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Was kostet das Sale-and-Lease-Back?

Erfahren Sie, welche Kosten beim Sale-and-Lease-Back-Verfahren auf Eigentümer zukommen und welche finanziellen Aspekte vor einer Entscheidung berücksichtigt werden sollten. Ein umfassender Überblick über Gebühren, Steuern und laufende Ausgaben erwartet Sie.

8 min Lesezeit
Was kostet das Sale-and-Lease-Back?

Das Sale-and-Lease-Back-Verfahren erfreut sich in der Immobilienwirtschaft zunehmender Beliebtheit, insbesondere bei Unternehmen und Privatpersonen, die kurzfristig Liquidität benötigen oder ihr Kapital aus "Betongold" freisetzen möchten, ohne dabei die Nutzung ihrer Immobilie aufgeben zu müssen. Bei diesem Modell wird eine Immobilie an einen Investor verkauft und gleichzeitig vom Verkäufer für einen vorher festgelegten Zeitraum zurückgemietet beziehungsweise -geleast. Die Vorteile liegen auf der Hand: schnelle Kapitalbeschaffung, bilanzielle Entlastung und weiterhin die Möglichkeit, die Immobilie zu nutzen. Doch wie bei jeder Finanztransaktion sind auch hier Kosten zu berücksichtigen, die den scheinbaren Liquiditätszufluss merklich beeinflussen können. Wir beleuchten detailliert, welche finanziellen Aufwendungen beim Sale-and-Lease-Back auf Sie zukommen und welche Faktoren die Gesamtkosten bestimmen.

Grundlagen des Sale-and-Lease-Back: Ein kurzer Überblick

Bevor wir uns den Kosten widmen, ist es wichtig, die Funktionsweise des Sale-and-Lease-Back-Verfahrens zu verstehen. Es handelt sich um eine Transaktion, bei der zwei Verträge parallel abgeschlossen werden: Ein Kaufvertrag über die Immobilie und ein Miet- oder Leasingvertrag über dieselbe Immobilie. Der Eigentümer veräußert die Immobilie und erhält dafür den Kaufpreis. Gleichzeitig wird er zum Mieter oder Leasingnehmer und zahlt fortan eine regelmäßige Miete oder Leasingrate an den neuen Eigentümer. Der Vorteil für den ursprünglichen Eigentümer ist der Zufluss von Liquidität, ohne dass er die Immobilie räumen muss. Für den Investor bietet sich die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben und gleichzeitig gesicherte Mieteinnahmen zu generieren.

Dieses Modell wird oft von Unternehmen genutzt, um gebundenes Kapital freizusetzen, das dann in das Kerngeschäft investiert werden kann. Auch Privatpersonen können bei Bedarf an schnellem Kapital, beispielsweise für andere Investitionen oder zur Schuldentilgung, auf diese Option zurückgreifen. Es ersetzt dabei traditionelle Finanzierungsformen wie Bankkredite, die eventuell weniger flexibel sind oder höhere Anforderungen stellen.

Transaktionskosten beim Immobilienverkauf

Die erste Kostenwelle trifft Verkäufer im Rahmen des eigentlichen Immobilienverkaufs. Diese Gebühren und Abgaben sind unabhängig davon, ob es sich um einen regulären Verkauf oder ein Sale-and-Lease-Back-Geschäft handelt, fallen jedoch in jedem Fall an. Sie schmälern den tatsächlich ausbezahlten Kaufpreis erheblich.

  • Notarkosten: Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch fallen Notargebühren an. Diese richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und betragen üblicherweise zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises.
  • Gerichtskosten: Für die Eintragung ins Grundbuch entstehen zudem Gerichtskosten, die ebenfalls kaufpreisabhängig sind und meist im Bereich von 0,5 % des Kaufpreises liegen.
  • Maklerprovision: Sofern ein Immobilienmakler mit der Vermittlung beauftragt wird, fällt eine Maklerprovision an. Die Höhe ist regional unterschiedlich und kann auch zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden. Üblich sind Sätze zwischen 3 % und 7 % zzgl. Mehrwertsteuer, die auch für den Verkäufer anteilig anfallen können.
  • Grunderwerbsteuer: Diese Steuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben. Sie wird vom Käufer getragen, darf aber in den Verhandlungen nicht außer Acht gelassen werden. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland in Deutschland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Beispiel: Bei einem Immobilienwert von 500.000 Euro können die Notar- und Gerichtskosten rund 7.500 Euro bis 10.000 Euro betragen (1,5 % - 2 % des Kaufpreises). Hinzu käme eine Maklerprovision, falls diese anfällt, und die Grunderwerbsteuer, die der Käufer tragen muss, aber indirekt den Verkaufsverhandlungen beeinflusst.

Kosten des Miet- oder Leasingvertrags

Nachdem der Verkauf abgewickelt ist, entstehen laufende Kosten aus dem Miet- oder Leasingvertrag. Diese stellen den Hauptkostenfaktor im Rahmen des Sale-and-Lease-Back dar und müssen gegen den Liquiditätszufluss aus dem Verkauf abgewogen werden.

  • Miet- oder Leasingraten: Dies ist die zentrale laufende Ausgabe. Die Höhe der Rate hängt wesentlich vom Verkehrswert der Immobilie, dem vereinbarten Zinssatz, der Laufzeit des Vertrages und dem jeweiligen Marktumfeld ab. In der Regel liegen diese Raten über dem, was man für einen regulären Mietvertrag erwarten würde, da hier die Finanzierung der Immobilie durch den Investor eingepreist ist.
  • Instandhaltung und Instandsetzung: Es ist entscheidend, im Vertrag zu klären, wer für Instandhaltung und größere Reparaturen zuständig ist. Oftmals bleibt diese Verantwortung beim Mieter/Leasingnehmer, also dem ursprünglichen Eigentümer, was erhebliche Kosten verursachen kann.
  • Betriebskosten: Je nach Vertragsgestaltung können auch die üblichen Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Grundsteuer (falls nicht im Mietzins enthalten) und Versicherungen beim Mieter verbleiben.
  • Verwaltungsgebühren: Einige Investoren oder Leasinggesellschaften erheben Verwaltungsgebühren für die Abwicklung und Betreuung des Vertrages.

Die Berechnung der Miet- oder Leasingrate kann komplex sein. Sie ist vergleichbar mit einer Kreditrate, bei der der Investor einen Kaufpreis finanziert, abzgl. eines möglichen Eigenkapitalanteils, und dafür Zinsen erhält. Die Raten sind so kalkuliert, dass über die Vertragslaufzeit nicht nur das investierte Kapital zurückfließt, sondern auch eine Rendite für den Investor erzielt wird. Ein typischer Zinssatz kann über dem eines konventionellen Bankkredits liegen, da der Investor hier ein höheres Risiko eingeht und ein höheres Renditeziel verfolgt.

Steuerliche Aspekte und deren Kostenrelevanz

Die steuerliche Behandlung des Sale-and-Lease-Back ist ein komplexes Feld und kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten haben. Es ist ratsam, einen erfahrenen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Gegebenheiten zu klären.

  • Ertragssteuer auf den Veräußerungsgewinn: Wird die Immobilie mit Gewinn verkauft, unterliegt dieser Gewinn der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Höhe dieser Steuer hängt von der Höhe des Gewinns und dem individuellen Steuersatz des Verkäufers ab. Eine Rolle spielt auch die Spekulationsfrist, die für Privatpersonen in der Regel zehn Jahre beträgt. Wird die Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist ein Verkaufsgewinn stets steuerrelevant.
  • Abzugsfähigkeit der Miet-/Leasingraten: Für Unternehmen sind die gezahlten Miet- oder Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Dies mindert den steuerpflichtigen Gewinn und somit die Steuerlast. Für Privatpersonen sind die Mieten normalerweise nicht abzugsfähig, es sei denn, die Immobilie wird im Rahmen einer Vermietung oder gewerblichen Nutzung weitervermietet.
  • Umsatzsteuer: Bei gewerblichen Immobilien kann es zur Erhebung von Umsatzsteuer auf die Mieten kommen, wenn die Parteien zur Umsatzsteuer optieren. Dies ist oft der Fall, wenn beide Parteien umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sind und der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Hier verschiebt sich die Belastung lediglich, kann aber komplex in der Abwicklung sein.

Ein wesentlicher Vorteil für Unternehmen kann sein, dass die Immobilie aus der Bilanz entfernt wird, was das Eigenkapital stärkt und die Bilanzkennzahlen verbessert. Dies kann für die Kreditwürdigkeit des Unternehmens von Vorteil sein. Gleichzeitig entfallen die Abschreibungen auf die Immobilie, da diese nicht mehr im Eigentum des Unternehmens ist.

Versteckte Kosten und Risiken

Neben den offensichtlichen Transaktions- und laufenden Kosten gibt es auch potenzielle versteckte Kosten und Risiken, die die Wirtschaftlichkeit des Sale-and-Lease-Back-Verfahrens beeinflussen können. Eine gründliche Prüfung der Vertragsbedingungen ist unerlässlich.

  • Restwertrisiko: Bei einigen Leasingverträgen gibt es eine Option zum Rückkauf der Immobilie am Ende der Laufzeit. Der vereinbarte Restwert kann sich jedoch als ungünstig erweisen, wenn der tatsächliche Marktwert der Immobilie darunter oder darüber liegt.
  • Konditionsänderungen: Bei langen Vertragslaufzeiten können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. Zinsniveau, Inflation) ändern. Falls im Vertrag Anpassungsklauseln enthalten sind, können sich die Miet- oder Leasingraten entsprechend erhöhen.
  • Kosten für Rückabwicklung oder vorzeitige Beendigung: Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist oft mit hohen Pönalen oder Entschädigungszahlungen verbunden. Die Kosten für eine Rückabwicklung, falls diese überhaupt vertraglich vorgesehen ist, können ebenfalls erheblich sein.
  • Mangelnde Flexibilität: Man verliert die volle Hoheit über die Immobilie. Umbauten oder größere Veränderungen können genehmigungspflichtig sein oder vertraglich ausgeschlossen werden, was die zukünftige Nutzung einschränken kann.
  • Qualität der Immobilie: Werden Instandhaltungslasten vertraglich dem Mieter/Leasingnehmer auferlegt, kann ein erhöhter Sanierungsbedarf zu unerwartet hohen Kosten führen. Eine detaillierte Zustandserfassung ist daher vorab ratsam.

Ein weiterer Punkt ist die Abhängigkeit vom Investor. Eine Änderung des Eigentümers der Immobilie oder Schwierigkeiten mit dem Investor könnten zu ungewollten Situationen führen, die im schlimmsten Fall die Geschäftskontinuität oder die Wohnsituation beeinträchtigen könnten.

Vergleich mit alternativen Finanzierungsformen

Um die wahren Kosten des Sale-and-Lease-Back beurteilen zu können, ist ein Vergleich mit anderen Finanzierungsalternativen unerlässlich. Dazu gehören traditionelle Bankkredite, Darlehen mit Sicherheiten oder auch einfache Verkäufe ohne Rückmietung.

  • Bankkredit: Ein klassischer Immobilienkredit bietet oft niedrigere Zinskosten als die impliziten Zinsen eines Leasingvertrags, da die Bank in der Regel als nachrangiger Gläubiger auftritt und ihre Risiken anders bewertet. Dafür bleibt die Immobilie im Eigentum und dient als Sicherheit.
  • Verkauf ohne Rückmietung: Dies generiert den höchsten Liquiditätszufluss, bedeutet aber den Verlust der Nutzungsmöglichkeit. Die transaktionsbedingten Kosten sind ähnlich, es entfallen jedoch die laufenden Miet-/Leasingraten.
  • Hypothekendarlehen: Hierbei wird die Immobilie beliehen, ohne dass das Eigentum übertragen wird. Dies ist oft günstiger als ein Sale-and-Lease-Back, generiert aber weniger Liquidität, da die Beleihungsgrenzen zu beachten sind.

Es ist entscheidend, alle Kostenpunkte – sowohl explizit als auch implizit – über die gesamte Vertragslaufzeit zu summieren und den resultierenden Nettokapitalzufluss mit den Optionen zu vergleichen. Dabei müssen auch strategische Überlegungen wie die Bilanzoptimierung oder die langfristige Nutzung der Immobilie in die Bewertung einfließen.

Fazit

Das Sale-and-Lease-Back-Verfahren kann eine attraktive Option zur Liquiditätsbeschaffung oder Bilanzoptimierung sein, ist aber mit einer Vielzahl von Kosten verbunden, die sorgfältig kalkuliert werden müssen. Neben den offensichtlichen Transaktionskosten wie Notar- und Gerichtskosten sowie der Grunderwerbsteuer fallen vor allem die laufenden Miet- oder Leasingraten ins Gewicht. Hinzu kommen potenzielle steuerliche Belastungen auf Veräußerungsgewinne sowie mögliche Risiken durch vertragliche Konditionen oder verdeckte Kosten. Eine umfassende Analyse aller Kostenfaktoren, ein genauer Vergleich mit alternativen Finanzierungsformen und die Beratung durch erfahrene Rechts- und Steuerberater sind unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Nur so kann der scheinbare Liquiditätsgewinn tatsächlich zu einem langfristigen Vorteil für den ursprünglichen Eigentümer werden.

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