Was kostet der Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag kann ein wichtiger Baustein für die Immobilienfinanzierung sein. Doch welche Kosten sind damit verbunden und welche Gebühren fallen über die gesamte Laufzeit an?

Der Bausparvertrag gilt seit Langem als bewährter Weg zur Wohneigentumsbildung in Deutschland. Er ermöglicht es Bausparern, systematisch Eigenkapital anzusparen und sich gleichzeitig das Recht auf ein zinsgünstiges Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke zu sichern. Doch wie bei jedem Finanzprodukt sind auch mit einem Bausparvertrag verschiedene Kosten verbunden, die es vor Abschluss genau zu betrachten gilt. Diese Kosten können die Attraktivität des Produkts maßgeblich beeinflussen und sollten bei der individuellen Finanzplanung berücksichtigt werden. Ziel dieses Ratgebers ist es, die verschiedenen Gebühren und Kostenpunkte eines Bausparvertrags transparent darzulegen und Ihnen zu helfen, die Gesamtkosten besser einschätzen zu können.
Abschlussgebühr: Die initiale Kostenposition
Die Abschlussgebühr ist die erste und oft markanteste Kostenposition, die bei einem Bausparvertrag anfällt. Sie wird in der Regel direkt nach Abschluss des Vertrages fällig und berechnet sich als Prozentsatz der vereinbarten Bausparsumme. Die Bausparsumme ist der Gesamtbetrag, für den der Vertrag abgeschlossen wird – also das Sparguthaben plus das mögliche Bauspardarlehen. Diese Gebühr dient dazu, die Vertriebs- und Verwaltungskosten der Bausparkasse abzudecken. Sie beträgt üblicherweise zwischen 1,0 % und 1,6 % der Bausparsumme, wobei 1,0 % am häufigsten ist. Bei einer Bausparsumme von beispielsweise 100.000 Euro würde eine Abschlussgebühr von 1,0 % somit 1.000 Euro betragen.
Die Abschlussgebühr muss nicht immer sofort vollständig gezahlt werden. Manche Bausparkassen bieten Ratenzahlungen an oder ziehen den Betrag direkt von den ersten Sparbeiträgen ab. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Gebühr in der Regel nicht erstattungsfähig ist, selbst wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird oder nicht zur Auszahlung kommt. Sie ist einmalig zu entrichten und bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags bestehen.
- —Berechnungsgrundlage: Prozentsatz der Bausparsumme (meist 1,0 % bis 1,6 %).
- —Einmalige Zahlung: Fällt direkt bei Vertragsabschluss an.
- —Nicht erstattungsfähig: Auch bei vorzeitiger Kündigung wird die Gebühr nicht zurückgezahlt.
- —Deckt Verwaltungskosten ab: Dient zur Finanzierung der Aufwände der Bausparkasse.
Kontoführungsgebühren: Laufende Kostenpositionen
Neben der einmaligen Abschlussgebühr können im Laufe eines Bausparvertrages auch laufende Kosten anfallen, insbesondere in Form von Kontoführungs- oder Servicegebühren. Diese Gebühren werden in der Regel jährlich oder quartalsweise fällig und sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse festgelegt. Die Höhe dieser Gebühren variiert zwischen den Anbietern, bewegt sich aber meist in einem Bereich von 10 bis 30 Euro pro Jahr.
Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, ob und in welcher Höhe solche Gebühren anfallen. Manche Bausparkassen verzichten darauf, andere erheben sie nur während der Ansparphase und wiederum andere über die gesamte Laufzeit, also auch während der Darlehensphase. Diese scheinbar geringen Beträge können sich über die lange Laufzeit eines Bausparvertrags summieren und die Gesamtkosten leicht erhöhen.
- —Jährliche oder quartalsweise Fälligkeit.
- —Betrag: meist zwischen 10 und 30 Euro pro Jahr.
- —Kann über die gesamte Vertragslaufzeit anfallen.
- —Sollte im Angebotsvergleich berücksichtigt werden.
Zinsen für das Bauspardarlehen: Die Kosten der Fremdfinanzierung
Das zentrale Element eines Bausparvertrags ist das Bauspardarlehen, dessen Zinsen bei Vertragsabschluss festgeschrieben werden. Diese Festlegung bietet Planbarkeit und Sicherheit, da sich die Zinsen über die gesamte Darlehenslaufzeit nicht ändern. Die nominalen Darlehenszinsen liegen oft unter den marktüblichen Hypothekenzinsen zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme, was den Bausparvertrag besonders attraktiv macht, wenn die Marktzinsen steigen.
Die tatsächlichen Kosten des Darlehens ergeben sich aus dem effektiven Jahreszins, der neben dem Nominalzins auch weitere Kostenbestandteile wie die Abschlussgebühr anteilig berücksichtigt, falls diese nicht durch die Sparphase ausreichend 'verdient' wurden oder als Teil der jährlichen Kosten verrechnet würden – ein Punkt, der jedoch primär für die gesamte Kostenbetrachtung relevant ist, weniger für die reine Darlehenszinsbetrachtung. Wichtig ist, dass die Tilgung des Darlehens erfolgt und zusätzlich Zinsen auf den noch offenen Darlehensbetrag gezahlt werden. Die Höhe der monatlichen Rate setzt sich aus Zins- und Tilgungsanteilen zusammen.
- —Festgeschriebener Nominalzins für die gesamte Darlehenslaufzeit.
- —Attraktiv bei steigendem Zinsniveau am Markt.
- —Effektiver Jahreszins berücksichtigt alle Kosten für das Darlehen.
- —Monatliche Rate beinhaltet Zins- und Tilgungsanteile.
Sondertilgungen und Darlehensbedingungen: Flexibilität und ihre Auswirkungen
Ein Bausparvertrag bietet oft die Möglichkeit zu Sondertilgungen, die es dem Darlehensnehmer erlauben, zusätzlich zu den regulären Monatsraten weitere Beträge auf das Darlehen zu zahlen. Dies kann die Laufzeit des Darlehens verkürzen und die insgesamt zu zahlenden Zinsen reduzieren. Viele Bausparkassen erlauben Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe und kostenfrei, da das Bauspardarlehen im Gegensatz zu herkömmlichen Hypothekendarlehen in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung vorsieht. Dies ist ein großer Vorteil für Bausparer, die finanziell flexibel sind und ihr Darlehen schneller abbezahlen möchten.
Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen für Sondertilgungen im Bausparvertrag zu prüfen, da es Ausnahmen geben kann. Manche Verträge sehen möglicherweise Begrenzungen oder Gebühren für Sondertilgungen vor, wenngleich dies eher selten ist. Die Möglichkeit der kostenlosen Sondertilgung erhöht nicht nur die Flexibilität, sondern kann auch die tatsächlichen Gesamtkosten des Darlehens senken, indem die Zinsbelastung durch eine schnellere Reduzierung der Restschuld verringert wird.
- —Möglichkeit, zusätzliche Beträge auf das Darlehen zu zahlen.
- —Verkürzt die Darlehenslaufzeit und reduziert Zinskosten.
- —Oft kostenfrei und in unbegrenzter Höhe möglich.
- —Keine oder selten eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Staatliche Förderungen: Einsparungen durch Zulagen
Ein bedeutender Vorteil des Bausparens sind die staatlichen Förderungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Diese Förderungen können die effektiven Kosten des Bausparvertrags erheblich reduzieren und die Attraktivität des Produkts steigern. Die prominentesten Förderungen sind die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.
Die Wohnungsbauprämie wird auf die eigenen Sparleistungen gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, und das angesparte Kapital wohnwirtschaftlich genutzt wird. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in ihren Bausparvertrag einzahlen und deren Einkommen ebenfalls bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Zulagen werden direkt auf das Bausparkonto überwiesen und erhöhen somit das Eigenkapital. Obwohl es keine direkte Reduzierung der Gebühren ist, senken diese Förderungen die Eigenleistung des Sparers und somit indirekt die Gesamtkosten des Erwerbs.
- —Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sind gängige Förderungen.
- —Einkommensgrenzen müssen beachtet werden.
- —Förderungen erhöhen das Bausparguthaben.
- —Senken die tatsächlich aufzubringende Eigenleistung.
Vergleich von Angeboten: Die Bedeutung des effektiven Jahreszinses
Um die wahren Kosten eines Bausparvertrags einschätzen und verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können, ist es unerlässlich, nicht nur die einzelnen Gebühren und Zinssätze zu betrachten, sondern den effektiven Jahreszins heranzuziehen. Dieser berücksichtigt alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Darlehen stehen, und bietet somit eine transparente Vergleichsgröße.
Der effektive Jahreszins des Bauspardarlehens gibt an, welche tatsächlichen Kosten pro Jahr für das Darlehen anfallen, hochgerechnet auf die Restschuld. Er schließt in der Regel neben dem Sollzins auch die Abschlussgebühr mit ein, wenn diese auf die Darlehensphase bezogen werden kann oder als Teil der Gesamtkostenbetrachtung einfließt. Achten Sie bei der Wahl eines Bausparvertrages nicht nur auf einen niedrigen Nominalzins, sondern immer auf den effektiven Jahreszins, der Ihnen einen umfassenden Überblick über die tatsächlichen Kosten des Darlehens während der Tilgungsphase gibt. Zusätzlich sollte auch die Rendite des Sparteils betrachtet werden, um die Attraktivität des Gesamtprodukts über die gesamte Laufzeit bewerten zu können.
- —Effektiver Jahreszins ist die wichtigste Vergleichsgröße.
- —Berücksichtigt alle Kosten des Darlehens, einschließlich Abschlussgebühr.
- —Ermöglicht transparenten Vergleich verschiedener Angebote.
- —Ergänzend auch die Rendite der Ansparphase bewerten.
Fazit
Die Kosten eines Bausparvertrags setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: der einmaligen Abschlussgebühr, gegebenenfalls laufenden Kontoführungsentgelten und den Zinsen für das spätere Bauspardarlehen. Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage können diese Kosten teilweise kompensieren und die Attraktivität des Bausparens erhöhen. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen, ein Augenmerk auf den effektiven Jahreszins und ein Vergleich mehrerer Angebote sind entscheidend, um den optimalen Bausparvertrag zu finden, der den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Zielen entspricht. So kann der Bausparvertrag ein wertvolles Instrument auf dem Weg zum Eigenheim sein.

