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Was ist das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren ist eine wichtige Methode zur Immobilienbewertung, die insbesondere bei eigengenutzten Objekten ohne direkten Vergleichswert Anwendung findet. Es ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten.

7 min Lesezeit
Was ist das Sachwertverfahren?

Die Wertermittlung einer Immobilie ist eine komplexe Angelegenheit, die auf verschiedenen Methoden basieren kann. Eine dieser Methoden ist das Sachwertverfahren. Dieses Verfahren gewinnt an Bedeutung, wenn kein direkter Vergleich zu ähnlichen Immobilien in der Umgebung gezogen werden kann oder wenn die Immobilie nicht primär der Erzielung von Mieteinnahmen dient. Es ist vor allem bei speziellen Objekten wie Wohnhäusern oder Gewerbeimmobilien ohne etablierte Mietmärkte relevant. Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie auf Basis ihrer Substanz – also der Kosten, die für die Neuerrichtung der Gebäude und Außenanlagen sowie den Wert des Bodens anfallen würden. Ergänzend dazu werden Faktoren wie das Alter und der Zustand des Objekts berücksichtigt. In diesem Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie das Sachwertverfahren funktioniert, wann es angewendet wird und welche Bedeutung es für Immobilieneigentümer und potenzielle Käufer hat.

Grundlagen und Anwendungsbereiche des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren ist eine der drei normierten Methoden zur Wertermittlung von Immobilien in Deutschland, neben dem Vergleichswertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Es findet seine rechtliche Verankerung in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Typische Anwendungsfälle für das Sachwertverfahren sind Immobilien, bei denen der Ertragswert keine große Rolle spielt und verlässliche Vergleichswerte fehlen. Dies betrifft häufig selbstgenutzte Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, aber auch Spezialimmobilien oder solche Objekte, die nicht primär der Renditeerzielung dienen.

  • Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser zur Eigennutzung
  • Öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Krankenhäuser)
  • Gewerbeimmobilien oder Industriegebäude ohne ausgeprägten Mietmarkt
  • Spezialimmobilien (z.B. Kirchen, Bahnhöfe)
  • Immobilien, deren Substanzwert im Vordergrund steht
  • Objekte in Randlagen oder mit sehr spezifischer Nutzung

Die drei Hauptbestandteile des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren unterteilt sich in die Ermittlung dreier wesentlicher Komponenten, die zusammen den vorläufigen Sachwert ergeben: den Bodenwert, den Gebäudesachwert und den Sachwert der Außenanlagen. Jeder dieser Bestandteile wird separat bewertet und anschließend addiert, um einen ersten indikativen Wert zu erhalten.

1. Ermittlung des Bodenwerts

Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks und wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Hierbei werden Kaufpreise von tatsächlich verkauften, vergleichbaren unbebauten Grundstücken herangezogen. Diese Daten stammen aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die sich regional unterscheiden können. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Lage, die Größe, die Form, die Topografie und die Bebaubarkeit des Grundstücks nach dem geltenden Baurecht (Bebauungsplan). Eine wichtige Kenngröße ist der Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen regelmäßig, meist alle zwei Jahre, veröffentlicht wird und einen durchschnittlichen Lagewert für eine bestimmte Zone angibt. Dieser Wert muss gegebenenfalls noch an die spezifischen Merkmale des zu bewertenden Grundstücks angepasst werden.

  • Vergleichswertverfahren als primäre Methode
  • Heranziehung von Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse
  • Berücksichtigung von Lage, Größe, Form und Bebaubarkeit
  • Anpassung an den Bodenrichtwert

2. Ermittlung des Gebäudesachwerts

Der Gebäudesachwert bildet den Kern des Sachwertverfahrens und repräsentiert die Kosten, die für die Neuerrichtung des bestehenden Gebäudes zum Bewertungsstichtag anfallen würden. Hierfür werden zunächst die Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche auf Basis aktueller Baukostenstandards ermittelt. Diese Kosten differenzieren sich nach Gebäudetyp, Baujahr, Bauweise (z.B. Massivbau, Holzrahmenbau), Ausstattung (einfach, mittel, gehoben) und dem jeweiligen Baupreisindex. Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) und die ImmoWertV stellen hierfür Tabellen und Ansätze zur Verfügung. Sobald die Herstellungskosten kalkuliert sind, wird der Neubauwert um die Alterswertminderung reduziert. Die Alterswertminderung berücksichtigt den Wertverlust durch das Alter und den Zustand des Gebäudes. Sie wird oft linear oder mit spezifischen Formeln, wie der Modellformel nach Ross, berechnet, wobei die tatsächliche Restnutzungsdauer eine entscheidende Rolle spielt. Auch durchgeführte Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und somit die Alterswertminderung reduzieren.

  • Ermittlung der gleitenden Neuherstellungskosten unter Berücksichtigung von Bauart und Ausstattung
  • Anwendung von Baukostenindizes für den Bewertungsstichtag
  • Berücksichtigung des Baujahres und der individuellen Bauweise
  • Abzug der Alterswertminderung (technische und wirtschaftliche Abnutzung)
  • Berücksichtigung von Modernisierungen zur Anpassung der Restnutzungsdauer

3. Sachwert der Außenanlagen und besondere Bauteile

Neben dem Hauptgebäude werden auch Außenanlagen und besondere Bauteile, die nicht direkt zum Bauwerk gehören, jedoch fest mit dem Grundstück verbunden sind und dessen Nutzung dienen, bewertet. Dazu gehören beispielsweise Garagen, Carports, Einfriedungen, Wege, Gartenanlagen, Terrassen oder auch Schwimmbecken. Auch hier werden die Kosten für die Neuerstellung zum Bewertungsstichtag angesetzt und anschließend die Alterswertminderung berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt analog zur Bewertung des Gebäudesachwerts, wobei für diese Objekte spezifische Herstellungskosten und Nutzungsdauern Anwendung finden.

  • Bewertung von Garagen, Carports, Schuppen
  • Ermittlung des Werts von Wegen, Terrassen und Gartenanlagen
  • Berücksichtigung von Einfriedungen und Mauern
  • Abzug einer eventuellen Alterswertminderung für diese Bestandteile

Vom vorläufigen Sachwert zum Marktanpassungsfaktor

Die Summe aus Bodenwert, Gebäudesachwert und dem Sachwert der Außenanlagen ergibt den vorläufigen Sachwert. Dieser Wert stellt jedoch nur die reinen Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten dar und berücksichtigt noch nicht die tatsächliche Marktlage. Der Immobilienmarkt wird von Angebot und Nachfrage beeinflusst, Investitionen in den Bau können stark schwanken und der Markt kann einen anderen Wert bemessen, als die reine Substanz der Immobilie widerspiegelt. Aus diesem Grund muss der vorläufige Sachwert mittels sogenannter Marktanpassungsfaktoren (Sachwertfaktoren) an die tatsächlichen Gegebenheiten des regionalen Immobilienmarktes angepasst werden. Die Gutachterausschüsse ermitteln diese Faktoren, die auf der Analyse von Kaufpreissammlungen basieren. Der Sachwertfaktor, auch als Sachwertfaktor oder Umrechnungskoeffizient bekannt, drückt das Verhältnis zwischen den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte und deren ermitteltem Sachwert aus. Er kann je nach Region, Gebäudetyp und Wertermittlungsstichtag erheblich variieren und ist essenziell für einen marktgerechten Verkehrswert.

  • Summe aus Bodenwert, Gebäudesachwert und Außenanlagen ergibt vorläufigen Sachwert
  • Anpassung an den lokalen und regionalen Immobilienmarkt durch Sachwertfaktoren
  • Sachwertfaktoren werden von Gutachterausschüssen ermittelt
  • Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage sowie speziellen Marktlagen

Beispielrechnung zum Sachwertverfahren

Um das Sachwertverfahren zu veranschaulichen, betrachten wir ein fiktives Beispiel eines Einfamilienhauses mit einer Grundstücksfläche von 500 m² und einer Wohnfläche von 120 m².

  • Bodenwert: Bei einem Bodenrichtwert von 300 Euro/m² ergibt sich für 500 m² ein Wert von 150.000 Euro.
  • Gebäudesachwert: Angenommen, die durchschnittlichen Herstellungskosten für diesen Gebäudetyp betragen 2.000 Euro/m² Wohnfläche. Daraus resultiert ein Neubauwert von 120 m² * 2.000 Euro/m² = 240.000 Euro. Bei einer angenommenen Alterswertminderung von 25% (aufgrund Alter und Zustand) beträgt der aktuelle Gebäudesachwert 240.000 Euro * (1 - 0,25) = 180.000 Euro.
  • Sachwert Außenanlagen: Für Garage, Wege und Gartenanlagen werden nach Abzug der Wertminderung 15.000 Euro ermittelt.
  • Vorläufiger Sachwert: Die Summe beträgt 150.000 Euro (Boden) + 180.000 Euro (Gebäude) + 15.000 Euro (Außenanlagen) = 345.000 Euro.
  • Anpassung durch Sachwertfaktor: Angenommen, der regionale Sachwertfaktor für diesen Gebäudetyp liegt bei 1,10. Der endgültige Sachwert und damit der ermittelte Verkehrswert beträgt somit 345.000 Euro * 1,10 = 379.500 Euro.

Stärken und Schwächen des Sachwertverfahrens

Wie jede Bewertungsmethode besitzt auch das Sachwertverfahren spezifische Vor- und Nachteile. Seine Stärke liegt insbesondere in der Bewertung von Objekten, für die es nur wenige Vergleichsobjekte gibt oder die keine regelmäßigen Mieterträge generieren. Es bietet eine objektive Einschätzung der Substanz einer Immobilie und ist besonders transparent in seiner Herleitung. Durch die detaillierte Betrachtung von Baujahr, Zustand und Ausstattung ermöglicht es eine genaue Erfassung des materiellen Wertes.

Auf der anderen Seite ist eine der größten Herausforderungen die korrekte Bestimmung der Alterswertminderung und die Ermittlung eines passenden Marktanpassungsfaktors. Diese können regional stark variieren und erfordern fundiertes Fachwissen und Zugang zu aktuellen Kaufpreissammlungen. Auch die Berücksichtigung von emotionalen Werten oder einem besonders einzigartigen Design, das über den reinen Substanzwert hinausgeht, ist im Sachwertverfahren nur schwer abbildbar. Zudem berücksichtigt der rein rechnerische Sachwert nicht immer die tatsächliche Zahlungsbereitschaft am Markt, die beispielsweise durch die Attraktivität der Lage oder zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten beeinflusst wird.

  • Vorteile: Objektive Bewertung der Substanz, Transparenz, gute Anwendbarkeit bei Spezialimmobilien und selbstgenutzten Objekten.
  • Nachteile: Begrenzte Abbildung von Marktschwankungen, Schwierigkeit bei der Bestimmung des Sachwertfaktors und der Alterswertminderung, emotionale Werte sind schwer zu erfassen.

Fazit

Das Sachwertverfahren ist ein unverzichtbares Instrument in der Immobilienbewertung, insbesondere wenn es um Objekte geht, deren Wert primär in ihrer Substanz und ihren Herstellkosten liegt und weniger in erzielbaren Erträgen oder direkten Vergleichswerten. Es bietet eine fundierte und nachvollziehbare Methode zur Ermittlung des Verkehrswerts, indem es den Bodenwert, den Gebäudesachwert und den Wert der Außenanlagen berücksichtigt und diese anschließend an die Gegebenheiten des Marktes anpasst. Trotz seiner analytischen Präzision ist die korrekte Anwendung des Verfahrens komplex und erfordert aktuelles Fachwissen sowie Zugang zu relevanten Daten. Für eine zuverlässige Wertermittlung empfiehlt es sich daher stets, einen qualifizierten Immobiliensachverständigen zu beauftragen, der die spezifischen Parameter der Immobilie und des lokalen Marktes genau beurteilen kann. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts, die als fundierte Basis für Kauf-, Verkaufs- oder Finanzierungsentscheidungen dient.

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