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Was ist die Mietbürgschaft?

Die Mietbürgschaft bietet eine Alternative zur Kautionszahlung in bar. Sie sichert den Vermieter ab und kann für Mieter Liquidität erhalten, bringt aber auch spezifische Vor- und Nachteile mit sich.

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Was ist die Mietbürgschaft?

Die Suche nach einer passenden Mietwohnung ist oft mit hohen Kosten verbunden, insbesondere wenn die Mietkaution fällig wird. Viele potenzielle Mieter stehen vor der Herausforderung, neben Umzugskosten und eventuellen Maklergebühren zusätzlich eine beträchtliche Kaution aufbringen zu müssen. An diesem Punkt kommt die Mietbürgschaft ins Spiel. Sie stellt eine alternative Sicherungsform dar, bei der nicht der Mieter selbst die Kaution in bar hinterlegt, sondern ein Dritter – der Bürge – für die finanziellen Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter einsteht. Dies kann sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine attraktive Lösung sein, um die finanziellen Hürden beim Mietbeginn zu überwinden und gleichzeitig die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten. Es existieren verschiedene Formen der Mietbürgschaft, die jeweils spezifische Konditionen und Implikationen mit sich bringen. Im Folgenden wird umfassend beleuchtet, was eine Mietbürgschaft genau ist, welche Formen es gibt, welche Vorteile und Risiken sie birgt und wann sie eine sinnvolle Option darstellt.

Was ist eine Mietbürgschaft und wie funktioniert sie?

Eine Mietbürgschaft ist ein Vertrag, bei dem sich eine dritte Partei (der Bürge) gegenüber dem Vermieter dazu verpflichtet, für bestimmte finanzielle Verpflichtungen des Mieters einzustehen, falls dieser seinen Zahlungen nicht nachkommt. Sie dient somit als Sicherheit für den Vermieter, ähnlich einer klassischen Barkaution, und soll dessen Ansprüche aus dem Mietverhältnis, beispielsweise bei Mietausfällen oder Schäden an der Mietsache, absichern. Der Bürge tritt hierbei als eine Art Garantiegeber auf. Im Falle eines Leistungsfalls durch den Mieter kann der Vermieter direkt den Bürgen zur Kasse bitten.

Die Funktionsweise ist relativ einfach: Anstatt dass der Mieter die Kaution in Form von Geld (Barzahlung, Sparbuch, Mietkautionskonto) direkt an den Vermieter zahlt, überreicht er dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde bescheinigt, dass ein Dritter für die Verbindlichkeiten des Mieters bis zu einem bestimmten Höchstbetrag einsteht. Der Vermieter hat somit im Schadensfall einen Anspruch gegenüber dem Bürgen. Die maximale Höhe, bis zu der ein Bürge haften muss, ist in Deutschland gesetzlich geregelt und darf in der Regel drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Dies gilt sowohl für die Mietbürgschaft als auch für die Barkaution. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Mietbürgschaft die ursprüngliche Zahlungsverpflichtung des Mieters nicht aufhebt, sondern lediglich eine zusätzliche Sicherheit für den Vermieter darstellt.

  • Der Mieter muss keine Barkaution hinterlegen, bewahrt Liquidität.
  • Der Vermieter erhält eine Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis.
  • Die Bürgschaft ist auf den Betrag von maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.
  • Im Schadensfall kann der Vermieter den Bürgen direkt in Anspruch nehmen.

Welche Arten von Mietbürgschaften gibt es?

Grundsätzlich lassen sich Mietbürgschaften in private Bürgschaften und gewerbliche Bürgschaften unterteilen. Jede Form hat spezifische Merkmale und Zielgruppen.

Die private Mietbürgschaft wird typischerweise von Familienangehörigen oder engen Freunden übernommen, die sich bereit erklären, für den Mieter einzustehen. Hierbei sind oft keine direkten Kosten für den Mieter verbunden, abgesehen von der emotionalen Abhängigkeit oder der möglichen Belastung der Beziehung im Falle eines Bürgschaftsfalls. Diese Form der Bürgschaft setzt ein hohes Maß an Vertrauen voraus und der Bürge muss über eine ausreichende Bonität verfügen, um im Ernstfall den Forderungen des Vermieters nachkommen zu können. Die Bonität des Bürgen wird oft vom Vermieter geprüft.

Gewerbliche Mietbürgschaften werden von speziellen Anbietern, meist Banken oder Versicherungsgesellschaften, gegen eine jährliche Gebühr bereitgestellt. Für Mieter, die keine private Bürgschaft erhalten können oder wollen, stellen diese eine populäre Alternative dar. Der Mieter zahlt dem Anbieter eine fixe Prämie, oft ein kleiner Prozentsatz der Bürgschaftssumme pro Jahr, und erhält dafür eine Bürgschaftsurkunde, die er dem Vermieter aushändigt. Im Schadensfall zahlt der gewerbliche Bürge den fälligen Betrag an den Vermieter und fordert diesen anschließend vom Mieter zurück. Dies bedeutet, dass die Schulden des Mieters gegenüber dem Vermieter in Forderungen des gewerblichen Bürgen an den Mieter umgewandelt werden, wobei der gewerbliche Bürge meist effizientere Inkassomechanismen nutzen kann als ein privater Vermieter.

  • Private Bürgschaft: Familienangehörige oder Freunde bürgen, oft ohne direkte Kosten für den Mieter.
  • Gewerbliche Bürgschaft (Mietkautionsbürgschaft): Anbieter wie Banken oder Versicherungen übernehmen die Bürgschaft gegen jährliche Gebühr.
  • Die Akzeptanz hängt von der Bonität des jeweiligen Bürgen ab.
  • Beide Formen sind auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt.

Vorteile der Mietbürgschaft für Mieter und Vermieter

Die Mietbürgschaft bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter spezifische Vorteile, die sie zu einer attraktiven Option im Mietmarkt machen können.

Für Mieter ist der offensichtlichste Vorteil die Erhaltung der Liquidität. Anstatt eine hohe Barkaution von bis zu drei Nettokaltmieten zu hinterlegen, können sie dieses Geld für andere wichtige Ausgaben wie den Umzug, neue Möbel oder die ersten Mieten nutzen. Dies erleichtert oft den Wohnungswechsel erheblich, insbesondere für Personen mit geringeren Ersparnissen oder Studierende und Auszubildende. Zudem ist der Prozess der Kündigung einer gewerblichen Mietbürgschaft im Vergleich zur Rückzahlung einer Kaution oft einfacher und schneller, sobald das Mietverhältnis beendet ist und keine Ansprüche mehr bestehen. Mieter müssen nicht auf die Freigabe des Kautionskontos warten, sondern können die Bürgschaft nach Mietende einfach kündigen, sofern alles vertragskonform abgewickelt ist.

Vermieter profitieren ebenfalls von der Mietbürgschaft, insbesondere von der gewerblichen Variante. Sie erhalten eine schnelle und unkomplizierte Sicherheit. Im Falle eines Schadens oder Mietausfalls können sie sich direkt an den Bürgen wenden und müssen sich nicht um aufwendige Forderungseintreibungen beim Mieter kümmern. Dies minimiert den Verwaltungsaufwand und das Ausfallrisiko. Banken und Versicherungen, die gewerbliche Bürgschaften anbieten, prüfen die Bonität des Mieters im Vorfeld sehr genau, was für den Vermieter ein zusätzliches Indiz für die Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Mieters sein kann. Die Abwicklung bei Streitfällen erfolgt oft über die Bürgschaftsgesellschaft, was dem Vermieter eine gewisse Entlastung bietet.

  • Mieter erhalten Liquidität für Umzug und Einrichtung.
  • Vermieter erhalten eine schnelle und zuverlässige Absicherung.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand für Vermieter bei Schadensfällen.
  • Bonitätsprüfung durch gewerbliche Bürgen bietet zusätzliche Sicherheit für Vermieter.
  • Einfachere Beendigung der Bürgschaft nach Mietende für Mieter.

Potenzielle Nachteile und Risiken

Trotz der genannten Vorteile birgt die Mietbürgschaft auch potenzielle Nachteile und Risiken, die sowohl Mieter als auch Vermieter berücksichtigen sollten.

Für Mieter entstehen bei gewerblichen Mietbürgschaften jährliche Kosten. Diese Prämien summieren sich über die Mietdauer und können die Gesamtkosten der Wohnung erhöhen. Im Gegensatz dazu wird eine Barkaution am Ende des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen, vollständig zurückgezahlt und hat sogar Zinsen erwirtschaftet. Der Mieter muss sich zudem bewusst sein, dass die Bürgschaft ihn nicht von seinen eigentlichen Verpflichtungen entbindet. Zahlt der Bürge an den Vermieter, hat der Bürge einen Rückgriffsanspruch gegen den Mieter. Dies bedeutet, dass der Mieter die vom Bürgen gezahlten Beträge an diesen zurückzahlen muss, oft zuzüglich Gebühren. Bei privaten Bürgschaften kann dies zu erheblichen Belastungen der persönlichen Beziehungen führen, wenn der Bürge in Anspruch genommen wird.

Aus Sicht des Vermieters besteht bei privaten Bürgschaften immer das Risiko, dass der Bürge seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, etwa durch eigene finanzielle Schwierigkeiten. Die Bonität des privaten Bürgen kann sich im Laufe der Zeit ändern. Bei gewerblichen Bürgschaften ist dieses Risiko geringer, da es sich um etablierte Finanzinstitute handelt. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass die Abwicklung im Schadensfall bei einer Bürgschaft möglicherweise aufwendiger ist als die direkte Verrechnung mit einer hinterlegten Barkaution. Zwar übernimmt der Bürge die Zahlung, aber der Vermieter muss trotzdem den Bürgschaftsanspruch formal stellen und begründen, was einen gewissen administrativen Aufwand bedeutet. Zudem entgeht dem Vermieter die Möglichkeit, die Kaution als Sicherheit gegen etwaige Liquiditätsprobleme oder als Zinsanlage zu nutzen, auch wenn letzteres bei den aktuellen Zinsniveaus meist keine große Rolle spielt.

  • Mieter tragen bei gewerblichen Bürgschaften jährliche Kosten ohne Rückerstattung.
  • Bürgschaft befreit Mieter nicht von den eigenen Zahlungsverpflichtungen; Rückgriffsanspruch des Bürgen.
  • Bei privaten Bürgschaften: Risiko der Bonität des Bürgen und Belastung persönlicher Beziehungen.
  • Vermieter hat möglicherweise höheren administrativen Aufwand bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
  • Vermieter kann die Bürgschaftssumme nicht selbst verzinslich anlegen.

Wann ist eine Mietbürgschaft sinnvoll?

Die Entscheidung für oder gegen eine Mietbürgschaft hängt stark von den individuellen Umständen ab. Eine Mietbürgschaft kann besonders sinnvoll sein, wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für eine Barkaution verfügt oder diese Mittel lieber für andere wichtige Ausgaben einsetzen möchte. Dies ist oft bei Studierenden, Berufseinsteigern, Auszubildenden oder Personen in einer Übergangsphase der Fall, die ihre Liquidität maximal erhalten müssen.

Auch für Mieter, die kurzfristig eine Wohnung benötigen und keine Zeit haben, Rücklagen für eine Kaution anzusparen, kann die Bürgschaft eine schnelle Lösung bieten. Vermieter, die eine zusätzliche Sicherheit wünschen oder offener für flexible Kautionslösungen sind, können die Bürgschaft ebenfalls akzeptieren. Insbesondere in Städten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist und sich viele Bewerber auf eine Wohnung melden, kann das Angebot einer alternativen Kautionsform die Attraktivität eines Bewerbers steigern, indem es signalisiert, dass der Mieter aktiv nach Lösungen sucht und finanziell verantwortungsbewusst handelt.

  • Bei fehlender Liquidität zur Hinterlegung einer Barkaution.
  • Wenn anderweitige finanzielle Mittel für Umzug oder Erstausstattung benötigt werden.
  • Für Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger.
  • Um im Bewerbungsprozess flexibel auf Kautionswünsche des Vermieters zu reagieren.
  • Wenn der Vermieter alternative Sicherheiten akzeptiert oder bevorzugt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Details

Die Mietbürgschaft ist in Deutschland an spezifische rechtliche Rahmenbedingungen gebunden, die sowohl Mieter als auch Vermieter kennen sollten. Die wichtigsten Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen zur Bürgschaft (ab § 765 BGB) und zum Mietrecht (ab § 535 BGB).

Ein zentraler Aspekt ist die die gesetzliche Begrenzung der Mietsicherheit. Laut § 551 BGB darf die Mietkaution, unabhängig von ihrer Form, drei Nettokaltmieten nicht übersteigen. Dies schließt auch die Mietbürgschaft ein. Wenn ein Vermieter beispielsweise eine Barkaution von zwei Nettokaltmieten verlangt, darf eine zusätzliche Bürgschaft maximal eine weitere Nettokaltmiete absichern. Eine Kumulierung von Kautionsleistungen, die in Summe über drei Nettokaltmieten hinausgehen, ist unzulässig. Ausnahmen bestehen für bestimmte, spezielle Fälle, wie zum Beispiel bei Wohnraumförderung oder bestimmten Bürgschaften auf Verlangen des Jobcenters, die nicht als normale Mietsicherheit erfasst werden. In der Regel handelt es sich hierbei jedoch um eng gefasste Ausnahmen.

Die Bürgschaft muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Dies bedeutet, dass eine mündliche Zusage nicht ausreichend ist. Die Bürgschaftsurkunde sollte klar definieren, wer Bürge und wer Begünstigter ist, welche Mietwohnung betroffen ist und welcher Höchstbetrag abgesichert wird. Für den Mieter ist es wichtig, die genauen Bedingungen der Bürgschaft zu verstehen, insbesondere die Rückgriffsansprüche des Bürgen. Für private Bürgen ist die Unterscheidung zwischen einer Ausfallbürgschaft und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft von Bedeutung. Bei der Ausfallbürgschaft muss der Vermieter zunächst versuchen, seine Forderungen direkt beim Mieter einzutreiben, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Vermieter den Bürgen hingegen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Mieter verklagen zu müssen. Letztere ist für Vermieter attraktiver, stellt für den Bürgen aber auch ein höheres Risiko dar.

  • Die Mietbürgschaft ist im BGB geregelt, insbesondere §§ 765ff. und §§ 535ff.
  • Die gesetzliche Obergrenze der Mietsicherheit beträgt drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
  • Eine Kumulierung von Sicherheiten über diesen Betrag hinaus ist unzulässig.
  • Die Bürgschaft muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen.
  • Wichtige Unterscheidung: Ausfallbürgschaft vs. selbstschuldnerische Bürgschaft.

Fazit

Die Mietbürgschaft ist eine flexible und immer relevantere Alternative zur klassischen Barkaution, die sowohl Mietern als auch Vermietern Vorteile bieten kann. Sie ermöglicht Mietern die Wahrung ihrer Liquidität beim Umzug und bietet Vermietern eine sichere Kompensation für mögliche Ausfälle. Die Wahl zwischen einer privaten oder gewerblichen Bürgschaft hängt von den individuellen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten ab. Obwohl die Mietbürgschaft jährliche Kosten für den Mieter verursachen und rechtliche Fallstricke bergen kann, ist sie in vielen Situationen eine sinnvolle Option. Eine sorgfältige Prüfung der Konditionen und ein klares Verständnis der Pflichten und Rechte aller Beteiligten sind jedoch unerlässlich, um das volle Potenzial dieser Sicherungsform auszuschöpfen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Vor Abschluss einer Mietbürgschaft wird stets empfohlen, die genauen Bedingungen zu prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

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