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Was kostet der offene Immobilienfonds?

Offene Immobilienfonds locken mit stabilen Renditen, doch es fallen verschiedene Kosten an. Erfahren Sie, welche Gebühren die Rendite beeinflussen und wie Sie diese richtig einschätzen.

8 min Lesezeit
Was kostet der offene Immobilienfonds?

Offene Immobilienfonds erfreuen sich bei vielen Anlegern großer Beliebtheit, da sie als vergleichsweise stabile und transparente Anlageform im Bereich der Sachwerte gelten. Sie ermöglichen den indirekten Zugang zu einem diversifizierten Portfolio von Immobilien, ohne dass Anleger sich selbst um den Kauf, die Verwaltung oder den Verkauf einzelner Objekte kümmern müssen. Diese Fonds investieren in der Regel in Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude, Einkaufszentren, Hotels oder Logistikzentren, teilweise auch in Wohnimmobilien. Die Attraktivität liegt neben der breiten Streuung vor allem in den, in der Vergangenheit, oft als stetig empfundenen Erträgen, die sich aus Mieteinnahmen und Wertsteigerungen der Immobilien speisen. Doch wie jede Anlageform sind auch offene Immobilienfonds mit Kosten verbunden, die die Netto-Rendite maßgeblich beeinflussen können. Eine detaillierte Kenntnis dieser Kostenstrukturen ist entscheidend, um die tatsächliche Attraktivität und Wirtschaftlichkeit eines Fonds beurteilen zu können. In diesem Ratgeber beleuchten wir die verschiedenen Kostenarten, die bei offenen Immobilienfonds anfallen, und zeigen auf, worauf Anleger achten sollten.

Der Ausgabeaufschlag: Die Einstiegshürde

Der Ausgabeaufschlag, auch Agio genannt, ist die erste Kostenposition, die Anleger beim Kauf von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds berücksichtigen müssen. Er wird einmalig beim Erwerb der Fondsanteile erhoben und ist prozentual vom Anlagebetrag abhängig. Seine Höhe variiert je nach Fondsgesellschaft und Vertriebsweg, bewegt sich aber typischerweise in einem Bereich von 3,0 % bis 5,0 % des investierten Kapitals. Dieser Aufschlag dient primär der Deckung der Vertriebskosten und der Vergütung der Finanzintermediäre, wie Banken oder unabhängige Finanzberater, die den Fonds vertreiben. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Ausgabeaufschlag direkt vom Anlagebetrag abgezogen wird und somit sofort einen Wertverlust des investierten Kapitals darstellt, der erst durch positive Fondsentwicklung wieder ausgeglichen werden muss.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn Sie 10.000 Euro in einen offenen Immobilienfonds investieren, der einen Ausgabeaufschlag von 5 % erhebt, werden 500 Euro (5 % von 10.000 Euro) direkt vom Anlagebetrag abgezogen. Ihr tatsächlich investiertes Kapital im Fonds beträgt somit nur 9.500 Euro. Um den ursprünglichen Anlagebetrag von 10.000 Euro wieder zu erreichen, muss der Fondsanteilwert zunächst um mindestens 5,26 % (500 Euro / 9.500 Euro) steigen, abgesehen von weiteren laufenden Kosten. Anleger sollten stets darauf achten, ob der Ausgabeaufschlag reduziert oder sogar entfällt, beispielsweise bei Online-Brokern oder über bestimmte Plattformen, die unter Umständen Rabatte gewähren können.

  • Wird einmalig beim Kauf fällig.
  • Dient zur Deckung der Vertriebskosten.
  • Bewegt sich meist zwischen 3,0 % und 5,0 %.
  • Reduziert den effektiv investierten Betrag.
  • Kann im Einzelfall rabattiert werden.

Die Verwaltungsgebühr: Der Löwenanteil der laufenden Kosten

Die Verwaltungsgebühr, oft auch als Management Fee bezeichnet, ist die wesentliche laufende Kostenposition eines offenen Immobilienfonds. Sie wird jährlich vom Fondsvermögen abgezogen und dient der Bezahlung der Fondsgesellschaft für ihre Arbeit. Dazu gehören die Auswahl, der Kauf und Verkauf von Immobilien, die laufende Verwaltung des Portfolios, die Vermietung, die Instandhaltung sowie die Betreuung der Anleger und die Einhaltung regulatorischer Vorschriften. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bewegt sich in der Regel zwischen 0,5 % und 1,5 % des Nettoinventarwerts (NAV) des Fonds pro Jahr. Sie wird täglich anteilig berechnet und mindert direkt den Fondsanteilwert.

Diese Gebühr ist von zentraler Bedeutung, da sie kontinuierlich anfällt und somit langfristig einen erheblichen Einfluss auf die Rendite hat. Ein Unterschied von nur wenigen Basispunkten kann über viele Jahre hinweg zu spürbaren Unterschieden im Endkapital führen. Daher ist es ratsam, die Verwaltungsgebühren verschiedener Fonds genau zu vergleichen. Eine höhere Gebühr muss dabei nicht zwangsläufig ein Negativkriterium sein, wenn sie durch eine überdurchschnittliche Fondsperformance oder besonders hohes Management-Know-how gerechtfertigt wird. Umgekehrt kann eine niedrige Gebühr attraktiv wirken, wenn die Performance ebenfalls stimmt.

  • Jährlich fällig, meist zwischen 0,5 % und 1,5 % des Fondsvermögens.
  • Deckt das laufende Management und die Verwaltung ab.
  • Wird täglich aus dem Fondsvermögen entnommen.
  • Hat langfristig einen signifikanten Einfluss auf die Rendite.

Depotgebühren und weitere indirekte Kosten

Neben den expliziten Fondskosten können für Anleger auch indirekte Kosten anfallen. Dazu zählen in erster Linie Depotgebühren, welche von der Bank oder dem Broker für die Verwahrung der Fondsanteile erhoben werden. Diese Gebühren variieren stark und können von einigen Euro pro Jahr bis zu einem Prozentsatz des Depotwerts reichen. Viele Direktbanken oder Online-Broker bieten heutzutage jedoch die Depotführung für Fondsanteile, insbesondere für offene Immobilienfonds, kostenfrei an. Es lohnt sich, die Konditionen des eigenen Kreditinstitutes oder Brokers genau zu prüfen. Auch wenn die Depotführung bei vielen Anbietern kostenlos ist, können unter Umständen Gebühren für bestimmte Serviceleistungen, wie beispielsweise einen Postversand von Kontoauszügen oder eine telefonische Auftragserteilung, anfallen.

Weitere indirekte Kosten können auch auf Ebene der Fondsgesellschaft entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Transaktionskosten, die beim An- und Verkauf von Immobilien im Portfolio des Fonds entstehen. Diese Kosten werden direkt vom Fonds getragen und mindern somit dessen Vermögenswert. Sie sind jedoch bereits in der Wertentwicklung des Fonds berücksichtigt und tauchen nicht separat in der Kostenübersicht für den Anleger auf. Gleiches gilt für Renovierungs- und Instandhaltungskosten der Immobilien oder Kosten für Gutachter zur Wertermittlung. Der Anleger sieht diese Posten nicht direkt, sie sind aber im Nettoinventarwert bereits eingepreist.

  • Depotgebühren: Für die Verwahrung der Fondsanteile durch Bank/Broker.
  • Transaktionskosten: Für An- und Verkauf von Immobilien im Fonds.
  • Instandhaltungskosten: Für Pflege und Reparaturen der Immobilien.
  • Gutachterkosten: Für die regelmäßige Wertermittlung der Objekte.

Performance-basierte Gebühren: Eine seltenere Kostenart

Während bei vielen anderen Fondskategorien, insbesondere im Bereich der Hedgefonds oder aktiv gemanagten Aktienfonds, performance-basierte Gebühren üblich sind, finden sie bei offenen Immobilienfonds seltener Anwendung. Sollten sie jedoch vorkommen, handelt es sich hierbei um eine Erfolgsprämie, die dem Fondsmanagement gezahlt wird, wenn bestimmte Performance-Ziele erreicht oder übertroffen werden. Diese Gebühren werden in der Regel als Prozentsatz des Zugewinns über einer festgelegten Hürde (Benchmark) berechnet. Sie können die Verwaltungskosten unter Umständen erhöhen, wenn der Fonds sehr erfolgreich ist. Die genaue Struktur und Höhe solcher Gebühren ist im Verkaufsprospekt oder den Anlagerichtlinien des Fonds detailliert beschrieben und sollte vor einer Anlage genau geprüft werden.

Rücknahmeabschlag: Kosten beim Fondsausstieg

Ein Rücknahmeabschlag, auch als Rücknahmegebühr bekannt, kann beim Verkauf von Fondsanteilen anfallen. Diese Kostenposition ist bei offenen Immobilienfonds in Deutschland jedoch heute die absolute Ausnahme und nur bei sehr wenigen, älteren Fondsstrukturen oder im Zuge von Sondersituationen zu finden. In der Vergangenheit war sie vereinzelt bei einigen Fonds üblich, um zum Beispiel Kosten für die Liquiditätsbeschaffung beim Anteilsrückkauf zu decken. Die meisten modernen offenen Immobilienfonds in Deutschland erheben heute keinen Rücknahmeabschlag. Es ist dennoch ratsam, dies im Verkaufsprospekt oder den wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) des jeweiligen Fonds zu überprüfen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass diese Gebühr aktuell anfällt. Im Rahmen des Anlegerschutzes und zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wurden zudem gesetzliche Halte- und Kündigungsfristen für offene Immobilienfonds eingeführt. Diese Aspekte haben die Relevanz eines Rücknahmeabschlags weiter minimiert.

Steuern: Der staatliche Anteil an der Rendite

Neben den direkten und indirekten Fondskosten müssen Anleger auch die steuerlichen Aspekte ihrer Anlage in offene Immobilienfonds berücksichtigen. In Deutschland unterliegen Erträge aus Kapitalanlagen, wozu auch die Ausschüttungen und Wertsteigerungen von offenen Immobilienfonds zählen, der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten für inländische offene Immobilienfonds neue Regeln, die sogenannte Teilfreistellungen vorsehen. Für private Anleger bedeuten diese, dass ein Teil der Erträge – in der Regel 60 % der Erträge aus inländischen Immobilien und 80 % der Erträge aus ausländischen Immobilien – steuerfrei gestellt wird. Dies soll eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene und bei den Anlegern verhindern und die Attraktivität der Anlageklasse erhalten.

Das bedeutet in der Praxis, dass nur 40 % bzw. 20 % der auf Ebene des Fonds erzielten und ausgeschütteten Erträge sowie der bei Veräußerung anfallenden Wertsteigerungen der Abgeltungsteuer unterliegen. Dieser Mechanismus kann die effektive Steuerlast senken und sollte in der Kalkulation der Netto-Rendite Berücksichtigung finden. Es ist wichtig, den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete zu nutzen, da Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Erst darüber hinausgehende Erträge werden nach Abzug der Teilfreistellung der Abgeltungsteuer unterworfen. Für komplexere Fälle oder bei hohen Anlagebeträgen ist es stets ratsam, die individuelle steuerliche Situation mit einem Steuerberater zu klären.

  • Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. KiSt).
  • Teilfreistellungen mindern die steuerpflichtigen Erträge (60 % / 80 % steuerfrei).
  • Sparer-Pauschbetrag von 1.000 / 2.000 Euro kann genutzt werden.
  • Gilt für ausgeschüttete Erträge und Kursgewinne bei Verkauf.

Gesamtkostenquote (TER/Total Expense Ratio): Der umfassende Blick

Um die verschiedenen laufenden Kosten eines offenen Immobilienfonds vergleichen zu können, hat sich die sogenannte Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, kurz TER) etabliert. Die TER fasst die wesentlichen laufenden Kosten des Fonds zusammen, die aus dem Fondsvermögen entnommen werden und somit die jährliche Performance mindern. Dazu gehören die Verwaltungsgebühr, Depotbankgebühren, Kosten für Wirtschaftsprüfer, Veröffentlichungen und bestimmte Transaktionskosten. Die TER wird als Prozentsatz des Fondsvermögens pro Jahr ausgedrückt und ist ein wichtiger Indikator für die Effizienz des Fondsmanagements. Sie ist in den wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) jedes Fonds zu finden und transparent ausgewiesen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die TER nicht alle Kostenpositionen abbildet. Insbesondere der Ausgabeaufschlag und eventuell anfallende Depot- oder Rücknahmegebühren sind in der TER nicht enthalten. Auch Performance-Gebühren, sofern sie anfallen, sind oft nicht Teil der TER, werden aber gesondert ausgewiesen. Anleger sollten die TER als einen guten Richtwert für die jährlichen, im Fonds anfallenden Betriebskosten verstehen, aber immer auch die einmaligen Kosten und gegebenenfalls weitere positionsbezogene Gebühren im Blick behalten. Ein Vergleich der TER über verschiedene offene Immobilienfonds hinweg hilft, preisgünstigere Alternativen zu identifizieren, unter der Prämisse, dass die Anlagestrategie und das Risikoprofil vergleichbar sind.

  • Fasst laufende Fondskosten als jährlichen Prozentsatz zusammen.
  • Enthält Verwaltungsgebühren, Depotbankgebühren und weitere Betriebskosten.
  • Nicht enthalten sind Ausgabeaufschlag, Performance-Gebühren und Depotgebühren.
  • Wichtiger Indikator für die Kosteneffizienz eines Fonds.
  • Im Verkaufsprospekt oder WAI transparent ausgewiesen.

Fazit

Offene Immobilienfonds können eine attraktive Ergänzung für ein diversifiziertes Portfolio darstellen, sie sind jedoch nicht kostenlos. Ein tiefgehendes Verständnis der anfallenden Gebühren – vom einmaligen Ausgabeaufschlag über die jährliche Verwaltungsgebühr und die Gesamtkostenquote bis hin zu den steuerlichen Aspekten – ist für jeden Anleger unerlässlich. Nur wer die Kosten transparent analysiert und in Relation zur erwarteten Rendite setzt, kann eine fundierte Anlageentscheidung treffen. Es lohnt sich, verschiedene Fonds hinsichtlich ihrer Kostenstrukturen zu vergleichen und dabei auch die Serviceleistungen und die Performance des Managements zu berücksichtigen. Eine bewusste Auseinandersetzung mit diesen Faktoren trägt maßgeblich zur langfristigen Ertragsoptimierung und zum Anlageerfolg bei.

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Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
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