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Was kostet der Teilverkauf?

Der Teilverkauf einer Immobilie bietet Liquidität, ohne das Zuhause aufgeben zu müssen. Doch welche Kosten entstehen bei diesem Modell wirklich? Wir beleuchten alle finanziellen Aspekte transparent.

8 min Lesezeit
Was kostet der Teilverkauf?

Im Laufe des Lebens wird die eigene Immobilie oft zum größten Vermögenswert. Insbesondere im Alter kann es jedoch vorkommen, dass zwar viel gebundenes Kapital vorhanden ist, gleichzeitig aber Liquidität für den Alltag, für Modernisierungen oder zur Erfüllung langgehegter Wünsche fehlt. Genau hier setzt der Teilverkauf als alternative Finanzierungslösung an. Dieses Modell ermöglicht es Eigentümern, einen Teil ihrer Immobilie zu Geld zu machen, ohne das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen. Wir bleiben weiterhin Bewohner des Hauses oder der Wohnung. Doch wie jede Finanztransaktion ist auch der Teilverkauf mit verschiedenen Kosten verbunden, die es genau zu betrachten gilt. In diesem Artikel schlüsseln wir die einzelnen Kostenpunkte auf, damit Eigentümer eine fundierte Entscheidung treffen können.

Grundlagen des Teilverkaufs: Das Konzept verstehen

Bevor wir uns den Kosten widmen, ist es wichtig, das Prinzip des Teilverkaufs zu verstehen. Beim Teilverkauf veräußert der Eigentümer einen festgelegten Anteil seiner Immobilie (z.B. 10 % bis 50 %) an einen externen Ankäufer, den sogenannten Teilverkauf-Anbieter. Im Gegenzug erhält der Eigentümer sofort Barmittel. Der Eigentümer bleibt Miteigentümer des Objekts und hat weiterhin das volle Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht wird in der Regel durch ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht abgesichert, das im Grundbuch eingetragen wird. Für die Nutzung des verkauften Anteils wird eine Art Nutzungsentgelt, oft auch als "Mietzins" oder "Nutzungsgebühr" bezeichnet, an den Teilverkauf-Anbieter gezahlt. Dieses Modell bietet Flexibilität, da der Eigentümer die Möglichkeit hat, den verkauften Anteil später zurückzukaufen oder die gesamte Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen.

Der Kern des Teilverkaufs liegt in der Aufteilung des Eigentums. Während man einen Anteil veräußert und dafür Geld erhält, behält man als Eigentümer die Kontrolle und das Recht, die Immobilie weiterhin uneingeschränkt zu nutzen. Dies ist ein entscheidender Unterschied zum klassischen Immobilienverkauf, bei dem man die Immobilie komplett aufgibt. Die Konditionen des Teilverkaufs sind in der Regel langfristig ausgelegt und in einem notariellen Vertrag festgehalten. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen dieses Vertrages sorgfältig zu prüfen, um alle Verpflichtungen und Rechte genau zu kennen.

Transaktionskosten: Was beim Prozess anfällt

Die ersten Kosten, die beim Teilverkauf anfallen, sind die Transaktionskosten. Diese sind direkt mit dem Abschluss des Verkaufs und der Absicherung der Rechte verbunden und unabhängig vom später zu zahlenden Nutzungsentgelt. Sie ähneln teilweise den Kosten, die auch bei einem herkömmlichen Immobilienkauf oder -verkauf anfallen.

  • Notarkosten: Der Teilverkauf erfordert eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und der Eintragung des Nießbrauchrechts oder Wohnrechts sowie der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis des verkauften Anteils sowie dem Wert des Nießbrauchrechts. Sie liegen in der Regel bei etwa 1,5 % bis 2,0 % des Gesamtwerts der Transaktion.
  • Grundbuchkosten: Für die Eintragung der jeweiligen Rechte im Grundbuchamt fallen Gebühren an. Auch diese sind gesetzlich festgelegt und abhängig vom Wert der Immobilie und der einzutragenden Rechte. Im Allgemeinen belaufen sich diese Kosten auf etwa 0,5 % bis 1,0 % des Transaktionswerts.
  • Immobilienbewertung: Eine professionelle und unabhängige Immobilienbewertung ist entscheidend, um den fairen Marktwert der Immobilie zu ermitteln, auf dessen Basis der Kaufpreis für den Teilverkauf berechnet wird. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Teilverkauf-Anbieter, sie fließen jedoch mittelbar in die Kalkulation ein. Manchmal können Eigentümer auch einen unabhängigen Gutachter beauftragen, dessen Kosten sie dann selbst tragen.

Das Nutzungsentgelt: Die wiederkehrende Gebühr verstehen

Das Nutzungsentgelt ist der zentrale und in der Regel größte Kostenpunkt im Rahmen eines Teilverkaufs. Es handelt sich hierbei um eine monatliche Gebühr, die der Eigentümer für die Nutzung des an den Teilverkauf-Anbieter verkauften Immobilienanteils zahlt. Da der Eigentümer weiterhin die gesamte Immobilie bewohnt und nutzt, muss er für den Anteil, dessen Eigentümer er nicht mehr ist, ein Entgelt entrichten. Dieses Nutzungsentgelt ist vergleichbar mit einer Miete, auch wenn es rechtlich anders konstruiert ist (oft als Nießbrauch- oder Wohnrechtsentgelt).

Die Berechnung des Nutzungsentgelts basiert auf dem Wert des verkauften Anteils und einem vertraglich vereinbarten Prozentsatz (Nutzungsentgelt-Satz). Dieser Satz liegt üblicherweise im Bereich von 3 % bis 5 % pro Jahr auf den verkauften Anteil. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Entgelt zumeist auf den ursprünglich ausgezahlten Betrag berechnet wird und nicht auf den aktuellen Marktwert der Immobilie. Es kann aber vertraglich festgelegt sein, dass sich der Referenzwert des Nutzungsentgelts nach einer bestimmten Frist oder bei Wertänderung anpasst. Einige Anbieter bieten auch eine feste Rate über einen bestimmten Zeitraum an. Die genaue Höhe sowie die Konditionen für Anpassungen sind essenziell und müssen im Vertrag klar definiert sein.

  • Berechnungsgrundlage: Der ausgezahlte Kaufpreis für den Teilanteil der Immobilie.
  • Jahressatz: Ein vereinbarter Prozentsatz (z.B. 3,5 % p.a.) auf den ausgezahlten Betrag.
  • Monatliche Zahlung: Der jährliche Betrag wird durch zwölf geteilt, um die monatliche Belastung zu ermitteln.
  • Anpassungen: Beachten Sie, ob und wann das Nutzungsentgelt angepasst werden kann (z.B. nach einer festen Laufzeit oder bei deutlicher Wertsteigerung der Immobilie).

Beispielrechnung für das Nutzungsentgelt

Um die Auswirkungen des Nutzungsentgelts zu verdeutlichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Angenommen, eine Immobilie hat einen Wert von 500.000 Euro. Der Eigentümer entschließt sich, 30 % des Objekts zu verkaufen. Der ausgezahlte Betrag würde somit 150.000 Euro (30 % von 500.000 Euro) betragen. Wird ein jährlicher Nutzungsentgeltsatz von 4 % vereinbart, berechnet sich die jährliche Gebühr wie folgt:

Jährliches Nutzungsentgelt = 150.000 Euro (ausgezahlter Betrag) * 4 % = 6.000 Euro.

Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 6.000 Euro / 12 Monate = 500 Euro. Dieser Betrag wäre zusätzlich zu den weiterhin anfallenden Betriebskosten für die Immobilie zu entrichten. Dieses Beispiel zeigt, wie sich der ausgezahlte Betrag und der Nutzungsentgeltsatz auf die laufenden Kosten auswirken. Eine sorgfältige Prüfung dieser Konditionen ist unerlässlich, um die langfristige finanzielle Belastbarkeit sicherzustellen.

Weitere potenzielle Kosten und Faktoren

Neben den direkten Transaktionskosten und dem Nutzungsentgelt können beim Teilverkauf weitere Kosten oder Faktoren eine Rolle spielen, die die finanzielle Situation beeinflussen. Diese sollten ebenfalls in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden, um eine vollständige Kostenübersicht zu erhalten.

  • Verwaltungsgebühren: Einige Teilverkauf-Anbieter könnten für die Verwaltung des Miteigentumsanteils oder für bestimmte Services eine zusätzliche monatliche oder jährliche Verwaltungsgebühr erheben. Diese Gebühren sollten klar im Vertrag ausgewiesen sein. In der Regel gibt es sie aber nicht, oder sie sind im Nutzungsentgelt inkludiert.
  • Reparaturen und Instandhaltung: Als Miteigentümer trägt der Eigentümer weiterhin die Verantwortung für die Instandhaltung und Reparaturen der Immobilie. Da der Teilverkauf-Anbieter ein wirtschaftliches Interesse am Werterhalt hat, kann er anfallende Kosten für größere Maßnahmen anteilig mittragen. Die genaue Aufteilung und Regelung hierfür ist unbedingt im Vertrag festzuhalten.
  • Wertentwicklung der Immobilie: Beim Rückkauf des Anteils oder beim Gesamtverkauf der Immobilie, wird der aktuelle Marktwert zugrunde gelegt. Eine positive Wertentwicklung bedeutet, dass der zurückzukaufende Anteil teurer wäre als der ursprüngliche Verkaufspreis. Umgekehrt würden Verluste bei einem Wertverfall anteilig getragen. Dies ist keine direkte Kostenart, aber ein wichtiger finanzieller Faktor.
  • Beratungskosten: Es kann sinnvoll sein, eine unabhängige Rechts- und/oder Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, bevor man einen Teilverkaufvertrag unterzeichnet. Die Kosten hierfür tragen Eigentümer selbst, sie sind jedoch eine Investition in die Sicherheit und Verständlichkeit der komplexen Materie.

Kosten beim Rückkauf oder Gesamtverkauf der Immobilie

Der Teilverkauf ist in der Regel auf Flexibilität ausgelegt und bietet zwei Optionen für die Beendigung des Vertrages: den Rückkauf des verkauften Anteils durch den ursprünglichen Eigentümer oder den gemeinsamen Verkauf der gesamten Immobilie auf dem freien Markt. Beide Szenarien sind ebenfalls mit Kosten verbunden, die es zu kennen gilt.

Beim Rückkauf erwirbt der Eigentümer seinen zuvor verkauften Anteil zurück. Der Kaufpreis hierfür orientiert sich am aktuellen Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Rückkaufs. Hat sich der Wert der Immobilie positiv entwickelt, ist der Rückkauf teurer als der ursprüngliche Verkaufspreis. Zusätzlich fallen hierfür erneut Notar- und Grundbuchkosten für die Übertragung des Eigentums an. Beim Gesamtverkauf wird die gesamte Immobilie an einen Dritten verkauft. Der Erlös wird dann entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Das bedeutet, der ursprüngliche Eigentümer erhält seinen Anteil, und der Teilverkauf-Anbieter seinen Anteil. In diesem Fall können Maklerkosten anfallen, die ebenfalls anteilig getragen werden. Auch hierfür sind in der Regel wieder Notar- und Grundbuchkosten für die vollständige Eigentumsübertragung zu berücksichtigen.

  • Rückkaufpreis: Basierend auf dem aktuellen Marktwert des Immobilienanteils zum Zeitpunkt des Rückkaufs.
  • Notar- und Grundbuchkosten beim Rückkauf: Erneut anfallende Gebühren für die Eigentumsübertragung.
  • Maklerprovision beim Gesamtverkauf: Entfällt, wenn die Immobilie ohne Makler verkauft wird, sonst anteilig zu tragen.
  • Notar- und Grundbuchkosten beim Gesamtverkauf: Kosten für die Eigentumsübertragung der gesamten Immobilie.

Steuerliche Aspekte der Kosten

Die steuerliche Behandlung der Kosten und Einnahmen aus einem Teilverkauf ist ein komplexes Thema und sollte individuell mit einem Steuerberater geklärt werden. Grundsätzlich lassen sich jedoch einige Punkte festhalmen. Der Kapitalertrag aus dem Verkauf des Immobilienanteils ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, insbesondere wenn die Immobilie lange genug selbst genutzt wurde. Ansonsten kann ein Spekulationsgewinn anfallen. Das gezahlte Nutzungsentgelt ist in der Regel nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, da es sich um eine private Nutzung handelt. Bei einem Rückkauf oder dem Gesamtverkauf können je nach Fall und Haltedauer ebenfalls steuerliche Aspekte relevant werden. Eine detaillierte individuelle Beratung ist hier unerlässlich, um keine Nachteile zu erleiden und alle steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie ist eine vielversprechende Option, um Liquidität zu erhalten und gleichzeitig im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben. Es ist jedoch essenziell, sich ein umfassendes Bild von allen anfallenden Kosten zu machen. Neben den einmaligen Transaktionskosten sind insbesondere das monatliche Nutzungsentgelt sowie potenzielle Kosten bei einem späteren Rückkauf oder Gesamtverkauf der Immobilie zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen, das Einholen unabhängiger Beratung und ein Vergleich verschiedener Anbieter sind unerlässlich für eine fundierte Entscheidung. Nur wer die Kosten transparent einschätzt, kann beurteilen, ob der Teilverkauf die passende Lösung für die eigene finanzielle Situation ist.

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