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Was ist die HOAI?

Die HOAI regelt die Honorare für Architekten und Ingenieure in Deutschland und sichert Qualität statt Preiskampf im Bauwesen.

7 min Lesezeit
Was ist die HOAI?

Die HOAI – kurz für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ – ist eine zentrale Rechtsverordnung im deutschen Baurecht. Sie legt fest, wie Architekten und Ingenieure für ihre Planungs- und Beratungsleistungen vergütet werden. Für Bauherrinnen und Bauherren, aber auch für Planungsbüros, ist die HOAI ein wichtiges Orientierungsinstrument, um transparente und rechtssichere Honorarvereinbarungen zu treffen. In diesem Ratgeber wird erklärt, was die HOAI ist, wie sie aufgebaut ist, wie sich Honorare daraus ergeben und welche Rolle sie im Alltag von Bauprojekten spielt.

Was bedeutet HOAI und wofür steht sie?

Die Abkürzung HOAI steht für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Es handelt sich um eine bundesweit geltende Verordnung, die die Vergütung von Planungsleistungen im Bereich Architektur, Stadtplanung und Bauwesen regelt. Die HOAI ist damit ein Instrument des sogenannten Preisrechts: Sie legt fest, in welcher Größenordnung Architekten und Ingenieure für ihre Leistungen bezahlt werden dürfen.

Ziel der HOAI ist es, einen fairen Ausgleich zwischen Auftraggeber und Planer zu schaffen. Einerseits sollen Architekten und Ingenieure ein auskömmliches Honorar erhalten, das ihre fachliche Leistung und Verantwortung widerspiegelt. Andererseits sollen Bauherrinnen und Bauherren vor unangemessen hohen oder unklaren Honoraren geschützt werden. So soll der Wettbewerb über die Qualität der Planung und nicht über den niedrigsten Preis entschieden werden.

  • Die HOAI ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung.
  • Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen.
  • Sie dient als Orientierung für angemessene Vergütungen.
  • Sie soll Preiskämpfe verhindern und die Planungsqualität sichern.
  • Sie gilt für Planung und Bauüberwachung im Bauwesen.
  • Sie wird häufig in Architekten- und Ingenieurverträgen herangezogen.

Aufbau und Struktur der HOAI

Die HOAI ist in mehrere Teile gegliedert, die unterschiedliche Bereiche der Planung abdecken. Teil 1 enthält allgemeine Vorschriften, die für alle Leistungsbilder gelten. Dazu gehören beispielsweise Definitionen, Grundsätze zur Honorarermittlung und Hinweise zur Anwendung der Verordnung. Die Teile 2 bis 4 befassen sich mit konkreten Leistungsbildern in den Bereichen Flächen- und Landschaftsplanung, Objektplanung und Fachplanung. Teil 5 schließlich enthält Übergangs- und Schlussvorschriften.

Innerhalb dieser Teile sind die Leistungen in sogenannte Leistungsphasen unterteilt. Diese Phasen bilden eine logische Abfolge von der ersten Projektidee bis zur Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Grundleistungen, also diejenigen Tätigkeiten, die im Regelfall zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind. Zusätzlich können besondere Leistungen vereinbart werden, die über das Standardleistungsbild hinausgehen.

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften für alle Leistungsbilder.
  • Teil 2: Flächen- und Landschaftsplanung.
  • Teil 3: Objektplanung (z.B. Gebäude, Ingenieurbauwerke).
  • Teil 4: Fachplanung (z.B. technische Ausrüstung, Tragwerksplanung).
  • Teil 5: Übergangs- und Schlussvorschriften.
  • Leistungsphasen: 9 Phasen von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung.

Leistungsphasen der HOAI im Überblick

Die HOAI kennt insgesamt neun Leistungsphasen, die sich inhaltlich aufeinander aufbauen. Sie beginnen mit der Grundlagenermittlung und enden mit der Objektbetreuung nach der Fertigstellung. Jede Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar, der in Prozenten angegeben ist. Diese Prozentanteile dienen als Orientierung, wie viel Honorar für die jeweilige Phase typischerweise anfällt.

Beispielhaft lässt sich die Verteilung grob so darstellen: In der Grundlagenermittlung (Phase 1) liegt der Honoraranteil in der Regel bei etwa 2 Prozent des Gesamthonorars. In der Vorplanung (Phase 2) folgen weitere rund 7 Prozent. Die Entwurfsplanung (Phase 3) und die Genehmigungsplanung (Phase 4) schließen sich mit weiteren Anteilen an, bis hin zur Ausführungsplanung (Phase 5), bei der ein größerer Teil des Honorars anfällt. Die späteren Phasen umfassen die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Phase 6), die Objektüberwachung (Phase 7), die Objektbetreuung (Phase 8) und schließlich die Objektbetreuung nach der Fertigstellung (Phase 9).

  • Phase 1: Grundlagenermittlung (z.B. Zieldefinition, Rahmenbedingungen).
  • Phase 2: Vorplanung (erste Skizzen, Grobkonzept).
  • Phase 3: Entwurfsplanung (konkreter Entwurf, erste Detailfestlegungen).
  • Phase 4: Genehmigungsplanung (Pläne für die Behörden).
  • Phase 5: Ausführungsplanung (detaillierte Bauunterlagen).
  • Phase 6: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Ausschreibung, Angebotsprüfung).
  • Phase 7: Objektüberwachung (Bauzeit, Bauleitung).
  • Phase 8: Objektbetreuung (Abnahme, Übergabe).
  • Phase 9: Objektbetreuung nach der Fertigstellung (z.B. Mängelbeseitigung).

Wie wird das Honorar nach HOAI berechnet?

Die Höhe des Honorars nach HOAI ergibt sich aus mehreren Faktoren. Zentral sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, die Art des Bauwerks, der Schwierigkeitsgrad (Honorarzone) und die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen. Die anrechenbaren Kosten entsprechen in der Regel den Baukosten, also den Kosten für die Errichtung des Gebäudes oder der Anlage. Diese Kosten bilden die Basis, auf der die Honorarsätze der HOAI angewendet werden.

Die HOAI unterscheidet verschiedene Honorarzonen, die den Schwierigkeitsgrad des Projekts widerspiegeln. Je komplexer ein Bauvorhaben ist, desto höher liegt in der Regel die Honorarzone und damit auch der Honorarsatz. Für jedes Leistungsbild und jede Phase sind in der HOAI entsprechende Prozent- oder Faktorsätze festgelegt, die mit den anrechenbaren Kosten multipliziert werden. Zusätzlich können besondere Leistungen, wie z.B. zusätzliche Beratungen oder Sonderuntersuchungen, mit eigenen Honorarsätzen vergütet werden.

  • Anrechenbare Kosten (meist Baukosten) als Basis.
  • Art des Bauwerks (z.B. Wohngebäude, Industrieanlage).
  • Schwierigkeitsgrad / Honorarzone.
  • Erbrachte Leistungsphasen.
  • Grundleistungen und besondere Leistungen.
  • Vereinbarung von Mindest- und Höchstsätzen.

Beispielrechnung: Wie könnte ein HOAI-Honorar aussehen?

Um die Berechnung verständlich zu machen, folgt ein vereinfachtes Beispiel. Angenommen, es handelt sich um einen Neubau eines Einfamilienhauses mit anrechenbaren Baukosten von 300.000 Euro. Das Projekt wird in allen neun Leistungsphasen durchgeführt. Für Gebäude in der mittleren Honorarzone liegt der Gesamthonoraranteil für alle Phasen in der Regel im Bereich von etwa 10 bis 12 Prozent der Baukosten. Als Beispiel wird hier 11 Prozent angenommen.

Rechnung: 300.000 Euro Baukosten × 11 % = 33.000 Euro Gesamthonorar. Dieser Betrag verteilt sich auf die einzelnen Leistungsphasen gemäß den prozentualen Anteilen der HOAI. Für die Grundlagenermittlung (Phase 1) könnten etwa 2 Prozent des Gesamthonorars anfallen, also rund 660 Euro. Für die Vorplanung (Phase 2) etwa 7 Prozent, also rund 2.310 Euro, und so weiter. In der Praxis werden die genauen Sätze aus den aktuellen HOAI-Tabellen entnommen und individuell an das Projekt angepasst.

  • Basis: 300.000 Euro Baukosten.
  • Gesamthonorar: 11 % = 33.000 Euro.
  • Phase 1: ca. 2 % des Gesamthonorars.
  • Phase 2: ca. 7 % des Gesamthonorars.
  • Weitere Phasen: restliche Anteile gemäß HOAI.
  • Beispiel dient nur zur Veranschaulichung, keine verbindliche Berechnung.

Mindest- und Höchstsätze sowie Abweichungen

Die HOAI enthält Mindest- und Höchstsätze für die Honorare. Diese Sätze sollen sicherstellen, dass Architekten und Ingenieure nicht unter Wert arbeiten und Bauherrinnen und Bauherren nicht überzogen bezahlen. In der Regel dürfen Honorare weder unter den Mindestsätzen noch über den Höchstsätzen liegen, es sei denn, besondere Gründe sprechen dafür und die Abweichung ist vertraglich begründet.

In der Praxis werden häufig Pauschalhonorare oder Festpreise vereinbart, die sich an den HOAI-Sätzen orientieren. Diese Vereinbarungen müssen jedoch transparent sein und sollten die erwarteten Leistungen und Phasen klar benennen. Bei größeren oder komplexen Projekten ist es sinnvoll, die Honorarvereinbarung gemeinsam mit einem Fachanwalt oder einem erfahrenen Planungsbüro zu prüfen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

  • Mindestsätze schützen Planer vor Unterbietung.
  • Höchstsätze schützen Auftraggeber vor Überteuerung.
  • Abweichungen nur in begründeten Ausnahmefällen.
  • Pauschalhonorare sind üblich, müssen aber nachvollziehbar sein.
  • Vertragliche Klarheit über Leistungsumfang ist entscheidend.
  • Rechtliche Beratung bei komplexen Projekten empfehlenswert.

Bedeutung der HOAI für Bauherrinnen und Bauherren

Für Bauherrinnen und Bauherren ist die HOAI ein wichtiges Instrument, um die Kosten für Planungsleistungen einzuschätzen und zu kontrollieren. Sie bietet eine transparente Struktur, nach der sich Honorare berechnen lassen, und schafft damit Planungssicherheit. Wer die HOAI kennt, kann besser verstehen, welche Leistungen in welcher Phase erbracht werden und wie sich diese auf das Gesamthonorar auswirken.

Zudem hilft die HOAI, unrealistische Angebote zu erkennen. Angebote, die deutlich unter den HOAI-Mindestsätzen liegen, können ein Hinweis auf unzureichende Leistungen oder Risiken sein. Umgekehrt können Angebote, die deutlich über den Höchstsätzen liegen, einer genaueren Prüfung bedürfen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, klare Vereinbarungen im Vertrag und eine offene Kommunikation über den Leistungsumfang sind entscheidend für ein erfolgreiches Bauprojekt.

  • Transparenz über Planungskosten und -phasen.
  • Schutz vor unrealistisch niedrigen oder hohen Angeboten.
  • Grundlage für vertragliche Vereinbarungen.
  • Hilfe bei der Einschätzung von Leistungsumfang.
  • Förderung fairer Vergütung und Qualität.
  • Wichtiger Bestandteil der Projektplanung und -steuerung.

Fazit

Die HOAI ist ein zentrales Instrument im deutschen Baurecht, das die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie bietet eine klare Struktur in Form von Leistungsphasen, Honorarzonen und Mindest- sowie Höchstsätzen und schafft damit Transparenz für alle Beteiligten. Für Bauherrinnen und Bauherren ist die HOAI eine wertvolle Orientierung, um Planungskosten einzuschätzen und faire Honorarvereinbarungen zu treffen. Für Planungsbüros sichert sie ein auskömmliches Honorar und fördert den Wettbewerb über Qualität statt über Preis. Wer die Grundlagen der HOAI versteht, ist besser gerüstet, um Bauprojekte erfolgreich zu planen und umzusetzen.

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