Was ist der Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes und ist eine günstige Alternative zum Bedarfsausweis – mit klaren Vor- und Nachteilen für Eigentümer und Mieter.

Der Verbrauchsausweis ist eine der beiden zulässigen Formen des Energieausweises für Gebäude in Deutschland. Er dokumentiert, wie viel Energie ein Gebäude in der Vergangenheit tatsächlich verbraucht hat, und dient als Orientierung für Mieter, Käufer und Eigentümer. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf auf Basis baulicher Merkmale berechnet, basiert der Verbrauchsausweis auf realen Verbrauchsdaten. In diesem Ratgeber wird erklärt, was der Verbrauchsausweis genau ist, wie er erstellt wird, für welche Gebäude er zulässig ist und welche Vor- und Nachteile er bietet.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis – auch Energieverbrauchsausweis oder Verbrauchspass genannt – ist ein offizieller Energieausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser über einen bestimmten Zeitraum ausweist. Er wird in der Regel auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt und gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter Wohnfläche verbraucht wurde. Dadurch erhält man einen realistischen Einblick in die laufenden Energiekosten eines Gebäudes.
Der Verbrauchsausweis ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und muss bei Vermietung, Verkauf oder größeren Modernisierungen vorgelegt werden. Er gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Anders als der Bedarfsausweis, der den Energiebedarf theoretisch berechnet, zeigt der Verbrauchsausweis, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde – inklusive des Einflusses des Nutzungsverhaltens der Bewohner.
- —Der Verbrauchsausweis dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes.
- —Er basiert auf Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
- —Er gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- —Er ist eine der beiden zulässigen Formen des Energieausweises.
- —Er dient als Orientierung für Mieter, Käufer und Eigentümer.
- —Er ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Wie wird der Verbrauchsausweis erstellt?
Die Erstellung eines Verbrauchsausweises erfolgt auf Basis der Heizkostenabrechnungen des gesamten Gebäudes. Es werden mindestens drei zusammenhängende Abrechnungsperioden benötigt, wobei die letzte Abrechnung nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf. Die Verbrauchsdaten werden auf die Wohnfläche bezogen und in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben. Dadurch entsteht ein Vergleichswert, der die Energieeffizienz des Gebäudes bewertet.
Der Verbrauchsausweis wird in der Regel von einem Energieberater oder einem spezialisierten Dienstleister erstellt. Der Eigentümer stellt die Heizkostenabrechnungen und ggf. weitere Verbrauchsdaten zur Verfügung. Der Aussteller prüft die Daten, berechnet den durchschnittlichen Verbrauch und erstellt den Ausweis. Der Ausweis enthält neben dem Verbrauchswert auch Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- —Es werden mindestens drei zusammenhängende Heizkostenabrechnungen benötigt.
- —Die letzte Abrechnung darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
- —Die Verbrauchsdaten werden auf die Wohnfläche bezogen.
- —Der Ausweis wird von einem Energieberater oder Dienstleister erstellt.
- —Der Ausweis enthält Modernisierungsempfehlungen.
Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis
Nicht jedes Gebäude darf automatisch mit einem Verbrauchsausweis ausgestattet werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. In der Regel ist ein Verbrauchsausweis zulässig, wenn das Gebäude nach 1977 errichtet wurde oder wenn drei wesentliche Gebäudeteile nach den Vorschriften der Wärmeschutzverordnung saniert wurden. Für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, es sei denn, das Gebäude entspricht bereits dem energetischen Standard von 1977.
Zudem müssen ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen. Wenn ein Gebäude neu errichtet wurde oder keine Heizkostenabrechnungen existieren, kann kein Verbrauchsausweis erstellt werden. In solchen Fällen ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Auch bei Gebäuden mit sehr geringer Nutzfläche (unter 50 Quadratmetern) ist kein Energieausweis notwendig.
- —Das Gebäude muss nach 1977 errichtet sein oder entsprechend saniert sein.
- —Es müssen ausreichende Heizkostenabrechnungen vorliegen.
- —Für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
- —Neu errichtete Gebäude ohne Verbrauchsdaten benötigen einen Bedarfsausweis.
- —Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.
Vorteile des Verbrauchsausweises
Der Verbrauchsausweis bietet mehrere Vorteile gegenüber dem Bedarfsausweis. Er ist in der Regel günstiger und schneller zu erstellen, da er auf bereits vorhandenen Daten basiert. Es ist kein aufwendiger Gebäudebesuch oder eine detaillierte Bestandsaufnahme nötig. Dadurch entstehen für den Eigentümer weniger Kosten und weniger Aufwand.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch zeigt – inklusive des Einflusses des Nutzungsverhaltens der Bewohner. Dies kann für Mieter und Käufer sehr aussagekräftig sein, da sie einen realistischen Einblick in die laufenden Energiekosten erhalten. Zudem enthält der Ausweis Modernisierungsempfehlungen, die helfen können, den Verbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern.
- —Günstiger und schneller zu erstellen als der Bedarfsausweis.
- —Basiert auf realen Verbrauchsdaten.
- —Zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch inklusive Nutzungsverhalten.
- —Enthält Modernisierungsempfehlungen.
- —Geringerer Aufwand für den Eigentümer.
Nachteile des Verbrauchsausweises
Trotz der Vorteile hat der Verbrauchsausweis auch Nachteile. Da er auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert, kann das Ergebnis stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner beeinflusst werden. Ein Gebäude mit sehr hohem Verbrauch kann beispielsweise auf übermäßiges Heizen oder lange geöffnete Fenster zurückzuführen sein – nicht unbedingt auf schlechte Bausubstanz. Umgekehrt kann ein Gebäude mit niedrigem Verbrauch auf sparsames Heizen zurückzuführen sein, obwohl die Bausubstanz schlecht ist.
Ein weiterer Nachteil ist, dass der Verbrauchsausweis nur für Gebäude mit ausreichenden Verbrauchsdaten erstellt werden kann. Neu errichtete Gebäude oder Gebäude ohne Heizkostenabrechnungen können keinen Verbrauchsausweis erhalten. Zudem ist der Verbrauchsausweis weniger geeignet, um den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzungsverhalten zu bewerten – hierfür ist der Bedarfsausweis besser geeignet.
- —Ergebnis stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig.
- —Nicht geeignet für neu errichtete Gebäude ohne Verbrauchsdaten.
- —Weniger geeignet zur Bewertung der Bausubstanz unabhängig vom Nutzungsverhalten.
- —Kann zu verzerrten Ergebnissen führen, wenn das Heizverhalten extrem ist.
Beispielrechnung eines Verbrauchsausweises
Um die Funktionsweise eines Verbrauchsausweises zu veranschaulichen, folgt ein Beispiel. Angenommen, ein Mehrfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 400 Quadratmetern hat in den letzten drei Jahren folgende Heizenergieverbräuche verzeichnet: 20.000 kWh im ersten Jahr, 22.000 kWh im zweiten Jahr und 18.000 kWh im dritten Jahr. Der durchschnittliche Jahresverbrauch beträgt dann (20.000 + 22.000 + 18.000) / 3 = 20.000 kWh pro Jahr.
Dieser Wert wird nun auf die Wohnfläche bezogen: 20.000 kWh / 400 m² = 50 kWh/(m²a). Der Verbrauchsausweis würde also einen Endenergieverbrauch von 50 kWh/(m²a) ausweisen. Dieser Wert kann mit dem Durchschnittswert ähnlicher Gebäude verglichen werden, um die Energieeffizienz einzuschätzen. Ein niedriger Wert deutet auf eine energieeffiziente Immobilie hin, ein hoher Wert auf einen hohen Energieverbrauch.
- —Durchschnittlicher Jahresverbrauch: 20.000 kWh.
- —Wohnfläche: 400 m².
- —Endenergieverbrauch: 50 kWh/(m²a).
- —Vergleich mit Durchschnittswerten ähnlicher Gebäude möglich.
- —Niedriger Wert = hohe Energieeffizienz.
- —Hoher Wert = hoher Energieverbrauch.
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis unterscheidet sich grundlegend vom Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch zeigt, berechnet der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf auf Basis baulicher Eigenschaften wie Dämmung, Fenster, Heizung und Lüftung. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner und gibt daher einen besseren Einblick in die energetische Qualität des Gebäudes.
Der Bedarfsausweis ist in der Regel aufwendiger und teurer zu erstellen, da eine detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes erforderlich ist. Er ist jedoch besser geeignet, um den energetischen Zustand des Gebäudes zu bewerten und um Modernisierungsmaßnahmen zu planen. Der Verbrauchsausweis hingegen ist schneller und günstiger, zeigt aber nur den tatsächlichen Verbrauch – inklusive des Einflusses des Nutzungsverhaltens.
- —Verbrauchsausweis: tatsächlicher Energieverbrauch.
- —Bedarfsausweis: theoretischer Energiebedarf.
- —Verbrauchsausweis: abhängig vom Nutzungsverhalten.
- —Bedarfsausweis: unabhängig vom Nutzungsverhalten.
- —Verbrauchsausweis: günstiger und schneller.
- —Bedarfsausweis: aufwendiger und teurer.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Die Erstellung eines Energieausweises – sei es Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verkauf, Vermietung oder größeren Modernisierungen muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Wird diese Pflicht missachtet, können Eigentümer mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen. Der Energieausweis muss beim Verkauf oder bei der Vermietung den Interessenten zur Verfügung gestellt werden.
Der Verbrauchsausweis ist eine der beiden zulässigen Formen des Energieausweises. Welche Form verwendet werden darf, hängt von Art, Größe, Baujahr und energetischer Qualität des Gebäudes ab. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die nach 1977 errichtet wurden, besteht in der Regel Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
- —Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben.
- —Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder größeren Modernisierungen.
- —Bußgelder bis zu 15.000 Euro möglich.
- —Verbrauchsausweis ist eine der beiden zulässigen Formen.
- —Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis je nach Gebäude.
- —Für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Fazit
Der Verbrauchsausweis ist eine wichtige und gängige Form des Energieausweises, die den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes dokumentiert. Er ist in der Regel günstiger und schneller zu erstellen als der Bedarfsausweis und bietet einen realistischen Einblick in die laufenden Energiekosten. Allerdings ist das Ergebnis stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig und weniger geeignet, um den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzungsverhalten zu bewerten. Für Eigentümer, Mieter und Käufer ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis zu kennen und die passende Form für das jeweilige Gebäude zu wählen.

