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Was kostet der Verkauf an Verwandte?

Der Immobilienverkauf innerhalb der Familie wirft oft Fragen zu Kosten und Fallstricken auf. Wir beleuchten, welche Ausgaben entstehen können und wie Sie diese minimieren.

8 min Lesezeit
Was kostet der Verkauf an Verwandte?

Der Verkauf einer Immobilie an Verwandte scheint auf den ersten Blick eine einfache Angelegenheit zu sein. Emotional ist er oft einfacher, da Vertrauen und eine gemeinsame Historie bestehen. Doch auch innerhalb der Familie ist ein Immobilienverkauf ein komplexer juristischer und finanzieller Vorgang, der sorgfältig geplant werden muss. Es fallen verschiedene Kosten an, die sowohl den Verkäufer als auch den Käufer betreffen können. Zudem gibt es einige Besonderheiten im Steuerrecht, die beachtet werden sollten. Dieser Ratgeber führt Sie durch die typischen Kostenpunkte und gibt Hinweise, wie Fallstricke vermieden werden können, um den Vermögensübergang innerhalb der Familie reibungslos zu gestalten.

Kaufpreis und Verkehrswert: Ein wichtiger Unterschied

Beim Immobilienverkauf an Verwandte stellt sich oft die Frage nach dem Kaufpreis. Es ist verständlich, dass man einem Familienmitglied einen preferentialen Preis anbieten möchte. Hierbei muss jedoch der Verkehrswert der Immobilie berücksichtigt werden. Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit der Immobilie und den erzielbaren Erträgen ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Feststellung des Verkehrswertes erfolgt in der Regel durch ein Sachverständigengutachten.

Wird eine Immobilie zu einem Preis verkauft, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt, kann dies steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf die Schenkungsteuer. Das Finanzamt könnte den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Verkehrswert als schenkbare Zuwendung betrachten. Es ist daher ratsam, den Verkehrswert der Immobilie zu kennen, auch wenn der Verkaufspreis davon abweicht. Eine genaue Dokumentation der Preisbildung ist hierbei von Vorteil.

Notarkosten und Grundbuchgebühren

Jeder Immobilienkaufvertrag in Deutschland muss zwingend notariell beurkundet werden, um Gültigkeit zu erlangen. Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie umfassen die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Beratung durch den Notar sowie die Abwicklung des Vorgangs, wie die Einholung von Genehmigungen und die Überwachung der Kaufpreiszahlung. Üblicherweise tragen diese Kosten der Käufer.

Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind die Grundbuchgebühren. Diese fallen für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch an. Auch diese Gebühren sind im GNotKG geregelt und orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie. Sie werden ebenfalls in der Regel vom Käufer getragen. Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich zusammen meist auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Verkauf unter dem Verkehrswert berechnen sich die Kosten für Notar und Grundbuchamt ebenfalls nach dem Kaufpreis und nicht nach dem Verkehrswert.

  • Notargebühren für die Kaufvertragsbeurkundung
  • Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eigentümerwechsel)
  • Kosten für sonstige Notarleistungen (z.B. Vollmachten, Löschungsbewilligungen)
  • Die Kosten sind gesetzlich reguliert und richten sich nach dem Kaufpreis.

Grunderwerbsteuer: Eine wichtige Steuerlast

Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Kostenpositionen beim Immobilienkauf. Sie fällt in jedem Bundesland in unterschiedlicher Höhe an und liegt derzeit (Stand: Datum variiert je nach Bundesland, meist zwischen 3,5 % und 6,5 %) zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Beim Verkauf an Verwandte gibt es hier jedoch wichtige Ausnahmen zu beachten. Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag unterschrieben ist. Die Zahlung ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids fällig.

Die gute Nachricht ist, dass der Erwerb eines Grundstücks durch einen Verwandten in gerader Linie von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Zur geraden Linie gehören: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern. Auch der Erwerb durch den früheren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner ist unter bestimmten Umständen steuerbefreit. Für Geschwister (Bruder/Schwester), Tanten/Onkel, Nichten/Neffen oder Cousins/Cousinen greift diese Befreiung in der Regel nicht, sodass die Grunderwerbsteuer in diesen Fällen entrichtet werden muss. Diese Ausnahmeregelung kann die Gesamtkosten für den Käufer erheblich senken.

  • Fällt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises an.
  • Befreiung bei Verkauf in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel etc.).
  • Keine Befreiung bei Verkauf an Seitenlinie (Geschwister, Nichten, Neffen etc.).
  • Wichtiger Kostensenker bei entsprechender Verwandtschaft.

Schenkungsteuer im Fokus

Wie bereits erwähnt, kann ein Verkauf einer Immobilie unter dem Verkehrswert steuerliche Konsequenzen in Bezug auf die Schenkungsteuer haben. Der Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis wird als Schenkung angesehen und unterliegt unter Umständen der Schenkungsteuer. Hierbei greifen jedoch die Schenkungsteuerfreibeträge, die bei Verwandtenverhältnissen recht großzügig sind und regelmäßig in Anspruch genommen werden können.

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Kinder zum Beispiel haben einen Freibetrag von 400.000 Euro von jedem Elternteil. Ehepartner steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Geschwister, Nichten und Neffen haben deutlich geringere Freibeträge von 20.000 Euro. Wird der Freibetrag überschritten, fällt für den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer an, deren Prozentsätze je nach Freibetrag und Verwandtschaftsgrad gestaffelt sind. Eine sorgfältige Planung unter Umständen mit steuerlicher Beratung ist hier unabdingbar, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

  • Entsteht bei Verkauf deutlich unter dem Verkehrswert (Differenzbetrag wird als Schenkung behandelt).
  • Freibeträge variieren stark je nach Verwandtschaftsgrad (z.B. 400.000 Euro für Kinder pro Elternteil).
  • Steuersätze sind gestaffelt und richten sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad.
  • Eine steuerliche Beratung ist bei größeren Wertabweichungen ratsam.

Spekulationssteuer für den Verkäufer

Für den Verkäufer kann die Spekulationssteuer relevant werden. Diese fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf wieder verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird. Die Frist beträgt in der Regel zehn Jahre (Spekulationsfrist). Wird die Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft und wurde sie nicht ausschließlich selbst genutzt, muss der Verkaufsgewinn versteuert werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wird die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer vollständig. Diese Regelung gilt auch für den Verkauf an Verwandte. Wenn die Immobilie also beispielsweise vom Verkäufer selbst bewohnt oder im genannten Zeitraum zur Eigennutzung genutzt wurde, muss der Verkäufer keine Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn zahlen. Wenn die Immobilie vermietet war, ist die Zehnjahresfrist unbedingt zu beachten.

  • Wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird (Spekulationsfrist).
  • Gilt nicht für Immobilien, die im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt wurden.
  • Ist ein wichtiger Kostenfaktor, den Verkäufer prüfen sollten.
  • Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Verkäufers versteuert.

Gutachten und Wertermittlung

Auch wenn es sich um einen Verkauf innerhalb der Familie handelt, ist eine objektive Wertermittlung der Immobilie von großer Bedeutung. Ein professionelles Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Parteien. Es dient nicht nur als Grundlage für die Kaufpreisfindung, sondern kann auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis für den Verkehrswert der Immobilie dienen, besonders wenn der Kaufpreis davon abweicht.

Die Kosten für ein solches Gutachten variieren je nach Art und Umfang, liegen aber meist im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Angesichts der potenziellen Risiken durch Schenkungsteuer oder Unstimmigkeiten beim Preis kann diese Investition jedoch sehr sinnvoll sein. Es ist ratsam, sich vorab über die verschiedenen Arten von Gutachten (z.B. Kurzgutachten, Verkehrswertgutachten) und deren Kosten zu informieren.

Finanzierungskosten und Kreditvertrag

Oftmals ist der Kauf einer Immobilie, auch innerhalb der Familie, mit einer Finanzierung verbunden. Der Käufer muss in der Regel einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Hierbei fallen diverse Kosten an, wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren für den Kredit (obwohl diese in Deutschland größtenteils unzulässig sind, können sie in bestimmten Konstellationen auftreten), Schätzgebühren für die Immobilie seitens der Bank oder Bereitstellungszinsen, wenn der Kredit nicht sofort nach Zusage abgerufen wird. Auch die Kosten für eine Grundschuldbestellung beim Notar und dessen Eintragung ins Grundbuch sind zu beachten, da die Bank in der Regel für das Darlehen eine Grundschuld als Sicherheit benötigt.

Diese Kosten sind nicht spezifisch für den Familienverkauf, sondern allgemeine Nebenkosten einer Immobilienfinanzierung, die der Käufer einkalkulieren muss. Ein detaillierter Vergleich von Kreditangeboten verschiedener Banken ist hier ratsam, um die besten Konditionen zu erhalten. Auch sollte die Bonität des Käufers geprüft werden, um eine reibungslose Finanzierung sicherzustellen.

Mögliche versteckte Kosten und weitere Überlegungen

Neben den bereits genannten direkten Kosten können auch indirekte oder weniger offensichtliche Ausgaben entstehen, oder Aspekte, die sorgfältig bedacht werden sollten. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen oder Renovierungen, die vor oder nach dem Verkauf anfallen und den Wert der Immobilie beeinflussen können. Auch die Kosten für das Löschen alter Grundschulden oder anderer Belastungen im Grundbuch können anfallen, die in der Regel vom Verkäufer zu tragen sind.

Ebenso wichtig ist die Klärung von etwaigen Nießbrauchrechten oder Wohnrechten, die möglicherweise im Grundbuch eingetragen sind oder vereinbart werden sollen. Solche Rechte mindern den Wert der Immobilie und sollten im Kaufvertrag präzise definiert werden. Eine klare Kommunikation und vertragliche Regelung aller Details ist essenziell, um zukünftige Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden und den Immobilienverkauf transparent und fair zu gestalten.

  • Kosten für die Löschung alter Grundschulden oder Hypotheken.
  • Aufwendungen für notwendige Reparaturen oder Renovierungen.
  • Mögliche steuerliche Beratung bei komplexen Fällen.
  • Klarstellung von Nießbrauch- oder Wohnrechten.

Fazit

Der Verkauf einer Immobilie an Verwandte kann emotional erfüllend und in steuerlicher Hinsicht vorteilhaft sein, birgt aber auch eine Vielzahl von Kosten und rechtlichen Besonderheiten. Eine fundierte Planung ist unerlässlich. Insbesondere die Grunderwerbsteuerbefreiung und die großzügigen Freibeträge bei der Schenkungsteuer bieten oft finanzielle Vorteile. Dennoch sollten Notarkosten, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls Spekulationssteuer nicht außer Acht gelassen werden. Eine transparente Wertermittlung sowie die konsistente Abklärung aller finanziellen und rechtlichen Details, idealerweise mit Unterstützung eines Notars und bei komplexen Fällen auch eines Steuerberaters, tragen dazu bei, den Prozess für alle Beteiligten fair und rechtssicher zu gestalten und den Familienfrieden zu wahren.

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