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Wann lohnt sich die Sonder-AfA?

Die Sonder-AfA kann die Steuerlast deutlich senken – aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen und die Investition wirtschaftlich sinnvoll ist. Erfahren Sie, wann sich die Sonderabschreibung wirklich lohnt und wann sie eher ein Risiko darstellt.

6 min Lesezeit
Wann lohnt sich die Sonder-AfA?

Die Sonder-AfA (Sonderabschreibung) ist ein wichtiges steuerliches Instrument, mit dem Unternehmen und Investoren bestimmte Anschaffungen zusätzlich abschreiben können. Sie mindert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast, vor allem in den ersten Jahren nach einer Investition. Doch die Sonder-AfA lohnt sich nicht automatisch – sie hängt von der Art der Investition, der Nutzungsdauer, der persönlichen Steuerlast und der langfristigen Planung ab. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, unter welchen Bedingungen die Sonder-AfA sinnvoll ist und wann sie eher vermieden werden sollte.

Was ist die Sonder-AfA und wie funktioniert sie?

Die Sonder-AfA ist eine zusätzliche Abschreibung, die neben der regulären Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden kann. Während die normale AfA den Wert eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer verteilt, ermöglicht die Sonder-AfA eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn schneller, was die Steuerlast in dieser Phase reduziert. Die Sonder-AfA ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie die Art des Wirtschaftsguts, die Nutzung und den Zeitpunkt der Anschaffung.

Für viele Unternehmen und Investoren bedeutet die Sonder-AfA eine erhebliche finanzielle Entlastung, insbesondere wenn hohe Anschaffungskosten anfallen. Sie kann beispielsweise bei Maschinen, Gebäuden oder Mietwohnungen genutzt werden. Die Höhe der Sonder-AfA variiert je nach Gesetzeslage und Investitionsart, liegt aber häufig bei bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die zusätzlich zur regulären AfA abgeschrieben werden können.

  • Die Sonder-AfA ist eine zusätzliche Abschreibung neben der regulären AfA.
  • Sie mindert den steuerpflichtigen Gewinn in den ersten Jahren nach der Anschaffung.
  • Die Höhe der Sonder-AfA hängt von der Art der Investition und den gesetzlichen Vorschriften ab.
  • Sie kann bei Maschinen, Gebäuden oder Mietwohnungen genutzt werden.
  • Die Sonder-AfA ist an bestimmte Voraussetzungen wie Nutzung und Zeitpunkt der Anschaffung geknüpft.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA

Damit die Sonder-AfA in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es sich um ein Wirtschaftsgut handeln, das dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, wie beispielsweise Gebäude, Maschinen oder Mietwohnungen. Zudem muss das Gut im Geschäftsbetrieb genutzt werden, wobei eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % erforderlich ist. Die Anschaffung oder Herstellung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt sein, der in den steuerlichen Vorschriften festgelegt ist.

Für bestimmte Investitionen, wie den Neubau von Mietwohnungen, gelten zusätzliche Voraussetzungen. So muss der Bauantrag oder die Bauanzeige innerhalb eines bestimmten Förderzeitraums gestellt worden sein. Zudem werden oft maximale Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Sonder-AfA nicht in Anspruch genommen werden.

  • Das Wirtschaftsgut muss dem Anlagevermögen zuzuordnen sein.
  • Es muss im Geschäftsbetrieb genutzt werden, mindestens zu 90 %.
  • Die Anschaffung oder Herstellung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt sein.
  • Für Mietwohnungen muss der Bauantrag innerhalb eines bestimmten Förderzeitraums gestellt worden sein.
  • Maximale Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen nicht überschritten werden.

Sonder-AfA im Mietwohnungsbau: Förderzeitraum und Voraussetzungen

Im Bereich des Mietwohnungsbau spielt die Sonder-AfA eine besondere Rolle. Hier ermöglicht die Sonder-AfA eine zusätzliche Abschreibung von bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre, zusätzlich zur regulären AfA über 50 Jahre. Diese Regelung soll den Wohnungsbau fördern und Investoren entlasten. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige innerhalb eines bestimmten Förderzeitraums gestellt wurde.

Der Förderzeitraum für die Sonder-AfA im Mietwohnungsbau erstreckt sich von 01.09.2018 bis 31.12.2021 sowie von 01.01.2023 bis 30.09.2029. Innerhalb dieser Zeiträume müssen der Bauantrag oder die Bauanzeige gestellt worden sein, um die Sonder-AfA in Anspruch nehmen zu können. Zudem gelten maximale Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche, die nicht überschritten werden dürfen.

  • Sonder-AfA im Mietwohnungsbau: bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre zusätzlich zur regulären AfA.
  • Förderzeitraum: 01.09.2018 – 31.12.2021 und 01.01.2023 – 30.09.2029.
  • Bauantrag oder Bauanzeige muss innerhalb des Förderzeitraums gestellt worden sein.
  • Maximale Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen nicht überschritten werden.

Beispielrechnung: Steuerersparnis durch Sonder-AfA

Um die Wirkung der Sonder-AfA zu verdeutlichen, folgt ein Beispiel. Angenommen, ein Investor kauft eine Mietwohnung in Dortmund mit einem Kaufpreis von 26.600 €. Die Sonder-AfA beträgt 5 % pro Jahr über vier Jahre, zusätzlich zur regulären AfA. Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von 11.172 € in den ersten vier Jahren.

Die Gesamtsteuerersparnis durch die Sonder-AfA in vier Jahren beträgt somit 44.688 €. Zusätzlich bleibt die reguläre AfA über 50 Jahre bestehen, was langfristig weitere steuerliche Vorteile bietet. Diese Beispielrechnung zeigt, wie die Sonder-AfA die Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung deutlich senken kann.

  • Kaufpreis der Mietwohnung: 26.600 €.
  • Sonder-AfA: 5 % pro Jahr über vier Jahre.
  • Steuersatz: 42 %.
  • Jährliche Steuerersparnis: 11.172 €.
  • Gesamtsteuerersparnis in vier Jahren: 44.688 €.

Risiken und Fallstricke bei der Sonder-AfA

Die Sonder-AfA bietet zwar erhebliche Vorteile, birgt aber auch Risiken. Wird die Sonder-AfA gestrichen, steigt das zu versteuernde Einkommen im betroffenen Jahr, was zu Steuernachzahlungen führen kann. Zudem kommen Zinsen für die verspätete Zahlung von Einkommensteuer hinzu. Dies kann insbesondere bei hohen Sonder-AfA-Beträgen schnell teuer werden.

Ein weiterer Punkt ist die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Wird das Gut vor Ablauf der Nutzungsdauer verkauft oder außer Betrieb genommen, kann die Sonder-AfA gestrichen werden. Dies führt ebenfalls zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens und damit zu höheren Steuern. Daher ist eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich.

  • Wird die Sonder-AfA gestrichen, steigt das zu versteuernde Einkommen und es kommt zu Steuernachzahlungen.
  • Zinsen für die verspätete Zahlung von Einkommensteuer können hinzukommen.
  • Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer verkauft oder außer Betrieb genommen, kann die Sonder-AfA gestrichen werden.
  • Eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen Steuerberater ist unerlässlich.

Wann lohnt sich die Sonder-AfA wirklich?

Die Sonder-AfA lohnt sich vor allem dann, wenn die Investition langfristig geplant ist und das Wirtschaftsgut über die gesamte Nutzungsdauer im Betrieb bleibt. Zudem sollte die Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung hoch sein, damit die zusätzliche Abschreibung einen spürbaren Effekt hat. Für Unternehmen mit hohen Gewinnen und langfristigen Investitionen kann die Sonder-AfA eine erhebliche Entlastung darstellen.

Für kurzfristige Investitionen oder wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer verkauft wird, kann die Sonder-AfA eher ein Risiko darstellen. In solchen Fällen sollte die Sonder-AfA sorgfältig abgewogen werden. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

  • Die Sonder-AfA lohnt sich bei langfristigen Investitionen, bei denen das Wirtschaftsgut über die gesamte Nutzungsdauer im Betrieb bleibt.
  • Sie ist besonders vorteilhaft, wenn die Steuerlast in den ersten Jahren nach der Anschaffung hoch ist.
  • Für kurzfristige Investitionen oder wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der Nutzungsdauer verkauft wird, kann die Sonder-AfA ein Risiko darstellen.
  • Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.

Fazit

Die Sonder-AfA kann eine wertvolle Möglichkeit sein, die Steuerlast zu senken und Investitionen zu fördern. Sie lohnt sich jedoch nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Investition langfristig geplant ist. Risiken wie Steuernachzahlungen bei Streichung der Sonder-AfA sollten sorgfältig abgewogen werden. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und die Vorteile der Sonder-AfA optimal zu nutzen.

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