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Was kostet der Mietkauf?

Der Mietkauf von Immobilien bietet eine interessante Alternative zum sofortigen Immobilienkauf. Wir beleuchten die Kostenstruktur und zeigen, welche finanziellen Aspekte zu berücksichtigen sind.

7 min Lesezeit
Was kostet der Mietkauf?

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein wichtiges Lebensziel. Doch der direkte Immobilienerwerb ist oft mit erheblichen finanziellen Hürden verbunden, etwa in Form eines hohen Eigenkapitalbedarfs und der Notwendigkeit einer sofortigen Finanzierung. Eine attraktive Alternative kann der Mietkauf sein. Dieses Modell ermöglicht es, eine Immobilie zunächst als Mieter zu bewohnen und sich zu einem späteren Zeitpunkt – und unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen – für den Kauf zu entscheiden. Doch wie bei jeder Finanzierungsform sind auch beim Mietkauf verschiedene Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Dieser Ratgeber beleuchtet detailliert, welche Kosten beim Mietkauf auf Sie zukommen können, welche Vorteile und Nachteile dieses Modell bietet und wie Sie die finanzielle Tragfähigkeit einschätzen können.

Was ist Mietkauf und wie funktioniert er?

Bevor wir uns den Kosten widmen, ist es wichtig, die Grundlagen des Mietkaufs zu verstehen. Der Mietkauf stellt eine Mischform zwischen Miete und Kauf dar. Er basiert auf einem Vertrag, der in der Regel zwei Phasen umfasst: eine Mietphase und eine anschließende Kaufoption. Während der Mietzeit zahlt der Interessent eine monatliche Miete, die sich aus einem reinen Nutzungsentgelt und einem Mietkaufanteil zusammensetzt. Dieser Mietkaufanteil wird auf den späteren Kaufpreis angerechnet. Nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Frist kann der Mieter die Immobilie zum vorab vereinbarten Kaufpreis erwerben, wobei die bereits geleisteten Anrechnungen berücksichtigt werden.

Es gibt unterschiedliche Ausgestaltungen des Mietkaufmodells, die sich hauptsächlich in der Verbindlichkeit der Kaufoption unterscheiden. Die gängigsten Formen sind der klassische Mietkauf und der Optionskauf.

  • Klassischer Mietkauf: Hier ist der Käufer nach einer bestimmten Mietdauer zum Kauf verpflichtet. Der Vertrag wird oft notariell beurkundet, um die Kaufverpflichtung abzusichern.
  • Optionskauf: Beim Optionskauf hat der Mieter lediglich das Recht, die Immobilie zu kaufen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Er kann sich gegen den Kauf entscheiden, meist unter Verlust des gezahlten Optionsentgelts.
  • Mietkauf mit sofortiger Kaufpreisbindung: Der Kaufpreis wird zu Beginn des Vertrags fixiert, was Planungssicherheit bietet, aber auch das Risiko birgt, dass die Immobilie bei sinkenden Marktpreisen überbezahlt wird.

Die Initialkosten: Anzahlung und Optionsentgelt

Der Mietkauf setzt oft eine anfängliche Zahlung voraus, die nicht zu unterschätzen ist. Diese kann in Form einer Anzahlung, eines Eigenkapitalanteils oder eines Optionsentgelts erhoben werden. Die Höhe ist sehr variabel und hängt stark vom jeweiligen Anbieter und der Immobilie ab. Sie dient dem Verkäufer als Sicherheit und dem Käufer als erste Anrechnung auf den späteren Kaufpreis oder als Entgelt für die Einräumung der Kaufoption.

Eine solche Zahlung kann zwischen 5 % und 20 % des zukünftigen Kaufpreises liegen. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise 300.000 Euro könnten dies also 15.000 bis 60.000 Euro sein, die Sie zu Vertragsbeginn aufbringen müssen. Wichtig ist, genau zu prüfen, ob diese Zahlung vollständig auf den Kaufpreis angerechnet wird oder ob ein Teil davon als reines Optionsentgelt verfällt, falls Sie sich später gegen den Kauf entscheiden sollten. Im Falle eines Optionskaufs, bei dem Sie nicht zum Kauf verpflichtet sind, ist es üblich, dass das Optionsentgelt nicht oder nur teilweise rückerstattet wird, da es die Einräumung des Verzichtsrechts des Verkäufers vergütet.

Die monatlichen Zahlungen: Miete und Anrechnungsanteil

Während der Mietphase fallen monatliche Zahlungen an, die sich in zwei Hauptkomponenten gliedern: das Nutzungsentgelt (oft als Kaltmiete bezeichnet) und den Mietkaufanteil (auch Sparanteil oder Ansparquote genannt). Der Nutzungsentgelt deckt die Kosten der Wohnnutzung ab und wird in der Regel nicht auf den Kaufpreis angerechnet. Der Mietkaufanteil hingegen wird für den späteren Kauf angespart und dem Kaufpreis gutgeschrieben.

Die Höhe dieser Komponenten ist entscheidend für die Attraktivität des Mietkaufs. Oft ist die Gesamtmiete bei Mietkaufmodellen höher als die vergleichbare ortsübliche Kaltmiete, da der Sparanteil hinzukommt. Dieser Sparanteil kann je nach Vertrag variieren, ist aber ein zentraler Baustein zur Eigenkapitalbildung. Um die Belastung einzuschätzen, ist es ratsam, die monatliche Gesamtbelastung (Nutzungsentgelt plus Mietkaufanteil) mit einer üblichen Kreditrate für eine vergleichbare Immobilie sowie mit der reinen Miete zu vergleichen. Einige Anbieter kalkulieren den Sparanteil so, dass er am Ende der Mietzeit einen signifikanten Teil des Eigenkapitals darstellt, das für die Restfinanzierung benötigt wird.

  • Nutzungsentgelt: Deckt die reine Wohnnutzung ab, vergleichbar mit einer Kaltmiete.
  • Mietkaufanteil: Wird für den späteren Immobilienkauf angespart und mindert den zu finanzierenden Restbetrag.
  • Nebenkosten: Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung fallen zusätzlich an, wie bei jeder Mietwohnung.

Kaufpreis und Abschlusskosten

Der Kaufpreis einer Immobilie, die im Mietkauf angeboten wird, kann bereits zu Beginn des Vertrags festgelegt sein. Dies bietet Planungssicherheit, birgt aber auch das Risiko, dass der Preis über dem aktuellen Marktwert liegt, falls die Immobilienpreise fallen. Ist der Kaufpreis nicht fixiert, wird er oft zum Zeitpunkt der Optionsziehung anhand eines Gutachtens oder eines vorher vereinbarten Index (z.B. Verbraucherpreisindex) bestimmt. Vom ermittelten Kaufpreis werden dann die angesparten Mietkaufanteile sowie eventuelle Anzahlungen abgezogen. Der verbleibende Betrag muss dann finanziert werden.

Zusätzlich zum reinen Kaufpreis fallen beim Erwerb einer Immobilie die sogenannten Kaufnebenkosten an. Diese sind auch beim Mietkaufmodell fällig, sobald der eigentliche Kaufvertrag geschlossen wird. Sie umfassen in der Regel die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Maklergebühren, sofern ein Makler involviert war. Diese Kosten können schnell 6 % bis 12 % des Kaufpreises ausmachen, je nach Bundesland und ob ein Makler beteiligt ist. Im Beispiel eines Kaufpreises von 300.000 Euro müssten Sie also mit zusätzlichen Abschlusskosten von 18.000 bis 36.000 Euro rechnen, die Sie ebenfalls aus Eigenkapital oder über eine zusätzliche Finanzierung begleichen müssen.

  • Grunderwerbsteuer: Landesabhängig, meist zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Notar- und Gerichtskosten: Ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch.
  • Maklerprovision: Falls ein Makler beauftragt wurde, können bis zu 3,57 % vom Kaufpreis für Käufer anfallen, abhängig von der Vereinbarung und dem Bundesland.

Finanzierungsoptionen für den Restkaufpreis

Nach Ablauf der Mietphase und der Anrechnung der geleisteten Zahlungen auf den Kaufpreis, muss der verbleibende Restbetrag finanziert werden. Hierfür ist in der Regel eine klassische Immobilienfinanzierung über eine Bank notwendig. Die Vorteile des Mietkaufs liegen darin, dass Sie in der Zwischenzeit Eigenkapital aufgebaut haben, was Ihre Bonität verbessert und zu besseren Konditionen bei der Bank führen kann. Zudem konnten Sie durch die monatlichen Mietkaufzahlungen Ihre Finanzierungsfähigkeit unter Beweis stellen.

Es ist ratsam, sich bereits während der Mietphase über die Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung zu informieren. Ein Gespräch mit einem Finanzierungsberater kann klären, welche Darlehensformen in Frage kommen und welche monatlichen Raten realistisch sind. Berücksichtigen Sie, dass sich die Zinsen in der Zwischenzeit ändern können, was einen erheblichen Einfluss auf die Höhe Ihrer zukünftigen Kreditraten haben wird. Ein solider Finanzierungsplan ist unerlässlich für einen erfolgreichen Abschluss des Mietkaufs.

Instandhaltung und Instandsetzung

Ein oft übersehener Kostenfaktor sind die Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie. Während der Mietphase ist diese Zuständigkeit mietvertraglich geregelt. Oftmals sind Mieter lediglich für Schönheitsreparaturen zuständig, während der Vermieter für größere Reparaturen und Instandsetzungen aufkommt. Beim Mietkauf gibt es hier jedoch Mischformen. In manchen Mietkaufverträgen wird bereits dem zukünftigen Käufer die Pflicht zur Instandhaltung übertragen, um ihn an die Eigentümerpflichten heranzuführen. Dies kann erhebliche Kosten verursachen, die über die reine Miete hinausgehen.

Es ist zwingend erforderlich, die vertraglichen Regelungen genau zu prüfen. Wer trägt die Kosten für eine neue Heizung, ein undichtes Dach oder größere Reparaturen? Diese Aspekte beeinflussen die Gesamtkosten erheblich und sollten vor Vertragsabschluss detailliert geklärt werden. Nach dem tatsächlichen Kauf gehen alle Pflichten und Kosten für Instandhaltung und Modernisierung endgültig auf den Eigentümer über.

Risiken und Flexibilität

Auch wenn der Mietkauf attraktiv erscheint, birgt er bestimmte Risiken und Einschränkungen in der Flexibilität. Ein Hauptrisiko besteht darin, dass das angesparte Eigenkapital bei Scheitern des Kaufes verloren gehen kann, insbesondere das Optionsentgelt. Zudem sind Sie während der Mietphase an den Mietkaufvertrag gebunden, was die Flexibilität für Wohnortwechsel oder andere Immobilienentscheidungen einschränken kann. Die Marktentwicklung kann ebenfalls ein Risiko darstellen: Steigen die Immobilienpreise stark an, kann der fest vereinbarte Kaufpreis ein Vorteil sein. Fallen sie hingegen, müssen Sie möglicherweise einen überhöhten Preis zahlen.

Ein weiterer Aspekt ist die Bonität des Verkäufers. Sollte der Verkäufer (z.B. Bauträger) insolvent werden, während Sie bereits Mietkaufanteile gezahlt haben, kann dies zu erheblichen Problemen führen. Es ist daher ratsam, die Seriosität und finanzielle Stabilität des Anbieters sorgfältig zu prüfen und den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.

  • Verlust der Anzahlung/Optionsentgelt bei Nichtkauf.
  • Mangelnde Flexibilität durch vertragliche Bindung.
  • Risiko der falschen Preisentwicklung (Marktrisiko).
  • Insolvenzrisiko des Verkäufers.

Fazit

Der Mietkauf kann eine sinnvolle Brücke zum Immobilienkauf sein, insbesondere für Personen, die aktuell nicht genügend Eigenkapital für eine sofortige Finanzierung aufbringen können oder unsicher sind, ob sie die Immobilie langfristig behalten möchten. Er erfordert jedoch eine sorgfältige Kalkulation aller Kosten – von der anfänglichen Zahlung über die monatlichen Raten bis hin zu den Abschlusskosten und der späteren Finanzierung des Restkaufpreises. Es ist unerlässlich, den Mietkaufvertrag detailliert zu prüfen, alle Konditionen zu verstehen und sich gegebenenfalls rechtlich und finanziell beraten zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden und den Traum von den eigenen vier Wänden auf einem soliden Fundament zu verwirklichen.

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