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Was kostet der Erbvertrag?

Ein Erbvertrag bietet Gestaltungsspielraum für die Nachlassplanung, seine Kosten sind jedoch vielschichtig. Erfahren Sie, welche Faktoren den Preis beeinflussen und wie Sie die Gesamtkosten kalkulieren können.

8 min Lesezeit
Was kostet der Erbvertrag?

Die Nachlassplanung ist ein wichtiger Schritt, um den eigenen Willen bezüglich des Vermögens nach dem Ableben verbindlich festzulegen. Neben dem Testament stellt der Erbvertrag eine bedeutende Option dar, um die Erbfolge rechtssicher zu regeln. Er bietet im Vergleich zum Testament den Vorteil einer höheren Bindungswirkung, da er nur mit Zustimmung aller Vertragspartner geändert oder aufgehoben werden kann. Doch bevor man sich für diese Form der Nachlassregelung entscheidet, stellt sich unweigerlich die Frage nach den damit verbundenen Kosten. Diese sind nicht pauschal zu benennen, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab, die wir in diesem umfassenden Ratgeber detailliert beleuchten werden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und verständliche Übersicht über die Kostenstruktur eines Erbvertrags zu geben, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Was ist ein Erbvertrag und wofür benötigt man ihn?

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag auf den Todesfall, durch den sich zwei oder mehr Personen gegenseitig oder einseitig zu Erben oder Vermächtnisnehmern einsetzen oder andere erbvertragliche Verfügungen treffen. Im Gegensatz zum Testament, das jederzeit einseitig widerrufen oder geändert werden kann, bindet der Erbvertrag die Vertragsparteien unwiderruflich, sofern sie nicht gemeinsam eine Änderung beschließen. Diese Bindungswirkung macht den Erbvertrag zu einem starken Instrument, insbesondere wenn es darum geht, die Versorgung des Partners abzusichern oder die Unternehmensnachfolge zu regeln.

Die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich, um die Gültigkeit eines Erbvertrags sicherzustellen. Der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, berät umfassend über die rechtlichen Auswirkungen der Regelungen und stellt sicher, dass der Vertrag dem Willen aller Parteien entspricht und rechtlich einwandfrei ist. Dies schafft Rechtssicherheit und minimiert das Risiko späterer Anfechtungen.

  • Absicherung des überlebenden Ehe- oder Lebenspartners.
  • Regelung der Unternehmensnachfolge, um den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten.
  • Bindende Verfügungen über Immobilien oder andere größere Vermögenswerte.
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben durch klare und verbindliche Anordnungen.

Kostenstruktur: Notariatsgebühren als Hauptfaktor

Die Hauptkosten eines Erbvertrags werden durch die Gebühren für den Notar verursacht. Diese sind in Deutschland nicht verhandelbar, sondern gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Höhe der Notargebühren richtet sich maßgeblich nach dem Geschäftswert des Erbvertrags. Der Geschäftswert entspricht in der Regel dem Wert des gesamten Nachlassvermögens, über das im Erbvertrag verfügt wird, abzüglich eventueller Schulden und Freibeträge, die gesondert zu berücksichtigen sind.

Für die Beurkundung eines Erbvertrags fällt in der Regel eine 2,0-fache Gebühr gemäß Tabelle B des GNotKG an. Hinzu kommen Auslagen für Porto, Telekommunikation, die Erstellung von Kopien sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Notar nicht nur die reine Beurkundung vornimmt, sondern auch eine umfassende Beratung leistet, den Vertragsentwurf erstellt und die juristische Prüfung vornimmt. Diese Leistungen sind Teil der Notargebühr und werden nicht separat abgerechnet.

  • Geschäftswert: Wert des Nachlasses, über den verfügt wird.
  • Gebührensatz: In der Regel eine 2,0-fache Gebühr nach GNotKG.
  • Zusätzliche Auslagen: Porto, Telekommunikation, Kopien.
  • Mehrwertsteuer: Gesetzlicher Satz auf die Notargebühren und Auslagen.

Berechnung des Geschäftswertes: Ein entscheidender Faktor

Der Geschäftswert ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung der Notargebühren. Er wird im Falle eines Erbvertrags in der Regel aus dem Reinvermögen der Vertragsparteien gebildet, über das im Vertrag verfügt wird. Dies beinhaltet das gesamte aktive Vermögen wie Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile und sonstige Sachwerte. Von diesem Aktivvermögen werden die Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Darlehen oder Hypotheken, abgezogen. Es gibt jedoch bestimmte Besonderheiten zu beachten, die den Geschäftswert beeinflussen können.

Hat der Erbvertrag beispielsweise nur Bezug auf einen Teil des Vermögens, so wird auch nur dieser Teil für die Berechnung des Geschäftswertes herangezogen. Enthält der Erbvertrag auch Verfügungen, die typischerweise in einem Testament enthalten wären (z.B. Vermächtnisse, Auflagen), werden diese in der Regel in die Geschäftswertberechnung mit einbezogen, um den tatsächlich geregelten Umfang des Nachlasses abzubilden. Ein Notar kann Ihnen hier eine präzise Auskunft geben und den individuellen Geschäftswert ermitteln.

  • Aktiva: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensanteile.
  • Passiva: Darlehen, Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten.
  • Berücksichtigung von Verfügungen: Vermächtnisse oder Auflagen fließen in die Berechnung ein.
  • Abzüge: In bestimmten Fällen können Freibeträge oder andere Abzüge den Geschäftswert mindern.

Beispielrechnung Notarkosten

Um die Berechnung der Notarkosten besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel. Angenommen, das gemeinsame Nettovermögen, über das im Erbvertrag verfügt wird, beträgt 500.000 Euro. Dies ist unser Geschäftswert. Gemäß GNotKG wird für einen Erbvertrag in der Regel eine 2,0-fache Gebühr fällig.

Die genaue Gebühr entnehmen Notare einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Tabelle. Für einen Geschäftswert von 500.000 Euro beträgt eine einfache Gebühr gemäß GNotKG beispielsweise 935 Euro (dies ist ein fiktiver Wert für die Beispielrechnung und nicht die exakte gesetzliche Gebühr, die bei einem Notar erfragt werden sollte). Da wir eine 2,0-fache Gebühr haben, ergeben sich 2 x 935 Euro = 1.870 Euro. Hinzu kommen Auslagen, etwa für Porto und Kopien (z.B. 30 Euro), sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.B. 19%) auf die Gebühren und Auslagen. Die Mehrwertsteuer würde in diesem Beispiel auf (1.870 Euro + 30 Euro) = 1.900 Euro berechnet, also 361 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 1.870 Euro + 30 Euro + 361 Euro = 2.261 Euro.

  • Geschäftswert: 500.000 Euro
  • Einfache Gebühr (fiktiv): 935 Euro
  • 2,0-fache Notargebühr: 1.870 Euro
  • Auslagen (fiktiv): 30 Euro
  • Gesamtbetrag für Mehrwertsteuerberechnung: 1.900 Euro
  • Mehrwertsteuer (19%): 361 Euro
  • Gesamtkosten im Beispiel: 2.261 Euro

Mögliche zusätzliche Kostenfaktoren

Neben den reinen Notargebühren können im Rahmen eines Erbvertrags noch weitere Kosten entstehen, die es zu berücksichtigen gilt. Diese sind nicht zwingend, können aber je nach individueller Situation relevant werden. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Löschung von Grundschulden oder die Eintragung von neuen Sicherheiten im Grundbuch, falls der Erbvertrag solche Verfügungen beinhaltet. Auch die Beglaubigung von Unterschriften oder die Erteilung von Vollmachten kann zusätzliche Gebühren verursachen, wenn dies nicht unmittelbar in der Haupturkunde erfolgt.

In komplexeren Fällen oder bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann es auch notwendig sein, juristischen Rat von einem Anwalt oder Steuerberater einzuholen, zusätzlich zur Beratung durch den Notar. Diese Kosten sind jedoch nicht Teil der Notargebühren und werden separat nach den jeweiligen Gebührenordnungen dieser Berufsgruppen abgerechnet. Eine frühzeitige Klärung des Beratungsbedarfs ist hier empfehlenswert.

  • Grundbuchkosten: Für Änderungen im Grundbuch (z.B. Löschungen, Neueintragungen).
  • Anwaltskosten: Bei umfangreicher Rechtsberatung über die Notarberatung hinaus.
  • Steuerberaterkosten: Bei komplexen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erbschaft.
  • Übersetzungskosten: Bei Beteiligung von Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse oder ausländischen Dokumenten.

Erbvertrag und Testament: Kosten im Vergleich

Es ist hilfreich, die Kosten eines Erbvertrags mit denen eines Testaments zu vergleichen, um die finanzielle Dimension besser einordnen zu können. Ein eigenhändiges Testament, das vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wird, verursacht keinerlei Kosten, solange es zu Hause aufbewahrt wird. Allerdings birgt es das Risiko von Formfehlern und Unklarheiten, die im Erbfall zu Streitigkeiten führen können. Zudem muss es im Todesfall in der Regel zur Eröffnung beim Nachlassgericht eingereicht werden, was wiederum Kosten verursachen kann.

Ein notarielles Testament hingegen ist ebenfalls kostenpflichtig, wobei die Gebühren vom Geschäftswert abhängen, jedoch in der Regel niedriger sind als für einen Erbvertrag (meist eine 1,0-fache Gebühr statt einer 2,0-fachen Gebühr). Der Vorteil eines notariellen Testaments ist die rechtssichere Formulierung und die umfassende Beratung durch den Notar. Der größte Unterschied zum Erbvertrag liegt in der Widerrufsmöglichkeit: Ein Testament kann jederzeit einseitig geändert oder aufgehoben werden, der Erbvertrag nicht. Diese Bindungswirkung ist es, die den Erbvertrag oft teurer macht, aber auch eine größere Sicherheit bietet.

  • Eigenhändiges Testament: Kostenlos, aber fehlerträchtig und ohne Notarberatung.
  • Notarielles Testament: Kosten nach GNotKG, meist 1,0-fache Gebühr, rechtssicher, widerrufbar.
  • Erbvertrag: Kosten nach GNotKG, meist 2,0-fache Gebühr, hohe Bindungswirkung, umfassende Beratung.
  • Bindungswirkung: Der Hauptgrund für höhere Kosten des Erbvertrages und dessen Besonderheit.

Steuerliche Aspekte der Nachlassplanung

Die Kosten für den Erbvertrag selbst sind von den Erbschafts- und Schenkungssteuern zu trennen, die im Erbfall anfallen können. Ein Erbvertrag kann jedoch ein wichtiges Instrument sein, um die Höhe der späteren Erbschaftsteuer strategisch zu beeinflussen und Freibeträge optimal auszunutzen. Durch geschickte Gestaltungen im Erbvertrag, beispielsweise durch Vorweggenommene Erbfolge oder die Einräumung von Nießbrauchsrechten, lassen sich unter Umständen Steuerlasten mindern.

Es ist ratsam, bei der Erstellung eines Erbvertrags auch eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn größere Vermögenswerte oder komplexe familiäre Konstellationen vorliegen. Ein Notar kann über die rechtliche Seite umfassend informieren, die steuerlichen Auswirkungen sind jedoch das Spezialgebiet eines Steuerberaters. Eine integrierte Betrachtung von rechtlichen und steuerlichen Aspekten maximiert den Nutzen eines Erbvertrags.

  • Erbschaftsteuer: Berücksichtigung von Freibeträgen zur Steueroptimierung.
  • Schenkungsteuer: Relevanz bei Verfügungen zu Lebzeiten im Rahmen des Erbvertrags.
  • Nutzung von Freibeträgen: Gezielte Gestaltung zur Minimierung der Steuerlast.
  • Vorweggenommene Erbfolge: Möglichkeit zur Übertragung von Vermögen unter Nutzung von Freibeträgen.

Tipps zur Kostenoptimierung und Auswahl des Notars

Auch wenn die Notargebühren gesetzlich festgelegt sind, gibt es dennoch Möglichkeiten, die Kosten für einen Erbvertrag im Blick zu behalten und die Effizienz des Prozesses zu steigern. Eine sorgfältige Vorbereitung des Termins beim Notar kann beispielsweise dazu beitragen, den Beratungsaufwand zu reduzieren. Sammeln Sie alle relevanten Informationen über Ihr Vermögen, Ihre Verbindlichkeiten und Ihre Vorstellungen für die Nachlassregelung. Bringen Sie alle wichtigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Kontoauszüge und gegebenenfalls Heiratsurkunden mit.

Die Wahl des Notars ist ebenfalls von Bedeutung. Achten Sie auf einen Notar, der auf Erbrecht spezialisiert ist und Ihnen umfassende und verständliche Erklärungen liefert. Scheuen Sie sich nicht, im Vorfeld detaillierte Fragen zu stellen und sich die voraussichtlichen Kosten genau aufschlüsseln zu lassen. Ein seriöser Notar wird Ihnen hierbei transparent Auskunft geben. Es ist wichtig, dass Sie sich gut beraten und verstanden fühlen, da ein Erbvertrag eine weitreichende Entscheidung ist.

  • Vorbereitung: Alle relevanten Unterlagen und Informationen zusammentragen.
  • Klare Vorstellungen: Eigene Wünsche und Ziele präzise formulieren.
  • Notarwahl: Spezialisierung auf Erbrecht, umfassende Beratung.
  • Transparenz: Kostenaufschlüsselung vor der Beauftragung einfordern.

Fazit

Die Kosten für einen Erbvertrag sind primär durch die gesetzlich festgelegten Notargebühren bestimmt, die sich nach dem Geschäftswert des zu regelnden Nachlasses richten. Während diese Gebühren im Vergleich zu einem eigenhändigen Testament höher ausfallen können, bietet der Erbvertrag eine unvergleichliche Rechtssicherheit und Bindungswirkung. Dies kann in komplexen familiären oder unternehmerischen Konstellationen von unschätzbarem Wert sein. Durch umfassende Vorbereitung und die Auswahl eines kompetenten Notars können Sie nicht nur den Prozess effizient gestalten, sondern auch sicherstellen, dass Ihr letzter Wille exakt und rechtlich einwandfrei umgesetzt wird. Die Investition in einen gut ausgearbeiteten Erbvertrag ist somit eine Investition in die Zukunft und den Familienfrieden.

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