← Ratgeber

Was kostet der Bereitstellungszins?

Der Bereitstellungszins ist ein wichtiger Kostenfaktor bei der Baufinanzierung, der oft unterschätzt wird. Erfahren Sie, wie er entsteht, wie hoch er ist und wie Sie ihn vermeiden oder minimieren können.

7 min Lesezeit
Was kostet der Bereitstellungszins?

Für viele Menschen ist der Traum vom Eigenheim untrennbar mit einer Baufinanzierung verbunden. Dabei fokussieren sich die meisten angehenden Immobilienbesitzer auf den Darlehenszins, die monatliche Rate und die Laufzeit. Ein oft übersehener, aber potenziell kostspieliger Faktor ist jedoch der Bereitstellungszins. Dieser fällt an, wenn das aufgenommene Darlehen nicht sofort vollständig abgerufen wird. Da der Bau oder Kauf einer Immobilie selten reibungslos und exakt nach Plan verläuft, kommt es häufig zu Verzögerungen, die wiederum die Zahlung von Bereitstellungszinsen zur Folge haben können. Wir erklären Ihnen detailliert, was es mit dem Bereitstellungszins auf sich hat, wie er berechnet wird und welche Strategien Ihnen zur Verfügung stehen, um diese zusätzlichen Kosten zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden.

Was ist ein Bereitstellungszins?

Der Bereitstellungszins, auch als Bereitstellungsprovision bezeichnet, ist eine Art Entschädigung, die eine Bank oder ein Kreditinstitut für die Bereithaltung eines Darlehensbetrages verlangt, der vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wurde. Stellen Sie sich vor, die Bank hat Ihnen einen bestimmten Betrag für Ihre Baufinanzierung zugesagt und hält diesen für Sie bereit. Sie kann diesen Betrag jedoch erst vollständig mit Zinsen versehen, wenn Sie ihn auch tatsächlich abrufen. Solange das Geld auf dem Konto der Bank liegt und auf Ihren Abruf wartet, entstehen der Bank sogenannte Refinanzierungskosten. Diese Kosten werden durch den Bereitstellungszins auf den nicht abgerufenen Darlehensteil an den Kreditnehmer weitergegeben. Es handelt sich also um eine Gebühr für die Reservierung des Kapitals.

Dieser Zins wird in der Regel auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag erhoben, sobald eine bestimmte Frist, die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit, überschritten wird. Die Höhe des Bereitstellungszinses und die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit variieren stark zwischen den verschiedenen Kreditinstituten und sind ein wichtiger Bestandteil der Darlehensbedingungen, die es genau zu prüfen gilt.

Warum erheben Banken Bereitstellungszinsen?

Die Erhebung von Bereitstellungszinsen dient den Banken in erster Linie dazu, ihre eigenen Refinanzierungskosten und das Risiko, das mit der Bereitstellung von Kapital verbunden ist, abzudecken. Wenn eine Bank Ihnen ein Darlehen zusagt, muss sie dieses Kapital für Sie vorhalten. Auch wenn das Geld noch nicht ausgezahlt wurde, fallen für die Bank bereits Kosten an. Sie muss sich das Geld über den Kapitalmarkt beschaffen oder aus ihren eigenen Mitteln bereitstellen. Diese Mittel könnten anderweitig angelegt und verzinst werden. Zudem bindet das zugesagte, aber noch nicht abgerufene Kapital Eigenkapital bei der Bank, was aufgrund regulatorischer Vorgaben nötig ist und ebenso Kosten verursacht.

  • Refinanzierungskosten: Die Bank muss das Kapital für das Darlehen vorfinanzieren.
  • Opportunitätskosten: Das bereitgehaltene Kapital kann nicht für andere gewinnbringende Geschäfte genutzt werden.
  • Reservierung des Kapitals: Die Bank sichert Ihnen das Geld zu einem festen Zinssatz, unabhängig von Marktschwankungen.
  • Risikoprämie: Eine Absicherung gegen unvorhergesehene Verzögerungen bei der Auszahlung.
  • Regulatorische Vorgaben: Gebundenes Eigenkapital für zugesagte, aber noch nicht abgerufene Kredite.

Wie hoch ist der Bereitstellungszins und wann fällt er an?

Die Höhe des Bereitstellungszinses liegt in Deutschland in der Regel zwischen 0,15 % und 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Das entspricht einem effektiven Jahreszins von 1,8 % bis 3 %. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Zins nicht auf den gesamten Darlehensbetrag, sondern lediglich auf den Teil anfällt, der noch nicht ausgezahlt wurde.

Entscheidend ist auch die bereitstellungszinsfreie Zeit. Dies ist der Zeitraum, in dem die Bank kein Bereitstellungszins erhebt, obwohl das Darlehen noch nicht vollständig abgerufen wurde. Diese Frist beginnt mit der Vollauszahlung des Darlehens oder einem im Vertrag festgelegten Datum und beträgt üblicherweise zwischen 3 und 12 Monaten. Bei manchen Banken sind sogar längere Fristen von bis zu 18 oder 24 Monaten möglich, oft gekoppelt an etwas höhere Darlehenszinsen oder spezielle Angebote. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bereitstellungszins monatlich fällig, bis das gesamte Darlehen abgerufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbart wurde.

Beispielrechnung für Bereitstellungszinsen

Um die potenziellen Kosten besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Nehmen wir an, Sie haben ein Darlehen über 300.000 Euro aufgenommen. Die Bank gewährt Ihnen eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 6 Monaten. Der Bereitstellungszins beträgt 0,25 % pro Monat.

Angenommen, nach 6 Monaten sind erst 100.000 Euro abgerufen, sodass noch 200.000 Euro ausstehen. Die Baumaßnahmen verzögern sich jedoch um weitere 4 Monate, in denen der Restbetrag noch nicht ausgezahlt wird.

  • Darlehensbetrag: 300.000 Euro
  • Bereitstellungszinsfreie Zeit: 6 Monate
  • Bereitstellungszins: 0,25 % pro Monat
  • Nach 6 Monaten abgerufen: 100.000 Euro
  • Verbleibender Darlehensbetrag: 200.000 Euro
  • Verzögerung der Auszahlung: 4 Monate

Berechnung der Bereitstellungszinsen für die 4 Monate Verzögerung:

  • Monatliche Zinsen: 200.000 Euro * 0,25 % = 500 Euro
  • Zinsen für 4 Monate: 500 Euro/Monat * 4 Monate = 2.000 Euro

In diesem Beispiel würden zusätzliche Kosten in Höhe von 2.000 Euro für die Bereitstellungszinsen anfallen. Dieses Beispiel macht deutlich, wie schnell sich diese Posten summieren können, insbesondere bei größeren Darlehensbeträgen oder längeren Verzögerungen.

Unterschied zum Sollzins und Effektivzins

Es ist wichtig, den Bereitstellungszins von anderen Zinsarten zu unterscheiden, die bei einer Baufinanzierung relevant sind:

  • Sollzins (Nominalzins): Dies ist der reine Zinssatz, den Sie für das tatsächlich abgerufene Darlehen zahlen. Er berücksichtigt keine weiteren Kosten und Gebühren.
  • Effektivzins: Der Effektivzins umfasst alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Darlehen stehen. Hierzu gehören neben dem Sollzins auch Bearbeitungsgebühren (falls erhoben), Teilauszahlungszuschläge oder Schätzgebühren. Wichtig ist: Der Bereitstellungszins ist in der Regel nicht im ausgewiesenen Effektivzins enthalten, da er von den individuellen Abrufverhalten des Kreditnehmers abhängt und somit nicht 'pauschal' einkalkulierbar ist.

Der Bereitstellungszins ist somit eine zusätzliche Kostenposition, die über den Effektivzins hinausgehen kann und daher bei der Gesamtplanung der Finanzierung unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Wie kann man Bereitstellungszinsen vermeiden oder reduzieren?

Obwohl Bereitstellungszinsen ein fester Bestandteil vieler Baufinanzierungen sind, gibt es verschiedene Strategien, um die anfallenden Kosten zu minimieren oder im besten Fall ganz zu vermeiden. Eine frühzeitige und detaillierte Planung ist hier der Schlüssel.

  • Lange bereitstellungszinsfreie Zeit verhandeln: Dies ist die effektivste Methode. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken und versuchen Sie, eine möglichst lange Frist (z.B. 12 oder 18 Monate) zu vereinbaren. Dies bietet Ihnen einen größeren Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen.
  • Realistischen Zeitplan erstellen: Planen Sie den Bau oder Kauf Ihrer Immobilie so realistisch wie möglich. Berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen bei der Baugenehmigung, Materiallieferungen oder Handwerkermangel. Eine engere zeitliche Abstimmung der Auszahlungen mit dem tatsächlichen Baufortschritt kann helfen.
  • Darlehen in Teilbeträgen abrufen: Rufen Sie das Darlehen in kleineren Raten erst dann ab, wenn das Geld tatsächlich benötigt wird. Vermeiden Sie es, größere Beträge auf Ihr Konto überweisen zu lassen, die dann länger brachliegen.
  • Zwischenfinanzierung prüfen: In bestimmten Fällen kann eine kurze Zwischenfinanzierung sinnvoll sein, um die bereitstellungszinsfreie Zeit einer langfristigen Baufinanzierung zu überbrücken. Dies ist jedoch meist bei sehr komplexen Finanzierungen der Fall.
  • Vergleich der Konditionen: Achten Sie nicht nur auf den Sollzins, sondern vergleichen Sie auch die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit und die Höhe des Bereitstellungszinses bei verschiedenen Angeboten. Ein etwas höherer Sollzins kann sich lohnen, wenn dafür eine deutlich längere bereitstellungszinsfreie Zeit geboten wird.
  • Puffervariante überlegen: Manche Kreditnehmer planen bewusst einen kleinen Puffer in ihrer Finanzierung ein, um auf mögliche Zinserhöhungen oder längere bereitstellungszinsfreie Zeiten anspielen zu können. Dies sollte jedoch stets mit einem Fachberater besprochen werden.

Wann sollte man eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit wählen?

Die Entscheidung für eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit ist oft mit einem leicht höheren Darlehenszins verbunden. Daher sollte diese Option bewusst gewählt werden, wenn folgende Situationen zutreffen:

  • Hausneubau: Bei Neubauprojekten sind Planungs- und Bauverzögerungen an der Tagesordnung. Eine längere Frist gibt Ihnen mehr Flexibilität.
  • Umfangreiche Sanierungen/Umbauten: Größere Umbauprojekte können ebenso unvorhergesehene Herausforderungen mit sich bringen.
  • Noch unklare Zeitpläne: Wenn der genaue Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung oder des Baubeginns noch nicht feststeht.
  • Knackiger Immobilienmarkt: In Zeiten, in denen es schwierig ist, Handwerker zu finden oder Materiallieferungen lange dauern.
  • Finanzielle Unsicherheit: Ein Puffer gibt Ihnen mehr Zeit, die Auszahlungen an Ihre tatsächliche Liquidität anzupassen.

Im Gegensatz dazu können Sie bei einem direkten Immobilienkauf ohne größere Umbauarbeiten, bei dem der Auszahlungstermin des Kaufpreises meist klar definiert ist, oft mit einer kürzeren bereitstellungszinsfreien Zeit auskommen, um einen eventuell günstigeren Darlehenszins zu erhalten.

Fazit

Der Bereitstellungszins ist ein mitunter erheblicher Kostenfaktor bei der Baufinanzierung, der von vielen Bauherren und Käufern unterschätzt wird. Eine umfassende Planung, der Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote hinsichtlich der bereitstellungszinsfreien Zeit und der monatlichen Gebühr sowie eine realistische Einschätzung des Zeitbedarfs sind essenziell, um diese Kosten zu minimieren. Wir empfehlen, die Konditionen genau zu prüfen und sich bei Unsicherheiten von einem unabhängigen Finanzberater unterstützen zu lassen, um die für die individuelle Situation optimale Finanzierungskonstruktion zu finden und unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München