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Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist eine entscheidende Größe, die ihren aktuellen Marktwert widerspiegelt. Er dient als wichtige Grundlage für Kauf, Verkauf, Finanzierungen und rechtliche Bewertungen.

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Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert, oft auch als Marktwert bezeichnet, ist eine zentrale Kennzahl im Immobilienbereich. Er gibt den Wert an, den eine Immobilie zum Zeitpunkt der Bewertung unter normalen Marktbedingungen voraussichtlich erzielen würde. Diese Bewertung ist für private Eigentümer, Käufer, Banken und Gerichte von großer Bedeutung, da sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für vielfältige Anlässe bietet. Das Verständnis des Verkehrswertes und seiner Ermittlung ist somit unerlässlich für jeden, der mit Immobilien zu tun hat, sei es als Eigentümer, potenzieller Käufer oder im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung.

Definition des Verkehrswertes

Der Verkehrswert ist im deutschen Baurecht in Paragraph 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Dort heißt es, dass der Verkehrswert durch den Preis bestimmt wird, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition unterstreicht den objektiven Charakter der Wertermittlung und stellt sicher, dass Spekulationen oder individuelle Vorlieben keinen Einfluss auf das Ergebnis haben. Es geht um den Wert, den ein unabhängiger Dritter unter fairen Bedingungen zu zahlen bereit wäre.

Es ist wichtig, den Verkehrswert von anderen Wertbegriffen, wie dem Liebhaberwert (rein emotional), dem Versicherungswert (Wiederherstellungskosten) oder dem steuerlichen Wert (Bemessungsgrundlage für Steuern), abzugrenzen. Der Verkehrswert orientiert sich ausschließlich an der objektiven Marktfähigkeit der Immobilie.

  • Objektiver Wert: Keine Berücksichtigung persönlicher oder ungewöhnlicher Umstände.
  • Marktwert: Der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
  • Zeitpunktbezug: Der Wert gilt immer nur für den Stichtag der Bewertung.
  • Rechtliche Grundlage: Definiert in § 194 BauGB.
  • Abgrenzung: Unterscheidet sich von ideellen oder steuerlichen Werten.

Wann wird der Verkehrswert benötigt?

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist in vielen Situationen unerlässlich. Für Verkäufer und Käufer bildet er die Basis für Preisverhandlungen. Banken nutzen den Verkehrswert als Sicherheit für Hypothekendarlehen. Auch bei Erbschaften oder Scheidungen, wenn Immobilien innerhalb der Familie übertragen oder aufgeteilt werden müssen, ist eine objektive Wertermittlung notwendig. Richterliche Entscheidungen, zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen, basieren ebenfalls auf diesem Wert. Er minimiert das Risiko von Streitigkeiten und schafft Transparenz zwischen den beteiligten Parteien.

  • Kauf oder Verkauf von Immobilien: Zur Preisfindung und als Verhandlungsgrundlage.
  • Beleihung und Finanzierung: Grundlage für Hypothekendarlehen und Kreditentscheidungen der Banken.
  • Erbschaft und Schenkung: Für die gerechte Aufteilung unter Erben oder zur Ermittlung des Schenkungswertes.
  • Scheidung: Zur Vermögensauseinandersetzung bei Zugewinngemeinschaft.
  • Zwangsversteigerungen: Festlegung des geringsten Gebotes und des Zuschlagswertes.
  • Bilanzierung in Unternehmen: Bewertung von Immobilienvermögen.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: Gutachten für Gerichtsverfahren.

Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen

Der Verkehrswert einer Immobilie wird durch eine Vielzahl von Merkmalen und Umständen bestimmt. Diese Faktoren lassen sich grob in objektbezogene Merkmale, Lagefaktoren und die allgemeine Marktsituation unterteilen. Ein Gutachter muss all diese Aspekte sorgfältig prüfen und gewichten, um zu einem realistischen Wert zu gelangen.

Objektbezogene Merkmale umfassen die physische Beschaffenheit der Immobilie. Dazu gehören das Baujahr, der Zustand und die Ausstattung des Gebäudes. Eine moderne Heizungsanlage, hochwertige Fenster oder eine gelungene Raumaufteilung können den Wert steigern, während Sanierungsbedarf oder ein ungünstiger Grundriss ihn mindern. Auch die Grundstücksgröße und -form sowie vorhandene Baulasten oder Dienstbarkeiten sind relevant. Die Qualität der Bausubstanz, der energetische Zustand und etwaige Risikofaktoren wie Hochwassergefährdung spielen ebenfalls eine Rolle.

  • Lage: Mikro- und Makrolage, Infrastruktur, Anbindung, Wohnumfeld.
  • Art und Baujahr des Objekts: Einfamilienhaus, Wohnung, Gewerbe, Alter des Gebäudes.
  • Zustand und Ausstattung: Instandhaltungszustand, Modernisierungen, Qualität der Materialien.
  • Größe und Zuschnitt: Wohnfläche, Grundstücksgröße, Raumaufteilung.
  • Energetischer Zustand: Energieeffizienzklasse, Dämmung, Heizsystem.
  • Baurechtliche Gegebenheiten: Bebauungsplan, Denkmalschutz, potenzielle Nutzungsmöglichkeiten.
  • Belastungen: Wegerechte, Grundschulden, Wohnrechte.

Verfahren zur Wertermittlung

Zur Ermittlung des Verkehrswertes werden in Deutschland primär drei standardisierte Verfahren angewendet: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren oder welche Kombination von Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie und dem Zweck der Bewertung ab. Die Anwendung der Verfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt.

Das Vergleichswertverfahren

Dieses Verfahren wird vorrangig bei Objekten angewendet, für die eine ausreichende Anzahl vergleichbarer Kauffälle vorliegt, wie zum Beispiel bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen. Der Gutachter analysiert dafür die tatsächlich erzielten Kaufpreise von ähnlichen Immobilien in ähnlicher Lage und passt diese gegebenenfalls um objektspezifische Zu- oder Abschläge an. Die Datenbasis bilden hier die sogenannten Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die von den Notaren übermittelte Kaufverträge auswerten und anonymisieren.

Beispielrechnung (fiktiv): Eine Eigentumswohnung mit 80 qm Wohnfläche wurde kürzlich für 250.000 Euro verkauft. Eine vergleichbare Wohnung mit 85 qm in ähnlicher Lage hat einen Kaufpreis von 265.000 Euro erzielt. Der Gutachter würde diese Werte heranziehen und um Unterschiede in Ausstattung oder Zustand bereinigen, um den Verkehrswert für das zu bewertende Objekt abzuleiten. Dieses Verfahren gilt als das objektivste, sofern genügend Vergleichsfälle existieren.

Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren findet insbesondere bei Immobilien Anwendung, deren Hauptzweck die Erzielung von Mieteinnahmen ist, wie zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden oder Gewerbeimmobilien. Hierbei steht der nachhaltig erzielbare Ertrag der Immobilie im Vordergrund. Der Gutachter ermittelt den reinen Bodenwert und den Wert der baulichen Anlagen getrennt. Der Wert der baulichen Anlagen wird aus dem Reinertrag kapitalisiert, also dem Überschuss der Mieteinnahmen über die Bewirtschaftungskosten. Ein Kapitalisierungszinssatz, der die Renditeerwartungen des Marktes widerspiegelt, ist dafür entscheidend.

Beispielrechnung (vereinfacht, fiktiv): Ein Mehrfamilienhaus erzielt nachhaltig jährliche Netto-Mieteinnahmen von 60.000 Euro. Die nicht umlegbaren Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis) betragen 10.000 Euro pro Jahr. Der Reinertrag beträgt somit 50.000 Euro. Bei einem angenommenen Kapitalisierungszinssatz von 3,5% und einem Bodenwert von 200.000 Euro (ermittelt über das Bodenrichtwertverfahren) könnten sich folgende Ansätze ergeben: Reinertrag der baulichen Anlage = 50.000 Euro. Das Ergebnis wird dann mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, um den Gebäudewert zu erhalten, und anschließend wird der Bodenwert addiert. Die Formel ist komplexer und berücksichtigt Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz.

Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren kommt vorwiegend dann zum Einsatz, wenn keine ausreichenden Vergleichsobjekte vorhanden sind oder wenn die Immobilie nicht primär zur Erzielung von Erträgen dient, wie etwa bei öffentlichen Gebäuden oder stark spezialisierten Gewerbeobjekten. Auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser kann es ergänzend oder mangels anderer Verfahren angewendet werden. Bei diesem Verfahren wird der Wert der Immobilie aus den Herstellungskosten der baulichen Anlagen und dem Bodenwert abgeleitet. Die Herstellungskosten werden, unter Berücksichtigung von Alterswertminderungen durch Abnutzung und Verschleiß, um einen sogenannten Sachwertfaktor (Marktanpassungsfaktor) korrigiert, um den aktuellen Marktverhältnissen Rechnung zu tragen.

Beispielrechnung (vereinfacht, fiktiv): Ein Einfamilienhaus hat Herstellungskosten von 300.000 Euro. Aufgrund des Alters und Zustands wird eine Alterswertminderung von 20% angesetzt, was zu einem Gebäudesachwert von 240.000 Euro führt. Der Bodenwert beträgt 100.000 Euro. Der vorläufige Sachwert wäre 340.000 Euro. Dieser wird dann mit einem objektspezifischen Sachwertfaktor multipliziert, um den Marktwert anzupassen. Typische Sachwertfaktoren liegen je nach Marktlage meist zwischen 0,8 und 1,2.

Der Gutachterausschuss und qualifizierte Sachverständige

Ein Verkehrswertgutachten sollte stets von einem qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Dies können amtlich bestellte und vereidigte Sachverständige sein oder freie Sachverständige, die über entsprechende Fachkenntnisse und Zertifizierungen verfügen. Die Gutachterämter, die bei den jeweiligen Städten und Landkreisen angesiedelt sind, stellen Gutachten auf Basis der Kaufpreissammlungen bereit und ermitteln Bodenrichtwerte, die eine wichtige Grundlage für jede Bewertung bilden. Ein fundiertes Gutachten schafft juristische Sicherheit und ist für den Laien oft schwer nachvollziehbar, da es komplexe Berechnungen und eine detaillierte Analyse erfordert.

  • Unabhängigkeit: Der Gutachter muss neutral und unparteiisch sein.
  • Qualifikation: Zertifizierung, öffentliche Bestellung und Vereidigung sind relevante Kriterien.
  • Kaufpreissammlung: Wichtige Datenbasis der Gutachterausschüsse für Vergleichswerte.
  • Bodenrichtwerte: Veröffentlichte Durchschnittswerte für den Boden, jährlich aktualisiert.
  • Rechtliche Sicherheit: Ein Gutachten ist gerichtlich verwertbar und schafft Transparenz.

Fazit

Der Verkehrswert ist eine unverzichtbare Größe im Immobiliensegment, deren fundierte Ermittlung für zahlreiche Transaktionen und rechtliche Belange von entscheidender Bedeutung ist. Er bietet eine objektive Basis für Preisverhandlungen, Kreditvergaben, Vermögensaufteilungen und steuerliche Bewertungen. Die Komplexität der Wertermittlung und die Notwendigkeit, eine Vielzahl von Einflussfaktoren zu berücksichtigen, unterstreichen die Wichtigkeit eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen. Nur durch eine professionelle Wertermittlung kann eine faire und rechtssichere Feststellung des Marktwertes einer Immobilie gewährleistet werden, was allen Beteiligten Sicherheit und Transparenz verschafft.

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