für Mietausfall bis zur regulären Kündigungsfrist oder Neuvermietung.
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Mietsache, die über normale Abnutzung hinausgehen.
  • Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Vermieter rechtliche Schritte einleitet.
  • Kosten für die eigene Wohnungssuche und den Umzug.
  • U.U. Kosten für die Einlagerung von Möbeln, falls die Wohnung schnell geräumt werden muss.

Beispielrechnung für Mietausfall bei fristloser Kündigung durch Vermieter

Angenommen, ein Mieter zahlt die Miete in Höhe von 800 Euro monatlich (Kaltmiete plus Nebenkostenakonto) an zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht. Der Vermieter spricht daraufhin die fristlose Kündigung aus. Das Mietverhältnis hätte bei ordentlicher Kündigung zum Beispiel noch drei Monate regulär bestanden. Der Vermieter findet jedoch erst nach fünf Monaten einen Nachmieter. Die Wohnung steht in den ersten beiden Monaten nach der fristlosen Kündigung leer, da der Mieter nicht auszieht und eine Räumungsklage dauert. Im dritten Monat wird die Räumung durchgeführt, die Wohnung muss aber noch instandgesetzt und renoviert werden, was im vierten Monat geschieht. Im fünften Monat ist die Wohnung wieder bezugsfertig.

In diesem Beispiel kann der Vermieter für die zwei Monate, in denen die Miete nicht gezahlt wurde, die ausstehende Miete von 1.600 Euro einfordern. Für die darauf folgenden drei Monate, in denen die Wohnung leer stand oder nicht vermietbar war, kann er Schadensersatz für den Mietausfall geltend machen, da die Wohnung bis zur Neuvermietung nicht genutzt werden konnte. Dies sind weitere 3 x 800 Euro = 2.400 Euro. Hinzu kommen Kosten für die eventuelle Renovierung der Wohnung in Höhe von beispielsweise 3.000 Euro, Anwaltskosten von etwa 1.500 Euro und Gerichtskosten für die Räumungsklage von etwa 1.000 Euro. Die Gesamtkosten für den Mieter könnten sich auf 1.600 + 2.400 + 3.000 + 1.500 + 1.000 = 9.500 Euro belaufen. Hätte der Vermieter die Räumungskosten tragen müssen (z.B. 2.000 Euro), wären diese ebenfalls vom Mieter zu tragen.

Kosten und Folgen bei unberechtigter fristloser Kündigung

Sowohl Vermieter als auch Mieter können eine fristlose Kündigung aussprechen, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellt. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen für die kündigende Partei haben, da sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Kosten für den Unterlegenen tragen muss.

Hat der Vermieter unberechtigt fristlos gekündigt und der Mieter muss deswegen umziehen, kann der Mieter Schadensersatz für die Umzugskosten, die Kosten für die Suche einer neuen Wohnung, gegebenenfalls höhere Mietkosten und andere entstandene Nachteile geltend machen. Im umgekehrten Fall, wenn der Mieter unberechtigt fristlos kündigt und auszieht, obwohl kein wichtiger Grund vorlag, ist er verpflichtet, die Miete bis zum regulären Mietvertragsende bzw. bis zur erfolgreichen Neuvermietung der Wohnung zu zahlen. Zudem können dem Vermieter durch den Leerstand und die Neuvermietung entstehende Kosten als Schadensersatz auferlegt werden.

  • Schadensersatz für Umzugskosten und höhere Mietkosten (bei unberechtigter Kündigung durch Vermieter).
  • Mietzahlungen bis zum regulären Vertragsende oder Neuvermietung (bei unberechtigter Kündigung durch Mieter).
  • Anwalts- und Gerichtskosten des Gegners bei gerichtlichem Unterliegen.
  • Kosten für die Beschaffung von Ersatzwohnraum oder die erneute Vermarktung der Wohnung.
  • Reputationsverlust und der damit verbundene Aufwand zur Wiederherstellung von Vertrauen.

Vorbeugung und Alternativen zur fristlosen Kündigung

Angesichts der hohen Kosten und des Risikos einer fristlosen Kündigung ist es für beide Parteien ratsam, präventive Maßnahmen zu ergreifen und, wenn möglich, Alternativen in Betracht zu ziehen. Kommunikation und lösungsorientiertes Handeln können oft eine Eskalation vermeiden.

Bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, sollte immer geprüft werden, ob eine gütliche Einigung oder eine fristgerechte Kündigung die bessere Option darstellt. Eine Abmahnung ist in den meisten Fällen zwingend erforderlich und sollte mit Bedacht und detailliert formuliert werden. Bei Mietrückständen kann der Vermieter auch eine Zahlungsklage einreichen, ohne gleich eine Kündigung auszusprechen. Bei Problemen mit dem Zustand der Wohnung sollte der Mieter die Mängel dem Vermieter schriftlich anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. In vielen Fällen helfen Mietervereine oder spezialisierte Anwälte für Mietrecht weiter, um die beste Vorgehensweise zu erarbeiten.

  • Rechtzeitige und klare Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter.
  • Erstellung detaillierter Abmahnungen mit Fristsetzung zur Abhilfe.
  • Inanspruchnahme von Mediation oder Schlichtungsverfahren.
  • Prüfung der Möglichkeit einer gütlichen Aufhebung des Mietverhältnisses.
  • Rechtliche Beratung durch Fachanwälte oder Mietervereine.

Fazit

Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses ist eine weitreichende Entscheidung, die sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Kosten reichen von Mietausfällen und Schadensersatzforderungen über Anwalts- und Gerichtskosten bis hin zu den direkten Ausgaben für Umzug oder Räumung. Eine solche Kündigung sollte daher nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist und alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden. Eine fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld ist für beide Parteien unerlässlich, um unnötige Kosten und weitreichende negative Folgen zu vermeiden.

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