Was kostet der Alleinauftrag?
Ein Alleinauftrag beim Immobilienverkauf bietet zahlreiche Vorteile. Erfahren Sie, welche Kosten damit verbunden sind, wie diese zustande kommen und wie Sie den passenden Makler finden.

Der Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Transaktionen im Leben. Um diesen Prozess reibungslos und erfolgreich zu gestalten, ziehen viele Eigentümer die Beauftragung eines Immobilienmaklers in Betracht. Ein weit verbreitetes Modell der Zusammenarbeit ist der sogenannte Alleinauftrag. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und welche Kosten sind damit verbunden? Dieser Artikel beleuchtet umfassend die finanziellen Aspekte eines Alleinauftrags, erklärt die zugrunde liegende Provision (Maklercourtage) und gibt wertvolle Hinweise für Eigentümer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen.
Was ist ein Alleinauftrag?
Ein Alleinauftrag ist eine spezielle Form des Maklervertrags. Bei dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Immobilienbesitzer, während der Vertragslaufzeit ausschließlich den beauftragten Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie zu betrauen. Der Eigentümer darf in dieser Zeit die Immobilie weder selbstständig noch über andere Makler zum Verkauf anbieten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zu einer besonders intensiven und aktiven Vermarktung der Immobilie. Diese Exklusivität hat Vorteile für beide Seiten und unterscheidet sich deutlich von einem einfachen oder allgemeinen Auftrag, bei dem der Eigentümer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen oder die Immobilie selbst vermarkten darf.
Die rechtliche Grundlage des Maklervertrags findet sich in den Paragraphen § 652 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch wenn der Begriff „Alleinauftrag“ dort nicht explizit genannt wird, regeln diese Paragraphen die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Makler. Ein Alleinauftrag muss in der Regel schriftlich fixiert werden, um rechtlich bindend zu sein und den Umfang der Leistungen sowie die Provisionshöhe klar zu definieren.
- —Exklusivität für den beauftragten Makler.
- —Ausschluss von Eigenvermarktung oder Beauftragung weiterer Makler durch den Eigentümer während der Laufzeit.
- —Makler verpflichtet sich zu verstärkten Vermarktungsaktivitäten.
- —Sollte schriftlich erfolgen und Leistungen sowie Provision klar regeln.
Die Maklerprovision: Wer zahlt wie viel?
Die Kosten für den Makler, oft als Maklerprovision oder Maklercourtage bezeichnet, sind der zentrale Kostenpunkt im Zusammenhang mit einem Alleinauftrag. Die Höhe dieser Provision ist nicht pauschal geregelt, sondern wird zwischen dem Eigentümer und dem Makler vertraglich vereinbart. Sie setzt sich meist aus einem Prozentsatz des erzielten Kaufpreises zusammen. Die genaue Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer unterlag in der Vergangenheit Diskussionen und wurde durch die Einführung des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, das im Dezember 2020 in Kraft trat, neu geregelt. Für alle Immobilienarten außer Wohnungen und Einfamilienhäuser kann die Provision weiterhin frei verhandelt werden.
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt seitdem das Prinzip der hälftigen Teilung der Maklerprovision. Das bedeutet, dass der Verkäufer und der Käufer jeweils maximal die Hälfte der insgesamt anfallenden Provision tragen müssen. Eine beliebte Praxis ist die sogenannte "unechte Innenprovision", bei der der Verkäufer zunächst die gesamte Provision zahlt, der Käufer jedoch zur Erstattung seines Anteils verpflichtet wird. Wichtig ist, dass die Zahlungsverpflichtung des Käufers erst entsteht, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat. Für Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser oder Grundstücke mit Entwicklungspotenzial kann die Verteilung weiterhin verhandelt werden; hier sind auch Konstellationen denkbar, in denen nur eine Partei die Provision trägt.
- —Provision ist ein Prozentsatz des Kaufpreises.
- —Gesetzliche Regelung zur hälftigen Teilung für Wohnungen und Einfamilienhäuser (seit 2020).
- —Käuferanteil wird erst nach Zahlung durch den Verkäufer fällig.
- —Freie Verhandlung für andere Immobilienarten (Gewerbe, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser).
Höhe der Maklerprovision nach Bundesland
Die Gesamthöhe der Maklerprovision variiert regional innerhalb Deutschlands erheblich. Dies ist historisch gewachsen und hängt von den jeweiligen Gegebenheiten des lokalen Immobilienmarktes ab. Während in einigen Bundesländern eine Gesamtprovision von 5% bis 6% des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer üblich ist, kann sie in anderen Regionen auch 7% oder mehr erreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sätze nicht gesetzlich festgelegt sind, sondern sich aus den marktüblichen Gepflogenheiten ergeben und verhandlungsfähig sind. Seit der neuen Gesetzgebung zur Provisionsverteilung werden diese Sätze oft in einen Käufer- und Verkäuferanteil aufgeteilt, der jeweils z.B. 3% zzgl. Mehrwertsteuer beträgt.
Ein Beispiel: Angenommen, in einem Bundesland ist eine Gesamtprovision von 6% zzgl. Mehrwertsteuer üblich. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt sich eine Gesamtprovision von 28.560 Euro (6% von 400.000 Euro = 24.000 Euro, zzgl. 19% Mehrwertsteuer = 4.560 Euro). Nach der gesetzlichen Regelung würden Verkäufer und Käufer jeweils die Hälfte tragen, also 14.280 Euro pro Partei. Bei Immobilien, die nicht unter die gesetzliche Teilung fallen, könnte auch eine abweichende Verteilung vereinbart werden, beispielsweise 3% für den Verkäufer und 4% für den Käufer, oder die gesamte Provision nur von einer Partei getragen werden.
- —Regional unterschiedliche Gesamthöhe der Provision (z.B. 5% bis über 7% zzgl. MwSt.).
- —Marktübliche Sätze sind verhandelbar.
- —Für Wohnungen/Einfamilienhäuser hälftige Teilung des Gesamtsatzes.
- —Beispielrechnung: 400.000 Euro Kaufpreis, 6% Provision + 19% MwSt. = 28.560 Euro Gesamt, je 14.280 Euro pro Partei.
Vergleich: Alleinauftrag vs. einfacher Auftrag
Der Alleinauftrag bietet einige entscheidende Vorteile gegenüber einem einfachen oder allgemeinen Maklerauftrag. Beim einfachen Auftrag können Sie als Eigentümer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen oder sich selbst um den Verkauf kümmern. Dies mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, da es theoretisch die Chancen erhöht, schneller einen Käufer zu finden. In der Praxis führt dies jedoch oft zu einer geringeren Motivation der einzelnen Makler, da sie befürchten müssen, dass ihre Arbeit umsonst war, wenn ein anderer Makler oder der Eigentümer selbst erfolgreich ist. Dadurch investieren sie in der Regel weniger Zeit und Ressourcen in die Vermarktung.
Ein Makler mit Alleinauftrag hingegen hat die Gewissheit, dass er im Erfolgsfall die Provision erhält. Diese Sicherheit motiviert ihn, umfassende Vermarktungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen, wie beispielsweise professionelle Fotos, virtuelle Rundgänge, zielgerichtete Online-Werbung, Open-House-Besichtigungen und die Verhandlung mit Interessenten. Er agiert als exklusiver Ansprechpartner, was zu einer konsistenten Kommunikation und einem professionelleren Auftritt der Immobilie führt. Zudem vermeidet ein Alleinauftrag das Problem, dass dieselbe Immobilie auf verschiedenen Portalen mit unterschiedlichen Beschreibungen oder Preisen auftaucht, was bei potenziellen Käufern für Verwirrung oder Misstrauen sorgen kann.
- —Alleinauftrag: Exklusivität, hohe Motivation des Maklers, intensive Vermarktung, professioneller Auftritt.
- —Einfacher Auftrag: Mehrere Makler / Eigenvermarktung, geringere Motivation, inkonsistente Darstellung möglich.
- —Risikominimierung für den Makler beim Alleinauftrag führt zu höherem Engagement.
- —Vermeidung von Preis- und Beschreibungsdiskrepanzen in der Vermarktung.
Vorteile eines Alleinauftrags für den Verkäufer
Für den Immobilienverkäufer bietet der Alleinauftrag eine Reihe von signifikanten Vorteilen, die über die reine Kostenbetrachtung hinausgehen. Einer der wichtigsten Aspekte ist die erhöhte Verkaufsgeschwindigkeit und die Möglichkeit, einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Da der Makler weiß, dass er bei Erfolg die Provision erhält, investiert er mehr Mühe und Ressourcen in die Vermarktung und Preisverhandlung. Dies führt oft zu einem schnelleren Verkaufsprozess, da der Makler proaktiv Kontakte knüpft und Besichtigungen organisiert.
Ein weiterer Vorteil ist die Entlastung des Verkäufers. Der Makler übernimmt sämtliche Aufgaben, die mit dem Immobilienverkauf verbunden sind: von der Exposé-Erstellung über die Organisation und Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Bonitätsprüfung potenzieller Käufer und der Vorbereitung des Notartermins. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und ermöglicht es dem Verkäufer, sich auf andere Dinge zu konzentrieren. Zudem bietet der Alleinauftrag durch den festen Ansprechpartner eine transparente und klare Kommunikation über den gesamten Verkaufsverlauf.
- —Höhere Motivation des Maklers für den bestmöglichen Verkaufserfolg.
- —Intensivere Vermarktungsstrategien und -maßnahmen.
- —Effizientere Verkaufsabwicklung und oft schnellerer Verkauf.
- —Entlastung des Verkäufers von allen Verkaufsaufgaben.
- —Optimale Preisverhandlung durch erfahrenen Experten.
- —Transparente Kommunikation und fester Ansprechpartner.
Umfang der Leistungen im Alleinauftrag
Der Alleinauftrag verpflichtet den Makler in der Regel zu einem erweiterten Leistungsumfang. Diese Verpflichtung zur aktiven Tätigkeit ist ein Kernmerkmal und sollte im Maklervertrag genau definiert sein. Typische Leistungen umfassen die fundierte Wertermittlung der Immobilie, die Erstellung eines professionellen Exposés inklusive hochwertiger Fotos und gegebenenfalls eines virtuellen Rundgangs. Dazu kommt die gezielte Bewerbung der Immobilie in relevanten Online-Portalen, Printmedien und über das eigene Maklernetzwerk.
Weiterhin beinhaltet der Leistungsumfang die Koordination und Durchführung von Besichtigungsterminen, die Prüfung der Bonität von Interessenten, die Kommunikation mit Banken und Notaren sowie die Unterstützung bei der Kaufvertragsgestaltung. Ein guter Makler im Alleinauftrag wird den Verkäufer über den Fortschritt auf dem Laufenden halten und beratend zur Seite stehen. Gegebenenfalls bietet er auch zusätzliche Services an, wie zum Beispiel die Beschaffung fehlender Unterlagen oder die Organisation von Handwerkern für kleinere Reparaturen vor dem Verkauf.
- —Professionelle Wertermittlung der Immobilie.
- —Erstellung eines aussagekräftigen Exposés mit hochwertigen Medien.
- —Umfassende Vermarktung (Online, Print, Netzwerk).
- —Organisation und Durchführung von Besichtigungen.
- —Bonitätsprüfung potenzieller Käufer.
- —Begleitung bis zum Notartermin und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung.
Vertragslaufzeit und Kündigung eines Alleinauftrags
Ein Alleinauftrag wird meist für eine bestimmte Dauer abgeschlossen, die in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten liegt. Eine zu kurze Laufzeit könnte dem Makler nicht genügend Zeit geben, eine umfassende Vermarktungsstrategie umzusetzen, während eine zu lange Laufzeit den Verkäufer unnötig bindet. Die genaue Periodisierung wird im Maklervertrag festgelegt.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit endet der Alleinauftrag entweder automatisch oder wandelt sich, falls vertraglich so vorgesehen, in einen einfachen Auftrag um, der jederzeit kündbar ist. Eine vorzeitige Kündigung des Alleinauftrags ist in der Regel nur unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel bei grobem Fehlverhalten des Maklers oder bei Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen. Es ist daher ratsam, die Kündigungsmodalitäten sowie die Verlängerungsoptionen im Vorfeld genau zu prüfen und im Vertrag festzuhalten. Bei einer berechtigten Kündigung wegen Pflichtverletzung des Maklers entstehen für den Verkäufer in der Regel keine Kosten.
- —Typische Laufzeit: 6 bis 12 Monate.
- —Laufzeit sollte ausreichend, aber nicht zu lang sein.
- —Endet meist automatisch oder geht in einfachen Auftrag über.
- —Vorzeitige Kündigung nur bei Pflichtverletzung des Maklers möglich.
- —Wichtigkeit der Prüfung von Kündigungs- und Verlängerungsklauseln im Vertrag.
Worauf Sie bei der Maklerwahl achten sollten
Die Wahl des richtigen Maklers ist entscheidend für den Erfolg des Immobilienverkaufs unter einem Alleinauftrag. Es empfiehlt sich, mehrere Makler zu kontaktieren und sich deren Leistungen und Konditionen in einem persönlichen Gespräch erläutern zu lassen. Achten Sie auf relevante Erfahrung mit ähnlichen Objekten in Ihrer Region und bitten Sie um Referenzen. Ein guter Makler sollte über fundierte Marktkenntnisse verfügen und eine realistische Einschätzung des Verkaufspreises abgeben können.
Neben der fachlichen Kompetenz spielen auch weiche Faktoren eine Rolle. Sympathie und Vertrauen sind wichtig, da Sie in einer engen Zusammenarbeit stehen werden. Prüfen Sie zudem genau den Entwurf des Maklervertrags. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen, die Provisionshöhe und -verteilung, die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsmodalitäten klar und verständlich formuliert sind. Ein seriöser Makler wird Ihnen alle Fragen geduldig beantworten und keine unrealistischen Versprechungen machen.
- —Regionalität und Erfahrung mit ähnlichen Objekten.
- —Fundierte Marktkenntnisse und realistische Wertermittlung.
- —Transparenz bei Leistungen und Kosten.
- —Genaue Prüfung des Maklervertrags (Laufzeit, Kündigung, Provision).
- —Kommunikationsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit.
Fazit
Der Alleinauftrag ist eine bewährte und oft empfehlenswerte Form der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler beim Verkauf einer Immobilie. Die damit verbundenen Kosten in Form der Maklerprovision sind ein klar definierter Prozentsatz des Kaufpreises und werden für Wohnungen und Einfamilienhäuser hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die Vorteile der exklusiven Beauftragung – wie die höhere Motivation des Maklers, die intensivere Vermarktung und die umfassende Entlastung des Verkäufers – überwiegen in der Regel die scheinbaren Nachteile der Bindung an einen Makler. Eine sorgfältige Maklerwahl und eine klare Vertragsgestaltung sind jedoch unerlässlich, um einen erfolgreichen und stressfreien Immobilienverkauf zu gewährleisten.

